Verhinderungspflege Steglitz – Der große Überblick für Angehörige in der Pflege
Pflegende Angehörige stehen oft unter Dauerbelastung. Die eigenen Bedürfnisse rücken dabei in den Hintergrund. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Sie sorgt in Steglitz dafür, dass Angehörige zur Ruhe kommen können, während ein professioneller Dienst die Pflege zuverlässig übernimmt.
Alles, was Sie zur Verhinderungspflege wissen müssen, finden Sie in diesem kompakten Ratgeber – inklusive Infos zu Voraussetzungen, Leistungen, Antrag und den wichtigsten Änderungen für 2025. Als pflegender Angehöriger finden Sie hier verlässliche Hilfe und praxisnahe Tipps.
Mit der Verhinderungspflege – auch bekannt als Ersatzpflege oder Urlaubspflege – haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Die Leistung greift, wenn Sie selbst nicht verfügbar sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Verpflichtungen, bei denen Sie anderweitig gebraucht werden.
Wenn Sie einmal ausfallen, sorgt die Pflegekasse dafür, dass die Versorgung weiterläuft – durch eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst. Die Verhinderungspflege funktioniert wie eine Vertretung bei Abwesenheit im Job. Und das Beste: In Steglitz haben Sie Anspruch auf bis zu 6 Wochen pro Jahr.
Ob einige Stunden, Tage oder Wochen: Verhinderungspflege lässt sich ganz flexibel einsetzen. Sie ersetzt die Pflege nicht dauerhaft, sondern überbrückt eine temporäre Verhinderung. Danach übernehmen Sie wieder. Während Ihrer Auszeit sichern Pflegedienste oder Angehörige die Versorgung. Das Ziel: Ihre Entlastung ohne Qualitätseinbußen. Verhinderungspflege hilft, wenn Pflegepersonen mal eine Pause einlegen müssen.
Sie schützt pflegende Angehörige vor Überlastung und stellt sicher, dass die Pflege auch bei Ausfällen weitergeführt wird. Im nächsten Abschnitt zeigen wir, wer auf diese Leistung zugreifen kann.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Nicht jede Pflegesituation qualifiziert automatisch für Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung hat einige Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die Verhinderungspflege wird nur gewährt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten andere Leistungen, etwa den monatlichen Entlastungsbetrag.
– Vorpflegezeit von sechs Monaten: Die Pflegeversicherung setzt normalerweise voraus, dass die häusliche Pflege bereits mindestens ein halbes Jahr durch eine private Pflegeperson erfolgt ist, bevor Verhinderungspflege genutzt wird. Dies dient der Absicherung lang andauernder Pflegesituationen. Ab Juli 2025 entfällt diese Regelung – dann ist die Nutzung direkt ab Pflegegrad möglich, ohne Wartefrist für neue Pflegepersonen.
– Private Pflegeperson erforderlich: Voraussetzung ist, dass die Pflege überwiegend durch Angehörige oder nahestehende Personen ohne Bezahlung erbracht wird. Wer als Familienmitglied oder Freund die Hauptpflege übernimmt, zählt als „Pflegeperson“. Achtung: Die Meldung bei der Pflegekasse muss erfolgt sein, damit Verhinderungspflege im Fall der Verhinderung gezahlt wird.
– Kein stationärer Aufenthalt: Die Verhinderungspflege richtet sich an Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Bewohner eines Pflegeheims (Pflegegrad 2-5) haben keinen Anspruch, da Auszeiten dort intern geregelt sind und andere Leistungen gelten.
Trifft alles zu, dürfen Sie als betreuende Bezugsperson Verhinderungspflege beantragen. Ihre Pflegekasse stellt ein Jahresbudget bereit, das zur Finanzierung der Ersatzpflege genutzt werden kann. Beispiel: Frau M. versorgt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) im häuslichen Umfeld in Steglitz.
Die 6-monatige Vorpflegezeit ist erfüllt, Frau M. gilt als Pflegeperson. Für ihren geplanten Sommerurlaub über 14 Tage kann sie Verhinderungspflege nutzen – etwa durch einen ambulanten Dienst oder eine bezahlte Nachbarin. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen des genehmigten Budgets.
Verhinderungspflege Leistungen im Überblick: Dauer & Kosten 2025 Die Verhinderungspflege verschafft pflegenden Angehörigen eine befristete Auszeit und deckt dabei Kosten bis zu festgelegten Höchstgrenzen ab. Folgend finden Sie die relevanten Eckdaten für das Jahr 2025:
Maximale Dauer: Aktuell umfasst Verhinderungspflege bis zu 42 Tage jährlich – ab 1. Juli 2025 sogar 56 Tage. Diese Zeit steht Ihnen flexibel zur Verfügung und kann je nach Bedarf tageweise oder stundenweise über das Jahr verteilt werden:
– Wenn Sie z. B. 14 Tage am Stück Urlaub machen, bleiben Ihnen noch 28 Tage für weitere Verhinderungsphasen im Jahr.
– Stundenweise Verhinderungspflege ist erlaubt: Wenn Sie z. B. mittwochs vormittags 4 Stunden Entlastung brauchen, wird das nicht als ganzer Tag angerechnet, sofern die Pflegeperson unter 8 Stunden verhindert ist. Das ist besonders praktisch für kurze Auszeiten oder regelmäßige Termine.
– Jeder Tag, an dem die Ersatzpflege mehr als 8 Stunden dauert, wird vollständig auf Ihr Jahresbudget (42/56 Tage) angerechnet.
Mit dem Jahreswechsel 2025 wurde das Budget für Verhinderungspflege auf 1.685 Euro erhöht. Zusätzlich darf die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets – bis zu 843 Euro – umgewidmet werden. Insgesamt stehen somit maximal 2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Hinweis: Ab 2025 wird das System noch flexibler: Vom 1. Juli 2025 an gibt es ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro, das für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen gilt. Dann ist es egal, wie Sie es aufteilen – Hauptsache, insgesamt bleibt man im Rahmen. Bis dahin (und auch danach) gilt: Nicht genutztes Budget aus Kurzzeitpflege kann für Verhinderungspflege genutzt werden, was de facto schon jetzt die 2.528 Euro ergibt.
Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege: Wer zu Hause pflegt, bekommt Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Während der Ersatzpflege wird dieses nicht vollständig gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Das soll anerkennen, dass die Pflegeperson ja sonst kein Geld für ihre Tätigkeit erhält. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro/Monat; während einer Verhinderungspflege von z.B. 14 Tagen würden für diese halben Monate je ca. 299,50 Euro weitergezahlt werden. Ausnahme: Wie oben erwähnt, wenn die Ersatzpflege am Tag weniger als 8h dauert (stundenweise), erfolgt keine Kürzung – das Pflegegeld läuft normal weiter, als wären Sie gar nicht abwesend gewesen.
Künftig wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte gezahlt – mit voller Auszahlung an Tag 1 und dem letzten Tag. So bleibt auch die finanzielle Unterstützung bestehen. Doch wer darf überhaupt als Ersatzpflegeperson einspringen?
Grundsätzlich jede geeignete Person oder Einrichtung. Das können ambulante Pflegedienste, pflegeerfahrene Bekannte/Nachbarn oder Angehörige sein. Allerdings unterscheidet die Pflegekasse:
– Pflege durch externe Personen: Übernimmt jemand die Verhinderungspflege, der nicht eng verwandt ist oder nicht im selben Haushalt wohnt, gelten die vollen Erstattungsgrenzen. Dazu zählen Pflegedienste, Freunde oder entfernte Verwandte.
– Wenn nahe Angehörige einspringen – z. B. Tochter, Sohn, Enkel oder Schwester –, wird die Verhinderungspflege auf das 1,5-fache Pflegegeld begrenzt. Hintergrund: Die Pflegekasse möchte externe Hilfe fördern, nicht Familienlohn zahlen. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wären max. 520,50 € möglich. Fahrtkosten & Verdienstausfall können dennoch zusätzlich erstattet werden, bis zum Höchstbetrag von 1.685 € bzw. 2.528 €.
– Wird die Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt (z. B. zwei Wochen Heimaufenthalt während Ihres Urlaubs), übernimmt die Pflegekasse nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft und Verpflegung müssen privat gezahlt werden – so wie bei der Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege bietet eine flexible Möglichkeit zur Entlastung im Pflegealltag. Wenn Sie vorausschauend planen, können Sie das volle Budget und die 42 Tage ausschöpfen. Sollte mehr nötig sein – etwa bei längerer Abwesenheit –, lässt sich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Antrag auf Verhinderungspflege stellen: Schritt-für-Schritt Anleitung
So in Steglitz: Theorie ist das eine, aber wie sieht die Umsetzung aus? Die gute Nachricht: Der Antrag ist meist einfach. Mit diesen Schritten gelingt es reibungslos:
1. Rechtzeitig Bescheid geben: Möchten Sie Verhinderungspflege beantragen, informieren Sie Ihre Pflegekasse frühzeitig. Es gibt meist ein spezielles Formular („Antrag auf Verhinderungspflege“), das Sie in Steglitz online oder per Post erhalten. Manche Kassen ermöglichen auch die Beantragung direkt online. Auch ein formloser Antrag ist möglich – oft genügt ein Anruf mit späterer schriftlicher Bestätigung.
2. Pflegevertretung und Zeitraum dokumentieren: Tragen Sie im Antrag ein, wer gepflegt wird (inkl. Versichertennummer), wer einspringt und für welchen Zeitraum. Beispiel: „Pflegeperson Anna X verhindert vom 10.08. bis 24.08.2025, Ersatzpflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“
3. Erstattung vorbereiten: In der Regel zahlen Sie die Ersatzpflege vorab und reichen anschließend Nachweise bei der Pflegekasse ein. Einige Dienste wie der PAGELLA Pflegedienst rechnen auch direkt ab – klären Sie das vorab. Achten Sie darauf, alle Belege zu sichern: Leistungen, Quittungen, Fahrtkosten usw.
4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.
5. Beratung nutzen: In Steglitz finden Sie Pflegestützpunkte, die Sie beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen. Die kostenlose Hilfe stellt sicher, dass alle Angaben stimmen und keine Leistung verloren geht. Auch weiterführende Fragen werden dort beantwortet.
6. Warten auf den Bescheid: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Pflegekasse alle Unterlagen. In der Regel erfolgt eine Bewilligung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten werden dann entweder an Sie ausgezahlt oder direkt abgerechnet – z. B. über den Pflegedienst.
Hinweis: Für den Antrag reicht es, wenn Sie zunächst nur den Zeitraum und die Art der Ersatzpflege nennen. Die genaue Person und die Abrechnung können nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass Sie den Anspruch rechtzeitig anmelden.
Praxis-Tipp: Viele Angehörige in Steglitz fragen sich, ob sie Verhinderungspflege überhaupt in Anspruch nehmen dürfen – oder ob es zu aufwendig ist. Die Antwort ist klar: Ja, Sie dürfen und sollen! Diese Entlastung ist Teil Ihrer Rechte. Die Antragstellung ist meist unkompliziert, und wenn doch Fragen auftauchen, helfen Beratungsstellen oder Ihr Pflegedienst gern weiter.
Während der Verhinderungspflege: Tipps und Hinweise für eine reibungslose Zeit
Wenn Sie Verhinderungspflege planen, denken Sie nicht nur an die Antragstellung. Für eine entspannte Zeit ist auch eine gute Organisation entscheidend. Hier lesen Sie, was in Steglitz wichtig ist, wenn Sie eine Pflegevertretung vorbereiten:
– Pflegevertretung einarbeiten: Wenn keine Profis übernehmen, sondern vertraute Laien helfen, ist eine sorgfältige Übergabe entscheidend. Halten Sie wichtige Infos schriftlich fest – etwa zur Medikamentengabe, Tagesstruktur und Verhalten im Notfall.
– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.
– Genügend Materialien bereitstellen: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsartikel wie Windeln oder Kompressen sollten in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ersatzpflege sollte nichts erst besorgen müssen.
– Pflegegeld und Verhinderungspflege: Denken Sie daran, die Pflegegeldzahlungen nach der Vertretungszeit zu prüfen. Bei >8 Stunden täglich wird halbiert. Falls Fehler passieren, können Sie Widerspruch einlegen. Bei stundenweiser Pflege hilft eine eigene Übersicht zur Dokumentation.
– „Zuhause auf Zeit“: Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Angehörigen in Kurzzeitpflege (Pflegeheim) zu geben für die Auszeit, besuchen Sie die Einrichtung nach Möglichkeit vorab. Ein Kennenlern-Nachmittag kann viel Aufregung nehmen. Die meisten Senioreneinrichtungen in Steglitz bieten an, dass der oder die Pflegebedürftige sich eingewöhnt. Kommunizieren Sie besondere Gewohnheiten (z.B. „schläft nur mit dem eigenen Kissen“ oder „mag um 15 Uhr immer einen Kaffee“), damit sich Ihr Angehöriger dort wohlfühlt. Dann können auch Sie Ihren Urlaub entspannter genießen, in dem Wissen, dass alles gut läuft.
– Kontakt im Notfall: Geben Sie Ihre Erreichbarkeit an – idealerweise für dringende Fälle. Für kleinere Rückfragen sollte eine andere Person aus dem Umfeld einspringen. So bleibt Ihre Auszeit geschützt, ohne dass im Notfall etwas schiefläuft.
– Verantwortung heißt auch Pause machen: Sich eine Auszeit zu nehmen, ist kein Zeichen von Schwäche. Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für Ihre Gesundheit – und damit auch für die Pflege. Erklären Sie Ihrem Angehörigen, warum das wichtig ist. Oft trifft das auf Verständnis.
Indem Sie diese Punkte beachten, stellen Sie sicher, dass die Verhinderungspflege für alle Beteiligten reibungslos abläuft. Planung und Kommunikation sind hier der Schlüssel. Wenn alles gut vorbereitet ist, können Sie sich mit ruhigem Gewissen Ihren eigenen Bedürfnissen widmen – sei es Erholung, eigene Gesundheitstermine oder einfach mal Zeit für die Familie.
Haben Sie Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Steglitz hilft Ihnen gerne weiter. Neben professioneller Unterstützung bieten wir auch kompetente Beratung und Betreuung durch unser engagiertes Team. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Kräfte zu bewahren und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um sich selbst Pausen zu gönnen und sicherzustellen, dass Sie langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben da sein können. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsvolles Handeln gegenüber sich selbst und dem Pflegebedürftigen.
Zusammengefasst: Die Verhinderungspflege ist ein essenzielles Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Steglitz – und in ganz Deutschland – aufrechtzuerhalten. Sie bietet wertvolle zeitliche Entlastung und finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine Pause benötigen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen, diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie rechtzeitig Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine vertrauensvolle Ersatzpflege, um Ihre Gesundheit und die kontinuierliche Pflege Ihres Angehörigen langfristig sicherzustellen.
Verhinderungspflege erklärt – häufig gestellte Fragen
Viele Angehörige aus Steglitz stellen ähnliche Fragen zur Verhinderungspflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.
Wie kann man Verhinderungspflege von Kurzzeitpflege abgrenzen?
Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt und kommt oft nach Krankenhausaufenthalten zum Einsatz – meist für mehrere Wochen am Stück. Verhinderungspflege dagegen wird im häuslichen Umfeld genutzt, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Bisher lag die zeitliche Grenze bei 6 Wochen (bei Kurzzeitpflege 8 Wochen), ab Juli 2025 gelten 8 Wochen für beide. Die Budgets sind getrennt, können aber kombiniert eingesetzt werden. Kurz gesagt: stationär = Kurzzeitpflege, zuhause = Verhinderungspflege.
Ist die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege möglich?
Ja, Sie dürfen beide Leistungen im selben Kalenderjahr verwenden. Wenn die Verhinderungspflege nicht ausreicht, kann Kurzzeitpflege zusätzlich beantragt werden – zeitlich wie auch finanziell. Bisher war eine Aufstockung um bis zu 843 € aus dem jeweils anderen Budget erlaubt. Ab Juli 2025 ersetzt ein gemeinsames Jahresbudget diese Regel. Hinweis: Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden, wenn Verhinderungspflege wegen fehlender Vorpflegezeit noch nicht möglich ist.
Wie flexibel ist die Nutzung von Verhinderungspflege im Jahresverlauf?
Nein, die Verhinderungspflege muss nicht am Stück genommen werden. Sie können die 6 Wochen (bzw. 42 Tage) flexibel über das Kalenderjahr verteilen – in ganzen Tagen oder sogar stundenweise. Wichtig ist nur, dass die Gesamtdauer nicht überschritten wird. Ab Juli 2025 wird der Zeitraum auf 8 Wochen (56 Tage) erhöht.
Darf ich Verhinderungspflege nur tageweise oder auch stundenweise nutzen?
Ja, das geht. Nutzen Sie Verhinderungspflege z. B. für vier Stunden am Nachmittag, wird das nicht als ganzer Verhinderungstag gewertet. Das ist ideal, um kurze Zeiträume zu überbrücken, ohne Pflegegeldverlust.
Muss ich bei Verhinderungspflege mit Eigenanteilen rechnen?
Die Nutzung von Verhinderungspflege ist an sich kostenfrei – solange Sie im vorgesehenen Budget bleiben. Wenn die Ersatzpflege aber teurer ist als die von der Kasse übernommenen Beträge, müssen Sie den Rest privat zahlen oder mit Kurzzeitpflegebudget ergänzen. Auch bei stationärer Pflege können Kosten für Unterkunft und Essen anfallen (~30–50 € täglich). Die Pflegeversicherung deckt nur die eigentlichen Pflegekosten – alles darüber hinaus sollten Sie selbst im Blick behalten.
Was ist neu bei der Verhinderungspflege ab 2025?
Ab 2025 gibt es bedeutende Änderungen: Der Erstattungsbetrag für Verhinderungspflege wurde zum 1. Januar auf 1.685 € erhöht, der Kurzzeitpflegeanteil auf 843 €. Ab Juli 2025 wird die maximale Dauer auf 8 Wochen ausgedehnt, und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, was die Nutzung deutlich vereinfacht und ausweitet.
Ist es möglich, Verhinderungspflege mehrere Male im Jahr zu beantragen?
Ja, Sie können mehrere Anträge pro Jahr stellen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Viele Kassen handhaben dies unkompliziert und erlauben es, den Bedarf formlos mitzuteilen. Sie können auch für das ganze Jahr planen und der Kasse Bescheid sagen, wann Sie Ersatzpflege benötigen. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig. Jede Leistung wird separat abgerechnet, daher müssen Sie für jede Anfrage die entsprechenden Belege einreichen.
Gibt es Hilfen, um eine geeignete Ersatzpflegeperson zu finden?
Ja, in Steglitz gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Wenden Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus, um Hilfe zu finden. Ihre Pflegekasse bietet ebenfalls kostenlose Beratung an und kann Ihnen eine Liste zugelassener Pflegedienste geben oder verfügbare Kurzzeitpflege-Plätze vermitteln. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Steglitz bieten ebenfalls wertvolle Informationen.
Wird die Verhinderungspflege auf die Pflegezeit angerechnet?
Es gibt einen Unterschied: Auf Ihre Pflegezeit für Rente oder ähnliche Zwecke hat Verhinderungspflege keinen Einfluss – Sie gelten weiterhin als Pflegeperson und erhalten Rentenbeiträge, falls Sie Pflege ab Grad 2 leisten. Aber Verhinderungspflege wird auf die jährlichen 42 Tage angerechnet, was auch so vorgesehen ist. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt dabei jedoch gleich.
Ist es erlaubt, während Verhinderungspflege Urlaub im Ausland zu machen?
Ja, als Pflegeperson können Sie Ihren Urlaub verbringen, wo Sie möchten – auch im Ausland. Die Leistung der Verhinderungspflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt sein muss. Aber Sie selbst sind in dieser Zeit nicht anwesend, daher ist Ihr Aufenthaltsort egal. Denken Sie nur dran, über Telefon/Handy zumindest erreichbar zu bleiben, für den Notfall. Falls die pflegebedürftige Person mit ins Ausland soll und dort gepflegt wird, ist das ein Spezialfall – das wäre keine klassische Verhinderungspflege, sondern fiele unter Auslandspflege (komplex, gesondert zu betrachten). Für den Regelfall: Ja, genießen Sie ruhig Ihren Auslandsurlaub, während die Ersatzpflege in Steglitz läuft.