Verhinderungspflege Wilmersdorf – Wichtige Infos für Angehörige, die pflegen
Pflegende Angehörige stehen oft unter Dauerbelastung. Die eigenen Bedürfnisse rücken dabei in den Hintergrund. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Sie sorgt in Wilmersdorf dafür, dass Angehörige zur Ruhe kommen können, während ein professioneller Dienst die Pflege zuverlässig übernimmt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zur Verhinderungspflege – von Voraussetzungen über Leistungen und Antragstellung bis zu aktuellen Änderungen im Jahr 2025. Unser Ziel ist es, Ihnen als pflegender Angehöriger ein vertrauenswürdiger und hilfreicher Leitfaden zu sein, damit Sie diese wichtige Leistung der Pflegeversicherung optimal nutzen können.
Was bedeutet Verhinderungspflege konkret? Die Verhinderungspflege – auch als Ersatz- oder Urlaubspflege bekannt – ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Sei es wegen Erholung, Krankheit oder anderen Verpflichtungen – die Pflege Ihrer Liebsten ist weiterhin gesichert.
Wenn Sie einmal ausfallen, sorgt die Pflegekasse dafür, dass die Versorgung weiterläuft – durch eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst. Die Verhinderungspflege funktioniert wie eine Vertretung bei Abwesenheit im Job. Und das Beste: In Wilmersdorf haben Sie Anspruch auf bis zu 6 Wochen pro Jahr.
Diese Zeit können Sie am Stück oder in einzelnen Tagen/Stunden über das Jahr verteilt nutzen, um Auszeiten zu nehmen oder Notlagen zu überbrücken. Wichtig zu wissen: Verhinderungspflege ist eine ergänzende Leistung zur häuslichen Pflege. Sie bedeutet nicht, dass jemand dauerhaft die Pflege übernimmt, sondern vorübergehend. Nach Ihrer Erholungsphase oder Abwesenheit steigen Sie wieder in die Pflege ein. Die Qualität der Versorgung Ihres Angehörigen bleibt während Ihrer Abwesenheit gewährleistet – sei es durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson im familiären Umfeld oder die Betreuung in einem Pflegeheim. Zusammengefasst ist Verhinderungspflege die Lösung, wenn private Pflegepersonen mal eine Pause brauchen oder ausfallen.
Sie schützt pflegende Angehörige vor Überlastung und stellt sicher, dass die Pflege auch bei Ausfällen weitergeführt wird. Im nächsten Abschnitt zeigen wir, wer auf diese Leistung zugreifen kann.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht jede Pflegesituation genügt den Anforderungen. Wir zeigen Ihnen, was die Pflegeversicherung voraussetzt, damit Sie die Leistung erhalten.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten andere Unterstützungen (z.B. den Entlastungsbetrag), aber Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.
– Sechs Monate vorher häuslich gepflegt: Für den Anspruch auf Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person bislang mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut worden sein. Das stellt sicher, dass kurzfristige Pflegesituationen nicht darunterfallen. Wichtig: Ab Juli 2025 fällt diese Vorpflegezeit weg – dann kann Verhinderungspflege direkt ab Pflegegrad-Erteilung beantragt werden, auch bei neuen Pflegeverhältnissen.
– Pflege durch nahestehende Person: Sie gelten als Pflegeperson, wenn Sie die Betreuung im Alltag hauptsächlich selbst übernehmen – z. B. als Kind, Partner oder Freund. Entscheidend ist, dass Sie unentgeltlich pflegen und bei der Kasse registriert sind. Nur dann kann Verhinderungspflege bei Verhinderung geltend gemacht werden.
– Kein vollstationärer Pflegeplatz: Verhinderungspflege ist für zu Hause Pflegende gedacht. Wer im Pflegeheim lebt (Pflegegrad 2-5 stationär), kann diese spezielle Leistung nicht nutzen, da dort andere Regelungen greifen (Urlaubszeiten sind dort intern abgedeckt).
Sind diese Bedingungen gegeben, haben pflegende Angehörige grundsätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse richtet ein Budget ein, das für Ersatzpflege verwendet werden darf. Beispiel: Frau M. kümmert sich seit einem Jahr um ihren Vater (Pflegegrad 3) in Wilmersdorf.
Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege sind erfüllt: Frau M. möchte zwei Wochen Urlaub machen, nachdem sie ihren Vater über ein halbes Jahr gepflegt hat. Sie kann nun Unterstützung organisieren – etwa durch eine Nachbarin oder einen Pflegedienst. Die Kasse erstattet die Kosten im Rahmen des Budgets.
Verhinderungspflege – Zeitliche und finanzielle Unterstützung (2025) Wer Angehörige pflegt, kann mit der Verhinderungspflege begrenzte Auszeiten finanzieren. Die Leistung deckt Kosten bis zu einem festgelegten Rahmen ab. Die aktuellen Werte für 2025 finden Sie hier:
Maximale Dauer: Derzeit umfasst Verhinderungspflege bis zu 42 Kalendertage im Jahr. Ab Juli 2025 steigt der Anspruch auf 56 Tage jährlich. Diese 8 Wochen können flexibel geplant und auch gestückelt werden – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf:
– Nutzen Sie z. B. 2 Wochen Verhinderung am Stück, stehen Ihnen für das restliche Jahr noch 28 Tage zur Verfügung.
– Stundenweise Verhinderungspflege ist erlaubt: Wenn Sie z. B. mittwochs vormittags 4 Stunden Entlastung brauchen, wird das nicht als ganzer Tag angerechnet, sofern die Pflegeperson unter 8 Stunden verhindert ist. Das ist besonders praktisch für kurze Auszeiten oder regelmäßige Termine.
– Wird die Verhinderungspflege an einem Tag über 8 Stunden in Anspruch genommen, wird dieser Tag voll angerechnet – also als 1 von 42 bzw. 56 Tagen.
Für Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.685 Euro jährlich bereit – das ist der neue Höchstbetrag ab 2025 (zuvor 1.612 Euro). Bei Bedarf lässt sich das Budget um bis zu 843 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Topf erhöhen, sodass insgesamt 2.528 Euro nutzbar sind.
Hinweis: Ab 2025 wird das System noch flexibler: Vom 1. Juli 2025 an gibt es ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro, das für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen gilt. Dann ist es egal, wie Sie es aufteilen – Hauptsache, insgesamt bleibt man im Rahmen. Bis dahin (und auch danach) gilt: Nicht genutztes Budget aus Kurzzeitpflege kann für Verhinderungspflege genutzt werden, was de facto schon jetzt die 2.528 Euro ergibt.
Pflegegeld und Verhinderungspflege: Während Sie Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld nicht komplett ausgesetzt. Es wird stattdessen zur Hälfte weitergezahlt – und zwar für höchstens 6 Wochen im Jahr. Die Höhe hängt wie üblich vom Pflegegrad ab.
Diese Regelung würdigt, dass pflegende Angehörige keine Bezahlung für ihre Arbeit erhalten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 liegt das Pflegegeld bei 599 €/Monat. Bei 14 Tagen Verhinderungspflege werden etwa 299,50 € gezahlt. Ausnahme: Bei stundenweiser Vertretung unter 8 Stunden bleibt das volle Pflegegeld bestehen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt – der erste und letzte Tag zählen sogar voll. Somit ist auch die finanzielle Seite während Ihrer Auszeit abgesichert. Wer darf eigentlich die Ersatzpflege übernehmen?
Ambulante Dienste, Freunde, Verwandte – viele kommen infrage, wenn Verhinderungspflege nötig wird. Grundsätzlich erlaubt. Allerdings prüft die Pflegekasse, in welchem Verhältnis die Vertretung zur pflegebedürftigen Person steht.
– Professionelle oder nicht nahestehende Personen: Wer nicht zur engeren Familie gehört und nicht im Haushalt lebt – etwa Nachbarn, Freunde oder Pflegekräfte –, kann Verhinderungspflege leisten. In diesem Fall werden bis zu 1.685 € übernommen.
– Nahe Angehörige als Pflegevertretung: Springt hingegen z.B. Ihre Schwester, Ihr erwachsenes Kind oder Enkelkind ein (also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsangehörige), wird die Leistung auf den 1,5-fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Warum? Die Idee dahinter ist, dass Verhinderungspflege ursprünglich gedacht war, um externe Hilfe zu finanzieren. Pflegt ein naher Angehöriger, der es normalerweise unentgeltlich tun würde, so will die Kasse nicht mehr zahlen als hätte er Pflegegeld bezogen. Konkret: Bei Pflegegrad 2 (Pflegegeld 347 €) wären das 520,50 € als Limit für Aufwandsentschädigung. Aber: zusätzlich erstattungsfähig sind in diesem Fall notwendige Ausgaben der Pflegeperson, z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, bis zur oben genannten Maximalgrenze (1685/2528 €). In der Praxis können also auch nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, bekommen aber eher ihre Unkosten erstattet als einen Lohn in Höhe eines Pflegedienstes. Diese Regel soll Missbrauch verhindern, hat aber in echten Familienfällen wenig Relevanz, da meist sowieso externe Dienste in Anspruch genommen werden für die Verhinderungspflege.
– Wird die Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt (z. B. zwei Wochen Heimaufenthalt während Ihres Urlaubs), übernimmt die Pflegekasse nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft und Verpflegung müssen privat gezahlt werden – so wie bei der Kurzzeitpflege.
Fazit: Verhinderungspflege ist eine vielseitige und sinnvolle Leistung, die pflegende Angehörige wirksam entlastet. Wenn Sie sie gut planen, schöpfen Sie sowohl die 42 Tage als auch das Budget optimal aus. Sollte das nicht ausreichen, kann ergänzend die Kurzzeitpflege genutzt werden – mehr dazu folgt weiter unten.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
In Wilmersdorf beantragen – so einfach geht’s. Die Regeln sind klar, doch wie startet man konkret? Keine Angst: Der Antrag ist meist schnell erledigt. Diese Anleitung zeigt, wie es geht:
1. Informieren Sie frühzeitig Ihre Pflegekasse: Am besten melden Sie Ihrer Pflegeversicherung (Pflegekasse, meist bei der Krankenkasse angesiedelt) so früh wie möglich, dass Sie Verhinderungspflege nutzen wollen. Viele Kassen stellen dafür ein Formular bereit („Antrag auf Verhinderungspflege“). In Wilmersdorf können Sie dieses Formular oft online über die Website Ihrer Kasse herunterladen oder per Post anfordern. Einige Kassen bieten sogar Online-Anträge an. Grundsätzlich kann der Antrag auch formlos gestellt werden – ein Anruf bei der Kasse mit entsprechender Antragstellung im Nachgang reicht aus.
2. Angaben zu Person und Zeitraum machen: Für die Beantragung werden der Name und die Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen, die Zeitspanne der Verhinderung sowie die Ersatzperson benötigt. Beispiel: „Tochter Anna X vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y von 8 bis 17 Uhr.“
3. Quittungen & Rechnungen sammeln: Meist erfolgt die Zahlung für Ersatzpflege zunächst durch Sie – mit späterer Erstattung über die Pflegekasse. Einige Anbieter wie der PAGELLA Pflegedienst können direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Belege aufbewahren – egal ob Stundenrechnung oder Fahrkostennachweis.
4. Rückwirkend möglich, aber besser früh: Sie dürfen Verhinderungspflege nachträglich beantragen – allerdings nur im laufenden Jahr. Viele Pflegekassen erwarten eine vorherige Info, besonders bei direkter Abrechnung mit einem Anbieter. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse schafft schnell Klarheit.
5. Persönliche Beratung in Wilmersdorf: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben wichtige Hinweise. Das Angebot ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen korrekt und rechtzeitig beantragen können.
6. Warten auf den Bescheid: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Pflegekasse alle Unterlagen. In der Regel erfolgt eine Bewilligung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten werden dann entweder an Sie ausgezahlt oder direkt abgerechnet – z. B. über den Pflegedienst.
Keine Sorge: Sie müssen beim ersten Antrag nicht alle Daten zur Vertretung kennen. Es reicht, wenn Sie den Zeitraum nennen und angeben, dass Ersatzpflege nötig ist. Die Rechnung und Details können später folgen – Hauptsache, die Pflegekasse ist informiert.
Praxis-Tipp für Wilmersdorf: Nutzen Sie Verhinderungspflege, wenn Sie eine Pause brauchen – ohne schlechtes Gewissen. Diese Leistung steht Ihnen zu und ist bewusst zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen worden. Der Aufwand ist gering, die Unterstützung groß. Bei Unsicherheiten helfen Pflegedienste oder Beratungsstellen gerne weiter.
Während der Verhinderungspflege: Tipps und Hinweise für eine reibungslose Zeit
Wenn die Verhinderungspflege ansteht, dreht sich nicht alles nur um das Finanzielle. Genauso wichtig ist die praktische Organisation und das gute Gefühl für alle Beteiligten. Hier ein paar Hinweise, woran Sie in Wilmersdorf denken sollten, wenn Sie eine Pflegevertretung planen:
– Ersatzpflegeperson einarbeiten: Falls eine Privatperson (z.B. Nachbar oder Familienfreund) einspringt, nehmen Sie sich Zeit, diese Person in die Pflegeroutine einzuführen. Machen Sie einen „Probe-Tag“ oder schreiben Sie die wichtigsten Punkte auf (Medikamentenplan, Vorlieben der Pflegebedürftigen, was tun bei Notfall etc.). So kann die Person sicher und kompetent agieren, während Sie weg sind.
– Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie vor Ihrer Abwesenheit alle wichtigen Dokumente bereit: die Liste der Medikamente, Versichertenkarte, Notfallkontakte (Arzt, Apotheke, Ihre Handy-Nr. im Urlaub etc.). Übergeben Sie diese der Ersatzpflegeperson oder dem Pflegedienst. Wenn ein ambulanter Dienst oder eine Kurzzeitpflege-Einrichtung übernimmt, wird man diese Dinge mit Ihnen im Vorfeld sowieso besprechen und checken.
– Genügend Materialien bereitstellen: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsartikel wie Windeln oder Kompressen sollten in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ersatzpflege sollte nichts erst besorgen müssen.
– Pflegegeld-Bezug dokumentieren: Da das Pflegegeld während Verhinderungspflege halbiert weitergezahlt wird (bei >8h/Tag Abwesenheit), kontrollieren Sie später die Abrechnung der Pflegekasse. Normalerweise läuft das automatisch. Sollte versehentlich zu viel gekürzt worden sein, können Sie widersprechen. Bei stundenweiser Pflege am Tag merkt die Kasse oft gar nichts, aber dokumentieren Sie für sich, an welchen Tagen <8h Regel galt, falls Fragen auftauchen.
– Für eine Kurzzeitpflege empfehlen wir, die Einrichtung frühzeitig kennenzulernen. Ein kurzer Besuch oder Schnuppertag kann die Umstellung erleichtern. Viele Heime in Wilmersdorf gehen auf individuelle Vorlieben ein – ob Lieblingskaffee oder Schlafkissen. So fühlen sich alle Beteiligten sicher und wohl.
– Vertrauen schenken: Seien Sie im Ernstfall erreichbar, aber gönnen Sie sich Abstand. Für organisatorische Rückfragen sollte eine zweite Kontaktperson verfügbar sein – damit Sie wirklich durchatmen können, ohne ständig erreichbar zu sein.
– Gefühl von Schuld vermeiden: Viele Pflegepersonen haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie die Pflege „abgeben“. Denken Sie immer daran: Nur wer selbst gesund und erholt ist, kann gut pflegen. Verhinderungspflege ist also keine „Laune“, sondern ein wichtiger Teil Ihrer Pflegestrategie. Machen Sie sich das bewusst und kommunizieren Sie offen mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, warum Sie diese Auszeit nehmen. Meistens haben die Pflegebedürftigen sogar ein Interesse daran, dass es Ihnen gut geht und sind mit der Regelung einverstanden.
Die Verhinderungspflege ist dann besonders wertvoll, wenn sie gut vorbereitet ist. Mit den richtigen Schritten und klarer Kommunikation wird sie für alle Beteiligten zur echten Entlastung – damit Sie Ihre Pause wirklich genießen können.
Gibt es noch Fragen? In Wilmersdorf können Sie jederzeit auf die Hilfe unseres Pflegedienstes Pagella zählen. Wir stehen Ihnen mit unserer professionellen Unterstützung zur Seite und bieten Ihnen kompetente Beratung und umfassende Betreuung. Sie können sich natürlich auch an die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen wenden. Doch mit dem Pflegedienst Pagella haben Sie einen Partner, der Sie darin unterstützt, Ihre Energie zu schonen und die Pflege auf Dauer effektiv zu gestalten.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um sich regelmäßige Pausen zu gönnen und sich so langfristig mit frischer Energie und Freude um Ihre Lieben kümmern zu können. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsvoller Schritt sowohl für Sie als auch für den Pflegebedürftigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Verhinderungspflege ist ein unverzichtbares Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Wilmersdorf – und bundesweit – aufrechtzuerhalten. Sie bietet sowohl eine zeitliche als auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause benötigen oder unvorhergesehen ausfallen. Die Reformen 2025 haben diese Leistung weiter gestärkt. Wir von Pflegedienst Pagella unterstützen Sie dabei, diese Hilfe optimal in Anspruch zu nehmen. Planen Sie Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine zuverlässige Ersatzpflege, um die Gesundheit und Pflegequalität für Sie und Ihre Angehörigen langfristig zu sichern.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Viele Angehörige aus Wilmersdorf stellen ähnliche Fragen zur Verhinderungspflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.
Worin liegt der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt und kommt oft nach Krankenhausaufenthalten zum Einsatz – meist für mehrere Wochen am Stück. Verhinderungspflege dagegen wird im häuslichen Umfeld genutzt, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Bisher lag die zeitliche Grenze bei 6 Wochen (bei Kurzzeitpflege 8 Wochen), ab Juli 2025 gelten 8 Wochen für beide. Die Budgets sind getrennt, können aber kombiniert eingesetzt werden. Kurz gesagt: stationär = Kurzzeitpflege, zuhause = Verhinderungspflege.
Ist die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege möglich?
Ja, eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist problemlos möglich – sofern Sie die jeweiligen Grenzen einhalten. Bei ausgeschöpften 6 Wochen Verhinderungspflege können zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege genutzt werden. Auch das Budget ist flexibel: Nicht genutzte Mittel der einen Leistung können teilweise für die andere verwendet werden. Ab Juli 2025 entfällt diese Trennung, weil es dann ein gemeinsames Budget von 3.539 € gibt. Wichtig: Die Vorpflegezeit-Regelung bleibt bei Verhinderungspflege bestehen – nicht aber bei Kurzzeitpflege.
Muss ich die vollen 6 Wochen am Stück nehmen?
Nein, die Nutzung von Verhinderungspflege ist nicht an einen Block gebunden. Sie können einzelne Tage oder stundenweise Zeit in Anspruch nehmen, verteilt über das Jahr – solange die Maximaldauer eingehalten wird.
Kann ich auch stundenweise eine Ersatzpflege nutzen, z.B. für Arztbesuche?
Ja, Verhinderungspflege funktioniert auch für kurze Zeiträume am Tag. Wenn Sie z. B. vormittags weg sind (unter 8 Stunden), bleibt das Pflegegeld ungekürzt und es wird kein voller Tag vom Jahreskontingent abgezogen.
Welche Kosten entstehen bei der Nutzung von Verhinderungspflege?
Nein, direkte Kosten entstehen Ihnen nur, wenn das Budget überschritten wird. Bis zur Obergrenze (z. B. 1.685 €) übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege komplett. Höhere Ausgaben müssen selbst getragen oder über Kurzzeitpflege-Budget ausgeglichen werden. Bei Pflege in Heimen zahlen Sie Unterkunft/Verpflegung selbst (~30–50 €/Tag). Wichtig: Die Leistung ist im Kern kostenfrei, aber bei aufwendigerer Pflege oder stationärer Betreuung können Zusatzkosten entstehen.
Wie verändert sich Verhinderungspflege ab 2025?
2025 bringt einige Verbesserungen: Die Erstattung für Verhinderungspflege wurde zum 1. Januar auf 1.685 € erhöht, und der Kurzzeitpflegeanteil ist jetzt auf 843 € gestiegen. Ab Juli 2025 wird die Nutzungsdauer auf 8 Wochen verlängert, und die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für beide Leistungen. Diese Änderungen machen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege deutlich flexibler und besser zugänglich.
Ist es möglich, Verhinderungspflege mehrere Male im Jahr zu beantragen?
Ja, Sie dürfen Verhinderungspflege mehrfach im Jahr nutzen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Die meisten Pflegekassen handhaben das pragmatisch und ermöglichen es, formlos mitzuteilen, wann Ersatzpflege benötigt wird. Manche Pflegepersonen informieren die Kasse auch im Voraus über geplante Zeiträume, z. B. „1 Woche im Juni, 1 Woche im September“. Dies ist jedoch nicht notwendig – jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet und Belege müssen für jedes Ereignis eingereicht werden.
Wie finde ich eine geeignete Ersatzpflege für Verhinderungspflege?
Ja, es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, die Ihnen helfen, Ersatzpflege zu finden. In Wilmersdorf können Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus wenden, wenn relevant. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls weiter und bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Wilmersdorf bieten auch nützliche Informationen und vermitteln freie Plätze.
Zählt Verhinderungspflege zur Pflegezeit?
Wichtig zu wissen: Verhinderungspflege hat keinen Einfluss auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche – Sie behalten weiterhin Ihren Status als Pflegeperson. Wenn Sie z.B. Rentenbeiträge oder Pflegezeit im Beruf angemeldet haben, bleibt das auch während der kurzen Verhinderung erhalten. Es wird allerdings auf die 42 Tage jährlich angerechnet, was der Zweck dieser Leistung ist. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt unverändert.
Ist es erlaubt, während Verhinderungspflege Urlaub im Ausland zu machen?
Ja, als Pflegeperson können Sie Ihren Urlaub verbringen, wo Sie möchten – auch im Ausland. Die Leistung der Verhinderungspflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt sein muss. Aber Sie selbst sind in dieser Zeit nicht anwesend, daher ist Ihr Aufenthaltsort egal. Denken Sie nur dran, über Telefon/Handy zumindest erreichbar zu bleiben, für den Notfall. Falls die pflegebedürftige Person mit ins Ausland soll und dort gepflegt wird, ist das ein Spezialfall – das wäre keine klassische Verhinderungspflege, sondern fiele unter Auslandspflege (komplex, gesondert zu betrachten). Für den Regelfall: Ja, genießen Sie ruhig Ihren Auslandsurlaub, während die Ersatzpflege in Wilmersdorf läuft.