Pflegeleistungen Berlin

Grundpflege in Berlin

Tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung – durch qualifizierte Pflegekräfte, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

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Pflegekraft unterstützt Seniorin bei der Körperpflege in Berlin
Was ist Grundpflege?

Würdevolle Alltagsunterstützung zu Hause

Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen, die pflegebedürftige Menschen bei ihren täglichen Verrichtungen benötigen – von der Körperhygiene über die Mobilität bis hin zur Nahrungsaufnahme. Pagella übernimmt diese Leistungen diskret, respektvoll und individuell abgestimmt.

Grundpflegeleistungen werden nach SGB XI über die Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Kasse.

  • Körperpflege & Hygiene

    Wer hilft beim Waschen und Duschen, wenn es allein nicht mehr so gut geht?

  • An- & Auskleidehilfe

    Ist jemand da, der beim Anziehen zur Hand geht – morgens und abends?

  • Hilfe bei Toilettengängen

    Bekommt meine Mutter Unterstützung, wenn sie zur Toilette muss?

  • Mobilität & Bewegung

    Wer ist da, wenn das Aufstehen oder Gehen schwerfällt?

  • Ernährung & Mahlzeiten

    Kümmert sich jemand darum, dass mein Vater regelmäßig und gut isst?

  • Prophylaxe & Prävention

    Wer passt auf, dass gesundheitliche Probleme gar nicht erst entstehen?

Unsere Leistungen im Detail

Was wir für Sie übernehmen

Alle Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – kein Pauschalplan, sondern echte Einzelbetreuung.

Pflegekraft hilft Seniorin bei der täglichen Körperpflege

Körperpflege & Hygiene

Waschen, Duschen oder Baden, Mund- und Zahnhygiene, Haarpflege, Rasur und Nagelpflege – nach § 14 SGB XI anerkannt und über die Pflegekasse finanziert.

Unsere Pflegekräfte richten sich nach Ihren gewohnten Abläufen und persönlichen Vorlieben. Körperpflege ist für uns kein Standardablauf – wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen, und achten auf Ihre Würde und Privatsphäre.

Pflegekraft hilft beim Ankleiden

An- & Auskleidehilfe

Hilfe beim Anziehen und Ablegen der Kleidung – inklusive Kompressionsstrümpfen und Schuhwerk, abgestimmt auf Ihre Wünsche und Gewohnheiten.

Nach § 14 Abs. 2 SGB XI zählt die An- und Auskleidehilfe zu den anerkannten Grundpflegeleistungen. Wir setzen geeignete Hilfsmittel ein, um Gelenke und Muskulatur zu schonen, und berücksichtigen selbstverständlich Ihre persönliche Kleidungswahl.

Diskrete Unterstützung bei Toilettengängen

Hilfe bei Toilettengängen

Begleitung zur Toilette, Hilfe beim Toilettenstuhl oder der Bettpfanne sowie vollständige Intimhygiene – diskret, würdevoll und ohne Zeitdruck.

Bei Inkontinenz übernehmen wir das Wechseln von Vorlagen und die Katheterversorgung. Die Leistung ist nach § 14 SGB XI als körperbezogene Pflegemaßnahme anerkannt und wird über die Pflegekasse abgerechnet.

Pflegekraft unterstützt Seniorin beim Aufstehen und Gehen

Mobilität & Bewegung

Aufstehen, Umlagern, Gehen und Transfer vom Bett in den Rollstuhl – wir unterstützen Sie sicher und erhalten dabei Ihre vorhandene Bewegungsfähigkeit.

Mobilitätsunterstützung nach § 14 SGB XI umfasst außerdem das Hinlegen, Stehen und Treppensteigen. Ziel ist es, Muskelkraft und Koordination zu erhalten und das Sturzrisiko durch gezielte Begleitung und den Einsatz geeigneter Hilfsmittel zu senken.

Pflegekraft bereitet Mahlzeiten vor und hilft beim Essen

Ernährung & Mahlzeiten

Mahlzeiten vorbereiten, mundgerecht anrichten und beim Essen helfen – angepasst an Diäten, Schluckbeschwerden oder Kauschwierigkeiten.

Die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme ist nach § 14 SGB XI als Grundpflegeleistung anerkannt. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen wir auch die Verabreichung von Sondennahrung und überwachen Verträglichkeit sowie Flüssigkeitszufuhr.

Präventive Pflegemaßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren

Prophylaxe & Prävention

Dekubitus-, Sturz- und Pneumonieprophylaxe als fester Bestandteil jedes Pflegeeinsatzes – um Folgeerkrankungen zu verhindern, bevor sie entstehen.

Dazu gehören regelmäßiges Umlagern, gezielte Hautpflege und passive Bewegungsübungen zur Kontrakturenvorbeugung. Unsere Pflegekräfte erkennen Risikofaktoren frühzeitig, dokumentieren Veränderungen und handeln in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.

Häufige Fragen

Was Sie zur Grundpflege wissen sollten

Was gehört alles zur Grundpflege?

Die Grundpflege (in der Pflegeversicherung als körperbezogene Pflegemaßnahmen bezeichnet) umfasst alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der körperlichen Hygiene, Mobilität und des Wohlbefindens:

  • Duschen, Baden, Zahnpflege, Haare kämmen, Nagelpflege
  • Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen, Umlagern
  • Zubereitung und Verabreichung von Mahlzeiten
  • An- und Auskleiden nach individuellen Vorlieben
  • Diskrete Hilfe bei Toilettengängen und anschließender Hygiene
  • Hautpflege sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Druckgeschwüren und Stürzen
Wer verordnet Grundpflege – und brauche ich einen Pflegegrad?

Den Anspruch auf Pflegesachleistungen erhält man über die Pflegekasse. Nach einem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der den Pflegebedarf in einem Hausbesuch begutachtet und einen Pflegegrad festlegt. Ab Pflegegrad 2 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung beim Medizinischen Dienst (MD). Rufen Sie uns einfach an.

Was übernimmt die Pflegekasse – und was zahle ich selbst?

Die Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt Grundpflegeleistungen als Pflegesachleistung. Alle Beträge gelten ab 1. Januar 2025:

Pflegegrad Pflegesachleistung / Monat Pflegegeld / Monat
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.859 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Leistungen zu:

Leistung Betrag Hinweis
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 3.539 € / Jahr Gemeinsamer Topf ab 01.07.2025, flexibel einsetzbar
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Für anerkannte Entlastungsangebote (Pflegegrad 1–5)
Pflegehilfsmittel 42 € / Monat Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen
Wohnumfeldverbesserung 4.180 € einmalig Je Maßnahme, z. B. für Haltegriffe oder Rampen; bis 16.720 € bei 4+ Personen im Haushalt

Den genauen Eigenanteil und alle Ihnen zustehenden Leistungen klären wir in unserem kostenfreien Erstgespräch.

Was kostet die Grundpflege durch den Pflegedienst?

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der benötigten Leistungen sowie je nach Pflegedienst. Einen Überblick über zugelassene Pflegedienste in Berlin bietet das Portal Pflegelotse.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Leistungsbetrags Ihres Pflegegrades. Rufen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

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Wir melden uns innerhalb eines Werktages und klären gemeinsam, welche Grundpflegeleistungen für Sie in Frage kommen.

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