Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Berlin
Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Freizeitbegleitung – finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für alle Pflegegrade.
Kostenlose Beratung anfragen
Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Freizeitbegleitung – finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für alle Pflegegrade.
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Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einer Einrichtung gepflegt werden. Er ist nicht für die Pflege selbst gedacht, sondern für zusätzliche Unterstützung im Alltag.
Ab Pflegegrad 2 können außerdem bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt werden.
Diese Leistungen lassen sich auch gezielt für die Begleitung von Menschen mit Demenz einsetzen, ob Gedächtnistraining, Alltagsbegleitung oder Spaziergänge. Mehr dazu: Pflege bei Demenz, Ratgeber für Angehörige
Weil gute Betreuung auf Vertrauen und Verlässlichkeit beruht:
Sie werden von vertrauten Gesichtern begleitet, nicht von wechselndem Personal.
Wir richten uns nach Ihrem Alltag, nicht umgekehrt.
Zu Terminen sind Sie nie allein unterwegs.
Wer erledigt die Einkäufe, wenn der Weg zum Supermarkt zu beschwerlich wird?
Wer begleitet mich zu einem Spaziergang, ins Café oder zu netten Unternehmungen?
Wer hilft im Haushalt, wenn Putzen und Aufräumen allein zu viel werden?
Ist jemand dabei, wenn ich zum Arzt muss und mich nicht allein auf den Weg machen möchte?
Wer hilft mir durch den Papierkram und bei Anträgen, wenn ich nicht weiterweiß?
Alle Betreuungsleistungen werden individuell abgestimmt – auf Ihre Gewohnheiten, Ihre Wünsche und Ihren Alltag in Berlin.
Wir erledigen Besorgungen, Einkäufe und Botengänge – abrechenbar über den Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade ab PG 1.
Ob Lebensmittel, Apothekenbesorgungen oder Post – unsere Betreuungskräfte behalten Ihre persönlichen Vorlieben, Diätvorgaben und gewohnten Einkaufsorte im Blick. Auf Wunsch übernehmen wir auch Bank- oder Behördengänge.
Spaziergänge, Museumsbesuche oder Treffen mit Freunden – wir begleiten Sie und fördern Ihre soziale Teilhabe im Alltag.
Ob kurze Runde im Stadtpark oder Ausflug in die Berliner Innenstadt – wir richten uns nach Ihrem Tempo und Ihren Interessen. Die Begleitung ist über den Entlastungsbetrag finanzierbar und lässt sich mit anderen Pflegeleistungen kombinieren.
Putzen, Wäschepflege und Haushaltsorganisation – finanzierbar über den Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade.
Häufigkeit und Umfang werden individuell vereinbart. Unsere Betreuungskräfte sind zuverlässig, diskret und vertraut mit den Besonderheiten eines seniorengerechten Haushalts.
Wir klären, welche Leistungen Ihnen zustehen, und unterstützen bei der Beantragung – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Unser Team kennt die aktuellen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung und begleitet Sie durch den Antragsprozess bei der Pflegekasse. Auf Wunsch übernehmen wir auch die direkte Kommunikation mit Ihrer Kasse und koordinieren die Abrechnung.
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag – unabhängig davon, ob sie zuhause, in einer Senioren-WG oder in einer anderen Wohnform gepflegt werden. Es spielt keine Rolle, ob ein professioneller Pflegedienst eingesetzt wird oder Angehörige die Pflege übernehmen.
Der Betrag muss nicht gesondert beantragt werden – er wird automatisch mit dem Pflegegrad gewährt. Zur Nutzung müssen lediglich Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht oder eine Abtretungserklärung für den Pflegedienst unterzeichnet werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat und gilt für alle Pflegegrade (PG 1–5). Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden, zum Beispiel:
Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % der monatlichen Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt werden, was das verfügbare Budget deutlich erhöht.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag / Monat | Max. Umwandlung aus Sachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis 318 € (40 % von 796 €) |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis 599 € (40 % von 1.497 €) |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis 744 € (40 % von 1.859 €) |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis 920 € (40 % von 2.299 €) |
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden. Wir helfen Ihnen, die verbleibenden Beträge sinnvoll einzusetzen – sprechen Sie uns einfach an.
Der Entlastungsbetrag steht nicht nur professionellen Pflegediensten zur Verfügung. Familienmitglieder und nahestehende Personen können ihn ebenfalls nutzen, sofern sie als anerkannte Entlastungsanbieter tätig sind. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Wir beraten Sie dazu im Erstgespräch.
Pflegesachleistungen (SGB XI) finanzieren die direkte körperliche Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst – zum Beispiel Grundpflege oder Behandlungspflege. Der Entlastungsbetrag ist dagegen für zusätzliche Unterstützung im Alltag gedacht: Haushalt, Begleitung, Betreuung. Beide Töpfe können parallel genutzt werden.