Pflegeleistungen Berlin

Pflegeberatung in Berlin – kostenlos & persönlich

Wir helfen Ihnen, den richtigen Pflegegrad zu beantragen, Leistungen zu verstehen und Ihre Angehörigen optimal zu versorgen.

Beratungsgespräch anfragen
Pflegeberaterin im Gespräch mit Seniorin in Berlin
Was sind Beratungsleistungen?

Ihr Wegweiser durch den Pflegedschungel

Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich: Welcher Pflegegrad steht meiner Mutter zu? Was bezahlt die Pflegekasse, was die Krankenkasse? Wie beantrage ich Hilfsmittel? Unser Team beantwortet diese Fragen – kostenlos, verständlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.

Unser Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos – ob telefonisch, bei uns oder bei Ihnen zu Hause. Dabei entstehen keinerlei Verpflichtungen.

Nach dem ersten Gespräch wissen Sie genau, woran Sie sind:

  • welche Leistungen Ihnen zustehen,
  • welche Anträge notwendig sind,
  • welche Kosten übernommen werden,
  • und wie es für Sie konkret weitergeht.

So schaffen wir von Anfang an Klarheit – und Sie müssen den Weg nicht allein gehen.

  • Pflegegrad beantragen & höherstufen lassen

    Wie komme ich zu einem Pflegegrad – oder zu einem höheren, wenn der Bedarf gestiegen ist?

  • Leistungen der Pflege- und Krankenkasse erklären

    Was steht mir eigentlich zu, und wie behalte ich bei all den Leistungen den Überblick?

  • Hilfsmittel & Wohnraumanpassung beantragen

    Wer hilft mir, wenn ich einen Rollator, ein Pflegebett oder einen barrierefreien Umbau brauche?

  • Angehörige entlasten – Verhinderungspflege & Co.

    Wer springt ein, wenn ich als pflegender Angehöriger einmal eine Pause brauche?

  • Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

    Wer unterstützt mich bei der vorgeschriebenen Beratung, wenn ich Pflegegeld beziehe?

Unsere Beratungsthemen

Womit wir Ihnen helfen können

Von der ersten Orientierung bis zur konkreten Antragstellung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Unterstützung bei der Pflegegrad-Beantragung durch Pflegeberatung in Berlin

Pflegegrad beantragen

Wir unterstützen beim Antrag und erklären das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes.

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend – wir gehen mit Ihnen durch, welche Einschränkungen im Alltag dokumentiert werden sollten. Bei einer zu niedrigen Einstufung begleiten wir Sie durch das Widerspruchsverfahren.

Beantragung von Pflegehilfen und Sozialleistungen durch Pagella Pflegedienst

Sozialleistungen & Zuschüsse

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag – wir erklären, was Ihnen zusteht, und helfen beim Beantragen.

Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Pflegesachleistungen zwischen 796 € und 2.299 € zur Verfügung. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für alle Pflegegrade sowie bis zu 4.180 € einmalig für Wohnumfeldverbesserungen.

Beratung zu geeigneten Hilfsmitteln für mehr Mobilität und Lebensqualität

Hilfsmittel & Wohnraum

Rollator, Pflegebett oder Badewannenlift – wir beraten zur Auswahl und begleiten die Beantragung bei der Kasse.

Viele Hilfsmittel werden von der Krankenkasse als Sachleistung gestellt oder bezuschusst. Für Wohnraumanpassungen übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI).

Verhinderungspflege in Berlin – Unterstützung bei Auszeiten für pflegende Angehörige

Entlastung für Angehörige

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Betreuungsangebote entlasten pflegende Angehörige.

Ab Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 € zusammengefasst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen sinnvoll kombinieren können.

Hausnotruf in Berlin – Sicherheit und schnelle Hilfe für Senioren

Hausnotruf

Wir beraten zur Auswahl von Hausnotrufsystemen und erklären, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt.

Ab Pflegegrad 1 können die Kosten für einen Hausnotruf über die Pflegeversicherung bezuschusst werden. Wir empfehlen geeignete Anbieter in Berlin und helfen bei der Beantragung.

Essenslieferservice in Berlin – gesundes und ausgewogenes Essen für Senioren

Ernährung & Essenslieferdienste

Wir empfehlen Berliner Lieferdienste, die auf ältere Menschen zugeschnitten sind, und beraten zu Kostenzuschüssen.

Einige Essenslieferservices können über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert werden, wenn der Anbieter als anerkannter Entlastungsanbieter zugelassen ist. Wir klären gemeinsam, welche Optionen in Ihrem Bezirk in Frage kommen.

Gesetzliche Grundlage

Pflichtberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen – wir übernehmen das für Sie.

§ 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatungseinsatz

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen, um das Pflegegeld zu erhalten.

  • Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich
  • Versäumnis kann zur Kürzung des Pflegegeldes führen
  • Wir erledigen die Meldung an die Pflegekasse für Sie
Häufige Fragen

Was Sie zur Pflegeberatung wissen sollten

Wie viel kostet eine Pflegeberatung bei Pagella?

Unser Beratungsgespräch ist für Sie vollständig kostenlos – ohne Verpflichtungen. Der Pflichtberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger ebenfalls ohne eigene Kosten.

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Alle Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder beantragen möchten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Auch Angehörige und nahestehende Pflegepersonen können an der Beratung teilnehmen. Einen bestehenden Pflegegrad benötigen Sie dafür nicht – wir beraten Sie auch, wenn Sie gerade erst den Antrag stellen möchten.

Wie läuft ein Beratungsgespräch ab?

Wir besprechen mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und stellen Ihnen passende Unterstützungs- und Entlastungsangebote vor. Dabei haben Sie die Möglichkeit, alle offenen Fragen zu klären. Ein Gespräch dauert in der Regel 25 bis 45 Minuten, je nach Umfang Ihrer Anliegen.

Typische Themen sind:

  • Pflegegrad-Einstufung und mögliche Höherstufung
  • Welche Leistungen stehen mir zu und wie beantrage ich sie?
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten
Was passiert, wenn ich den Pflichtberatungseinsatz versäume?

Wird der vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Bei wiederholter Nichtbeachtung droht die vollständige Streichung. Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die Meldung an Ihre Pflegekasse.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Wir klären gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause in Berlin.

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