Ambulante Pflege in Berlin –
Pflege zu Hause
Pflege in Ihrer gewohnten Umgebung, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse – von qualifizierten Pflegekräften in Berlin.
Kostenlose Beratung anfragen
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Ambulante Pflege ermöglicht es Ihnen, in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben – mit der Unterstützung, die Sie benötigen. Unser Berliner Pflegedienst übernimmt Grundpflege, medizinische Versorgung und Alltagsbegleitung. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Pflege- oder Krankenkasse übernommen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung in Berlin kennen wir die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen.
Jeder Mensch ist anders. Deshalb entwickeln wir Ihren Pflegeplan gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen, ganz individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre persönliche Situation.
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir die gesamte Abrechnung direkt mit Ihrer Kranken- und Pflegekasse. Zuverlässig und unkompliziert.
Unsere Pflegekräfte sind Ihnen mit Herz und Fachwissen zur Seite. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und sind nach MD geprüft. Für eine Pflege, der Sie vertrauen können.
Wir wissen, dass es oft schnell gehen muss. Deshalb sind wir kurzfristig für Sie erreichbar und beginnen die Pflege so bald wie möglich nach der Beratung.
Von der täglichen Körperpflege bis zur kostenfreien Erstberatung – die meisten Leistungen werden direkt über Ihre Pflege- oder Krankenkasse abgerechnet.
Alle Leistungen im Überblick →Die monatlichen Kosten hängen vom Pflegegrad und dem benötigten Leistungsumfang ab. In der Regel liegt die Spanne zwischen 500 und 2.500 Euro. Ein Großteil wird von der Pflegekasse übernommen – wie viel genau, klären wir mit Ihnen in einem kostenfreien Erstgespräch.
Für die meisten Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Antragstellung und finden heraus, welche Unterstützung für Sie möglich ist.
Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – das nennt sich Pflegesachleistung. Das Pflegegeld hingegen wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann z. B. für die Unterstützung durch Angehörige genutzt werden. Beides lässt sich kombinieren.
Bei der Behandlungspflege (SGB V) fällt eine einmalige Verordnungsgebühr von 10 Euro an, dazu 10 % der täglichen Kosten – maximal für 28 Tage pro Jahr. Für viele andere Leistungen gibt es keine oder nur geringe Eigenanteile. Wir beraten Sie dazu transparent und kostenlos.