Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2025
Was übernimmt die Pflegekasse?
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, erhält monatliche Pflegesachleistungen. Das sind Budgets, mit denen ein zugelassener Pflegedienst wie Pagella direkt bezahlt wird. Sie müssen den Betrag nicht vorstrecken: der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegesachleistungen 2025 nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegesachleistung / Monat | Pflegegeld / Monat |
|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 347 € |
| PG 3 | 1.497 € | 599 € |
| PG 4 | 1.859 € | 800 € |
| PG 5 | 2.299 € | 990 € |
Stand: 01.01.2025. Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistungen, aber den Entlastungsbetrag.
Welche Zusatzleistungen stehen mir zu?
Unabhängig vom Pflegegrad gibt es weitere Leistungen:
- Entlastungsbetrag: 131 € / Monat (Pflegegrad 1–5), für hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuungsleistungen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € / Monat (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 € / Jahr (ab Juli 2025 gemeinsames Budget)
- Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € einmalig pro Maßnahme (z. B. Haltegriffe, Rampen)
Was muss ich selbst zuzahlen?
Übersteigen die Pflegekosten das Sachleistungsbudget, zahlen Sie den Differenzbetrag selbst. Das ist besonders bei intensivem Pflegebedarf in den Pflegegraden 2 und 3 möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst über eine bedarfsgerechte Einsatzplanung, die das Budget optimal ausschöpft.
Für Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V) gilt eine gesonderte Regelung: Diese wird von der Krankenkasse finanziert und erfordert eine ärztliche Verordnung (Muster 12). Die Zuzahlung beträgt 10 % pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 €, und ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt.
Wie beantrage ich die Leistungen?
- Pflegegrad beantragen bei der Pflegekasse (Abteilung der Krankenkasse)
- Pflegedienst auswählen und Pflegevertrag abschließen
- Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Aufwand für Sie.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?
Pflegesachleistungen werden an einen zugelassenen Pflegedienst gezahlt. Pflegegeld erhalten Sie direkt ausgezahlt, wenn Sie die Pflege durch Angehörige oder Bekannte organisieren. Beide Leistungen können anteilig kombiniert werden.
Was passiert, wenn ich das Budget nicht ausschöpfe?
Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende; es kann nicht angespart oder übertragen werden. Ausnahme: der Entlastungsbetrag kann innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Gibt es Förderung für Menschen ohne Pflegegrad?
Nein. Pflegekassen-Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad müssen Pflegeleistungen vollständig selbst finanziert werden.
