Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026 · Leistungsbeträge Stand: 01.01.2025
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet täglich Außerordentliches – oft ohne zu wissen, welche konkreten Leistungen und Rechte ihnen zustehen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was der Gesetzgeber für pflegende Angehörige bereitstellt: Geldleistungen, Freistellungsrechte, Entlastungsangebote und die Frage, wer die Pflege übernimmt, wenn Sie selbst eine Auszeit brauchen. Alle Zahlen gelten ab 01.01.2025.
Wenn Sie als Angehöriger die Pflege selbst übernehmen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen. Dieser kann das Geld an Sie weitergeben. Die aktuellen Beträge (ab Pflegegrad 2):
Noch kein Pflegegrad beantragt? Unser Artikel Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung erklärt den Ablauf.
Zusätzlich zum Pflegegeld steht ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zur Verfügung. Dieser ist zweckgebunden – er kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden, etwa für stundenweise Betreuung durch einen Pflegedienst, damit Sie selbst Zeit für sich haben. Nicht genutztes Budget überträgt sich innerhalb des Kalenderjahres.
Wenn Sie als pflegende Person vorübergehend verhindert sind – durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe – greift die Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür seit dem 01.07.2025 jährlich 3.539 € zur Verfügung, die flexibel mit dem Kurzzeitpflegebudget kombiniert werden können. Pagella übernimmt die Vertretungspflege in Berlin – mehr dazu im Abschnitt zu Kur und Urlaub weiter unten.
Tipp: Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Pflegedienst) lassen sich kombinieren. Nutzen Sie an manchen Tagen einen ambulanten Dienst, erhalten Sie anteilig Pflegegeld – das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Unsere kostenlose Pflegeberatung zeigt Ihnen, wie Sie das optimal aufteilen.
Wer einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt und dabei mindestens 10 Stunden pro Woche aufwendet, erhält von der Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang. Voraussetzung: nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig. Die Beiträge werden automatisch abgeführt – Sie müssen nichts beantragen.
Wer wegen einer Pflegesituation kurzfristig nicht zur Arbeit erscheinen kann, hat nach § 2 PflegeZG Anspruch auf bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung. Für diesen Zeitraum zahlt die Pflegekasse auf Antrag ein Pflegeunterstützungsgeld – ähnlich dem Kinderkrankengeld. Das deckt akute Ausnahmesituationen ab, etwa wenn ein Elternteil plötzlich pflegebedürftig wird und eine Versorgung organisiert werden muss.
Neben den 10 Tagen für Notfälle gibt es zwei weitere Instrumente für Berufstätige, die längere Pflege-Auszeiten benötigen:
Beide Regelungen gelten für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten. Bei kleineren Betrieben besteht kein Rechtsanspruch, aber häufig individuelle Lösungen.
Pflegende Angehörige haben selbst ein erhöhtes Risiko für körperliche und psychische Erkrankungen. Eine Kur oder Reha ist daher keine Schwäche – sie ist medizinisch oft notwendig. Dasselbe gilt für einen Erholungsurlaub.
Die berechtigte Sorge: Wer pflegt meinen Angehörigen, während ich weg bin? Genau hier setzt die Verhinderungspflege an. Pagella übernimmt die Pflege nahtlos für die Dauer Ihrer Abwesenheit – stundenweise oder tageweise, je nach Bedarf. Das Budget von 3.539 €/Jahr reicht bei einem mittleren Pflegebedarf für mehrere Wochen.
So funktioniert es in der Praxis: Sie sprechen uns rechtzeitig vor Ihrer Kur oder Ihrem Urlaub an. Gemeinsam planen wir die Versorgung, stimmen Zeiten und Leistungen ab und beantragen die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Mehr zum neuen gemeinsamen Budget erklärt unser Artikel Verhinderungspflege 2025: Gemeinsames Budget von 3.539 €.
Pagella ist in ganz Berlin aktiv – einen Überblick über das Versorgungsgebiet finden Sie auf unserer Website.
Wenn Sie das Gefühl haben, nicht mehr zu können: Das ist kein Versagen, sondern ein klares Signal, das ernst genommen werden muss. Pflegende Angehörige, die sich nicht rechtzeitig Unterstützung holen, erkranken selbst häufiger und können die Pflege dann gar nicht mehr leisten.
Konkrete Entlastung im Alltag ist möglich – auch ohne große Umbrüche. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat ist dafür gedacht: Ein ambulanter Pflegedienst wie Pagella kann stundenweise Betreuung übernehmen, damit Sie Termine wahrnehmen, ausschlafen oder einfach durchatmen können. Diese Betreuungsleistungen werden über den Entlastungsbetrag abgerechnet – für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.
Wenn der Pflegebedarf dauerhaft wächst und die häusliche Versorgung an Grenzen stößt, lohnt sich ein offenes Gespräch. Unser kostenloses Beratungsangebot hilft Ihnen, einen realistischen Blick auf die Situation zu bekommen – ohne Druck, ohne Verpflichtung.
Pflegende Angehörige erhalten Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Beträge ab 01.01.2025: Pflegegrad 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € pro Monat. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (ab PG 1) für anerkannte Entlastungsleistungen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu 10 Tage bezahlte kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG), wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird. Für längere Auszeiten ermöglicht das Pflegezeitgesetz eine Freistellung von bis zu 6 Monaten, die Familienpflegezeit sogar bis zu 24 Monate in Teilzeit.
Genau dafür ist die Verhinderungspflege gedacht: Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 €/Jahr zur Verfügung. Pagella übernimmt die Vertretungspflege in Berlin – sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Überlastung ist ein ernstes Signal. Konkrete Möglichkeiten: Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert stundenweise Betreuung durch einen Pflegedienst. Für längere Auszeiten steht das Verhinderungspflegebudget zur Verfügung. Ein kostenloses Beratungsgespräch mit Pagella hilft, den nächsten Schritt zu finden – ohne Druck.
Ja. Wer einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt (mindestens 10 Stunden/Woche, nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig), erhält von der Pflegekasse automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Pflegeumfang.
Quellen & Rechtliche Grundlagen