Zuletzt aktualisiert: 12. November 2025
Wichtig: Behandlungspflege wird von der Krankenkasse finanziert (§ 37 Abs. 2 SGB V), nicht von der Pflegekasse. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet und die zu Hause durch einen qualifizierten Pflegedienst durchgeführt werden. Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 2 SGB V (häusliche Krankenpflege). Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.
Welche Leistungen umfasst Behandlungspflege?
- Wundversorgung: Verbandswechsel, Wundbeurteilung, Wundreinigung
- Insulininjektion: subkutane Injektionen bei Diabetes mellitus
- Medikamentengabe: orale, subkutane oder intravenöse Medikamentengabe nach Verordnung
- Blutdruckmessung und Blutzuckerkontrolle: Monitoring bei chronischen Erkrankungen
- Kompressionsversorgung: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Augentropfen: Verabreichung verordneter Augentropfen
Wie erhalte ich Behandlungspflege?
- Arztbesuch: Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung auf Formular Muster 12 aus
- Pflegedienst beauftragen: Sie übergeben die Verordnung an Pagella
- Abrechnung: Pagella rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab
Was kostet Behandlungspflege?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig. Es gilt eine gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 €, und maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.
Behandlungspflege vs. Grundpflege: der Unterschied
| Merkmal | Behandlungspflege | Grundpflege |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 37 Abs. 2 SGB V | SGB XI |
| Finanzierung | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Pflegegrad erforderlich | Nein | Ab PG 2 |
| Verordnung erforderlich | Ja (Muster 12) | Nein |
Häufige Fragen
Kann ich Behandlungspflege und Grundpflege gleichzeitig erhalten?
Ja. Beide Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden, sie werden über unterschiedliche Kostenträger abgerechnet. Pagella koordiniert beides.
Wie lange gilt eine Verordnung für Behandlungspflege?
Eine Verordnung gilt in der Regel für 14 Tage, kann aber bei chronischen Erkrankungen für bis zu 4 Wochen ausgestellt werden. Bei dauerhaftem Bedarf stellt Ihr Arzt Anschlussverordnungen aus.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Pagella unterstützt Sie dabei und klärt ggf. direkt mit Ihrer Krankenkasse.
