Verhinderungspflege in Berlin
Zuverlässige Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson krank, im Urlaub oder verhindert ist – abgerechnet über die Pflegekasse.
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Zuverlässige Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson krank, im Urlaub oder verhindert ist – abgerechnet über die Pflegekasse.
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Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) greift, wenn Ihre Pflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder einfach einer dringend nötigen Auszeit. Pagella übernimmt in dieser Zeit nahtlos die Betreuung – individuell abgestimmt und ohne Unterbrechung der gewohnten Pflegeroutine.
Dabei können Sie die Verhinderungspflege ganz flexibel nutzen: stundenweise, wenn nur wenige Stunden überbrückt werden müssen, oder tageweise über einen längeren Zeitraum.
Die Leistung wird nach SGB XI über die Pflegekasse finanziert. Ab Pflegegrad 2 besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Kasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Wer hilft beim Waschen und Duschen, wenn es allein nicht mehr so gut geht?
Wer ist da, wenn das Aufstehen, Gehen oder Bewegen schwerfällt?
Kümmert sich jemand darum, dass regelmäßig und gut gegessen wird?
Wer sorgt dafür, dass Medikamente, Wunden und Gesundheit gut im Blick bleiben?
Wer nimmt sich Zeit für Gespräche, Gesellschaft und schöne Momente im Alltag?
Wer hilft beim Einkaufen, Kochen und im Haushalt, wenn es allein zu viel wird?
Jede Betreuung wird individuell auf die pflegebedürftige Person abgestimmt – kein Pauschalplan, sondern verlässliche Einzelbetreuung.
Waschen, Ankleiden, Haarpflege und Nagelpflege – diskret, respektvoll und an die gewohnte Alltagsroutine angepasst.
Unsere Pflegekräfte orientieren sich am gewohnten Ablauf der pflegebedürftigen Person. Besondere Wünsche – etwa bevorzugte Pflegeprodukte oder feste Tageszeiten – werden im Erstgespräch aufgenommen und durchgehend berücksichtigt.
Aufstehen, Umlagern und Gehen sicher begleitet – um die vorhandene Bewegungsfähigkeit zu erhalten und das Sturzrisiko zu senken.
Die Mobilisierung folgt dem Prinzip „so viel Hilfe wie nötig, so viel Eigenständigkeit wie möglich". Auch die Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen gehört je nach Bedarf dazu.
Mahlzeitenzubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme – abgestimmt auf Diäten, Schluckbeschwerden oder besondere Vorlieben.
Die ausreichende Flüssigkeitszufuhr wird ebenso im Blick behalten. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen wir auch Sondennahrung; Auffälligkeiten werden dokumentiert und bei Bedarf der Arztpraxis gemeldet.
Medikamentengabe, Verbandswechsel und weitere pflegerische Maßnahmen – lückenlos dokumentiert von examinierten Pflegefachkräften.
Alle medizinischen Aufgaben werden nahtlos übernommen. Falls zusätzlich Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V nötig ist (z. B. Insulininjektion), kann diese separat über die Krankenkasse abgerechnet werden – wir klären das im Erstgespräch.
Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder persönliche Gespräche – für Abwechslung und soziale Teilhabe während der Vertretungszeit.
Unsere Pflegekräfte nehmen sich bewusst Zeit für gemeinsame Erlebnisse – nicht nur für die körperliche Versorgung. Das stärkt das Vertrauen und sorgt dafür, dass sich die betroffene Person während des Einsatzes sicher und wohl fühlt.
Reinigung, Einkäufe und Wäschepflege – damit die gewohnte Ordnung und das Wohlbefinden erhalten bleiben.
Hauswirtschaftliche Leistungen sind bei der professionellen Verhinderungspflege grundsätzlich inbegriffen, sofern sie im direkten Zusammenhang mit der Pflege stehen. Den genauen Umfang stimmen wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Eine professionelle Ersatzpflegekraft übernimmt dann nahtlos die Betreuung.
Voraussetzungen für den Anspruch:
Eine Altersgrenze gibt es nicht – der Anspruch richtet sich ausschließlich nach dem Pflegegrad, nicht nach dem Alter.
Leistungsbeträge im Überblick:
| Leistung | Betrag | Gültig ab |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) | 1.685 € / Jahr | 01.01.2025 |
| Gemeinsames Budget Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) | 3.539 € / Jahr | 01.07.2025 |
Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen flexiblen Budget zusammengefasst – nutzbar je nach individuellem Bedarf. Neu: Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt ab diesem Datum.
Der Entlastungsbetrag (131 € / Monat, Pflegegrad 1–5) ist eine separate Leistung nach § 45b SGB XI und kann zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Wir klären im Erstgespräch, wie Sie Ihr Budget optimal einsetzen.
Ab dem 1. Januar 2025 kann Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen pro Jahr genutzt werden – eine Verlängerung gegenüber den bisherigen sechs Wochen. Die Einsätze können stundenweise oder über mehrere Tage am Stück geplant werden, ganz nach Ihrem Bedarf.
Ab Juli 2025 entfällt zudem die bisher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten, sodass der Anspruch früher genutzt werden kann.
Wir übernehmen alle Aufgaben, die normalerweise von der Hauptpflegeperson erledigt werden:
Die genauen Leistungen stimmen wir vorab mit Ihnen und der pflegebedürftigen Person ab, damit der Übergang reibungslos verläuft.
Ja, die Pflegekasse kann die Nutzung der Verhinderungspflege überprüfen. Kosten müssen durch Rechnungen oder Nachweise belegt werden. Übernimmt ein zugelassener Pflegedienst wie Pagella die Verhinderungspflege, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (dem Pflegebereich Ihrer Krankenkasse). In der Regel genügt ein formloser Antrag mit Angabe des Verhinderungsgrunds und des gewünschten Zeitraums. Wir unterstützen Sie dabei und klären gemeinsam mit Ihrer Kasse alle Formalitäten – rufen Sie uns einfach an.