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Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Berlin

Menschengerecht

Professionell

Verantwortungsvoll

Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen für Pflegegrad 1 bis 5 – Unterstützung im Alltag sichern

Der Entlastungsbetrag ist der einzige monatliche Zuschuss der Pflegeversicherung, auf den alle Pflegebedürftigen einen Anspruch haben, die zu Hause versorgt werden. Die einzige Voraussetzung ist ein Pflegegrad.

Ziel des Entlastungsbetrags Pflegegrad ist es, den Alltag zu erleichtern. Dafür stehen für Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 pro Monat pauschal 125 Euro zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten das Geld sogar zusätzlich zum Pflegegeld!

Der Entlastungsbetrag steht nicht für die Finanzierung der Pflege, sondern lediglich für die zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
  • Inanspruchnahme von Alltagsbetreuern (z. B. Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof, Erledigung des Haushalts).

Wer mehr Geld braucht als die regulären 125 Euro, kann ab dem Pflegegrad 2 einen Teil der Pflegesachleistung in den Entlastungsbetrag umwidmen. Maximal 40 Prozent des Höchstbetrags der Sachleistung Pflegegrad 2 lassen sich dann als Entlastungsbetrag verwenden.

Das Pagella-Team unterstützt Sie gerne bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen. Sprechen Sie uns einfach an!

Pflegegrade und ihre Auswirkungen auf Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Pflegegrad 1:

Ältere Frau lächelt mit einer jüngeren Frau und erhält leichte Unterstützung, was auf Pflegegrad 1 hinweist.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen geringen Unterstützungsbedarf. Sie erhalten den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, der für zusätzliche Leistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleitung genutzt werden kann. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zu Pflegesachleistungen, aber der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden.

Pflegegrad 2:

Älterer Mann lacht und hält Hände, was moderate Unterstützung darstellt und auf Pflegegrad 2 hinweist.

Bei Pflegegrad 2 besteht ein erheblicher Pflegebedarf. Neben dem Entlastungsbetrag können Betroffene auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese können in einen Entlastungsbetrag umgewandelt werden, um mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten.

Pflegegrad 3:

Ältere Frau benutzt einen Rollator mit Unterstützung durch eine Pflegekraft, was erhebliche Pflegebedürftigkeit darstellt und auf Pflegegrad 3 hinweist.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben einen noch höheren Pflegebedarf. Hier sind die Pflegesachleistungen höher, was mehr Möglichkeiten bietet, diese in den Entlastungsbetrag umzuwandeln. Zusätzlich zur häuslichen Pflege kann dieser Betrag für umfangreichere Betreuungsleistungen genutzt werden.

Pflegegrad 4:

Ältere Person wird von einer Pflegekraft gefüttert, was umfassende Pflegebedürftigkeit darstellt und auf Pflegegrad 4 hinweist.

Bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf besonders hoch. Die Leistungen und der Entlastungsbetrag können für eine intensive Betreuung und Unterstützung im Alltag verwendet werden. Auch hier ist die Umwandlung von Sachleistungen in den Entlastungsbetrag möglich, um individuellere Lösungen zu finden.

 

 

Pflegegrad 5:

Bettlägerige ältere Person mit medizinischer Ausrüstung, die auf eine Vollzeitpflege hinweist, repräsentativ für Pflegegrad 5.

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und betrifft Personen mit extremem Pflegebedarf. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind hier besonders wichtig, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Der Entlastungsbetrag kann in vollem Umfang genutzt werden, um den Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten.

Vorteile unserer Entlastungs- und Betreuungsberatung:

Erfahrene Berater

Unser Team bringt langjährige Erfahrung in der Entlastungs- und Betreuungsberatung mit und findet für jede Pflegesituation die optimale Lösung.

Individuelle Betreuung

Jede Entlastungs- und Betreuungsberatung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Angehörigen zugeschnitten

Schnelle Terminvergabe

Wir verstehen, wie wichtig es ist, schnell Unterstützung zu erhalten. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristig einen Termin an

Häufig gestellte Fragen zur Entlastungs- und Betreuungsberatung in Berlin

Was sind Entlastungsleistungen?

Entlastungsleistungen sind zusätzliche Unterstützungsangebote, die Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Verpflegung, oder auch Betreuungsangebote wie die Begleitung zu Arztbesuchen. Diese Leistungen sollen sowohl den Pflegebedürftigen als auch ihren pflegenden Angehörigen Entlastung bieten.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Berlin?

Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro monatlich und kann für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, unabhängig davon, ob Sie zuhause oder ambulant betreut werden.

Wie kann ich den Entlastungsbetrag in Berlin beantragen?

Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden, da er automatisch mit dem Pflegegrad gewährt wird. Um ihn nutzen zu können, müssen Sie lediglich die erbrachten Leistungen nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.

Kann ich die Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln?

Ja, ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies bietet Ihnen mehr Flexibilität bei der Nutzung der verfügbaren Mittel.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?

Die Frage, wer die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt, ist für viele pflegebedürftige Personen und ihre Angehörige von großer Bedeutung. In Deutschland haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Pflegeberatung gemäß SGB XI. Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Beratung, die durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der jeweiligen Krankenkasse oder von externen Dienstleistern durchgeführt wird. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung wird die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit vorgenommen, um den entsprechenden Pflegegrad festzustellen.

Wie schnell kann ich einen Beratungstermin bei Pagella erhalten?

Wir verstehen, wie wichtig schnelle Hilfe ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristig einen Beratungstermin an, damit Sie schnell die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um alle Ihre Fragen zu klären und die bestmöglichen Lösungen für Ihre Situation zu finden.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Entlastungs- und Betreuungsberatung in Berlin

Unsere Entlastungs- und Betreuungsberatung in Berlin bei Pagella bietet umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Ob es darum geht, den Entlastungsbetrag zu nutzen oder detaillierte Informationen zu Betreuungs- und Pflegesachleistungen zu erhalten – Pagella ist Ihr zuverlässiger Partner.

In Berlin und der Umgebung stehen wir Ihnen mit maßgeschneiderten Beratungsangeboten zur Seite, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie nicht nur bei der Entscheidungsfindung, sondern auch bei der praktischen Umsetzung von Entlastungs- und Betreuungsleistungen.

Für alle, die nach einer Betreuungsberatung in der Nähe suchen, bietet Pagella flexible und zeitnahe Beratungstermine an. Wir sind sowohl telefonisch als auch persönlich bei Ihnen zu Hause oder in unseren Büros für Sie da. Besonders wichtig ist uns, dass Sie bestens informiert sind und die nötige Unterstützung erhalten, um den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen optimal zu nutzen.

Verlassen Sie sich auf die langjährige Expertise von Pagella, um die besten Lösungen für die Pflege Ihrer Liebsten zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch – Ihre Zufriedenheit und die optimale Versorgung Ihrer Angehörigen stehen für uns an erster Stelle.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

 

PAGELLA überzeugt

Sabine M.

Angehörige

„Die Entlastungsleistungen von Pagella haben mir enorm geholfen, den Alltag meiner Mutter zu organisieren. Die Unterstützung im Haushalt und die regelmäßigen Betreuungsbesuche haben nicht nur meiner Mutter, sondern auch mir als pflegende Angehörige viel Erleichterung gebracht. Dank der flexiblen Beratung konnte ich die Leistungen genau auf unsere Bedürfnisse abstimmen.“

Michael K.

Angehöriger

„Ich war anfangs unsicher, wie ich den Entlastungsbetrag optimal nutzen kann. Das Team von Pagella hat mir jedoch alle Möglichkeiten ausführlich erklärt und mir geholfen, die besten Betreuungsangebote zu finden. Die persönliche Beratung war sehr hilfreich, und jetzt ist mein Vater in den besten Händen, während ich selbst auch etwas Zeit für mich finde“

Laura S.

Angehörige

„Als berufstätige Tochter eines pflegebedürftigen Vaters war ich auf flexible Lösungen angewiesen. Pagella hat mir gezeigt, wie ich die Pflegesachleistungen teilweise in den Entlastungsbetrag umwandeln kann, um eine zusätzliche Betreuung zu finanzieren. Diese individuelle Beratung hat uns viel Stress erspart, und mein Vater wird nun bestens versorgt.“

Berlin – Eine Stadt voller Leben, Geschichte und kultureller Vielfalt

Berlin, das Herz Deutschlands, ist weit mehr als ein politisches Zentrum. Diese lebendige Metropole vereint eine reiche historische Vergangenheit mit einer dynamischen Gegenwart und einer vielversprechenden Zukunft. Von den weltberühmten Wahrzeichen wie dem Brandenburger Tor und dem Reichstagsgebäude bis hin zu den kreativen Vierteln wie Kreuzberg und Prenzlauer Berg – Berlin ist ein Schmelztiegel für Kultur, Ideen und Innovationen.

Die Stadt beeindruckt durch ihre einzigartige Kombination aus historischen Denkmälern, moderner Architektur und weitläufigen Grünflächen wie dem Tiergarten und dem Grunewald, die zu erholsamen Spaziergängen einladen. Berlin ist nicht nur ein Paradies für Geschichtsliebhaber, sondern auch ein Zentrum für Kunst und Kultur.

Unser Wirkungskreis in Berlin:

Pagella ist in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Charlottenburg vertreten. Unsere ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen stehen allen Bewohnern in diesen und den umliegenden Stadtteilen zur Verfügung. Darüber hinaus freuen wir uns über Anfragen aus ganz Berlin, insbesondere von jenen, die eine Wohnung in unserem Betreuten Wohnen suchen.

Lichtenberg Charlottenburg
  • Lichtenberg (PLZ: 10315, 10317, 10318, 10319, 10365, 10367, 10369)
  • Fennpfuhl (PLZ: 10367, 10369)
  • Friedrichsfelde (PLZ: 10315, 10317, 10318, 10319)
  • Rummelsburg (PLZ: 10315, 10317)
  • Karlshorst (PLZ: 10318, 10319)
  • Alt-Hohenschönhausen (PLZ: 13053, 13055)
  • Neu-Hohenschönhausen (PLZ: 13051, 13057)
  • Marzahn (PLZ: 12679, 12681, 12685, 12687, 12689)
  • Falkenberg (PLZ: 13057)
  • Wartenberg (PLZ: 13059)
  • Malchow (PLZ: 13051)
  • Weißensee (PLZ: 13086, 13088, 13089)
  • Charlottenburg (PLZ: 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629)
  • Westend (PLZ: 14050, 14052, 14053, 14055, 14057)
  • Wilmersdorf (PLZ: 10707, 10709, 10711, 10713, 10715)
  • Grunewald (PLZ: 14193)
  • Halensee (PLZ: 10711)
  • Schmargendorf (PLZ: 14199)
  • Friedenau (PLZ: 12159, 12161, 12163)
  • Schöneberg (PLZ: 10777, 10779, 10781, 10783, 10785, 10787, 10789, 10823, 10825, 10827, 10829)
  • Steglitz (PLZ: 12157, 12161, 12163, 12165, 12167, 12169)
  • Zehlendorf (PLZ: 14163, 14165, 14167, 14169)
  • Lichterfelde (PLZ: 12203, 12205, 12207, 12209)