Pflegeleistungen Berlin

Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Berlin

Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Freizeitbegleitung – finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für alle Pflegegrade.

Kostenlose Beratung anfragen
Pflegekraft im Betreuungsgespräch mit Senior in Berlin
Was sind Betreuungsleistungen?

Mehr Alltag, mehr Lebensqualität für alle Pflegegrade

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einer Einrichtung gepflegt werden. Er ist nicht für die Pflege selbst gedacht, sondern für zusätzliche Unterstützung im Alltag.

Ab Pflegegrad 2 können außerdem bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

Diese Leistungen lassen sich auch gezielt für die Begleitung von Menschen mit Demenz einsetzen, ob Gedächtnistraining, Alltagsbegleitung oder Spaziergänge. Mehr dazu: Pflege bei Demenz, Ratgeber für Angehörige

Warum Pagella?

Weil gute Betreuung auf Vertrauen und Verlässlichkeit beruht:

  • Feste Ansprechpartner

    Sie werden von vertrauten Gesichtern begleitet, nicht von wechselndem Personal.

  • Flexible Terminplanung

    Wir richten uns nach Ihrem Alltag, nicht umgekehrt.

  • Begleitung auch zu Ärzten

    Zu Terminen sind Sie nie allein unterwegs.

131 €
pro Monat für alle Pflegegrade (PG 1–5)
  • Einkäufe & Besorgungen

    Wer erledigt die Einkäufe, wenn der Weg zum Supermarkt zu beschwerlich wird?

  • Freizeitbegleitung & soziale Teilhabe

    Wer begleitet mich zu einem Spaziergang, ins Café oder zu netten Unternehmungen?

  • Haushaltshilfe & Reinigung

    Wer hilft im Haushalt, wenn Putzen und Aufräumen allein zu viel werden?

  • Begleitung zu Arztterminen

    Ist jemand dabei, wenn ich zum Arzt muss und mich nicht allein auf den Weg machen möchte?

  • Beratung & Antragstellung

    Wer hilft mir durch den Papierkram und bei Anträgen, wenn ich nicht weiterweiß?

Unsere Leistungen im Detail

Was wir für Sie übernehmen

Alle Betreuungsleistungen werden individuell abgestimmt – auf Ihre Gewohnheiten, Ihre Wünsche und Ihren Alltag in Berlin.

Pflegekraft hilft Senior beim Einkaufen und Besorgen in Berlin

Einkäufe & Alltagsaufgaben

Wir erledigen Besorgungen, Einkäufe und Botengänge – abrechenbar über den Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade ab PG 1.

Ob Lebensmittel, Apothekenbesorgungen oder Post – unsere Betreuungskräfte behalten Ihre persönlichen Vorlieben, Diätvorgaben und gewohnten Einkaufsorte im Blick. Auf Wunsch übernehmen wir auch Bank- oder Behördengänge.

Betreuungskraft und Senior bei Freizeitaktivitäten und Spaziergängen in Berlin

Freizeitbegleitung & Ausflüge

Spaziergänge, Museumsbesuche oder Treffen mit Freunden – wir begleiten Sie und fördern Ihre soziale Teilhabe im Alltag.

Ob kurze Runde im Stadtpark oder Ausflug in die Berliner Innenstadt – wir richten uns nach Ihrem Tempo und Ihren Interessen. Die Begleitung ist über den Entlastungsbetrag finanzierbar und lässt sich mit anderen Pflegeleistungen kombinieren.

Haushaltshilfe durch Pflegekraft in Berlin – Reinigung und Haushaltsführung

Haushaltshilfe & Reinigung

Putzen, Wäschepflege und Haushaltsorganisation – finanzierbar über den Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade.

Häufigkeit und Umfang werden individuell vereinbart. Unsere Betreuungskräfte sind zuverlässig, diskret und vertraut mit den Besonderheiten eines seniorengerechten Haushalts.

Beratungsgespräch zu Entlastungsleistungen und Pflegeleistungen in Berlin

Beratung & Antragstellung

Wir klären, welche Leistungen Ihnen zustehen, und unterstützen bei der Beantragung – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Unser Team kennt die aktuellen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung und begleitet Sie durch den Antragsprozess bei der Pflegekasse. Auf Wunsch übernehmen wir auch die direkte Kommunikation mit Ihrer Kasse und koordinieren die Abrechnung.

Häufige Fragen

Was Sie zu Betreuungsleistungen wissen sollten

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag – unabhängig davon, ob sie zuhause, in einer Senioren-WG oder in einer anderen Wohnform gepflegt werden. Es spielt keine Rolle, ob ein professioneller Pflegedienst eingesetzt wird oder Angehörige die Pflege übernehmen.

Der Betrag muss nicht gesondert beantragt werden – er wird automatisch mit dem Pflegegrad gewährt. Zur Nutzung müssen lediglich Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht oder eine Abtretungserklärung für den Pflegedienst unterzeichnet werden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat und gilt für alle Pflegegrade (PG 1–5). Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Einkaufen, Wäsche)
  • Begleitung zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten
  • Betreuungsangebote durch anerkannte Anbieter

Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % der monatlichen Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt werden, was das verfügbare Budget deutlich erhöht.

Pflegegrad Entlastungsbetrag / Monat Max. Umwandlung aus Sachleistung
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2131 €bis 318 € (40 % von 796 €)
Pflegegrad 3131 €bis 599 € (40 % von 1.497 €)
Pflegegrad 4131 €bis 744 € (40 % von 1.859 €)
Pflegegrad 5131 €bis 920 € (40 % von 2.299 €)
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt wird?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden. Wir helfen Ihnen, die verbleibenden Beträge sinnvoll einzusetzen – sprechen Sie uns einfach an.

Können Angehörige den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen?

Der Entlastungsbetrag steht nicht nur professionellen Pflegediensten zur Verfügung. Familienmitglieder und nahestehende Personen können ihn ebenfalls nutzen, sofern sie als anerkannte Entlastungsanbieter tätig sind. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Wir beraten Sie dazu im Erstgespräch.

Wie unterscheiden sich Entlastungsleistungen von Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen (SGB XI) finanzieren die direkte körperliche Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst – zum Beispiel Grundpflege oder Behandlungspflege. Der Entlastungsbetrag ist dagegen für zusätzliche Unterstützung im Alltag gedacht: Haushalt, Begleitung, Betreuung. Beide Töpfe können parallel genutzt werden.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Wir klären, welche Betreuungsleistungen Ihnen zustehen, und übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

WhatsApp