Verhinderungspflege Lichterfelde – Ihr umfangreicher Ratgeber für pflegende Angehörige
Pflege im familiären Umfeld ist eine Herzensangelegenheit, doch sie verlangt körperlich wie emotional viel ab. Wenn keine Zeit zur Erholung bleibt, wird es belastend. Mit der Verhinderungspflege können Angehörige in Lichterfelde eine wichtige Auszeit nehmen, ohne die Versorgung ihres Angehörigen zu gefährden.
Dieser Ratgeber liefert Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Verhinderungspflege – von Anspruchsbedingungen über konkrete Leistungen bis hin zu Änderungen, die 2025 wichtig werden. Unser Anliegen: Ihnen als pflegende*r Angehörige*r die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Verhinderungspflege – oftmals auch Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt – bezeichnet eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Gründe dafür gibt es viele: ein geplanter Urlaub, eine eigene Erkrankung oder auch wichtige Termine, die sich nicht verschieben lassen.
In all diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – also eine andere Person oder Einrichtung, die Ihren Pflegebedürftigen in dieser Zeit versorgt. Stellen Sie sich die Verhinderungspflege wie eine Vertretung im Beruf vor: Wenn Sie ausfallen, springt jemand ein. Nur dass es hier nicht der Chef organisiert, sondern die Pflegekasse zahlt. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen in Lichterfelde bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege zu.
Sie können die Verhinderungspflege je nach Bedarf tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Hilfe – die Pflegeperson bleibt also weiterhin in der Verantwortung. Ambulante Dienste, Verwandte oder Pflegeeinrichtungen übernehmen die Versorgung vorübergehend. Verhinderungspflege sichert die Qualität der Pflege und gibt pflegenden Angehörigen die nötige Erholung.
Diese Leistung bewahrt pflegende Angehörige vor Erschöpfung und garantiert gleichzeitig die zuverlässige Betreuung. Im nächsten Teil klären wir, wer Anspruch auf die Verhinderungspflege hat.
Ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.
Nicht jede Pflegesituation qualifiziert automatisch für Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung hat einige Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die Verhinderungspflege wird nur gewährt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten andere Leistungen, etwa den monatlichen Entlastungsbetrag.
– Sechs Monate vorher häuslich gepflegt: Für den Anspruch auf Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person bislang mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut worden sein. Das stellt sicher, dass kurzfristige Pflegesituationen nicht darunterfallen. Wichtig: Ab Juli 2025 fällt diese Vorpflegezeit weg – dann kann Verhinderungspflege direkt ab Pflegegrad-Erteilung beantragt werden, auch bei neuen Pflegeverhältnissen.
– Pflege durch eine private Pflegeperson: Anspruch besteht, wenn die Pflege im Wesentlichen von Angehörigen oder Nahestehenden unentgeltlich geleistet wird. Sobald Sie als Sohn, Tochter, Ehepartner oder Freund die Hauptpflege übernommen haben (evtl. unterstützt durch einen Pflegedienst), gelten Sie als „Pflegeperson“ im Sinne der Pflegekasse. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Kasse auch als Pflegeperson gemeldet sind (das geschieht in der Regel bei Erstantragstellung Pflegegrad). Nur dann kann im Fall Ihrer Verhinderung Geld fließen.
– Keine Verhinderungspflege im Heim: Die Verhinderungspflege ist für Pflegebedürftige gedacht, die zuhause betreut werden. In stationären Einrichtungen ist die Urlaubsvertretung über das Personal geregelt – daher besteht dort kein Anspruch.
Trifft alles zu, dürfen Sie als betreuende Bezugsperson Verhinderungspflege beantragen. Ihre Pflegekasse stellt ein Jahresbudget bereit, das zur Finanzierung der Ersatzpflege genutzt werden kann. Beispiel: Frau M. versorgt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) im häuslichen Umfeld in Lichterfelde.
Frau M. ist als Pflegeperson gemeldet und erfüllt die Vorpflegezeit. Für ihren geplanten Urlaub im Sommer darf sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – etwa durch eine bezahlte Vertretung im Umfeld oder einen ambulanten Dienst. Ihre Pflegekasse übernimmt die entstehenden Kosten.
Dauer und Höhe der Verhinderungspflege-Leistung im Jahr 2025 Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen Zeit zur Erholung und übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege. Welche Summen und Zeiträume 2025 gelten, lesen Sie im Überblick:
Maximale Dauer: Pro Kalenderjahr erhalten Sie 42 Tage Verhinderungspflege, also insgesamt 6 Wochen Entlastung. Ab dem 1. Juli 2025 steigt dieser Anspruch sogar auf 56 Tage – ein Plus an Flexibilität. Die Tage lassen sich frei einteilen und auch stundenweise nutzen:
– Nutzen Sie z. B. 2 Wochen Verhinderung am Stück, stehen Ihnen für das restliche Jahr noch 28 Tage zur Verfügung.
– Stundenweise Verhinderungspflege ist erlaubt: Wenn Sie z. B. mittwochs vormittags 4 Stunden Entlastung brauchen, wird das nicht als ganzer Tag angerechnet, sofern die Pflegeperson unter 8 Stunden verhindert ist. Das ist besonders praktisch für kurze Auszeiten oder regelmäßige Termine.
– Sobald Sie an einem Tag mehr als 8 Stunden verhindert sind, zählt dieser Tag vollständig zur Verhinderungspflege – also als ein voller Tag des Kontingents.
Mit dem Jahreswechsel 2025 wurde das Budget für Verhinderungspflege auf 1.685 Euro erhöht. Zusätzlich darf die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets – bis zu 843 Euro – umgewidmet werden. Insgesamt stehen somit maximal 2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Ab Juli 2025 gilt ein einheitliches Budget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Wie Sie die Summe aufteilen, bleibt Ihnen überlassen – Hauptsache, Sie überschreiten den Gesamtbetrag nicht. Die derzeitige Umwidmung bleibt bis dahin bestehen.
Pflegegeld während der Ersatzpflege: Auch wenn Sie die Verhinderungspflege nutzen, fließt weiter Pflegegeld – allerdings nur zur Hälfte. Bis zu sechs Wochen im Jahr wird die Hälfte des regulären Betrags an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Damit wird anerkannt, dass Pflegepersonen meist unentgeltlich arbeiten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind es monatlich 599 €. Während einer zweiwöchigen Verhinderungspflege werden rund 299,50 € gezahlt. Wichtig: Bei Vertretungen unter 8 Stunden täglich erfolgt keine Kürzung – das volle Pflegegeld bleibt.
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt – der erste und letzte Tag zählen sogar voll. Somit ist auch die finanzielle Seite während Ihrer Auszeit abgesichert. Wer darf eigentlich die Ersatzpflege übernehmen?
Ersatzpflege darf durch viele erfolgen – Pflegekräfte, Nachbarn, Familienangehörige. Aber Achtung: Die Pflegekasse unterscheidet zwischen verwandten und nicht verwandten Personen. Das wirkt sich auf die Erstattung aus.
– Professionelle oder entfernte Pflegeperson: Wenn jemand die Pflege übernimmt, der nicht nahe verwandt/verschwägert ist und nicht im selben Haushalt lebt, werden volle Kosten bis 1.685 € erstattet. Das gilt also für Pflegedienst-Mitarbeiter, Nachbarn, Freundinnen oder auch entferntere Verwandte (Cousins, Nichten etc.).
– Nahe Verwandte als Vertretung (z. B. Tochter, Sohn, Enkelkind): Hier gilt ein Limit von 1,5-fachem Pflegegeld als Aufwandsentschädigung. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 entspricht das 520,50 €. Extra-Ausgaben wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall werden zusätzlich anerkannt – bis zur Maximalsumme von 1.685 € bzw. 2.528 €. Diese Regel soll Missbrauch vermeiden, spielt in der Praxis aber kaum eine Rolle.
– Wenn die Verhinderungspflege in einer teilstationären Einrichtung stattfindet, z. B. bei kurzfristigem Heimaufenthalt, übernimmt die Kasse nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Diese Regelung entspricht der bei der Kurzzeitpflege.
Sie sehen: Die Leistung Verhinderungspflege ist flexibel einsetzbar und finanziell eine große Hilfe. Im Idealfall organisieren Sie die Ersatzpflege so, dass Sie im Budget bleiben und die vollen 42 Tage ausschöpfen können. Sollte die Verhinderung länger dauern oder teurer werden, kann in Kombination die Kurzzeitpflege zum Einsatz kommen – doch dazu später mehr.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Wie stelle ich in Lichterfelde den Antrag? Die Informationen helfen, doch der nächste Schritt zählt. Die Beantragung ist zum Glück nicht schwer. Mit dieser kurzen Schritt-für-Schritt-Erklärung kommen Sie sicher ans Ziel:
1. Frühzeitig informieren: Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Pflegekasse (meist Teil der Krankenkasse). Ein Formular („Antrag auf Verhinderungspflege“) wird oft bereitgestellt. In Lichterfelde kann dieses meist online oder per Post angefordert werden. Ein Anruf bei der Pflegekasse mit nachträglicher Antragstellung ist ebenfalls ausreichend.
2. Daten und Zeitraum angeben: Im Antrag müssen Sie angeben, für wen (Name, Versichertennummer der pflegebedürftigen Person) und durch wen die Pflegevertretung übernommen wird, sowie wann und wie lange die Verhinderung stattfinden soll. Beispiel: „Pflegeperson: Anna X (Tochter) ist vom 10.08. bis 24.08.2025 in Urlaub. Ersatzpflege durch Pflegedienst Y täglich 8-17 Uhr.“
3. Erstattung vorbereiten: In der Regel zahlen Sie die Ersatzpflege vorab und reichen anschließend Nachweise bei der Pflegekasse ein. Einige Dienste wie der PAGELLA Pflegedienst rechnen auch direkt ab – klären Sie das vorab. Achten Sie darauf, alle Belege zu sichern: Leistungen, Quittungen, Fahrtkosten usw.
4. Fristen einhalten: Der Antrag auf Verhinderungspflege kann zwar rückwirkend gestellt werden, aber nur innerhalb desselben Jahres. Je früher Sie sich melden, desto besser. Vor allem bei direkter Abrechnung mit einem Pflegedienst ist eine frühzeitige Info an die Pflegekasse empfehlenswert.
5. Persönliche Beratung in Lichterfelde: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben wichtige Hinweise. Das Angebot ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen korrekt und rechtzeitig beantragen können.
6. Rückmeldung der Pflegekasse: Nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung – meist positiv, wenn die Angaben stimmen. Die Auszahlung erfolgt an Sie oder durch direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Kasse.
Keine Sorge: Sie müssen beim ersten Antrag nicht alle Daten zur Vertretung kennen. Es reicht, wenn Sie den Zeitraum nennen und angeben, dass Ersatzpflege nötig ist. Die Rechnung und Details können später folgen – Hauptsache, die Pflegekasse ist informiert.
Praxis-Tipp: Viele Angehörige in Lichterfelde fragen sich, ob sie Verhinderungspflege überhaupt in Anspruch nehmen dürfen – oder ob es zu aufwendig ist. Die Antwort ist klar: Ja, Sie dürfen und sollen! Diese Entlastung ist Teil Ihrer Rechte. Die Antragstellung ist meist unkompliziert, und wenn doch Fragen auftauchen, helfen Beratungsstellen oder Ihr Pflegedienst gern weiter.
Während der Verhinderungspflege: Was Angehörige und Pflegebedürftige wissen sollten
Steht die Verhinderungspflege bevor, geht es nicht nur um Zahlen und Anträge. Mindestens genauso wichtig sind eine gute Planung und klare Absprachen. Hier erfahren Sie, was Sie in Lichterfelde bei der Organisation beachten sollten, damit alles reibungslos läuft:
– Ersatzpflege vorbereiten: Wenn keine professionelle Hilfe einspringt, sondern z. B. ein Nachbar oder ein Bekannter, nehmen Sie sich Zeit für eine gute Übergabe. Ein kleiner Leitfaden mit Pflegeabläufen, Medikamenten und Notfallnummern hilft enorm.
– Infos & Dokumente zusammenstellen: Bereiten Sie eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen vor – Medikamentenliste, Versichertenkarte, Notfallkontakte. Diese sollten Sie der Ersatzpflegeperson oder dem Dienst vor Ihrer Abreise übergeben.
– Medikamente & Hilfsmittel: Sorgen Sie dafür, dass für den Zeitraum genug Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien im Haus sind. Die Ersatzpflegeperson sollte nicht erst neue Windeln, Verbände oder Medikamente organisieren müssen. Stellen Sie alles griffbereit.
– Pflegegeld-Bezug dokumentieren: Da das Pflegegeld während Verhinderungspflege halbiert weitergezahlt wird (bei >8h/Tag Abwesenheit), kontrollieren Sie später die Abrechnung der Pflegekasse. Normalerweise läuft das automatisch. Sollte versehentlich zu viel gekürzt worden sein, können Sie widersprechen. Bei stundenweiser Pflege am Tag merkt die Kasse oft gar nichts, aber dokumentieren Sie für sich, an welchen Tagen <8h Regel galt, falls Fragen auftauchen.
– Für eine Kurzzeitpflege empfehlen wir, die Einrichtung frühzeitig kennenzulernen. Ein kurzer Besuch oder Schnuppertag kann die Umstellung erleichtern. Viele Heime in Lichterfelde gehen auf individuelle Vorlieben ein – ob Lieblingskaffee oder Schlafkissen. So fühlen sich alle Beteiligten sicher und wohl.
– Erreichbarkeit: Hinterlassen Sie eine Kontaktmöglichkeit, wie Sie erreichbar sind, aber versuchen Sie auch, Vertrauen zu haben und Abstand zu gewinnen. Die Vertretung sollte Sie natürlich im Notfall erreichen können – aber für Kleinigkeiten am besten eine andere Kontaktperson angeben (z.B. jemand aus der Familie, der nicht mit im Urlaub ist). So können Sie wirklich abschalten.
– Gefühl von Schuld vermeiden: Viele Pflegepersonen haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie die Pflege „abgeben“. Denken Sie immer daran: Nur wer selbst gesund und erholt ist, kann gut pflegen. Verhinderungspflege ist also keine „Laune“, sondern ein wichtiger Teil Ihrer Pflegestrategie. Machen Sie sich das bewusst und kommunizieren Sie offen mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, warum Sie diese Auszeit nehmen. Meistens haben die Pflegebedürftigen sogar ein Interesse daran, dass es Ihnen gut geht und sind mit der Regelung einverstanden.
Die Verhinderungspflege ist dann besonders wertvoll, wenn sie gut vorbereitet ist. Mit den richtigen Schritten und klarer Kommunikation wird sie für alle Beteiligten zur echten Entlastung – damit Sie Ihre Pause wirklich genießen können.
Haben Sie noch Fragen? In Lichterfelde ist unser Pflegedienst Pagella jederzeit für Sie da. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und kompetente Beratung durch unser engagiertes Team. Natürlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, örtliche Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu schonen und die Pflegearbeit langfristig und nachhaltig zu gestalten.
Gönnen Sie sich selbst Pausen durch Verhinderungspflege und sichern Sie sich so die langfristige Kraft und Freude, um immer mit voller Energie für Ihre Angehörigen da zu sein. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsbewusster Schritt für Ihre eigene Gesundheit und die des Pflegebedürftigen.
Zusammengefasst: Die Verhinderungspflege ist ein essenzielles Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Lichterfelde – und in ganz Deutschland – aufrechtzuerhalten. Sie bietet wertvolle zeitliche Entlastung und finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine Pause benötigen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen, diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie rechtzeitig Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine vertrauensvolle Ersatzpflege, um Ihre Gesundheit und die kontinuierliche Pflege Ihres Angehörigen langfristig sicherzustellen.
Verhinderungspflege erklärt – häufig gestellte Fragen
Damit keine Fragen offenbleiben, haben wir die häufigsten Anliegen rund um die Verhinderungspflege gesammelt. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich sicherer zu fühlen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Wie kann man Verhinderungspflege von Kurzzeitpflege abgrenzen?
Kurzzeitpflege ist für stationäre Versorgung gedacht, meist in Pflegeheimen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege erfolgt hingegen zu Hause oder durch ambulante Dienste, wenn pflegende Angehörige pausieren. Die Dauer war unterschiedlich (6 vs. 8 Wochen), wird aber ab Juli 2025 angeglichen. Beide Leistungen haben getrennte Budgets, können aber flexibel miteinander kombiniert werden.
Ist eine gemeinsame Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erlaubt?
Ja, eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist problemlos möglich – sofern Sie die jeweiligen Grenzen einhalten. Bei ausgeschöpften 6 Wochen Verhinderungspflege können zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege genutzt werden. Auch das Budget ist flexibel: Nicht genutzte Mittel der einen Leistung können teilweise für die andere verwendet werden. Ab Juli 2025 entfällt diese Trennung, weil es dann ein gemeinsames Budget von 3.539 € gibt. Wichtig: Die Vorpflegezeit-Regelung bleibt bei Verhinderungspflege bestehen – nicht aber bei Kurzzeitpflege.
Wie flexibel ist die Nutzung von Verhinderungspflege im Jahresverlauf?
Nein, die Leistung kann flexibel in Anspruch genommen werden. Ob ein Tag, mehrere Tage oder ein paar Stunden – alles ist erlaubt, solange Sie innerhalb der vorgesehenen 6 Wochen bleiben (bald 8 Wochen ab Juli 2025).
Darf ich Verhinderungspflege nur tageweise oder auch stundenweise nutzen?
Ja, Verhinderungspflege funktioniert auch für kurze Zeiträume am Tag. Wenn Sie z. B. vormittags weg sind (unter 8 Stunden), bleibt das Pflegegeld ungekürzt und es wird kein voller Tag vom Jahreskontingent abgezogen.
Kostet mich Verhinderungspflege etwas?
Nein, direkte Kosten entstehen Ihnen nur, wenn das Budget überschritten wird. Bis zur Obergrenze (z. B. 1.685 €) übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege komplett. Höhere Ausgaben müssen selbst getragen oder über Kurzzeitpflege-Budget ausgeglichen werden. Bei Pflege in Heimen zahlen Sie Unterkunft/Verpflegung selbst (~30–50 €/Tag). Wichtig: Die Leistung ist im Kern kostenfrei, aber bei aufwendigerer Pflege oder stationärer Betreuung können Zusatzkosten entstehen.
Welche Änderungen gibt es bei der Verhinderungspflege im Jahr 2025?
Ab 2025 gibt es bedeutende Änderungen: Der Erstattungsbetrag für Verhinderungspflege wurde zum 1. Januar auf 1.685 € erhöht, der Kurzzeitpflegeanteil auf 843 €. Ab Juli 2025 wird die maximale Dauer auf 8 Wochen ausgedehnt, und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, was die Nutzung deutlich vereinfacht und ausweitet.
Ist es möglich, Verhinderungspflege mehrere Male im Jahr zu beantragen?
Ja, Sie können jede Verhinderung einzeln anmelden. Es ist nicht so, dass man nur einen Antrag pro Jahr stellen darf. Viele Kassen handhaben es pragmatisch: Sie können formlos mitteilen, wann Sie die nächste Verhinderungspflege brauchen. Solange Sie im Budget/Tage-Limit sind, wird das bewilligt. Manche pflegende Personen planen sogar im Voraus das Jahr und teilen der Kasse mit: „Ich plane im Juni 1 Woche, im September 1 Woche Verhinderungspflege zu nutzen.“ Das ist kein Muss, aber so hat die Kasse eine Info. Letztlich wird aber jede Ersatzpflegeleistung separat abgerechnet – wichtig ist nur, dass Sie die Belege pro Ereignis einreichen.
Gibt es Unterstützung, um eine passende Ersatzpflege zu finden?
Ja, die gibt es. In Lichterfelde können Sie sich an die Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus (falls relevant) wenden. Auch die Pflegeberatung Ihrer Kasse hilft weiter. Sie haben übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Diese Stellen können Ihnen z.B. eine Liste von zugelassenen Pflegediensten geben, die Verhinderungspflege anbieten, oder freie Kurzzeitpflege-Plätze recherchieren. Es gibt zudem Datenbanken: Die Pflegeberatung Lichterfelde (oft online verfügbar) zeigt Einrichtungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Zögern Sie nicht, solche Hilfen in Anspruch zu nehmen – gerade wenn eine Verhinderung kurzfristig eintritt (z.B. Sie werden krank), können solche Netzwerke schnell jemanden organisieren.
Wird die Verhinderungspflege auf die Pflegezeit angerechnet?
Es ist wichtig zu wissen: Verhinderungspflege beeinflusst nicht Ihre Pflegezeit im Hinblick auf Rentenansprüche oder ähnliche Leistungen – Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie z. B. Pflegezeit oder Rentenbeiträge erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Gleichzeitig wird die Ersatzpflege auf die jährlich verfügbaren 42 Tage angerechnet. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt dabei unverändert.
Kann ich während Verhinderungspflege ins Ausland fahren?
Ja, Sie können während Verhinderungspflege auch ins Ausland reisen. Ihre Erreichbarkeit sollte jedoch im Notfall gewährleistet sein. Die Verhinderungspflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt werden muss, aber Ihr Urlaubsort spielt keine Rolle. Wenn die pflegebedürftige Person mit Ihnen ins Ausland reist, gelten besondere Regeln, die unter Auslandspflege fallen.