Pflegeberatung in Berlin – kostenlos & persönlich
Wir helfen Ihnen, den richtigen Pflegegrad zu beantragen, Leistungen zu verstehen und Ihre Angehörigen optimal zu versorgen.
Beratungsgespräch anfragen
Wir helfen Ihnen, den richtigen Pflegegrad zu beantragen, Leistungen zu verstehen und Ihre Angehörigen optimal zu versorgen.
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Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich: Welcher Pflegegrad steht meiner Mutter zu? Was bezahlt die Pflegekasse, was die Krankenkasse? Wie beantrage ich Hilfsmittel? Unser Team beantwortet diese Fragen – kostenlos, verständlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Unser Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos – ob telefonisch, bei uns oder bei Ihnen zu Hause. Dabei entstehen keinerlei Verpflichtungen.
Nach dem ersten Gespräch wissen Sie genau, woran Sie sind:
So schaffen wir von Anfang an Klarheit – und Sie müssen den Weg nicht allein gehen.
Wie komme ich zu einem Pflegegrad – oder zu einem höheren, wenn der Bedarf gestiegen ist?
Was steht mir eigentlich zu, und wie behalte ich bei all den Leistungen den Überblick?
Wer hilft mir, wenn ich einen Rollator, ein Pflegebett oder einen barrierefreien Umbau brauche?
Wer springt ein, wenn ich als pflegender Angehöriger einmal eine Pause brauche?
Wer unterstützt mich bei der vorgeschriebenen Beratung, wenn ich Pflegegeld beziehe?
Von der ersten Orientierung bis zur konkreten Antragstellung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Wir unterstützen beim Antrag und erklären das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes.
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend – wir gehen mit Ihnen durch, welche Einschränkungen im Alltag dokumentiert werden sollten. Bei einer zu niedrigen Einstufung begleiten wir Sie durch das Widerspruchsverfahren.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag – wir erklären, was Ihnen zusteht, und helfen beim Beantragen.
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Pflegesachleistungen zwischen 796 € und 2.299 € zur Verfügung. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für alle Pflegegrade sowie bis zu 4.180 € einmalig für Wohnumfeldverbesserungen.
Rollator, Pflegebett oder Badewannenlift – wir beraten zur Auswahl und begleiten die Beantragung bei der Kasse.
Viele Hilfsmittel werden von der Krankenkasse als Sachleistung gestellt oder bezuschusst. Für Wohnraumanpassungen übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI).
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Betreuungsangebote entlasten pflegende Angehörige.
Ab Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 € zusammengefasst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen sinnvoll kombinieren können.
Wir beraten zur Auswahl von Hausnotrufsystemen und erklären, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt.
Ab Pflegegrad 1 können die Kosten für einen Hausnotruf über die Pflegeversicherung bezuschusst werden. Wir empfehlen geeignete Anbieter in Berlin und helfen bei der Beantragung.
Wir empfehlen Berliner Lieferdienste, die auf ältere Menschen zugeschnitten sind, und beraten zu Kostenzuschüssen.
Einige Essenslieferservices können über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert werden, wenn der Anbieter als anerkannter Entlastungsanbieter zugelassen ist. Wir klären gemeinsam, welche Optionen in Ihrem Bezirk in Frage kommen.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen – wir übernehmen das für Sie.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen, um das Pflegegeld zu erhalten.
Unser Beratungsgespräch ist für Sie vollständig kostenlos – ohne Verpflichtungen. Der Pflichtberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger ebenfalls ohne eigene Kosten.
Alle Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder beantragen möchten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Auch Angehörige und nahestehende Pflegepersonen können an der Beratung teilnehmen. Einen bestehenden Pflegegrad benötigen Sie dafür nicht – wir beraten Sie auch, wenn Sie gerade erst den Antrag stellen möchten.
Wir besprechen mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und stellen Ihnen passende Unterstützungs- und Entlastungsangebote vor. Dabei haben Sie die Möglichkeit, alle offenen Fragen zu klären. Ein Gespräch dauert in der Regel 25 bis 45 Minuten, je nach Umfang Ihrer Anliegen.
Typische Themen sind:
Wird der vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Bei wiederholter Nichtbeachtung droht die vollständige Streichung. Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die Meldung an Ihre Pflegekasse.