Verhinderungspflege Halensee – Ratgeber mit allem, was Angehörige wissen müssen
Pflegende Angehörige stehen oft unter Dauerbelastung. Die eigenen Bedürfnisse rücken dabei in den Hintergrund. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Sie sorgt in Halensee dafür, dass Angehörige zur Ruhe kommen können, während ein professioneller Dienst die Pflege zuverlässig übernimmt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zur Verhinderungspflege – von Voraussetzungen über Leistungen und Antragstellung bis zu aktuellen Änderungen im Jahr 2025. Unser Ziel ist es, Ihnen als pflegender Angehöriger ein vertrauenswürdiger und hilfreicher Leitfaden zu sein, damit Sie diese wichtige Leistung der Pflegeversicherung optimal nutzen können.
Was ist Verhinderungspflege? Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege oder umgangssprachlich „Urlaubspflege“ genannt – ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie greift, wenn die hauptverantwortliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. „Verhindert“ kann vieles heißen: vielleicht möchten Sie endlich einmal in den Urlaub fahren, vielleicht müssen Sie sich nach Monaten intensiver Pflege selbst einer Operation unterziehen, oder es steht einfach ein wichtiger Termin an, an dem Sie nicht fehlen dürfen.
Die Pflegekasse übernimmt in solchen Situationen die Kosten für eine Ersatzpflege – also für eine Person oder Einrichtung, die in dieser Zeit die Betreuung übernimmt. Man kann sich die Verhinderungspflege wie eine Krankheitsvertretung vorstellen: Wenn Sie ausfallen, sorgt die Pflegekasse für Ersatz. In Halensee haben Sie Anspruch auf bis zu 42 Tage im Kalenderjahr.
Ob einige Stunden, Tage oder Wochen: Verhinderungspflege lässt sich ganz flexibel einsetzen. Sie ersetzt die Pflege nicht dauerhaft, sondern überbrückt eine temporäre Verhinderung. Danach übernehmen Sie wieder. Während Ihrer Auszeit sichern Pflegedienste oder Angehörige die Versorgung. Das Ziel: Ihre Entlastung ohne Qualitätseinbußen. Verhinderungspflege hilft, wenn Pflegepersonen mal eine Pause einlegen müssen.
Sie schützt pflegende Angehörige vor Überlastung und stellt sicher, dass die Pflege auch bei Ausfällen weitergeführt wird. Im nächsten Abschnitt zeigen wir, wer auf diese Leistung zugreifen kann.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Nicht jede Pflegesituation qualifiziert automatisch für Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung hat einige Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die Verhinderungspflege wird nur gewährt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten andere Leistungen, etwa den monatlichen Entlastungsbetrag.
– Mindestens 6 Monate Pflege vorher: Die Pflegekasse verlangte bisher, dass eine private Pflegeperson die Betreuung im häuslichen Umfeld für mindestens sechs Monate übernommen hat, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Diese Bedingung fällt ab Juli 2025 bundesweit weg – damit wird Verhinderungspflege direkt ab Zuerkennung des Pflegegrads möglich, auch ohne Vorpflegezeit.
– Private Pflegeperson erforderlich: Voraussetzung ist, dass die Pflege überwiegend durch Angehörige oder nahestehende Personen ohne Bezahlung erbracht wird. Wer als Familienmitglied oder Freund die Hauptpflege übernimmt, zählt als „Pflegeperson“. Achtung: Die Meldung bei der Pflegekasse muss erfolgt sein, damit Verhinderungspflege im Fall der Verhinderung gezahlt wird.
– Keine Verhinderungspflege im Heim: Die Verhinderungspflege ist für Pflegebedürftige gedacht, die zuhause betreut werden. In stationären Einrichtungen ist die Urlaubsvertretung über das Personal geregelt – daher besteht dort kein Anspruch.
Trifft alles zu, dürfen Sie als betreuende Bezugsperson Verhinderungspflege beantragen. Ihre Pflegekasse stellt ein Jahresbudget bereit, das zur Finanzierung der Ersatzpflege genutzt werden kann. Beispiel: Frau M. versorgt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) im häuslichen Umfeld in Halensee.
Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege sind erfüllt: Frau M. möchte zwei Wochen Urlaub machen, nachdem sie ihren Vater über ein halbes Jahr gepflegt hat. Sie kann nun Unterstützung organisieren – etwa durch eine Nachbarin oder einen Pflegedienst. Die Kasse erstattet die Kosten im Rahmen des Budgets.
Verhinderungspflege – Zeitliche und finanzielle Unterstützung (2025) Wer Angehörige pflegt, kann mit der Verhinderungspflege begrenzte Auszeiten finanzieren. Die Leistung deckt Kosten bis zu einem festgelegten Rahmen ab. Die aktuellen Werte für 2025 finden Sie hier:
Maximale Dauer: Pro Kalenderjahr erhalten Sie 42 Tage Verhinderungspflege, also insgesamt 6 Wochen Entlastung. Ab dem 1. Juli 2025 steigt dieser Anspruch sogar auf 56 Tage – ein Plus an Flexibilität. Die Tage lassen sich frei einteilen und auch stundenweise nutzen:
– Nehmen Sie z. B. einmal 2 Wochen Pause, bleiben Ihnen von den 42 Tagen noch 28 übrig – flexibel einsetzbar.
– Auch eine stundenweise Nutzung von Verhinderungspflege ist möglich: Wenn Sie z. B. einmal pro Woche für 4 Stunden eine Ersatzpflege benötigen, wird kein voller Verhinderungstag angerechnet – sofern die Vertretung unter 8 Stunden bleibt. Das Pflegegeld bleibt dabei erhalten. Ideal also für regelmäßige kurze Pausen oder wichtige Termine.
– Wird die Verhinderungspflege an einem Tag über 8 Stunden in Anspruch genommen, wird dieser Tag voll angerechnet – also als 1 von 42 bzw. 56 Tagen.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Betrag um 73 Euro angehoben. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt 2.528 Euro zur Verfügung stehen.
Ab 1. Juli 2025 gilt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro. Sie können es frei aufteilen – Hauptsache, Sie bleiben im Gesamtbetrag. Die Regelung zur Umwidmung von Kurzzeitpflege-Geldern gilt weiterhin und ermöglicht bis zu 2.528 Euro für Verhinderungspflege.
Pflegegeld und Verhinderungspflege: Während Sie Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld nicht komplett ausgesetzt. Es wird stattdessen zur Hälfte weitergezahlt – und zwar für höchstens 6 Wochen im Jahr. Die Höhe hängt wie üblich vom Pflegegrad ab.
Die Zahlung zu 50 % würdigt den Einsatz pflegender Angehöriger ohne Gehalt. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 €/Monat. Während 14 Tagen Verhinderungspflege beträgt die Zahlung ca. 299,50 €. Achtung: Unter 8 Stunden täglich bleibt das Pflegegeld unangetastet.
Ab Juli 2025 steigt die Dauer auf 8 Wochen, in denen das Pflegegeld halbiert weiterläuft – der erste und letzte Tag werden voll gezahlt. Das bedeutet: Sie bleiben auch während der Pause finanziell abgesichert. Doch wer darf in dieser Zeit die Pflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann grundsätzlich von vielen übernommen werden: ambulante Dienste, vertraute Personen aus dem Umfeld oder Angehörige. Aber: Die Pflegekasse unterscheidet bei der Erstattung je nach Verhältnis zur pflegebedürftigen Person.
– Pflege durch externe Personen: Übernimmt jemand die Verhinderungspflege, der nicht eng verwandt ist oder nicht im selben Haushalt wohnt, gelten die vollen Erstattungsgrenzen. Dazu zählen Pflegedienste, Freunde oder entfernte Verwandte.
– Nahe Angehörige als Pflegevertretung: Springt hingegen z.B. Ihre Schwester, Ihr erwachsenes Kind oder Enkelkind ein (also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsangehörige), wird die Leistung auf den 1,5-fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Warum? Die Idee dahinter ist, dass Verhinderungspflege ursprünglich gedacht war, um externe Hilfe zu finanzieren. Pflegt ein naher Angehöriger, der es normalerweise unentgeltlich tun würde, so will die Kasse nicht mehr zahlen als hätte er Pflegegeld bezogen. Konkret: Bei Pflegegrad 2 (Pflegegeld 347 €) wären das 520,50 € als Limit für Aufwandsentschädigung. Aber: zusätzlich erstattungsfähig sind in diesem Fall notwendige Ausgaben der Pflegeperson, z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, bis zur oben genannten Maximalgrenze (1685/2528 €). In der Praxis können also auch nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, bekommen aber eher ihre Unkosten erstattet als einen Lohn in Höhe eines Pflegedienstes. Diese Regel soll Missbrauch verhindern, hat aber in echten Familienfällen wenig Relevanz, da meist sowieso externe Dienste in Anspruch genommen werden für die Verhinderungspflege.
– Wenn die Verhinderungspflege in einer teilstationären Einrichtung stattfindet, z. B. bei kurzfristigem Heimaufenthalt, übernimmt die Kasse nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Diese Regelung entspricht der bei der Kurzzeitpflege.
Fazit: Verhinderungspflege ist eine vielseitige und sinnvolle Leistung, die pflegende Angehörige wirksam entlastet. Wenn Sie sie gut planen, schöpfen Sie sowohl die 42 Tage als auch das Budget optimal aus. Sollte das nicht ausreichen, kann ergänzend die Kurzzeitpflege genutzt werden – mehr dazu folgt weiter unten.
Verhinderungspflege beantragen
So in Halensee: Theorie ist das eine, aber wie sieht die Umsetzung aus? Die gute Nachricht: Der Antrag ist meist einfach. Mit diesen Schritten gelingt es reibungslos:
1. Frühzeitig informieren: Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Pflegekasse (meist Teil der Krankenkasse). Ein Formular („Antrag auf Verhinderungspflege“) wird oft bereitgestellt. In Halensee kann dieses meist online oder per Post angefordert werden. Ein Anruf bei der Pflegekasse mit nachträglicher Antragstellung ist ebenfalls ausreichend.
2. Angaben zu Person und Zeitraum machen: Für die Beantragung werden der Name und die Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen, die Zeitspanne der Verhinderung sowie die Ersatzperson benötigt. Beispiel: „Tochter Anna X vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y von 8 bis 17 Uhr.“
3. Kosten nachweisen: Häufig bezahlt man die Ersatzpflege erst einmal selbst und reicht dann Rechnungen oder Quittungen bei der Kasse ein, um die Erstattung zu erhalten. Manche Pflegeeinrichtungen oder -dienste rechnen aber auch direkt mit der Kasse ab – klären Sie das vorher. Wichtig ist, dass Sie sämtliche Belege sammeln: z.B. die Rechnung des PAGELLA Pflegedienstes über die erbrachten Stunden oder eine Quittung über den „Lohn“, den Sie einer Nachbarschaftshilfe bezahlt haben. Auch Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson können Sie einreichen. Die Kasse prüft dann, ob alles erstattungsfähig ist (siehe oben: bei Verwandten evtl. nur Auslagen, keine üppigen Stundenhonorare).
4. Rückwirkend möglich, aber besser früh: Sie dürfen Verhinderungspflege nachträglich beantragen – allerdings nur im laufenden Jahr. Viele Pflegekassen erwarten eine vorherige Info, besonders bei direkter Abrechnung mit einem Anbieter. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse schafft schnell Klarheit.
5. Hilfe von Beratungsstellen nutzen: In Halensee stehen Ihnen Pflegestützpunkte zur Verfügung, die Sie beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und sorgt dafür, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden. Auch zu weiteren Leistungen wird dort informiert.
6. Entscheidung der Pflegekasse abwarten: Ist der Antrag vollständig, folgt ein schriftlicher Bescheid. Bei erfüllten Bedingungen wird Verhinderungspflege genehmigt. Die Erstattung läuft über Sie oder direkt über den Anbieter – in dem Fall erhalten Sie eine Abrechnungskopie.
Wichtig zu wissen: Der Antrag muss nicht vollständig sein, um gültig zu sein. Geben Sie grob an, wann und wie die Verhinderungspflege stattfinden soll – die genaue Pflegeperson und Rechnung können später ergänzt werden.
Hinweis aus der Praxis: Viele Angehörige in Halensee haben Hemmungen, Verhinderungspflege zu beantragen – aus Unsicherheit oder weil es nach viel Bürokratie klingt. Doch genau dafür ist die Leistung da: um Sie zu unterstützen. Der Antrag ist oft schnell gemacht – und bei Bedarf hilft der Pflegedienst oder ein Stützpunkt.
Während der Verhinderungspflege: Was Angehörige und Pflegebedürftige wissen sollten
Wenn die Verhinderungspflege ansteht, dreht sich nicht alles nur um das Finanzielle. Genauso wichtig ist die praktische Organisation und das gute Gefühl für alle Beteiligten. Hier ein paar Hinweise, woran Sie in Halensee denken sollten, wenn Sie eine Pflegevertretung planen:
– Pflegevertretung einarbeiten: Wenn keine Profis übernehmen, sondern vertraute Laien helfen, ist eine sorgfältige Übergabe entscheidend. Halten Sie wichtige Infos schriftlich fest – etwa zur Medikamentengabe, Tagesstruktur und Verhalten im Notfall.
– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.
– Vorräte prüfen: Achten Sie darauf, dass während Ihrer Abwesenheit ausreichend Medikamente, Hilfsmittel und Pflegebedarf vorhanden sind. Die Vertretung sollte alles zur Hand haben – von der Tablette bis zum Verbandsmaterial.
– Pflegegeld und Verhinderungspflege: Denken Sie daran, die Pflegegeldzahlungen nach der Vertretungszeit zu prüfen. Bei >8 Stunden täglich wird halbiert. Falls Fehler passieren, können Sie Widerspruch einlegen. Bei stundenweiser Pflege hilft eine eigene Übersicht zur Dokumentation.
– Ist ein Pflegeheim für die Vertretung geplant, erkunden Sie es vorab. In Halensee bieten viele Einrichtungen Kennenlernbesuche an. Sprechen Sie kleine Gewohnheiten Ihres Angehörigen an – das hilft bei der Eingewöhnung und schenkt Ihnen selbst ein gutes Gefühl in der Auszeit.
– Kontakt im Notfall: Geben Sie Ihre Erreichbarkeit an – idealerweise für dringende Fälle. Für kleinere Rückfragen sollte eine andere Person aus dem Umfeld einspringen. So bleibt Ihre Auszeit geschützt, ohne dass im Notfall etwas schiefläuft.
– Gefühl von Schuld vermeiden: Viele Pflegepersonen haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie die Pflege „abgeben“. Denken Sie immer daran: Nur wer selbst gesund und erholt ist, kann gut pflegen. Verhinderungspflege ist also keine „Laune“, sondern ein wichtiger Teil Ihrer Pflegestrategie. Machen Sie sich das bewusst und kommunizieren Sie offen mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, warum Sie diese Auszeit nehmen. Meistens haben die Pflegebedürftigen sogar ein Interesse daran, dass es Ihnen gut geht und sind mit der Regelung einverstanden.
Eine gut geplante Verhinderungspflege hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Pflegebedürftigen. Wenn alles gut organisiert ist, läuft die Vertretung reibungslos. So bleibt Ihnen Raum für Erholung und neue Energie für die weitere Pflege.
Haben Sie Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Halensee hilft Ihnen gerne weiter. Neben professioneller Unterstützung bieten wir auch kompetente Beratung und Betreuung durch unser engagiertes Team. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Kräfte zu bewahren und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.
Gönnen Sie sich selbst Pausen durch Verhinderungspflege und sichern Sie sich so die langfristige Kraft und Freude, um immer mit voller Energie für Ihre Angehörigen da zu sein. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsbewusster Schritt für Ihre eigene Gesundheit und die des Pflegebedürftigen.
Fazit: Mit der Verhinderungspflege haben Sie ein kraftvolles Werkzeug an der Hand, um die Pflege in Halensee – und in ganz Deutschland – kontinuierlich zu gewährleisten. Sie sorgt für notwendige zeitliche Entlastung und hilft finanziell, wenn Sie eine Auszeit brauchen oder ausfallen. Die Reformen 2025 haben die Unterstützung noch weiter verbessert. Wir von Pflegedienst Pagella stehen Ihnen zur Seite, um diese Unterstützung optimal zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholung, kennen Sie Ihre Ansprüche und sorgen Sie frühzeitig für eine qualifizierte Ersatzpflege – so bleibt sowohl Ihre eigene Gesundheit als auch die Pflege Ihres Angehörigen bestens gesichert.
Was Angehörige zur Verhinderungspflege oft wissen möchten
Viele Angehörige aus Halensee stellen ähnliche Fragen zur Verhinderungspflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.
Wie unterscheidet sich Verhinderungspflege von Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet: vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung – etwa nach einem Klinikaufenthalt. Verhinderungspflege dagegen wird zuhause oder ambulant organisiert, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Während bisher 6 Wochen Ersatzpflege und 8 Wochen Kurzzeitpflege galten, wird ab Juli 2025 angeglichen. Beide Budgets sind eigenständig, können aber aufeinander angerechnet werden.
Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja, Sie können beide Leistungen im Jahr kombinieren, solange die Höchstansprüche nicht überschritten werden. Wenn z.B. die 6 Wochen Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Sie zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege nutzen. Auch das Budget kann kombiniert werden: Haben Sie z.B. die vollen 1.685 € für Verhinderungspflege verbraucht, können Sie aus dem Kurzzeitpflege-Topf noch bis zu 843 € ins Verhinderungspflege-Budget schieben. Umgekehrt geht es ebenso: Wenn Kurzzeitpflege genutzt wird, können ungenutzte Verhinderungspflege-Mittel rüber wandern. Ab 1. Juli 2025 entfällt diese Hin- und Herschieberei, weil es dann den gemeinsamen Jahresbetrag gibt – das macht die Kombination nahtlos. Wichtig für 2025: Vorpflegezeit gilt nur für Verhinderungspflege. Theoretisch könnten Sie also in den ersten 6 Monaten (wo VP noch nicht geht) stattdessen Kurzzeitpflege beantragen – das ist ein Sonderfall, der in Notsituationen relevant sein kann.
Darf ich Verhinderungspflege aufteilen oder muss ich alles am Stück nehmen?
Nein, Verhinderungspflege lässt sich flexibel nutzen. Sie müssen die Zeit nicht am Stück nehmen – auch einzelne Tage oder Stunden sind möglich. Wichtig ist, dass Sie die maximal erlaubten 42 Tage pro Jahr nicht überschreiten (ab Juli 2025: 56 Tage).
Wie funktioniert Verhinderungspflege bei kurzen Abwesenheiten im Alltag?
Ja, Verhinderungspflege kann flexibel eingesetzt werden – auch für einzelne Stunden. Wichtig ist: Solange Sie pro Tag weniger als 8 Stunden abwesend sind, zählt es nicht als voller Tag, und das Pflegegeld wird nicht reduziert.
Muss ich bei Verhinderungspflege mit Eigenanteilen rechnen?
Sie zahlen für Verhinderungspflege in der Regel nichts – die Pflegeversicherung trägt die Kosten bis zur Höchstgrenze. Liegt die Rechnung über dem Budget, übernehmen Sie den Rest selbst oder nutzen das Budget der Kurzzeitpflege mit. In Pflegeheimen zahlen Sie z. B. Unterkunft und Verpflegung extra (~30–50 €/Tag). Die Kasse zahlt die Pflege, nicht Ihre Reise oder private Zusatzleistungen. Fazit: Gut planen, um unnötige Eigenkosten zu vermeiden.
Wie verändert sich Verhinderungspflege ab 2025?
Ab 2025 gibt es bedeutende Verbesserungen für Verhinderungspflege: Der Erstattungsbetrag wurde auf 1.685 € erhöht, und der Kurzzeitpflegeanteil, der übertragen werden kann, wurde auf 843 € angehoben. Ab Juli 2025 wird die Dauer auf 8 Wochen verlängert und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem wird es ab Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege geben, was die Handhabung vereinfacht und die Leistung verbessert.
Kann ich Verhinderungspflege mehrfach im Jahr beantragen?
Ja, Sie können jede Verhinderung einzeln anmelden. Es ist nicht so, dass man nur einen Antrag pro Jahr stellen darf. Viele Kassen handhaben es pragmatisch: Sie können formlos mitteilen, wann Sie die nächste Verhinderungspflege brauchen. Solange Sie im Budget/Tage-Limit sind, wird das bewilligt. Manche pflegende Personen planen sogar im Voraus das Jahr und teilen der Kasse mit: „Ich plane im Juni 1 Woche, im September 1 Woche Verhinderungspflege zu nutzen.“ Das ist kein Muss, aber so hat die Kasse eine Info. Letztlich wird aber jede Ersatzpflegeleistung separat abgerechnet – wichtig ist nur, dass Sie die Belege pro Ereignis einreichen.
Gibt es Unterstützung, um eine passende Ersatzpflege zu finden?
Ja, es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, die Ihnen helfen, Ersatzpflege zu finden. In Halensee können Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus wenden, wenn relevant. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls weiter und bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Halensee bieten auch nützliche Informationen und vermitteln freie Plätze.
Wird die Verhinderungspflege auf die Pflegezeit angerechnet?
Es gibt einen Unterschied: Auf Ihre Pflegezeit für Rente oder ähnliche Zwecke hat Verhinderungspflege keinen Einfluss – Sie gelten weiterhin als Pflegeperson und erhalten Rentenbeiträge, falls Sie Pflege ab Grad 2 leisten. Aber Verhinderungspflege wird auf die jährlichen 42 Tage angerechnet, was auch so vorgesehen ist. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt dabei jedoch gleich.
Ist es erlaubt, während Verhinderungspflege Urlaub im Ausland zu machen?
Ja, Sie können während Verhinderungspflege auch ins Ausland reisen. Ihre Erreichbarkeit sollte jedoch im Notfall gewährleistet sein. Die Verhinderungspflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt werden muss, aber Ihr Urlaubsort spielt keine Rolle. Wenn die pflegebedürftige Person mit Ihnen ins Ausland reist, gelten besondere Regeln, die unter Auslandspflege fallen.