Verhinderungspflege Wartenberg – Der große Überblick für Angehörige in der Pflege
Einen geliebten Menschen zu pflegen, ist mit viel Verantwortung und Einsatz verbunden. Gerade wenn man dauerhaft für jemanden da ist, kann die eigene Gesundheit schnell zu kurz kommen. Die Verhinderungspflege hilft Angehörigen in Wartenberg dabei, eine Pause einzulegen und sich zu erholen – mit dem Wissen, dass ihre Liebsten gut betreut sind.
Alles, was Sie zur Verhinderungspflege wissen müssen, finden Sie in diesem kompakten Ratgeber – inklusive Infos zu Voraussetzungen, Leistungen, Antrag und den wichtigsten Änderungen für 2025. Als pflegender Angehöriger finden Sie hier verlässliche Hilfe und praxisnahe Tipps.
Was bedeutet Verhinderungspflege konkret? Die Verhinderungspflege – auch als Ersatz- oder Urlaubspflege bekannt – ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Sei es wegen Erholung, Krankheit oder anderen Verpflichtungen – die Pflege Ihrer Liebsten ist weiterhin gesichert.
Wenn Sie einmal ausfallen, sorgt die Pflegekasse dafür, dass die Versorgung weiterläuft – durch eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst. Die Verhinderungspflege funktioniert wie eine Vertretung bei Abwesenheit im Job. Und das Beste: In Wartenberg haben Sie Anspruch auf bis zu 6 Wochen pro Jahr.
Sie können die Verhinderungspflege je nach Bedarf tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Hilfe – die Pflegeperson bleibt also weiterhin in der Verantwortung. Ambulante Dienste, Verwandte oder Pflegeeinrichtungen übernehmen die Versorgung vorübergehend. Verhinderungspflege sichert die Qualität der Pflege und gibt pflegenden Angehörigen die nötige Erholung.
Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige spürbar und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige weiterhin gut betreut sind. Im Folgenden erklären wir, welche Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sein müssen.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht jede Pflegesituation genügt den Anforderungen. Wir zeigen Ihnen, was die Pflegeversicherung voraussetzt, damit Sie die Leistung erhalten.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten andere Unterstützungen (z.B. den Entlastungsbetrag), aber Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.
– Sechs Monate häusliche Pflege vorab: Um Verhinderungspflege beantragen zu können, musste bisher eine pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate zuhause betreut worden sein. Diese Voraussetzung fällt jedoch ab Juli 2025 weg. Ab dann kann Verhinderungspflege sofort nach Erhalt des Pflegegrads in Anspruch genommen werden – ideal für frisch eingestiegene Pflegepersonen.
– Pflege durch eine private Pflegeperson: Anspruch besteht, wenn die Pflege im Wesentlichen von Angehörigen oder Nahestehenden unentgeltlich geleistet wird. Sobald Sie als Sohn, Tochter, Ehepartner oder Freund die Hauptpflege übernommen haben (evtl. unterstützt durch einen Pflegedienst), gelten Sie als „Pflegeperson“ im Sinne der Pflegekasse. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Kasse auch als Pflegeperson gemeldet sind (das geschieht in der Regel bei Erstantragstellung Pflegegrad). Nur dann kann im Fall Ihrer Verhinderung Geld fließen.
– Kein vollstationärer Pflegeplatz: Verhinderungspflege ist für zu Hause Pflegende gedacht. Wer im Pflegeheim lebt (Pflegegrad 2-5 stationär), kann diese spezielle Leistung nicht nutzen, da dort andere Regelungen greifen (Urlaubszeiten sind dort intern abgedeckt).
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie als pflegende Bezugsperson grundsätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse Ihrer/des Pflegebedürftigen stellt dann ein Budget bereit (dazu gleich mehr), mit dem Ersatzpflege bezahlt werden kann. Beispiel: Frau M. pflegt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause in Wartenberg.
Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege sind erfüllt: Frau M. möchte zwei Wochen Urlaub machen, nachdem sie ihren Vater über ein halbes Jahr gepflegt hat. Sie kann nun Unterstützung organisieren – etwa durch eine Nachbarin oder einen Pflegedienst. Die Kasse erstattet die Kosten im Rahmen des Budgets.
Dauer und Höhe der Verhinderungspflege-Leistung im Jahr 2025 Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen Zeit zur Erholung und übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege. Welche Summen und Zeiträume 2025 gelten, lesen Sie im Überblick:
Maximale Dauer: Ihnen stehen 42 Kalendertage pro Jahr für Verhinderungspflege zu. Das entspricht 6 Wochen. Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Dauer sogar auf 8 Wochen (56 Tage) erweitert – ein wichtiger Fortschritt für alle Pflegenden. Diese Tage müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können sie frei über das Jahr verteilen, je nach Bedarf:
– Wenn Sie z. B. 14 Tage am Stück Urlaub machen, bleiben Ihnen noch 28 Tage für weitere Verhinderungsphasen im Jahr.
– Stundenweise Verhinderungspflege ist erlaubt: Wenn Sie z. B. mittwochs vormittags 4 Stunden Entlastung brauchen, wird das nicht als ganzer Tag angerechnet, sofern die Pflegeperson unter 8 Stunden verhindert ist. Das ist besonders praktisch für kurze Auszeiten oder regelmäßige Termine.
– Jeder Tag, an dem die Ersatzpflege mehr als 8 Stunden dauert, wird vollständig auf Ihr Jahresbudget (42/56 Tage) angerechnet.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Betrag um 73 Euro angehoben. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt 2.528 Euro zur Verfügung stehen.
Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro eingeführt, das für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam gilt. Sie können dann flexibel auf beide Leistungen zugreifen, solange der Gesamtbetrag nicht überschritten wird. Bis dahin bleibt die Umwidmung von 843 Euro wie gehabt möglich.
Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege: Wer zu Hause pflegt, bekommt Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Während der Ersatzpflege wird dieses nicht vollständig gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Die Kürzung auf 50 % während Verhinderungspflege berücksichtigt, dass Pflegepersonen sonst keine Vergütung erhalten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind es 599 € im Monat – 14 Tage Abwesenheit bedeuten ca. 299,50 €. Ausnahme: Bei kurzer Vertretung unter 8h bleibt das Pflegegeld ungekürzt.
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt – der erste und letzte Tag zählen sogar voll. Somit ist auch die finanzielle Seite während Ihrer Auszeit abgesichert. Wer darf eigentlich die Ersatzpflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann grundsätzlich von vielen übernommen werden: ambulante Dienste, vertraute Personen aus dem Umfeld oder Angehörige. Aber: Die Pflegekasse unterscheidet bei der Erstattung je nach Verhältnis zur pflegebedürftigen Person.
– Pflegedienst oder entfernter Bekannter: Wird die Pflege durch Dritte ohne enge familiäre Bindung übernommen, zahlt die Pflegekasse den Maximalbetrag von 1.685 €. Das betrifft z. B. Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte.
– Nahe Angehörige als Pflegevertretung: Springt hingegen z.B. Ihre Schwester, Ihr erwachsenes Kind oder Enkelkind ein (also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsangehörige), wird die Leistung auf den 1,5-fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Warum? Die Idee dahinter ist, dass Verhinderungspflege ursprünglich gedacht war, um externe Hilfe zu finanzieren. Pflegt ein naher Angehöriger, der es normalerweise unentgeltlich tun würde, so will die Kasse nicht mehr zahlen als hätte er Pflegegeld bezogen. Konkret: Bei Pflegegrad 2 (Pflegegeld 347 €) wären das 520,50 € als Limit für Aufwandsentschädigung. Aber: zusätzlich erstattungsfähig sind in diesem Fall notwendige Ausgaben der Pflegeperson, z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, bis zur oben genannten Maximalgrenze (1685/2528 €). In der Praxis können also auch nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, bekommen aber eher ihre Unkosten erstattet als einen Lohn in Höhe eines Pflegedienstes. Diese Regel soll Missbrauch verhindern, hat aber in echten Familienfällen wenig Relevanz, da meist sowieso externe Dienste in Anspruch genommen werden für die Verhinderungspflege.
– Auch stationäre Einrichtungen können für Verhinderungspflege genutzt werden – etwa wenn die pflegebedürftige Person während Ihrer Abwesenheit in ein Heim zieht. Die Kasse übernimmt dann nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden – wie bei der Kurzzeitpflege.
Fazit: Verhinderungspflege ist eine vielseitige und sinnvolle Leistung, die pflegende Angehörige wirksam entlastet. Wenn Sie sie gut planen, schöpfen Sie sowohl die 42 Tage als auch das Budget optimal aus. Sollte das nicht ausreichen, kann ergänzend die Kurzzeitpflege genutzt werden – mehr dazu folgt weiter unten.
Verhinderungspflege beantragen
In Wartenberg beantragen – so einfach geht’s. Die Regeln sind klar, doch wie startet man konkret? Keine Angst: Der Antrag ist meist schnell erledigt. Diese Anleitung zeigt, wie es geht:
1. Informieren Sie Ihre Kasse möglichst früh: Sobald klar ist, dass Sie Verhinderungspflege benötigen, melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Diese stellt häufig ein Formular bereit, das Sie in Wartenberg online finden oder postalisch anfordern können. Online-Anträge sind ebenfalls möglich. Auch ein formloser Antrag – z. B. telefonisch mit schriftlicher Bestätigung – ist zulässig.
2. Zeitraum und Angaben zur Pflegevertretung eintragen: Im Antrag sind Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Zeitraum und Vertretungsperson anzugeben. Beispiel: „Anna X (Tochter) vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“
3. Abrechnung klären: Oft zahlen Sie die Ersatzpflege vor und reichen Quittungen oder Rechnungen später ein. Der PAGELLA Pflegedienst kann ggf. direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Kosten – z. B. Pflegeleistungen, Fahrtkosten oder Vergütung für Nachbarschaftshilfe.
4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.
5. Hilfe von Beratungsstellen nutzen: In Wartenberg stehen Ihnen Pflegestützpunkte zur Verfügung, die Sie beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und sorgt dafür, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden. Auch zu weiteren Leistungen wird dort informiert.
6. Entscheidung der Pflegekasse abwarten: Ist der Antrag vollständig, folgt ein schriftlicher Bescheid. Bei erfüllten Bedingungen wird Verhinderungspflege genehmigt. Die Erstattung läuft über Sie oder direkt über den Anbieter – in dem Fall erhalten Sie eine Abrechnungskopie.
Hinweis: Für den Antrag reicht es, wenn Sie zunächst nur den Zeitraum und die Art der Ersatzpflege nennen. Die genaue Person und die Abrechnung können nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass Sie den Anspruch rechtzeitig anmelden.
Hinweis aus der Praxis: Viele Angehörige in Wartenberg haben Hemmungen, Verhinderungspflege zu beantragen – aus Unsicherheit oder weil es nach viel Bürokratie klingt. Doch genau dafür ist die Leistung da: um Sie zu unterstützen. Der Antrag ist oft schnell gemacht – und bei Bedarf hilft der Pflegedienst oder ein Stützpunkt.
Während der Verhinderungspflege: Tipps und Hinweise für eine reibungslose Zeit
Geht es um Verhinderungspflege, spielen nicht nur die Formalitäten eine Rolle. Auch praktische Fragen sollten gut durchdacht sein. Hier finden Sie Hinweise, worauf es in Wartenberg ankommt, wenn eine Ersatzpflege bevorsteht:
– Ersatzpflege vorbereiten: Wenn keine professionelle Hilfe einspringt, sondern z. B. ein Nachbar oder ein Bekannter, nehmen Sie sich Zeit für eine gute Übergabe. Ein kleiner Leitfaden mit Pflegeabläufen, Medikamenten und Notfallnummern hilft enorm.
– Infos & Dokumente zusammenstellen: Bereiten Sie eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen vor – Medikamentenliste, Versichertenkarte, Notfallkontakte. Diese sollten Sie der Ersatzpflegeperson oder dem Dienst vor Ihrer Abreise übergeben.
– Genügend Materialien bereitstellen: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsartikel wie Windeln oder Kompressen sollten in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ersatzpflege sollte nichts erst besorgen müssen.
– Pflegegeld-Bezug dokumentieren: Da das Pflegegeld während Verhinderungspflege halbiert weitergezahlt wird (bei >8h/Tag Abwesenheit), kontrollieren Sie später die Abrechnung der Pflegekasse. Normalerweise läuft das automatisch. Sollte versehentlich zu viel gekürzt worden sein, können Sie widersprechen. Bei stundenweiser Pflege am Tag merkt die Kasse oft gar nichts, aber dokumentieren Sie für sich, an welchen Tagen <8h Regel galt, falls Fragen auftauchen.
– Wenn Ihr Angehöriger in Kurzzeitpflege geht, besuchen Sie das Heim vorher gemeinsam. Viele Häuser in Wartenberg bieten Probetage an, um die Eingewöhnung zu erleichtern. Teilen Sie kleine Gewohnheiten mit dem Team – das schafft Vertrauen, und Sie können Ihre Auszeit beruhigter antreten.
– Erreichbarkeit: Hinterlassen Sie eine Kontaktmöglichkeit, wie Sie erreichbar sind, aber versuchen Sie auch, Vertrauen zu haben und Abstand zu gewinnen. Die Vertretung sollte Sie natürlich im Notfall erreichen können – aber für Kleinigkeiten am besten eine andere Kontaktperson angeben (z.B. jemand aus der Familie, der nicht mit im Urlaub ist). So können Sie wirklich abschalten.
– Schuldgefühle sind fehl am Platz: Viele Angehörige denken, sie müssten „durchhalten“. Doch eine Pause ist kein Versagen – im Gegenteil. Verhinderungspflege ist ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Pflege. Und meist wissen auch Pflegebedürftige, wie wichtig Ihre Erholung ist.
Die Verhinderungspflege ist dann besonders wertvoll, wenn sie gut vorbereitet ist. Mit den richtigen Schritten und klarer Kommunikation wird sie für alle Beteiligten zur echten Entlastung – damit Sie Ihre Pause wirklich genießen können.
Haben Sie noch offene Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Wartenberg ist immer für Sie da. Wir bieten Ihnen nicht nur fachliche Unterstützung durch unser erfahrenes Team, sondern auch individuelle Beratung und umfassende Betreuung. Selbstverständlich können Sie auch die Pflegekasse, Pflegestützpunkte vor Ort oder Selbsthilfegruppen konsultieren. Aber mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu bewahren und die Pflege langfristig zu organisieren.
Gönnen Sie sich selbst Pausen durch Verhinderungspflege und sichern Sie sich so die langfristige Kraft und Freude, um immer mit voller Energie für Ihre Angehörigen da zu sein. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsbewusster Schritt für Ihre eigene Gesundheit und die des Pflegebedürftigen.
Fazit: Die Verhinderungspflege ist ein wichtiges Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Wartenberg – und überall in Deutschland – aufrechtzuerhalten. Sie bietet sowohl zeitliche Entlastung als auch finanzielle Unterstützung, wann immer Sie eine Pause benötigen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde diese Leistung weiter gestärkt. Wir von Pflegedienst Pagella unterstützen Sie dabei, diese Hilfe optimal zu nutzen. Planen Sie Ihre Pausen ein, informieren Sie sich über Ihre Rechte und organisieren Sie rechtzeitig eine gute Ersatzpflege – so stellen Sie sicher, dass sowohl Ihre eigene Gesundheit als auch die Betreuung Ihres Familienmitglieds bestens abgesichert sind.
Fragen & Antworten rund um die Verhinderungspflege
Was wird häufig zur Verhinderungspflege gefragt? Hier finden Sie typische Anliegen aus der Praxis – verständlich beantwortet für pflegende Angehörige in Wartenberg, die mehr Sicherheit bei der Planung wollen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist für stationäre Versorgung gedacht, meist in Pflegeheimen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege erfolgt hingegen zu Hause oder durch ambulante Dienste, wenn pflegende Angehörige pausieren. Die Dauer war unterschiedlich (6 vs. 8 Wochen), wird aber ab Juli 2025 angeglichen. Beide Leistungen haben getrennte Budgets, können aber flexibel miteinander kombiniert werden.
Ist eine gemeinsame Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erlaubt?
Ja, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kombiniert werden – das gilt sowohl für die Dauer als auch für die Kosten. Wird eine der beiden Leistungen ausgeschöpft, kann die andere ergänzend helfen. Ab Juli 2025 wird alles noch einfacher: Dann gibt es ein gemeinsames Budget, das frei aufgeteilt werden kann. Bis dahin gilt: Budgets dürfen teilweise übertragen werden, und Kurzzeitpflege ist auch ohne Vorpflegezeit nutzbar – etwa in Notlagen.
Kann ich Verhinderungspflege auch in Teilen nutzen?
Nein, die Leistung kann flexibel in Anspruch genommen werden. Ob ein Tag, mehrere Tage oder ein paar Stunden – alles ist erlaubt, solange Sie innerhalb der vorgesehenen 6 Wochen bleiben (bald 8 Wochen ab Juli 2025).
Wie funktioniert Verhinderungspflege bei kurzen Abwesenheiten im Alltag?
Ja, Sie dürfen Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen – ideal für Arzttermine, Besorgungen oder kleine Auszeiten. Bleibt die Abwesenheit unter 8 Stunden, wird kein voller Tag angerechnet und das Pflegegeld läuft unverändert weiter.
Welche Kosten entstehen bei der Nutzung von Verhinderungspflege?
Die Nutzung von Verhinderungspflege ist an sich kostenfrei – solange Sie im vorgesehenen Budget bleiben. Wenn die Ersatzpflege aber teurer ist als die von der Kasse übernommenen Beträge, müssen Sie den Rest privat zahlen oder mit Kurzzeitpflegebudget ergänzen. Auch bei stationärer Pflege können Kosten für Unterkunft und Essen anfallen (~30–50 € täglich). Die Pflegeversicherung deckt nur die eigentlichen Pflegekosten – alles darüber hinaus sollten Sie selbst im Blick behalten.
Welche Änderungen gibt es bei der Verhinderungspflege im Jahr 2025?
2025 gab es eine Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde der Erstattungsbetrag auf 1.685 € erhöht (zuvor 1612 €) und der übertragbare Kurzzeitpflegeanteil auf 843 € (zuvor 806 €). Außerdem wird ab 1. Juli 2025 die maximale Dauer auf 8 Wochen erhöht und die 6-Monate-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3539 €). Diese Änderungen verbessern die Leistung deutlich: mehr Geld, länger nutzbar, einfachere Regeln. Alle hier im Artikel genannten Werte sind bereits auf dem Stand 2025.
Ist es möglich, Verhinderungspflege mehrere Male im Jahr zu beantragen?
Ja, Sie können mehrere Anträge pro Jahr stellen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Viele Kassen handhaben dies unkompliziert und erlauben es, den Bedarf formlos mitzuteilen. Sie können auch für das ganze Jahr planen und der Kasse Bescheid sagen, wann Sie Ersatzpflege benötigen. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig. Jede Leistung wird separat abgerechnet, daher müssen Sie für jede Anfrage die entsprechenden Belege einreichen.
Gibt es Unterstützung, um eine passende Ersatzpflege zu finden?
Ja, in Wartenberg gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Wenden Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus, um Hilfe zu finden. Ihre Pflegekasse bietet ebenfalls kostenlose Beratung an und kann Ihnen eine Liste zugelassener Pflegedienste geben oder verfügbare Kurzzeitpflege-Plätze vermitteln. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Wartenberg bieten ebenfalls wertvolle Informationen.
Wird Verhinderungspflege auf die Gesamtpflegezeit angerechnet?
Wichtig zu wissen: Verhinderungspflege hat keinen Einfluss auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche – Sie behalten weiterhin Ihren Status als Pflegeperson. Wenn Sie z.B. Rentenbeiträge oder Pflegezeit im Beruf angemeldet haben, bleibt das auch während der kurzen Verhinderung erhalten. Es wird allerdings auf die 42 Tage jährlich angerechnet, was der Zweck dieser Leistung ist. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt unverändert.
Kann ich während Verhinderungspflege ins Ausland fahren?
Ja, als Pflegeperson können Sie während Verhinderungspflege problemlos ins Ausland fahren. Die Verhinderungspflege betrifft die pflegebedürftige Person, die in Deutschland versorgt werden muss. Ihr Aufenthalt ist egal, solange Sie erreichbar bleiben. Sollten Sie die pflegebedürftige Person mit ins Ausland nehmen, fällt das unter Auslandspflege – dies ist eine komplexe Regelung, die separat behandelt wird.