Verhinderungspflege Schöneberg – Ratgeber mit allem, was Angehörige wissen müssen
Pflegende Angehörige stehen oft unter Dauerbelastung. Die eigenen Bedürfnisse rücken dabei in den Hintergrund. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Sie sorgt in Schöneberg dafür, dass Angehörige zur Ruhe kommen können, während ein professioneller Dienst die Pflege zuverlässig übernimmt.
Alles, was Sie zur Verhinderungspflege wissen müssen, finden Sie in diesem kompakten Ratgeber – inklusive Infos zu Voraussetzungen, Leistungen, Antrag und den wichtigsten Änderungen für 2025. Als pflegender Angehöriger finden Sie hier verlässliche Hilfe und praxisnahe Tipps.
Mit der Verhinderungspflege – auch bekannt als Ersatzpflege oder Urlaubspflege – haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Die Leistung greift, wenn Sie selbst nicht verfügbar sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Verpflichtungen, bei denen Sie anderweitig gebraucht werden.
In diesen Fällen springt die Pflegeversicherung ein und übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege – sei es durch einen Pflegedienst oder eine andere Betreuungsperson. Denken Sie an die Verhinderungspflege wie an eine Vertretung bei der Arbeit: Wenn Sie fehlen, übernimmt jemand – nur dass hier die Pflegekasse die Organisation zahlt.
Ob einige Stunden, Tage oder Wochen: Verhinderungspflege lässt sich ganz flexibel einsetzen. Sie ersetzt die Pflege nicht dauerhaft, sondern überbrückt eine temporäre Verhinderung. Danach übernehmen Sie wieder. Während Ihrer Auszeit sichern Pflegedienste oder Angehörige die Versorgung. Das Ziel: Ihre Entlastung ohne Qualitätseinbußen. Verhinderungspflege hilft, wenn Pflegepersonen mal eine Pause einlegen müssen.
Sie verhindert, dass pflegende Angehörige sich aufreiben, und stellt sicher, dass Pflegebedürftige trotzdem gut versorgt sind. Im nächsten Abschnitt schauen wir darauf, wer genau Anspruch darauf hat.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Die Pflegeversicherung prüft genau, ob Ihre Situation die Anforderungen erfüllt. Im nächsten Abschnitt klären wir, was dafür nötig ist.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die Verhinderungspflege wird nur gewährt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten andere Leistungen, etwa den monatlichen Entlastungsbetrag.
– Vorpflegezeit von sechs Monaten: Die Pflegeversicherung setzt normalerweise voraus, dass die häusliche Pflege bereits mindestens ein halbes Jahr durch eine private Pflegeperson erfolgt ist, bevor Verhinderungspflege genutzt wird. Dies dient der Absicherung lang andauernder Pflegesituationen. Ab Juli 2025 entfällt diese Regelung – dann ist die Nutzung direkt ab Pflegegrad möglich, ohne Wartefrist für neue Pflegepersonen.
– Private Pflegeperson erforderlich: Voraussetzung ist, dass die Pflege überwiegend durch Angehörige oder nahestehende Personen ohne Bezahlung erbracht wird. Wer als Familienmitglied oder Freund die Hauptpflege übernimmt, zählt als „Pflegeperson“. Achtung: Die Meldung bei der Pflegekasse muss erfolgt sein, damit Verhinderungspflege im Fall der Verhinderung gezahlt wird.
– Ausschluss bei Pflegeheim: Die Verhinderungspflege gilt ausschließlich für häuslich Gepflegte. Wer stationär in einem Pflegeheim lebt, ist davon ausgenommen, da die Einrichtung die Vertretung im Urlaubsfall selbst organisiert.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie als pflegende Bezugsperson grundsätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse Ihrer/des Pflegebedürftigen stellt dann ein Budget bereit (dazu gleich mehr), mit dem Ersatzpflege bezahlt werden kann. Beispiel: Frau M. pflegt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause in Schöneberg.
Frau M. ist als Pflegeperson gemeldet und erfüllt die Vorpflegezeit. Für ihren geplanten Urlaub im Sommer darf sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – etwa durch eine bezahlte Vertretung im Umfeld oder einen ambulanten Dienst. Ihre Pflegekasse übernimmt die entstehenden Kosten.
Dauer und Höhe der Verhinderungspflege-Leistung im Jahr 2025 Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen Zeit zur Erholung und übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege. Welche Summen und Zeiträume 2025 gelten, lesen Sie im Überblick:
Maximale Dauer: Sie können bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr Verhinderungspflege beantragen. Ab dem 1. Juli 2025 steigt diese Zeitspanne sogar auf 8 Wochen (56 Tage). Die Inanspruchnahme kann flexibel und verteilt über das Jahr erfolgen:
– Nehmen Sie z. B. einmal 2 Wochen Pause, bleiben Ihnen von den 42 Tagen noch 28 übrig – flexibel einsetzbar.
– Auch eine stundenweise Nutzung von Verhinderungspflege ist möglich: Wenn Sie z. B. einmal pro Woche für 4 Stunden eine Ersatzpflege benötigen, wird kein voller Verhinderungstag angerechnet – sofern die Vertretung unter 8 Stunden bleibt. Das Pflegegeld bleibt dabei erhalten. Ideal also für regelmäßige kurze Pausen oder wichtige Termine.
– Sobald Sie an einem Tag mehr als 8 Stunden verhindert sind, zählt dieser Tag vollständig zur Verhinderungspflege – also als ein voller Tag des Kontingents.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Betrag um 73 Euro angehoben. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt 2.528 Euro zur Verfügung stehen.
Ab 1. Juli 2025 gilt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro. Sie können es frei aufteilen – Hauptsache, Sie bleiben im Gesamtbetrag. Die Regelung zur Umwidmung von Kurzzeitpflege-Geldern gilt weiterhin und ermöglicht bis zu 2.528 Euro für Verhinderungspflege.
Pflegegeld während der Ersatzpflege: Auch wenn Sie die Verhinderungspflege nutzen, fließt weiter Pflegegeld – allerdings nur zur Hälfte. Bis zu sechs Wochen im Jahr wird die Hälfte des regulären Betrags an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Damit wird anerkannt, dass Pflegepersonen meist unentgeltlich arbeiten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind es monatlich 599 €. Während einer zweiwöchigen Verhinderungspflege werden rund 299,50 € gezahlt. Wichtig: Bei Vertretungen unter 8 Stunden täglich erfolgt keine Kürzung – das volle Pflegegeld bleibt.
Künftig wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte gezahlt – mit voller Auszahlung an Tag 1 und dem letzten Tag. So bleibt auch die finanzielle Unterstützung bestehen. Doch wer darf überhaupt als Ersatzpflegeperson einspringen?
Die Ersatzpflege kann grundsätzlich von vielen übernommen werden: ambulante Dienste, vertraute Personen aus dem Umfeld oder Angehörige. Aber: Die Pflegekasse unterscheidet bei der Erstattung je nach Verhältnis zur pflegebedürftigen Person.
– Pflege durch externe Personen: Übernimmt jemand die Verhinderungspflege, der nicht eng verwandt ist oder nicht im selben Haushalt wohnt, gelten die vollen Erstattungsgrenzen. Dazu zählen Pflegedienste, Freunde oder entfernte Verwandte.
– Wenn nahe Angehörige einspringen – z. B. Tochter, Sohn, Enkel oder Schwester –, wird die Verhinderungspflege auf das 1,5-fache Pflegegeld begrenzt. Hintergrund: Die Pflegekasse möchte externe Hilfe fördern, nicht Familienlohn zahlen. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wären max. 520,50 € möglich. Fahrtkosten & Verdienstausfall können dennoch zusätzlich erstattet werden, bis zum Höchstbetrag von 1.685 € bzw. 2.528 €.
– Wird die Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt (z. B. zwei Wochen Heimaufenthalt während Ihres Urlaubs), übernimmt die Pflegekasse nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft und Verpflegung müssen privat gezahlt werden – so wie bei der Kurzzeitpflege.
Sie sehen: Die Leistung Verhinderungspflege ist flexibel einsetzbar und finanziell eine große Hilfe. Im Idealfall organisieren Sie die Ersatzpflege so, dass Sie im Budget bleiben und die vollen 42 Tage ausschöpfen können. Sollte die Verhinderung länger dauern oder teurer werden, kann in Kombination die Kurzzeitpflege zum Einsatz kommen – doch dazu später mehr.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
In Schöneberg – so funktioniert’s in der Praxis. Die Theorie ist hilfreich, doch wie setzt man sie um? Zum Glück ist die Antragstellung meist nicht kompliziert. Diese Schritte führen Sie zum Ziel:
1. Informieren Sie Ihre Kasse möglichst früh: Sobald klar ist, dass Sie Verhinderungspflege benötigen, melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Diese stellt häufig ein Formular bereit, das Sie in Schöneberg online finden oder postalisch anfordern können. Online-Anträge sind ebenfalls möglich. Auch ein formloser Antrag – z. B. telefonisch mit schriftlicher Bestätigung – ist zulässig.
2. Zeitraum und Angaben zur Pflegevertretung eintragen: Im Antrag sind Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Zeitraum und Vertretungsperson anzugeben. Beispiel: „Anna X (Tochter) vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“
3. Erstattung vorbereiten: In der Regel zahlen Sie die Ersatzpflege vorab und reichen anschließend Nachweise bei der Pflegekasse ein. Einige Dienste wie der PAGELLA Pflegedienst rechnen auch direkt ab – klären Sie das vorab. Achten Sie darauf, alle Belege zu sichern: Leistungen, Quittungen, Fahrtkosten usw.
4. Fristen beachten: Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie rückwirkend für das laufende Kalenderjahr stellen. Dennoch ist es ratsam, nicht bis Jahresende zu warten. Melden Sie sich idealerweise kurz vor oder direkt nach der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Einige Pflegekassen möchten den Antrag im Voraus – vor allem, wenn sie direkt mit einem Pflegedienst abrechnen sollen. Tipp: Rufen Sie kurz bei Ihrer Kasse an und sagen Sie, ab wann Sie eine Vertretung brauchen, diese helfen oft mit den Formalitäten.
5. Hilfe von Beratungsstellen nutzen: In Schöneberg stehen Ihnen Pflegestützpunkte zur Verfügung, die Sie beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und sorgt dafür, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden. Auch zu weiteren Leistungen wird dort informiert.
6. Warten auf den Bescheid: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Pflegekasse alle Unterlagen. In der Regel erfolgt eine Bewilligung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten werden dann entweder an Sie ausgezahlt oder direkt abgerechnet – z. B. über den Pflegedienst.
Wichtig: Sie müssen nicht gleich beim ersten Beratungsgespräch alle Details der Ersatzpflegeperson wissen. Es reicht, den Zeitraum und die Art grob anzugeben. Die konkrete Rechnung kann auch später nachgereicht werden. Hauptsache, der Anspruch an sich ist angemeldet.
Praxis-Tipp für Schöneberg: Nutzen Sie Verhinderungspflege, wenn Sie eine Pause brauchen – ohne schlechtes Gewissen. Diese Leistung steht Ihnen zu und ist bewusst zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen worden. Der Aufwand ist gering, die Unterstützung groß. Bei Unsicherheiten helfen Pflegedienste oder Beratungsstellen gerne weiter.
Während der Verhinderungspflege: Was Angehörige und Pflegebedürftige wissen sollten
Wenn die Verhinderungspflege ansteht, dreht sich nicht alles nur um das Finanzielle. Genauso wichtig ist die praktische Organisation und das gute Gefühl für alle Beteiligten. Hier ein paar Hinweise, woran Sie in Schöneberg denken sollten, wenn Sie eine Pflegevertretung planen:
– Ersatzpflegeperson einarbeiten: Falls eine Privatperson (z.B. Nachbar oder Familienfreund) einspringt, nehmen Sie sich Zeit, diese Person in die Pflegeroutine einzuführen. Machen Sie einen „Probe-Tag“ oder schreiben Sie die wichtigsten Punkte auf (Medikamentenplan, Vorlieben der Pflegebedürftigen, was tun bei Notfall etc.). So kann die Person sicher und kompetent agieren, während Sie weg sind.
– Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie vor Ihrer Abwesenheit alle wichtigen Dokumente bereit: die Liste der Medikamente, Versichertenkarte, Notfallkontakte (Arzt, Apotheke, Ihre Handy-Nr. im Urlaub etc.). Übergeben Sie diese der Ersatzpflegeperson oder dem Pflegedienst. Wenn ein ambulanter Dienst oder eine Kurzzeitpflege-Einrichtung übernimmt, wird man diese Dinge mit Ihnen im Vorfeld sowieso besprechen und checken.
– Genügend Materialien bereitstellen: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsartikel wie Windeln oder Kompressen sollten in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ersatzpflege sollte nichts erst besorgen müssen.
– Pflegegeld und Verhinderungspflege: Denken Sie daran, die Pflegegeldzahlungen nach der Vertretungszeit zu prüfen. Bei >8 Stunden täglich wird halbiert. Falls Fehler passieren, können Sie Widerspruch einlegen. Bei stundenweiser Pflege hilft eine eigene Übersicht zur Dokumentation.
– „Zuhause auf Zeit“: Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Angehörigen in Kurzzeitpflege (Pflegeheim) zu geben für die Auszeit, besuchen Sie die Einrichtung nach Möglichkeit vorab. Ein Kennenlern-Nachmittag kann viel Aufregung nehmen. Die meisten Senioreneinrichtungen in Schöneberg bieten an, dass der oder die Pflegebedürftige sich eingewöhnt. Kommunizieren Sie besondere Gewohnheiten (z.B. „schläft nur mit dem eigenen Kissen“ oder „mag um 15 Uhr immer einen Kaffee“), damit sich Ihr Angehöriger dort wohlfühlt. Dann können auch Sie Ihren Urlaub entspannter genießen, in dem Wissen, dass alles gut läuft.
– Vertrauen schenken: Seien Sie im Ernstfall erreichbar, aber gönnen Sie sich Abstand. Für organisatorische Rückfragen sollte eine zweite Kontaktperson verfügbar sein – damit Sie wirklich durchatmen können, ohne ständig erreichbar zu sein.
– Verantwortung heißt auch Pause machen: Sich eine Auszeit zu nehmen, ist kein Zeichen von Schwäche. Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für Ihre Gesundheit – und damit auch für die Pflege. Erklären Sie Ihrem Angehörigen, warum das wichtig ist. Oft trifft das auf Verständnis.
Durch rechtzeitige Planung und offene Kommunikation sorgen Sie dafür, dass die Verhinderungspflege in Schöneberg stressfrei verläuft. So schaffen Sie Entlastung für sich und Verlässlichkeit für Ihren Angehörigen – eine wichtige Balance für alle.
Haben Sie weitere Fragen? In Schöneberg steht Ihnen unser Pflegedienst Pagella jederzeit zur Seite. Wir bieten nicht nur professionelle Unterstützung durch unser engagiertes Team, sondern auch kompetente Beratung und Betreuung. Natürlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu schonen und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um sich selbst Pausen zu gönnen und sicherzustellen, dass Sie langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben da sein können. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsvolles Handeln gegenüber sich selbst und dem Pflegebedürftigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Verhinderungspflege ist ein unverzichtbares Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Schöneberg – und bundesweit – aufrechtzuerhalten. Sie bietet sowohl eine zeitliche als auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause benötigen oder unvorhergesehen ausfallen. Die Reformen 2025 haben diese Leistung weiter gestärkt. Wir von Pflegedienst Pagella unterstützen Sie dabei, diese Hilfe optimal in Anspruch zu nehmen. Planen Sie Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine zuverlässige Ersatzpflege, um die Gesundheit und Pflegequalität für Sie und Ihre Angehörigen langfristig zu sichern.
Verhinderungspflege erklärt – häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verhinderungspflege, die uns aus Schöneberg erreichen. Unser Ziel: Ihnen Klarheit verschaffen und mögliche Unsicherheiten aus dem Weg räumen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Die stationäre Kurzzeitpflege findet in Pflegeheimen statt und dient z. B. zur Erholung nach Klinikaufenthalten. Sie dauert bis zu 8 Wochen. Verhinderungspflege ist dagegen eine ambulante oder häusliche Pflegevertretung bei Ausfall der Angehörigen – bisher auf 6 Wochen begrenzt. Ab Juli 2025 werden beide Zeiträume angeglichen. Die Budgets sind getrennt, dürfen aber kombiniert werden.
Ist die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege möglich?
Ja, Sie dürfen beide Leistungen im selben Kalenderjahr verwenden. Wenn die Verhinderungspflege nicht ausreicht, kann Kurzzeitpflege zusätzlich beantragt werden – zeitlich wie auch finanziell. Bisher war eine Aufstockung um bis zu 843 € aus dem jeweils anderen Budget erlaubt. Ab Juli 2025 ersetzt ein gemeinsames Jahresbudget diese Regel. Hinweis: Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden, wenn Verhinderungspflege wegen fehlender Vorpflegezeit noch nicht möglich ist.
Ist Verhinderungspflege nur am Stück möglich oder auch flexibel einsetzbar?
Nein, die Nutzung von Verhinderungspflege ist nicht an einen Block gebunden. Sie können einzelne Tage oder stundenweise Zeit in Anspruch nehmen, verteilt über das Jahr – solange die Maximaldauer eingehalten wird.
Darf ich Verhinderungspflege nur tageweise oder auch stundenweise nutzen?
Ja, Verhinderungspflege funktioniert auch für kurze Zeiträume am Tag. Wenn Sie z. B. vormittags weg sind (unter 8 Stunden), bleibt das Pflegegeld ungekürzt und es wird kein voller Tag vom Jahreskontingent abgezogen.
Kostet mich Verhinderungspflege etwas?
Nein, direkte Kosten entstehen Ihnen nur, wenn das Budget überschritten wird. Bis zur Obergrenze (z. B. 1.685 €) übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege komplett. Höhere Ausgaben müssen selbst getragen oder über Kurzzeitpflege-Budget ausgeglichen werden. Bei Pflege in Heimen zahlen Sie Unterkunft/Verpflegung selbst (~30–50 €/Tag). Wichtig: Die Leistung ist im Kern kostenfrei, aber bei aufwendigerer Pflege oder stationärer Betreuung können Zusatzkosten entstehen.
Welche Neuerungen gibt es für Verhinderungspflege im Jahr 2025?
2025 gab es eine Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde der Erstattungsbetrag auf 1.685 € erhöht (zuvor 1612 €) und der übertragbare Kurzzeitpflegeanteil auf 843 € (zuvor 806 €). Außerdem wird ab 1. Juli 2025 die maximale Dauer auf 8 Wochen erhöht und die 6-Monate-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3539 €). Diese Änderungen verbessern die Leistung deutlich: mehr Geld, länger nutzbar, einfachere Regeln. Alle hier im Artikel genannten Werte sind bereits auf dem Stand 2025.
Kann ich Verhinderungspflege mehrfach im Jahr beantragen?
Ja, Sie können mehrere Anträge pro Jahr stellen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Viele Kassen handhaben dies unkompliziert und erlauben es, den Bedarf formlos mitzuteilen. Sie können auch für das ganze Jahr planen und der Kasse Bescheid sagen, wann Sie Ersatzpflege benötigen. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig. Jede Leistung wird separat abgerechnet, daher müssen Sie für jede Anfrage die entsprechenden Belege einreichen.
Gibt es Unterstützung, um eine passende Ersatzpflege zu finden?
Ja, die gibt es. In Schöneberg können Sie sich an die Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus (falls relevant) wenden. Auch die Pflegeberatung Ihrer Kasse hilft weiter. Sie haben übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Diese Stellen können Ihnen z.B. eine Liste von zugelassenen Pflegediensten geben, die Verhinderungspflege anbieten, oder freie Kurzzeitpflege-Plätze recherchieren. Es gibt zudem Datenbanken: Die Pflegeberatung Schöneberg (oft online verfügbar) zeigt Einrichtungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Zögern Sie nicht, solche Hilfen in Anspruch zu nehmen – gerade wenn eine Verhinderung kurzfristig eintritt (z.B. Sie werden krank), können solche Netzwerke schnell jemanden organisieren.
Zählt Verhinderungspflege zur Pflegezeit?
Hier muss man unterscheiden: Auf die Pflegezeiten für Rente oder ähnliches hat Verhinderungspflege keinen negativen Einfluss – Sie gelten weiterhin als Pflegeperson. Wenn Sie z.B. Pflegezeit im Beruf angemeldet haben oder Rentenbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt bekommen (bei Pflege ab Grad 2), läuft das während kurzer Verhinderung weiter, solange Sie danach die Pflege fortführen. Dagegen wird die Zeit natürlich auf die 42 Tage jährlich angerechnet, was aber genau der Sinn ist. Auf den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person hat Verhinderungspflege sowieso keinen Einfluss – der bleibt unverändert.
Kann ich meine Auszeit während Verhinderungspflege im Ausland verbringen?
Ja, Sie können während der Verhinderungspflege problemlos ins Ausland fahren. Ihre Abwesenheit betrifft nur die Pflegeperson, nicht die pflegebedürftige Person, die in Deutschland versorgt werden muss. Achten Sie darauf, im Notfall erreichbar zu bleiben. Falls Sie die pflegebedürftige Person mit ins Ausland nehmen möchten, handelt es sich um einen Spezialfall, der unter Auslandspflege fällt, was gesondert geregelt werden muss.