Zuletzt aktualisiert: 21. April 2026
Was hat sich ab Juli 2025 konkret geändert?
| Regelung | Bis Juni 2025 | Ab Juli 2025 |
|---|---|---|
| Budget Verhinderungspflege | 1.685 € / Jahr | Gemeinsames Budget |
| Budget Kurzzeitpflege | 1.612 € / Jahr | Gemeinsames Budget |
| Gesamtbudget | Getrennt, nicht übertragbar | 3.539 € / Jahr, flexibel für beide Leistungen |
| Vorpflegezeit | 6 Monate häusliche Pflege erforderlich | Entfällt |
| Anspruch ab | Pflegegrad 2 (nach Vorpflegezeit) | Pflegegrad 2, sofort |
| Maximale Dauer | 6 Wochen | 8 Wochen pro Kalenderjahr |
Wegfall der Vorpflegezeit
Bislang musste die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate lang zu Hause gepflegt worden sein, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Diese Hürde entfällt seit Juli 2025 vollständig. Wer Pflegegrad 2 oder höher hat, kann die Leistung ab dem ersten Tag in Anspruch nehmen.
Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 €
Das neue gemeinsame Budget ersetzt die bisherigen Einzeltöpfe. Sie entscheiden selbst, wie Sie die 3.539 € aufteilen: ob ausschließlich für Verhinderungspflege, ausschließlich für Kurzzeitpflege oder kombiniert aus beiden. Eine feste Aufteilung gibt es nicht mehr.
Beispiel: Sie nutzen 2.000 € für eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt und die verbleibenden 1.539 € für Verhinderungspflege, wenn die pflegende Angehörige in den Urlaub fährt.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: telefonisch oder schriftlich, formlos
- Pflegedienst beauftragen: der Pflegedienst muss für die Verhinderungspflege zugelassen sein
- Rechnung einreichen: der Pflegedienst stellt die Rechnung aus, Sie reichen sie bei der Pflegekasse ein oder der Pflegedienst rechnet direkt ab
Pagella ist für Verhinderungspflege in Berlin zugelassen und übernimmt die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Kann ich den Betrag auf 2026 übertragen?
Nein. Das Budget gilt pro Kalenderjahr und verfällt am 31. Dezember des laufenden Jahres. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist nicht möglich. Planen Sie daher frühzeitig, ob und wann Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Gilt das neue Budget auch für Pflegegrad 1?
Nein. Verhinderungspflege steht erst ab Pflegegrad 2 zu. Pflegegrad 1 erhält nur den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €.
Was passiert, wenn ich das Budget nicht vollständig ausschöpfe?
Nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember des Jahres. Eine Übertragung in das Folgejahr ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Kann Pagella kurzfristig Verhinderungspflege übernehmen?
Ja. Pagella übernimmt Verhinderungspflege in Berlin kurzfristig und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns unter 030 / 981 94 891 oder über das Kontaktformular.