Zuletzt aktualisiert: 1. April 2026
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Ein Pflegedienst-Wechsel ist sinnvoll, wenn die Pflegequalität nicht stimmt, Termine häufig ausfallen, die Kommunikation schwierig ist oder sich Ihre Pflegebedürfnisse verändert haben. Sie haben als Pflegebedürftiger jederzeit das Recht, den Anbieter zu wechseln, unabhängig vom Grund.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Pflegevertrag. Üblich sind 4 Wochen zum Monatsende. Lesen Sie Ihren Vertrag nach. Viele Dienste erlauben auch eine kürzere Frist oder eine außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Mängeln. Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Wichtig: Während der Kündigungsfrist hat der bisherige Dienst weiterhin Anspruch auf Vergütung, auch wenn Sie ihn nicht mehr in Anspruch nehmen.
Schritt für Schritt: So läuft der Wechsel ab
- Neuen Pflegedienst auswählen: Informieren Sie sich vorab über Leistungsangebot, Erreichbarkeit und Bewertungen
- Starttermin abstimmen: Der neue Dienst sollte idealerweise direkt nach dem letzten Tag des alten übernehmen
- Kündigung schriftlich einreichen: Frist beachten, Einschreiben empfehlenswert
- Pflegekasse informieren: Teilen Sie Ihrer Pflegekasse den neuen Anbieter mit; der Abrechnungswechsel läuft dann automatisch
- Übergabegespräch organisieren: Ein kurzes Übergabegespräch sichert die Pflegekontinuität
Was passiert mit laufenden Verordnungen und dem Pflegegrad?
Ihr Pflegegrad und alle Pflegekassen-Budgets bleiben unverändert. Sie sind an Sie gebunden, nicht an den Pflegedienst. Laufende ärztliche Verordnungen (Muster 12 für Behandlungspflege) müssen beim neuen Dienst neu eingereicht werden; Ihr Arzt stellt bei Bedarf eine Anschlussverordnung aus.
Was tun bei einem Notfall-Wechsel?
Wenn die Versorgung durch den bisherigen Dienst akut gefährdet ist, etwa wegen dauerhafter Nichterscheinen oder Pflegemängeln, kann außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Dokumentieren Sie Vorfälle schriftlich und informieren Sie die Pflegekasse. Diese ist verpflichtet, die Weiterversorgung sicherzustellen.
Häufige Fragen
Muss ich den Grund für den Wechsel angeben?
Nein. Sie müssen gegenüber dem bisherigen Pflegedienst keinen Grund nennen. Die ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Frist reicht aus.
Kann ich gleichzeitig zwei Pflegedienste beauftragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zum Beispiel einen für Grundpflege und einen für Behandlungspflege. Die Pflegekasse teilt das verfügbare Budget dann entsprechend auf.
Übernimmt der neue Pflegedienst die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Ja. Zugelassene Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
