Grundpflege in Berlin
Tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung – durch qualifizierte Pflegekräfte, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.
Kostenlose Beratung anfragen
Tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung – durch qualifizierte Pflegekräfte, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.
Kostenlose Beratung anfragen
Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen, die pflegebedürftige Menschen bei ihren täglichen Verrichtungen benötigen – von der Körperhygiene über die Mobilität bis hin zur Nahrungsaufnahme. Pagella übernimmt diese Leistungen diskret, respektvoll und individuell abgestimmt.
Grundpflegeleistungen werden nach SGB XI über die Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Kasse.
Wer hilft beim Waschen und Duschen, wenn es allein nicht mehr so gut geht?
Ist jemand da, der beim Anziehen zur Hand geht – morgens und abends?
Bekommt meine Mutter Unterstützung, wenn sie zur Toilette muss?
Wer ist da, wenn das Aufstehen oder Gehen schwerfällt?
Kümmert sich jemand darum, dass mein Vater regelmäßig und gut isst?
Wer passt auf, dass gesundheitliche Probleme gar nicht erst entstehen?
Alle Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – kein Pauschalplan, sondern echte Einzelbetreuung.
Waschen, Duschen oder Baden, Mund- und Zahnhygiene, Haarpflege, Rasur und Nagelpflege – nach § 14 SGB XI anerkannt und über die Pflegekasse finanziert.
Unsere Pflegekräfte richten sich nach Ihren gewohnten Abläufen und persönlichen Vorlieben. Körperpflege ist für uns kein Standardablauf – wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen, und achten auf Ihre Würde und Privatsphäre.
Hilfe beim Anziehen und Ablegen der Kleidung – inklusive Kompressionsstrümpfen und Schuhwerk, abgestimmt auf Ihre Wünsche und Gewohnheiten.
Nach § 14 Abs. 2 SGB XI zählt die An- und Auskleidehilfe zu den anerkannten Grundpflegeleistungen. Wir setzen geeignete Hilfsmittel ein, um Gelenke und Muskulatur zu schonen, und berücksichtigen selbstverständlich Ihre persönliche Kleidungswahl.
Begleitung zur Toilette, Hilfe beim Toilettenstuhl oder der Bettpfanne sowie vollständige Intimhygiene – diskret, würdevoll und ohne Zeitdruck.
Bei Inkontinenz übernehmen wir das Wechseln von Vorlagen und die Katheterversorgung. Die Leistung ist nach § 14 SGB XI als körperbezogene Pflegemaßnahme anerkannt und wird über die Pflegekasse abgerechnet.
Aufstehen, Umlagern, Gehen und Transfer vom Bett in den Rollstuhl – wir unterstützen Sie sicher und erhalten dabei Ihre vorhandene Bewegungsfähigkeit.
Mobilitätsunterstützung nach § 14 SGB XI umfasst außerdem das Hinlegen, Stehen und Treppensteigen. Ziel ist es, Muskelkraft und Koordination zu erhalten und das Sturzrisiko durch gezielte Begleitung und den Einsatz geeigneter Hilfsmittel zu senken.
Mahlzeiten vorbereiten, mundgerecht anrichten und beim Essen helfen – angepasst an Diäten, Schluckbeschwerden oder Kauschwierigkeiten.
Die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme ist nach § 14 SGB XI als Grundpflegeleistung anerkannt. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen wir auch die Verabreichung von Sondennahrung und überwachen Verträglichkeit sowie Flüssigkeitszufuhr.
Dekubitus-, Sturz- und Pneumonieprophylaxe als fester Bestandteil jedes Pflegeeinsatzes – um Folgeerkrankungen zu verhindern, bevor sie entstehen.
Dazu gehören regelmäßiges Umlagern, gezielte Hautpflege und passive Bewegungsübungen zur Kontrakturenvorbeugung. Unsere Pflegekräfte erkennen Risikofaktoren frühzeitig, dokumentieren Veränderungen und handeln in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
Die Grundpflege (in der Pflegeversicherung als körperbezogene Pflegemaßnahmen bezeichnet) umfasst alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der körperlichen Hygiene, Mobilität und des Wohlbefindens:
Den Anspruch auf Pflegesachleistungen erhält man über die Pflegekasse. Nach einem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der den Pflegebedarf in einem Hausbesuch begutachtet und einen Pflegegrad festlegt. Ab Pflegegrad 2 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung beim Medizinischen Dienst (MD). Rufen Sie uns einfach an.
Die Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt Grundpflegeleistungen als Pflegesachleistung. Alle Beträge gelten ab 1. Januar 2025:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung / Monat | Pflegegeld / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € |
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
| Leistung | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | Gemeinsamer Topf ab 01.07.2025, flexibel einsetzbar |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Für anerkannte Entlastungsangebote (Pflegegrad 1–5) |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbesserung | 4.180 € einmalig | Je Maßnahme, z. B. für Haltegriffe oder Rampen; bis 16.720 € bei 4+ Personen im Haushalt |
Den genauen Eigenanteil und alle Ihnen zustehenden Leistungen klären wir in unserem kostenfreien Erstgespräch.
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der benötigten Leistungen sowie je nach Pflegedienst. Einen Überblick über zugelassene Pflegedienste in Berlin bietet das Portal Pflegelotse.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Leistungsbetrags Ihres Pflegegrades. Rufen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.