Verhinderungspflege Zehlendorf – Alles Wichtige für pflegende Angehörige auf einen Blick


Einen geliebten Menschen zu pflegen, ist mit viel Verantwortung und Einsatz verbunden. Gerade wenn man dauerhaft für jemanden da ist, kann die eigene Gesundheit schnell zu kurz kommen. Die Verhinderungspflege hilft Angehörigen in Zehlendorf dabei, eine Pause einzulegen und sich zu erholen – mit dem Wissen, dass ihre Liebsten gut betreut sind.


Unser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick zur Verhinderungspflege – inklusive Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen, Antragstellung und Neuerungen im Jahr 2025. Wir möchten pflegenden Angehörigen in Zehlendorf Orientierung geben, damit sie diese Entlastung bestmöglich für sich nutzen können.

Was ist Verhinderungspflege? Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege oder umgangssprachlich „Urlaubspflege“ genannt – ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie greift, wenn die hauptverantwortliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. „Verhindert“ kann vieles heißen: vielleicht möchten Sie endlich einmal in den Urlaub fahren, vielleicht müssen Sie sich nach Monaten intensiver Pflege selbst einer Operation unterziehen, oder es steht einfach ein wichtiger Termin an, an dem Sie nicht fehlen dürfen.


Die Pflegekasse übernimmt in solchen Situationen die Kosten für eine Ersatzpflege – also für eine Person oder Einrichtung, die in dieser Zeit die Betreuung übernimmt. Man kann sich die Verhinderungspflege wie eine Krankheitsvertretung vorstellen: Wenn Sie ausfallen, sorgt die Pflegekasse für Ersatz. In Zehlendorf haben Sie Anspruch auf bis zu 42 Tage im Kalenderjahr.



Sie können die Verhinderungspflege je nach Bedarf tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Hilfe – die Pflegeperson bleibt also weiterhin in der Verantwortung. Ambulante Dienste, Verwandte oder Pflegeeinrichtungen übernehmen die Versorgung vorübergehend. Verhinderungspflege sichert die Qualität der Pflege und gibt pflegenden Angehörigen die nötige Erholung.


Diese Leistung bewahrt pflegende Angehörige vor Erschöpfung und garantiert gleichzeitig die zuverlässige Betreuung. Im nächsten Teil klären wir, wer Anspruch auf die Verhinderungspflege hat.

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Nicht jede Pflegesituation qualifiziert automatisch für Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung hat einige Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können.

– Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten andere Unterstützungen (z.B. den Entlastungsbetrag), aber Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.

– Sechs Monate VOR der ersten Verhinderung in häuslicher Pflege betreut: Die Pflegekasse verlangt normalerweise, dass die zu pflegende Person bereits seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt wurde, bevor erstmalig Verhinderungspflege genutzt wird. Diese sogenannte „Vorpflegezeit“ stellt sicher, dass die Leistung für langzeitige Pflegesituationen reserviert ist. Achtung: Ab Juli 2025 entfällt diese 6-Monats-Frist bundesweit! Das heißt, ab diesem Zeitpunkt kann Verhinderungspflege sofort ab Pflegegrad-Erteilung genutzt werden. Wenn Sie also frisch in die Rolle der Pflegeperson gekommen sind, müssen Sie ab Mitte 2025 nicht mehr ein halbes Jahr warten.


– Pflege durch Angehörige oder Nahestehende: Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Betreuung hauptsächlich unentgeltlich durch eine private Pflegeperson erfolgt. Das kann ein Familienmitglied, Partner oder enger Freund sein. Wichtig ist, dass Sie offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse registriert sind – meist passiert das bei der Beantragung des Pflegegrads. Nur dann ist eine Kostenerstattung möglich.

– Kein vollstationärer Pflegeplatz: Verhinderungspflege ist für zu Hause Pflegende gedacht. Wer im Pflegeheim lebt (Pflegegrad 2-5 stationär), kann diese spezielle Leistung nicht nutzen, da dort andere Regelungen greifen (Urlaubszeiten sind dort intern abgedeckt).

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie als pflegende Bezugsperson grundsätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse Ihrer/des Pflegebedürftigen stellt dann ein Budget bereit (dazu gleich mehr), mit dem Ersatzpflege bezahlt werden kann. Beispiel: Frau M. pflegt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause in Zehlendorf.


Frau M. ist als Pflegeperson gemeldet und erfüllt die Vorpflegezeit. Für ihren geplanten Urlaub im Sommer darf sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – etwa durch eine bezahlte Vertretung im Umfeld oder einen ambulanten Dienst. Ihre Pflegekasse übernimmt die entstehenden Kosten.


Leistungsumfang der Verhinderungspflege 2025: Zeit & Erstattung Die Verhinderungspflege schafft Freiräume im Pflegealltag und übernimmt die Kosten für die Vertretung bis zu einer definierten Obergrenze. Hier sind die wichtigsten Zahlen und Fakten für 2025:


Maximale Dauer: Sie können bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr Verhinderungspflege beantragen. Ab dem 1. Juli 2025 steigt diese Zeitspanne sogar auf 8 Wochen (56 Tage). Die Inanspruchnahme kann flexibel und verteilt über das Jahr erfolgen:


– Nehmen Sie z. B. einmal 2 Wochen Pause, bleiben Ihnen von den 42 Tagen noch 28 übrig – flexibel einsetzbar.


– Auch stundenweise Verhinderungspflege ist möglich: Solange die Vertretung unter 8 Stunden am Tag bleibt, wird kein voller Tag abgezogen. So können Sie z. B. regelmäßig 4 Stunden Pause einplanen – das Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt, und Ihr Tagebudget bleibt erhalten.


– Wird die Verhinderungspflege an einem Tag über 8 Stunden in Anspruch genommen, wird dieser Tag voll angerechnet – also als 1 von 42 bzw. 56 Tagen.


Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Betrag um 73 Euro angehoben. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt 2.528 Euro zur Verfügung stehen.


Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro eingeführt, das für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam gilt. Sie können dann flexibel auf beide Leistungen zugreifen, solange der Gesamtbetrag nicht überschritten wird. Bis dahin bleibt die Umwidmung von 843 Euro wie gehabt möglich.


Pflegegeld und Verhinderungspflege: Während Sie Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld nicht komplett ausgesetzt. Es wird stattdessen zur Hälfte weitergezahlt – und zwar für höchstens 6 Wochen im Jahr. Die Höhe hängt wie üblich vom Pflegegrad ab.

Das soll anerkennen, dass die Pflegeperson ja sonst kein Geld für ihre Tätigkeit erhält. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro/Monat; während einer Verhinderungspflege von z.B. 14 Tagen würden für diese halben Monate je ca. 299,50 Euro weitergezahlt werden. Ausnahme: Wie oben erwähnt, wenn die Ersatzpflege am Tag weniger als 8h dauert (stundenweise), erfolgt keine Kürzung – das Pflegegeld läuft normal weiter, als wären Sie gar nicht abwesend gewesen.

Ab Juli 2025, mit Verlängerung auf 8 Wochen, wird das Pflegegeld analog 8 Wochen halbiert weitergezahlt (plus erste und letzte Verhinderungstag voll). Faktisch bleibt für Sie als Pflegeperson also auch finanziell eine Absicherung bestehen, während Sie Pause machen. Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Grundsätzlich jede geeignete Person oder Einrichtung. Das können ambulante Pflegedienste, pflegeerfahrene Bekannte/Nachbarn oder Angehörige sein. Allerdings unterscheidet die Pflegekasse:


– Fremde oder entferntere Personen: Wenn die Pflege nicht durch nahe Angehörige erfolgt, sondern z. B. durch Nachbarn, Freunde oder Pflegedienste, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 € jährlich. Voraussetzung: kein gemeinsamer Haushalt.

– Nahe Angehörige als Pflegevertretung: Springt hingegen z.B. Ihre Schwester, Ihr erwachsenes Kind oder Enkelkind ein (also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsangehörige), wird die Leistung auf den 1,5-fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Warum? Die Idee dahinter ist, dass Verhinderungspflege ursprünglich gedacht war, um externe Hilfe zu finanzieren. Pflegt ein naher Angehöriger, der es normalerweise unentgeltlich tun würde, so will die Kasse nicht mehr zahlen als hätte er Pflegegeld bezogen. Konkret: Bei Pflegegrad 2 (Pflegegeld 347 €) wären das 520,50 € als Limit für Aufwandsentschädigung. Aber: zusätzlich erstattungsfähig sind in diesem Fall notwendige Ausgaben der Pflegeperson, z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, bis zur oben genannten Maximalgrenze (1685/2528 €). In der Praxis können also auch nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, bekommen aber eher ihre Unkosten erstattet als einen Lohn in Höhe eines Pflegedienstes. Diese Regel soll Missbrauch verhindern, hat aber in echten Familienfällen wenig Relevanz, da meist sowieso externe Dienste in Anspruch genommen werden für die Verhinderungspflege.


– Verhinderungspflege kann auch in einer Einrichtung stattfinden – z. B. wenn Ihr Vater während Ihres Urlaubs für zwei Wochen in ein Pflegeheim zieht. Dann gilt das Verhinderungspflege-Budget, allerdings nur für pflegebedingte Kosten wie Betreuung oder medizinische Hilfe. Unterkunft und Essen müssen Sie selbst bezahlen – genau wie bei der Kurzzeitpflege.


Zusammengefasst: Verhinderungspflege bietet Ihnen zeitliche und finanzielle Entlastung, wenn Sie als Pflegeperson eine Pause brauchen. Mit geschickter Planung lassen sich Budget und maximale Dauer voll nutzen. Wenn der Bedarf darüber hinausgeht, ist auch die Kombination mit Kurzzeitpflege möglich – dazu später mehr.

Verhinderungspflege anfordern – so geht’s

In Zehlendorf beantragen – so einfach geht’s. Die Regeln sind klar, doch wie startet man konkret? Keine Angst: Der Antrag ist meist schnell erledigt. Diese Anleitung zeigt, wie es geht:


1. Informieren Sie Ihre Kasse möglichst früh: Sobald klar ist, dass Sie Verhinderungspflege benötigen, melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Diese stellt häufig ein Formular bereit, das Sie in Zehlendorf online finden oder postalisch anfordern können. Online-Anträge sind ebenfalls möglich. Auch ein formloser Antrag – z. B. telefonisch mit schriftlicher Bestätigung – ist zulässig.


2. Pflegevertretung und Zeitraum dokumentieren: Tragen Sie im Antrag ein, wer gepflegt wird (inkl. Versichertennummer), wer einspringt und für welchen Zeitraum. Beispiel: „Pflegeperson Anna X verhindert vom 10.08. bis 24.08.2025, Ersatzpflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“


3. Quittungen & Rechnungen sammeln: Meist erfolgt die Zahlung für Ersatzpflege zunächst durch Sie – mit späterer Erstattung über die Pflegekasse. Einige Anbieter wie der PAGELLA Pflegedienst können direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Belege aufbewahren – egal ob Stundenrechnung oder Fahrkostennachweis.


4. Rückwirkend möglich, aber besser früh: Sie dürfen Verhinderungspflege nachträglich beantragen – allerdings nur im laufenden Jahr. Viele Pflegekassen erwarten eine vorherige Info, besonders bei direkter Abrechnung mit einem Anbieter. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse schafft schnell Klarheit.


5. Beratung nutzen: In Zehlendorf finden Sie Pflegestützpunkte, die Sie beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen. Die kostenlose Hilfe stellt sicher, dass alle Angaben stimmen und keine Leistung verloren geht. Auch weiterführende Fragen werden dort beantwortet.


6. Rückmeldung der Pflegekasse: Nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung – meist positiv, wenn die Angaben stimmen. Die Auszahlung erfolgt an Sie oder durch direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Kasse.


Keine Sorge: Sie müssen beim ersten Antrag nicht alle Daten zur Vertretung kennen. Es reicht, wenn Sie den Zeitraum nennen und angeben, dass Ersatzpflege nötig ist. Die Rechnung und Details können später folgen – Hauptsache, die Pflegekasse ist informiert.


Hinweis aus der Praxis: Viele Angehörige in Zehlendorf haben Hemmungen, Verhinderungspflege zu beantragen – aus Unsicherheit oder weil es nach viel Bürokratie klingt. Doch genau dafür ist die Leistung da: um Sie zu unterstützen. Der Antrag ist oft schnell gemacht – und bei Bedarf hilft der Pflegedienst oder ein Stützpunkt.

Während der Verhinderungspflege: Was Sie während der Vertretung beachten sollten


Geht es um Verhinderungspflege, spielen nicht nur die Formalitäten eine Rolle. Auch praktische Fragen sollten gut durchdacht sein. Hier finden Sie Hinweise, worauf es in Zehlendorf ankommt, wenn eine Ersatzpflege bevorsteht:


– Ersatzpflege vorbereiten: Wenn keine professionelle Hilfe einspringt, sondern z. B. ein Nachbar oder ein Bekannter, nehmen Sie sich Zeit für eine gute Übergabe. Ein kleiner Leitfaden mit Pflegeabläufen, Medikamenten und Notfallnummern hilft enorm.


– Infos & Dokumente zusammenstellen: Bereiten Sie eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen vor – Medikamentenliste, Versichertenkarte, Notfallkontakte. Diese sollten Sie der Ersatzpflegeperson oder dem Dienst vor Ihrer Abreise übergeben.


– Alles vorrätig? Stellen Sie sicher, dass Medikamente, Hilfsmittel und Pflegematerialien für die Vertretungszeit vorhanden sind. So kann sich die Ersatzpflege auf die Betreuung konzentrieren – ohne zusätzlichen Aufwand.

– Pflegegeld-Abrechnung im Blick: Denken Sie daran, dass das Pflegegeld bei längerer täglicher Abwesenheit gekürzt wird. Prüfen Sie nach Ihrer Rückkehr die Abrechnung der Pflegekasse. Bei stundenweiser Pflege gilt meist die volle Zahlung – dokumentieren Sie zur Sicherheit die jeweiligen Tage.


– Wenn Ihr Angehöriger in Kurzzeitpflege geht, besuchen Sie das Heim vorher gemeinsam. Viele Häuser in Zehlendorf bieten Probetage an, um die Eingewöhnung zu erleichtern. Teilen Sie kleine Gewohnheiten mit dem Team – das schafft Vertrauen, und Sie können Ihre Auszeit beruhigter antreten.


– Vertrauen schenken: Seien Sie im Ernstfall erreichbar, aber gönnen Sie sich Abstand. Für organisatorische Rückfragen sollte eine zweite Kontaktperson verfügbar sein – damit Sie wirklich durchatmen können, ohne ständig erreichbar zu sein.


– Schuldgefühle sind fehl am Platz: Viele Angehörige denken, sie müssten „durchhalten“. Doch eine Pause ist kein Versagen – im Gegenteil. Verhinderungspflege ist ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Pflege. Und meist wissen auch Pflegebedürftige, wie wichtig Ihre Erholung ist.


Durch rechtzeitige Planung und offene Kommunikation sorgen Sie dafür, dass die Verhinderungspflege in Zehlendorf stressfrei verläuft. So schaffen Sie Entlastung für sich und Verlässlichkeit für Ihren Angehörigen – eine wichtige Balance für alle.


Haben Sie noch Fragen? In Zehlendorf ist unser Pflegedienst Pagella jederzeit für Sie da. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und kompetente Beratung durch unser engagiertes Team. Natürlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, örtliche Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu schonen und die Pflegearbeit langfristig und nachhaltig zu gestalten.


Gönnen Sie sich selbst Pausen durch Verhinderungspflege und sichern Sie sich so die langfristige Kraft und Freude, um immer mit voller Energie für Ihre Angehörigen da zu sein. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsbewusster Schritt für Ihre eigene Gesundheit und die des Pflegebedürftigen.



Fazit: Mit der Verhinderungspflege haben Sie ein kraftvolles Werkzeug an der Hand, um die Pflege in Zehlendorf – und in ganz Deutschland – kontinuierlich zu gewährleisten. Sie sorgt für notwendige zeitliche Entlastung und hilft finanziell, wenn Sie eine Auszeit brauchen oder ausfallen. Die Reformen 2025 haben die Unterstützung noch weiter verbessert. Wir von Pflegedienst Pagella stehen Ihnen zur Seite, um diese Unterstützung optimal zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholung, kennen Sie Ihre Ansprüche und sorgen Sie frühzeitig für eine qualifizierte Ersatzpflege – so bleibt sowohl Ihre eigene Gesundheit als auch die Pflege Ihres Angehörigen bestens gesichert.


Verhinderungspflege erklärt – häufig gestellte Fragen


Viele Angehörige aus Zehlendorf stellen ähnliche Fragen zur Verhinderungspflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.


Wie kann man Verhinderungspflege von Kurzzeitpflege abgrenzen?

Die Kurzzeitpflege ist ebenfalls eine Entlastungsleistung, unterscheidet sich aber darin, dass sie in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) stattfindet und meistens längere Zeit (bis zu 8 Wochen) am Stück genutzt wird, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege dagegen kann auch zu Hause durch eine andere Person erfolgen. Zeitlich war sie bisher 6 Wochen begrenzt (Kurzzeitpflege 8 Wochen), was ab Juli 2025 angeglichen wird. Finanziell sind die Budgets getrennt, können sich aber gegenseitig ergänzen. Einfach gesagt: Kurzzeitpflege = vorübergehende stationäre Pflege, Verhinderungspflege = Ersatzpflege zu Hause oder ambulant, wenn die private Pflegeperson ausfällt.


Kann man Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verbinden?


Ja, Sie dürfen beide Leistungen im selben Kalenderjahr verwenden. Wenn die Verhinderungspflege nicht ausreicht, kann Kurzzeitpflege zusätzlich beantragt werden – zeitlich wie auch finanziell. Bisher war eine Aufstockung um bis zu 843 € aus dem jeweils anderen Budget erlaubt. Ab Juli 2025 ersetzt ein gemeinsames Jahresbudget diese Regel. Hinweis: Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden, wenn Verhinderungspflege wegen fehlender Vorpflegezeit noch nicht möglich ist.


Ist Verhinderungspflege nur am Stück möglich oder auch flexibel einsetzbar?


Nein, die Leistung kann flexibel in Anspruch genommen werden. Ob ein Tag, mehrere Tage oder ein paar Stunden – alles ist erlaubt, solange Sie innerhalb der vorgesehenen 6 Wochen bleiben (bald 8 Wochen ab Juli 2025).


Wie funktioniert Verhinderungspflege bei kurzen Abwesenheiten im Alltag?


Ja, das geht. Nutzen Sie Verhinderungspflege z. B. für vier Stunden am Nachmittag, wird das nicht als ganzer Verhinderungstag gewertet. Das ist ideal, um kurze Zeiträume zu überbrücken, ohne Pflegegeldverlust.


Fallen bei der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege Kosten an?


Nein, direkte Kosten entstehen Ihnen nur, wenn das Budget überschritten wird. Bis zur Obergrenze (z. B. 1.685 €) übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege komplett. Höhere Ausgaben müssen selbst getragen oder über Kurzzeitpflege-Budget ausgeglichen werden. Bei Pflege in Heimen zahlen Sie Unterkunft/Verpflegung selbst (~30–50 €/Tag). Wichtig: Die Leistung ist im Kern kostenfrei, aber bei aufwendigerer Pflege oder stationärer Betreuung können Zusatzkosten entstehen.

Was hat sich 2025 bei der Verhinderungspflege geändert?


Ab 2025 gibt es bedeutende Verbesserungen für Verhinderungspflege: Der Erstattungsbetrag wurde auf 1.685 € erhöht, und der Kurzzeitpflegeanteil, der übertragen werden kann, wurde auf 843 € angehoben. Ab Juli 2025 wird die Dauer auf 8 Wochen verlängert und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem wird es ab Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege geben, was die Handhabung vereinfacht und die Leistung verbessert.


Darf ich Verhinderungspflege mehrmals im Jahr in Anspruch nehmen?


Ja, Sie dürfen Verhinderungspflege mehrfach im Jahr nutzen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Die meisten Pflegekassen handhaben das pragmatisch und ermöglichen es, formlos mitzuteilen, wann Ersatzpflege benötigt wird. Manche Pflegepersonen informieren die Kasse auch im Voraus über geplante Zeiträume, z. B. „1 Woche im Juni, 1 Woche im September“. Dies ist jedoch nicht notwendig – jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet und Belege müssen für jedes Ereignis eingereicht werden.


Bietet die Pflegekasse Unterstützung bei der Suche nach Ersatzpflege?

Ja, die gibt es. In Zehlendorf können Sie sich an die Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus (falls relevant) wenden. Auch die Pflegeberatung Ihrer Kasse hilft weiter. Sie haben übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Diese Stellen können Ihnen z.B. eine Liste von zugelassenen Pflegediensten geben, die Verhinderungspflege anbieten, oder freie Kurzzeitpflege-Plätze recherchieren. Es gibt zudem Datenbanken: Die Pflegeberatung Zehlendorf (oft online verfügbar) zeigt Einrichtungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Zögern Sie nicht, solche Hilfen in Anspruch zu nehmen – gerade wenn eine Verhinderung kurzfristig eintritt (z.B. Sie werden krank), können solche Netzwerke schnell jemanden organisieren.


Gilt die Verhinderungspflege als Pflegezeit?


Es gibt einen Unterschied: Auf Ihre Pflegezeit für Rente oder ähnliche Zwecke hat Verhinderungspflege keinen Einfluss – Sie gelten weiterhin als Pflegeperson und erhalten Rentenbeiträge, falls Sie Pflege ab Grad 2 leisten. Aber Verhinderungspflege wird auf die jährlichen 42 Tage angerechnet, was auch so vorgesehen ist. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt dabei jedoch gleich.


Kann ich meine Auszeit während Verhinderungspflege im Ausland verbringen?

Ja, als Pflegeperson können Sie Ihren Urlaub verbringen, wo Sie möchten – auch im Ausland. Die Leistung der Verhinderungspflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt sein muss. Aber Sie selbst sind in dieser Zeit nicht anwesend, daher ist Ihr Aufenthaltsort egal. Denken Sie nur dran, über Telefon/Handy zumindest erreichbar zu bleiben, für den Notfall. Falls die pflegebedürftige Person mit ins Ausland soll und dort gepflegt wird, ist das ein Spezialfall – das wäre keine klassische Verhinderungspflege, sondern fiele unter Auslandspflege (komplex, gesondert zu betrachten). Für den Regelfall: Ja, genießen Sie ruhig Ihren Auslandsurlaub, während die Ersatzpflege in Zehlendorf läuft.