Verhinderungspflege Lichtenberg – Alles Wichtige für pflegende Angehörige auf einen Blick


Pflege im familiären Umfeld ist eine Herzensangelegenheit, doch sie verlangt körperlich wie emotional viel ab. Wenn keine Zeit zur Erholung bleibt, wird es belastend. Mit der Verhinderungspflege können Angehörige in Lichtenberg eine wichtige Auszeit nehmen, ohne die Versorgung ihres Angehörigen zu gefährden.


Dieser Ratgeber liefert Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Verhinderungspflege – von Anspruchsbedingungen über konkrete Leistungen bis hin zu Änderungen, die 2025 wichtig werden. Unser Anliegen: Ihnen als pflegende*r Angehörige*r die bestmögliche Unterstützung zu bieten.


Mit der Verhinderungspflege – auch bekannt als Ersatzpflege oder Urlaubspflege – haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Die Leistung greift, wenn Sie selbst nicht verfügbar sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Verpflichtungen, bei denen Sie anderweitig gebraucht werden.


Die Pflegekasse übernimmt in solchen Situationen die Kosten für eine Ersatzpflege – also für eine Person oder Einrichtung, die in dieser Zeit die Betreuung übernimmt. Man kann sich die Verhinderungspflege wie eine Krankheitsvertretung vorstellen: Wenn Sie ausfallen, sorgt die Pflegekasse für Ersatz. In Lichtenberg haben Sie Anspruch auf bis zu 42 Tage im Kalenderjahr.



Sie können die Verhinderungspflege je nach Bedarf tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Hilfe – die Pflegeperson bleibt also weiterhin in der Verantwortung. Ambulante Dienste, Verwandte oder Pflegeeinrichtungen übernehmen die Versorgung vorübergehend. Verhinderungspflege sichert die Qualität der Pflege und gibt pflegenden Angehörigen die nötige Erholung.


Diese Leistung bewahrt pflegende Angehörige vor Erschöpfung und garantiert gleichzeitig die zuverlässige Betreuung. Im nächsten Teil klären wir, wer Anspruch auf die Verhinderungspflege hat.

Wer genau darf Verhinderungspflege nutzen?

Nicht jede Pflegesituation berechtigt automatisch zur Verhinderungspflege. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.

– Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten andere Unterstützungen (z.B. den Entlastungsbetrag), aber Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.


– Mindestens 6 Monate Pflege vorher: Die Pflegekasse verlangte bisher, dass eine private Pflegeperson die Betreuung im häuslichen Umfeld für mindestens sechs Monate übernommen hat, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Diese Bedingung fällt ab Juli 2025 bundesweit weg – damit wird Verhinderungspflege direkt ab Zuerkennung des Pflegegrads möglich, auch ohne Vorpflegezeit.

– Pflege durch eine private Pflegeperson: Anspruch besteht, wenn die Pflege im Wesentlichen von Angehörigen oder Nahestehenden unentgeltlich geleistet wird. Sobald Sie als Sohn, Tochter, Ehepartner oder Freund die Hauptpflege übernommen haben (evtl. unterstützt durch einen Pflegedienst), gelten Sie als „Pflegeperson“ im Sinne der Pflegekasse. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Kasse auch als Pflegeperson gemeldet sind (das geschieht in der Regel bei Erstantragstellung Pflegegrad). Nur dann kann im Fall Ihrer Verhinderung Geld fließen.


– Nur bei häuslicher Pflege: Die Verhinderungspflege greift ausschließlich, wenn die Pflege im privaten Umfeld erfolgt. Bei stationärer Pflege in einem Heim bestehen andere Regelungen, sodass diese Leistung nicht genutzt werden kann.


Sind diese Bedingungen gegeben, haben pflegende Angehörige grundsätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse richtet ein Budget ein, das für Ersatzpflege verwendet werden darf. Beispiel: Frau M. kümmert sich seit einem Jahr um ihren Vater (Pflegegrad 3) in Lichtenberg.


Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege sind erfüllt: Frau M. möchte zwei Wochen Urlaub machen, nachdem sie ihren Vater über ein halbes Jahr gepflegt hat. Sie kann nun Unterstützung organisieren – etwa durch eine Nachbarin oder einen Pflegedienst. Die Kasse erstattet die Kosten im Rahmen des Budgets.


Verhinderungspflege – Zeitliche und finanzielle Unterstützung (2025) Wer Angehörige pflegt, kann mit der Verhinderungspflege begrenzte Auszeiten finanzieren. Die Leistung deckt Kosten bis zu einem festgelegten Rahmen ab. Die aktuellen Werte für 2025 finden Sie hier:


Maximale Dauer: Aktuell umfasst Verhinderungspflege bis zu 42 Tage jährlich – ab 1. Juli 2025 sogar 56 Tage. Diese Zeit steht Ihnen flexibel zur Verfügung und kann je nach Bedarf tageweise oder stundenweise über das Jahr verteilt werden:


– Nutzen Sie z. B. 2 Wochen Verhinderung am Stück, stehen Ihnen für das restliche Jahr noch 28 Tage zur Verfügung.


– Auch eine stundenweise Nutzung von Verhinderungspflege ist möglich: Wenn Sie z. B. einmal pro Woche für 4 Stunden eine Ersatzpflege benötigen, wird kein voller Verhinderungstag angerechnet – sofern die Vertretung unter 8 Stunden bleibt. Das Pflegegeld bleibt dabei erhalten. Ideal also für regelmäßige kurze Pausen oder wichtige Termine.

– Nutzen Sie die Verhinderungspflege an einzelnen Tagen voll (also länger als 8 Stunden), zählt jeder solche Tag als 1 von den 42 (bzw. 56) Tagen.


Für Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.685 Euro jährlich bereit – das ist der neue Höchstbetrag ab 2025 (zuvor 1.612 Euro). Bei Bedarf lässt sich das Budget um bis zu 843 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Topf erhöhen, sodass insgesamt 2.528 Euro nutzbar sind.


Hinweis für 2025: Künftig wird es einfacher – ab Juli gibt es ein gemeinsames Pflegebudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Verteilung ist flexibel. Bis dahin können Sie weiterhin 843 Euro von der Kurzzeitpflege auf Verhinderungspflege übertragen.


Pflegegeld während Verhinderungspflege: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht voll gezahlt, sondern zu 50 Prozent. Dieser Betrag wird bis zu sechs Wochen pro Jahr weiterhin überwiesen – abhängig vom Pflegegrad der gepflegten Person.


Die Kürzung auf 50 % während Verhinderungspflege berücksichtigt, dass Pflegepersonen sonst keine Vergütung erhalten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind es 599 € im Monat – 14 Tage Abwesenheit bedeuten ca. 299,50 €. Ausnahme: Bei kurzer Vertretung unter 8h bleibt das Pflegegeld ungekürzt.

Ab Juli 2025, mit Verlängerung auf 8 Wochen, wird das Pflegegeld analog 8 Wochen halbiert weitergezahlt (plus erste und letzte Verhinderungstag voll). Faktisch bleibt für Sie als Pflegeperson also auch finanziell eine Absicherung bestehen, während Sie Pause machen. Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?


Im Prinzip darf jede geeignete Person oder Einrichtung die Verhinderungspflege übernehmen – etwa ein Pflegedienst, eine Nachbarin mit Erfahrung oder ein Familienmitglied. Wichtig: Die Pflegekasse macht hier bestimmte Unterschiede.


– Professionelle oder nicht nahestehende Personen: Wer nicht zur engeren Familie gehört und nicht im Haushalt lebt – etwa Nachbarn, Freunde oder Pflegekräfte –, kann Verhinderungspflege leisten. In diesem Fall werden bis zu 1.685 € übernommen.


– Nahe Verwandte als Vertretung (z. B. Tochter, Sohn, Enkelkind): Hier gilt ein Limit von 1,5-fachem Pflegegeld als Aufwandsentschädigung. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 entspricht das 520,50 €. Extra-Ausgaben wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall werden zusätzlich anerkannt – bis zur Maximalsumme von 1.685 € bzw. 2.528 €. Diese Regel soll Missbrauch vermeiden, spielt in der Praxis aber kaum eine Rolle.


– Verhinderungspflege kann auch in einer Einrichtung stattfinden – z. B. wenn Ihr Vater während Ihres Urlaubs für zwei Wochen in ein Pflegeheim zieht. Dann gilt das Verhinderungspflege-Budget, allerdings nur für pflegebedingte Kosten wie Betreuung oder medizinische Hilfe. Unterkunft und Essen müssen Sie selbst bezahlen – genau wie bei der Kurzzeitpflege.

Sie sehen: Die Leistung Verhinderungspflege ist flexibel einsetzbar und finanziell eine große Hilfe. Im Idealfall organisieren Sie die Ersatzpflege so, dass Sie im Budget bleiben und die vollen 42 Tage ausschöpfen können. Sollte die Verhinderung länger dauern oder teurer werden, kann in Kombination die Kurzzeitpflege zum Einsatz kommen – doch dazu später mehr.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

So in Lichtenberg: Theorie ist das eine, aber wie sieht die Umsetzung aus? Die gute Nachricht: Der Antrag ist meist einfach. Mit diesen Schritten gelingt es reibungslos:


1. Informieren Sie Ihre Kasse möglichst früh: Sobald klar ist, dass Sie Verhinderungspflege benötigen, melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Diese stellt häufig ein Formular bereit, das Sie in Lichtenberg online finden oder postalisch anfordern können. Online-Anträge sind ebenfalls möglich. Auch ein formloser Antrag – z. B. telefonisch mit schriftlicher Bestätigung – ist zulässig.


2. Wer, wann und wie lange? Im Antrag müssen Sie die pflegebedürftige Person mit Versichertennummer nennen, die Verhinderungsdauer angeben und wer die Pflege übernimmt. Beispiel: „Anna X (Tochter) verhindert vom 10.08. bis 24.08.2025, Pflege durch Pflegedienst Y von 8–17 Uhr.“


3. Quittungen & Rechnungen sammeln: Meist erfolgt die Zahlung für Ersatzpflege zunächst durch Sie – mit späterer Erstattung über die Pflegekasse. Einige Anbieter wie der PAGELLA Pflegedienst können direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Belege aufbewahren – egal ob Stundenrechnung oder Fahrkostennachweis.


4. Fristen einhalten: Der Antrag auf Verhinderungspflege kann zwar rückwirkend gestellt werden, aber nur innerhalb desselben Jahres. Je früher Sie sich melden, desto besser. Vor allem bei direkter Abrechnung mit einem Pflegedienst ist eine frühzeitige Info an die Pflegekasse empfehlenswert.


5. Persönliche Beratung in Lichtenberg: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben wichtige Hinweise. Das Angebot ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen korrekt und rechtzeitig beantragen können.


6. Bewilligungsbescheid abwarten: Die Pflegekasse meldet sich schriftlich mit einer Entscheidung. Wird Verhinderungspflege genehmigt, erfolgt die Erstattung per Überweisung oder durch direkte Kostenübernahme bei Pflegedienst-Abrechnung – inklusive Abrechnungskopie für Sie.

Wichtig: Sie müssen nicht gleich beim ersten Beratungsgespräch alle Details der Ersatzpflegeperson wissen. Es reicht, den Zeitraum und die Art grob anzugeben. Die konkrete Rechnung kann auch später nachgereicht werden. Hauptsache, der Anspruch an sich ist angemeldet.


Hinweis aus der Praxis: Viele Angehörige in Lichtenberg haben Hemmungen, Verhinderungspflege zu beantragen – aus Unsicherheit oder weil es nach viel Bürokratie klingt. Doch genau dafür ist die Leistung da: um Sie zu unterstützen. Der Antrag ist oft schnell gemacht – und bei Bedarf hilft der Pflegedienst oder ein Stützpunkt.


Während der Verhinderungspflege: So bleibt alles gut organisiert und abgesichert


Steht die Verhinderungspflege bevor, geht es nicht nur um Zahlen und Anträge. Mindestens genauso wichtig sind eine gute Planung und klare Absprachen. Hier erfahren Sie, was Sie in Lichtenberg bei der Organisation beachten sollten, damit alles reibungslos läuft:


– Pflegevertretung einarbeiten: Wenn keine Profis übernehmen, sondern vertraute Laien helfen, ist eine sorgfältige Übergabe entscheidend. Halten Sie wichtige Infos schriftlich fest – etwa zur Medikamentengabe, Tagesstruktur und Verhalten im Notfall.


– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.


– Genügend Materialien bereitstellen: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsartikel wie Windeln oder Kompressen sollten in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ersatzpflege sollte nichts erst besorgen müssen.

– Pflegegeld prüfen: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld halbiert, wenn die Abwesenheit täglich mehr als 8 Stunden beträgt. Überprüfen Sie im Nachgang die Abrechnung – falls etwas falsch berechnet wurde, können Sie Einspruch einlegen. Bei stundenweiser Vertretung empfiehlt sich eine eigene Dokumentation.

– „Zuhause auf Zeit“: Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Angehörigen in Kurzzeitpflege (Pflegeheim) zu geben für die Auszeit, besuchen Sie die Einrichtung nach Möglichkeit vorab. Ein Kennenlern-Nachmittag kann viel Aufregung nehmen. Die meisten Senioreneinrichtungen in Lichtenberg bieten an, dass der oder die Pflegebedürftige sich eingewöhnt. Kommunizieren Sie besondere Gewohnheiten (z.B. „schläft nur mit dem eigenen Kissen“ oder „mag um 15 Uhr immer einen Kaffee“), damit sich Ihr Angehöriger dort wohlfühlt. Dann können auch Sie Ihren Urlaub entspannter genießen, in dem Wissen, dass alles gut läuft.

– Erreichbarkeit: Hinterlassen Sie eine Kontaktmöglichkeit, wie Sie erreichbar sind, aber versuchen Sie auch, Vertrauen zu haben und Abstand zu gewinnen. Die Vertretung sollte Sie natürlich im Notfall erreichen können – aber für Kleinigkeiten am besten eine andere Kontaktperson angeben (z.B. jemand aus der Familie, der nicht mit im Urlaub ist). So können Sie wirklich abschalten.


– Schuldgefühle sind fehl am Platz: Viele Angehörige denken, sie müssten „durchhalten“. Doch eine Pause ist kein Versagen – im Gegenteil. Verhinderungspflege ist ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Pflege. Und meist wissen auch Pflegebedürftige, wie wichtig Ihre Erholung ist.


Eine gut geplante Verhinderungspflege hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Pflegebedürftigen. Wenn alles gut organisiert ist, läuft die Vertretung reibungslos. So bleibt Ihnen Raum für Erholung und neue Energie für die weitere Pflege.

Haben Sie weitere Fragen? In Lichtenberg steht Ihnen unser Pflegedienst Pagella jederzeit zur Seite. Wir bieten nicht nur professionelle Unterstützung durch unser engagiertes Team, sondern auch kompetente Beratung und Betreuung. Natürlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu schonen und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.


Gönnen Sie sich selbst Pausen durch Verhinderungspflege und sichern Sie sich so die langfristige Kraft und Freude, um immer mit voller Energie für Ihre Angehörigen da zu sein. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsbewusster Schritt für Ihre eigene Gesundheit und die des Pflegebedürftigen.



Fazit: Die Verhinderungspflege ist ein wesentliches Werkzeug, um Ihre häusliche Pflege in Lichtenberg und ganz Deutschland zu gewährleisten. Sie verschafft Ihnen nicht nur zeitliche Erleichterung, sondern auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause brauchen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen dabei, diese Leistung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholungsphasen, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und sorgen Sie rechtzeitig für eine verlässliche Ersatzpflege, damit Ihre Gesundheit und die Betreuung Ihres Angehörigen bestens gesichert sind.


Was Angehörige zur Verhinderungspflege oft wissen möchten


Was wird häufig zur Verhinderungspflege gefragt? Hier finden Sie typische Anliegen aus der Praxis – verständlich beantwortet für pflegende Angehörige in Lichtenberg, die mehr Sicherheit bei der Planung wollen.


Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – was ist was?


Kurzzeitpflege bedeutet: vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung – etwa nach einem Klinikaufenthalt. Verhinderungspflege dagegen wird zuhause oder ambulant organisiert, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Während bisher 6 Wochen Ersatzpflege und 8 Wochen Kurzzeitpflege galten, wird ab Juli 2025 angeglichen. Beide Budgets sind eigenständig, können aber aufeinander angerechnet werden.

Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?


Ja, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kombiniert werden – das gilt sowohl für die Dauer als auch für die Kosten. Wird eine der beiden Leistungen ausgeschöpft, kann die andere ergänzend helfen. Ab Juli 2025 wird alles noch einfacher: Dann gibt es ein gemeinsames Budget, das frei aufgeteilt werden kann. Bis dahin gilt: Budgets dürfen teilweise übertragen werden, und Kurzzeitpflege ist auch ohne Vorpflegezeit nutzbar – etwa in Notlagen.


Kann ich Verhinderungspflege auch in Teilen nutzen?


Nein, Verhinderungspflege lässt sich flexibel nutzen. Sie müssen die Zeit nicht am Stück nehmen – auch einzelne Tage oder Stunden sind möglich. Wichtig ist, dass Sie die maximal erlaubten 42 Tage pro Jahr nicht überschreiten (ab Juli 2025: 56 Tage).


Darf ich Verhinderungspflege nur tageweise oder auch stundenweise nutzen?


Ja, Sie dürfen Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen – ideal für Arzttermine, Besorgungen oder kleine Auszeiten. Bleibt die Abwesenheit unter 8 Stunden, wird kein voller Tag angerechnet und das Pflegegeld läuft unverändert weiter.


Fallen bei der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege Kosten an?


Die Nutzung von Verhinderungspflege ist an sich kostenfrei – solange Sie im vorgesehenen Budget bleiben. Wenn die Ersatzpflege aber teurer ist als die von der Kasse übernommenen Beträge, müssen Sie den Rest privat zahlen oder mit Kurzzeitpflegebudget ergänzen. Auch bei stationärer Pflege können Kosten für Unterkunft und Essen anfallen (~30–50 € täglich). Die Pflegeversicherung deckt nur die eigentlichen Pflegekosten – alles darüber hinaus sollten Sie selbst im Blick behalten.


Welche Neuerungen gibt es für Verhinderungspflege im Jahr 2025?

2025 gab es eine Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde der Erstattungsbetrag auf 1.685 € erhöht (zuvor 1612 €) und der übertragbare Kurzzeitpflegeanteil auf 843 € (zuvor 806 €). Außerdem wird ab 1. Juli 2025 die maximale Dauer auf 8 Wochen erhöht und die 6-Monate-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3539 €). Diese Änderungen verbessern die Leistung deutlich: mehr Geld, länger nutzbar, einfachere Regeln. Alle hier im Artikel genannten Werte sind bereits auf dem Stand 2025.


Kann Verhinderungspflege mehr als einmal pro Jahr genutzt werden?


Ja, Sie können mehrere Anträge pro Jahr stellen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Viele Kassen handhaben dies unkompliziert und erlauben es, den Bedarf formlos mitzuteilen. Sie können auch für das ganze Jahr planen und der Kasse Bescheid sagen, wann Sie Ersatzpflege benötigen. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig. Jede Leistung wird separat abgerechnet, daher müssen Sie für jede Anfrage die entsprechenden Belege einreichen.


Wie finde ich eine geeignete Ersatzpflege für Verhinderungspflege?


Ja, es gibt mehrere Stellen, die Ihnen bei der Suche nach Ersatzpflege helfen können. In Lichtenberg stehen Ihnen Pflegestützpunkte und der Sozialdienst im Krankenhaus zur Verfügung, auch Ihre Kasse bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Diese Stellen stellen Listen von Pflegediensten oder freien Kurzzeitpflege-Plätzen zur Verfügung und können kurzfristig jemanden für Sie finden, wenn Sie z. B. krank werden.


Wird Verhinderungspflege auf die Gesamtpflegezeit angerechnet?


Wichtig zu wissen: Verhinderungspflege hat keinen Einfluss auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche – Sie behalten weiterhin Ihren Status als Pflegeperson. Wenn Sie z.B. Rentenbeiträge oder Pflegezeit im Beruf angemeldet haben, bleibt das auch während der kurzen Verhinderung erhalten. Es wird allerdings auf die 42 Tage jährlich angerechnet, was der Zweck dieser Leistung ist. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt unverändert.


Ist es möglich, während Verhinderungspflege ins Ausland zu fahren?