Verhinderungspflege Grunewald – Ratgeber mit allem, was Angehörige wissen müssen


Pflege im familiären Umfeld ist eine Herzensangelegenheit, doch sie verlangt körperlich wie emotional viel ab. Wenn keine Zeit zur Erholung bleibt, wird es belastend. Mit der Verhinderungspflege können Angehörige in Grunewald eine wichtige Auszeit nehmen, ohne die Versorgung ihres Angehörigen zu gefährden.


Alles, was Sie zur Verhinderungspflege wissen müssen, finden Sie in diesem kompakten Ratgeber – inklusive Infos zu Voraussetzungen, Leistungen, Antrag und den wichtigsten Änderungen für 2025. Als pflegender Angehöriger finden Sie hier verlässliche Hilfe und praxisnahe Tipps.

Was ist Verhinderungspflege? Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege oder umgangssprachlich „Urlaubspflege“ genannt – ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie greift, wenn die hauptverantwortliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. „Verhindert“ kann vieles heißen: vielleicht möchten Sie endlich einmal in den Urlaub fahren, vielleicht müssen Sie sich nach Monaten intensiver Pflege selbst einer Operation unterziehen, oder es steht einfach ein wichtiger Termin an, an dem Sie nicht fehlen dürfen.

In all diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – also eine andere Person oder Einrichtung, die Ihren Pflegebedürftigen in dieser Zeit versorgt. Stellen Sie sich die Verhinderungspflege wie eine Vertretung im Beruf vor: Wenn Sie ausfallen, springt jemand ein. Nur dass es hier nicht der Chef organisiert, sondern die Pflegekasse zahlt. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen in Grunewald bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege zu.



Sie können die Verhinderungspflege je nach Bedarf tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Hilfe – die Pflegeperson bleibt also weiterhin in der Verantwortung. Ambulante Dienste, Verwandte oder Pflegeeinrichtungen übernehmen die Versorgung vorübergehend. Verhinderungspflege sichert die Qualität der Pflege und gibt pflegenden Angehörigen die nötige Erholung.


Sie schützt pflegende Angehörige vor Überlastung und stellt sicher, dass die Pflege auch bei Ausfällen weitergeführt wird. Im nächsten Abschnitt zeigen wir, wer auf diese Leistung zugreifen kann.

Nicht jede Pflegesituation berechtigt automatisch zur Verhinderungspflege.

Nicht jede Pflegesituation berechtigt automatisch zur Verhinderungspflege. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.


– Pflegegrad 2 oder höher: Um Verhinderungspflege nutzen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 stehen stattdessen andere Hilfen wie der Entlastungsbetrag zur Verfügung.


– Mindestens 6 Monate Pflege vorher: Die Pflegekasse verlangte bisher, dass eine private Pflegeperson die Betreuung im häuslichen Umfeld für mindestens sechs Monate übernommen hat, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Diese Bedingung fällt ab Juli 2025 bundesweit weg – damit wird Verhinderungspflege direkt ab Zuerkennung des Pflegegrads möglich, auch ohne Vorpflegezeit.


– Pflege durch Angehörige oder Nahestehende: Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Betreuung hauptsächlich unentgeltlich durch eine private Pflegeperson erfolgt. Das kann ein Familienmitglied, Partner oder enger Freund sein. Wichtig ist, dass Sie offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse registriert sind – meist passiert das bei der Beantragung des Pflegegrads. Nur dann ist eine Kostenerstattung möglich.

– Kein vollstationärer Pflegeplatz: Verhinderungspflege ist für zu Hause Pflegende gedacht. Wer im Pflegeheim lebt (Pflegegrad 2-5 stationär), kann diese spezielle Leistung nicht nutzen, da dort andere Regelungen greifen (Urlaubszeiten sind dort intern abgedeckt).


Trifft alles zu, dürfen Sie als betreuende Bezugsperson Verhinderungspflege beantragen. Ihre Pflegekasse stellt ein Jahresbudget bereit, das zur Finanzierung der Ersatzpflege genutzt werden kann. Beispiel: Frau M. versorgt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) im häuslichen Umfeld in Grunewald.


Frau M. ist als Pflegeperson gemeldet und erfüllt die Vorpflegezeit. Für ihren geplanten Urlaub im Sommer darf sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – etwa durch eine bezahlte Vertretung im Umfeld oder einen ambulanten Dienst. Ihre Pflegekasse übernimmt die entstehenden Kosten.


Dauer und Höhe der Verhinderungspflege-Leistung im Jahr 2025 Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen Zeit zur Erholung und übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege. Welche Summen und Zeiträume 2025 gelten, lesen Sie im Überblick:


Maximale Dauer: Aktuell umfasst Verhinderungspflege bis zu 42 Tage jährlich – ab 1. Juli 2025 sogar 56 Tage. Diese Zeit steht Ihnen flexibel zur Verfügung und kann je nach Bedarf tageweise oder stundenweise über das Jahr verteilt werden:

– Sie können beispielsweise einmal 2 Wochen am Stück nehmen (14 Tage) und haben dann immer noch 28 Tage übrig.


– Auch stundenweise Verhinderungspflege ist möglich: Solange die Vertretung unter 8 Stunden am Tag bleibt, wird kein voller Tag abgezogen. So können Sie z. B. regelmäßig 4 Stunden Pause einplanen – das Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt, und Ihr Tagebudget bleibt erhalten.

– Nutzen Sie die Verhinderungspflege an einzelnen Tagen voll (also länger als 8 Stunden), zählt jeder solche Tag als 1 von den 42 (bzw. 56) Tagen.


Mit dem Jahreswechsel 2025 wurde das Budget für Verhinderungspflege auf 1.685 Euro erhöht. Zusätzlich darf die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets – bis zu 843 Euro – umgewidmet werden. Insgesamt stehen somit maximal 2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Hinweis: Ab 2025 wird das System noch flexibler: Vom 1. Juli 2025 an gibt es ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro, das für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen gilt. Dann ist es egal, wie Sie es aufteilen – Hauptsache, insgesamt bleibt man im Rahmen. Bis dahin (und auch danach) gilt: Nicht genutztes Budget aus Kurzzeitpflege kann für Verhinderungspflege genutzt werden, was de facto schon jetzt die 2.528 Euro ergibt.


Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege: Wer zu Hause pflegt, bekommt Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Während der Ersatzpflege wird dieses nicht vollständig gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr.


Diese Regelung würdigt, dass pflegende Angehörige keine Bezahlung für ihre Arbeit erhalten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 liegt das Pflegegeld bei 599 €/Monat. Bei 14 Tagen Verhinderungspflege werden etwa 299,50 € gezahlt. Ausnahme: Bei stundenweiser Vertretung unter 8 Stunden bleibt das volle Pflegegeld bestehen.


Ab dem 1. Juli 2025 wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt – der erste und letzte Tag zählen sogar voll. Somit ist auch die finanzielle Seite während Ihrer Auszeit abgesichert. Wer darf eigentlich die Ersatzpflege übernehmen?


Ambulante Dienste, Freunde, Verwandte – viele kommen infrage, wenn Verhinderungspflege nötig wird. Grundsätzlich erlaubt. Allerdings prüft die Pflegekasse, in welchem Verhältnis die Vertretung zur pflegebedürftigen Person steht.


– Pflegedienst oder entfernter Bekannter: Wird die Pflege durch Dritte ohne enge familiäre Bindung übernommen, zahlt die Pflegekasse den Maximalbetrag von 1.685 €. Das betrifft z. B. Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte.

– Nahe Angehörige als Pflegevertretung: Springt hingegen z.B. Ihre Schwester, Ihr erwachsenes Kind oder Enkelkind ein (also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsangehörige), wird die Leistung auf den 1,5-fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Warum? Die Idee dahinter ist, dass Verhinderungspflege ursprünglich gedacht war, um externe Hilfe zu finanzieren. Pflegt ein naher Angehöriger, der es normalerweise unentgeltlich tun würde, so will die Kasse nicht mehr zahlen als hätte er Pflegegeld bezogen. Konkret: Bei Pflegegrad 2 (Pflegegeld 347 €) wären das 520,50 € als Limit für Aufwandsentschädigung. Aber: zusätzlich erstattungsfähig sind in diesem Fall notwendige Ausgaben der Pflegeperson, z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, bis zur oben genannten Maximalgrenze (1685/2528 €). In der Praxis können also auch nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, bekommen aber eher ihre Unkosten erstattet als einen Lohn in Höhe eines Pflegedienstes. Diese Regel soll Missbrauch verhindern, hat aber in echten Familienfällen wenig Relevanz, da meist sowieso externe Dienste in Anspruch genommen werden für die Verhinderungspflege.


– Wenn die Verhinderungspflege in einer teilstationären Einrichtung stattfindet, z. B. bei kurzfristigem Heimaufenthalt, übernimmt die Kasse nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Diese Regelung entspricht der bei der Kurzzeitpflege.


Verhinderungspflege bietet eine flexible Möglichkeit zur Entlastung im Pflegealltag. Wenn Sie vorausschauend planen, können Sie das volle Budget und die 42 Tage ausschöpfen. Sollte mehr nötig sein – etwa bei längerer Abwesenheit –, lässt sich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Verhinderungspflege beantragen

In Grunewald beantragen – so einfach geht’s. Die Regeln sind klar, doch wie startet man konkret? Keine Angst: Der Antrag ist meist schnell erledigt. Diese Anleitung zeigt, wie es geht:


1. Informieren Sie Ihre Kasse möglichst früh: Sobald klar ist, dass Sie Verhinderungspflege benötigen, melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Diese stellt häufig ein Formular bereit, das Sie in Grunewald online finden oder postalisch anfordern können. Online-Anträge sind ebenfalls möglich. Auch ein formloser Antrag – z. B. telefonisch mit schriftlicher Bestätigung – ist zulässig.


2. Zeitraum und Angaben zur Pflegevertretung eintragen: Im Antrag sind Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Zeitraum und Vertretungsperson anzugeben. Beispiel: „Anna X (Tochter) vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“


3. Erstattung vorbereiten: In der Regel zahlen Sie die Ersatzpflege vorab und reichen anschließend Nachweise bei der Pflegekasse ein. Einige Dienste wie der PAGELLA Pflegedienst rechnen auch direkt ab – klären Sie das vorab. Achten Sie darauf, alle Belege zu sichern: Leistungen, Quittungen, Fahrtkosten usw.

4. Fristen beachten: Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie rückwirkend für das laufende Kalenderjahr stellen. Dennoch ist es ratsam, nicht bis Jahresende zu warten. Melden Sie sich idealerweise kurz vor oder direkt nach der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Einige Pflegekassen möchten den Antrag im Voraus – vor allem, wenn sie direkt mit einem Pflegedienst abrechnen sollen. Tipp: Rufen Sie kurz bei Ihrer Kasse an und sagen Sie, ab wann Sie eine Vertretung brauchen, diese helfen oft mit den Formalitäten.


5. Hilfe von Beratungsstellen nutzen: In Grunewald stehen Ihnen Pflegestützpunkte zur Verfügung, die Sie beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und sorgt dafür, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden. Auch zu weiteren Leistungen wird dort informiert.

6. Bescheid abwarten: Nach Einreichen der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, ob die Leistung bewilligt wird (in aller Regel: ja, wenn Voraussetzungen erfüllt). Die Erstattung erfolgt entweder durch Überweisung an Sie oder durch direkte Kostendeckung (wenn z.B. Pflegedienst direkt abrechnet, bekommen Sie eine Abrechnungskopie).


Gut zu wissen: Beim ersten Kontakt mit der Pflegekasse müssen Sie noch nicht alle Informationen zur Ersatzpflegeperson parat haben. Ein grober Zeitraum und eine Angabe zur Art der Vertretung genügen zunächst. Rechnungen können später eingereicht werden.


Praxis-Tipp: Zögern Sie nicht, Verhinderungspflege zu beantragen – gerade in Grunewald nutzen viele diese Möglichkeit zu selten. Dabei ist die Leistung kein Geschenk, sondern Teil Ihrer Absicherung. Der Weg dorthin ist nicht kompliziert, und bei Fragen stehen Ihnen sowohl Beratungsstellen als auch Ihr Pflegedienst zur Seite.

Während der Verhinderungspflege: Was Sie während der Vertretung beachten sollten

Wenn die Verhinderungspflege ansteht, dreht sich nicht alles nur um das Finanzielle. Genauso wichtig ist die praktische Organisation und das gute Gefühl für alle Beteiligten. Hier ein paar Hinweise, woran Sie in Grunewald denken sollten, wenn Sie eine Pflegevertretung planen:


– Privatperson einweisen: Soll ein Freund, Nachbar oder entfernter Angehöriger übernehmen, machen Sie ihn mit allem vertraut. Ein Probetag, ein schriftlicher Pflegeablauf und Hinweise zu Medikamenten schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.


– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.


– Pflegebedarf auffüllen: Vor dem Start der Verhinderungspflege sollten Medikamente, Hilfsmittel und Pflegematerialien aufgefüllt sein. So ersparen Sie der Vertretung unnötige Besorgungen im laufenden Alltag.

– Pflegegeld-Abrechnung im Blick: Denken Sie daran, dass das Pflegegeld bei längerer täglicher Abwesenheit gekürzt wird. Prüfen Sie nach Ihrer Rückkehr die Abrechnung der Pflegekasse. Bei stundenweiser Pflege gilt meist die volle Zahlung – dokumentieren Sie zur Sicherheit die jeweiligen Tage.


– Ist ein Pflegeheim für die Vertretung geplant, erkunden Sie es vorab. In Grunewald bieten viele Einrichtungen Kennenlernbesuche an. Sprechen Sie kleine Gewohnheiten Ihres Angehörigen an – das hilft bei der Eingewöhnung und schenkt Ihnen selbst ein gutes Gefühl in der Auszeit.


– Kontakt im Notfall: Geben Sie Ihre Erreichbarkeit an – idealerweise für dringende Fälle. Für kleinere Rückfragen sollte eine andere Person aus dem Umfeld einspringen. So bleibt Ihre Auszeit geschützt, ohne dass im Notfall etwas schiefläuft.


– Kein schlechtes Gewissen: Es ist völlig normal, bei einer Auszeit gemischte Gefühle zu haben. Doch bedenken Sie: Ihre Erholung ist wichtig, um langfristig für andere da zu sein. Verhinderungspflege hilft genau dabei. Sprechen Sie offen mit Ihrem Angehörigen – oft ist Verständnis und Zustimmung größer als erwartet.


Die Verhinderungspflege ist dann besonders wertvoll, wenn sie gut vorbereitet ist. Mit den richtigen Schritten und klarer Kommunikation wird sie für alle Beteiligten zur echten Entlastung – damit Sie Ihre Pause wirklich genießen können.


Haben Sie Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Grunewald hilft Ihnen gerne weiter. Neben professioneller Unterstützung bieten wir auch kompetente Beratung und Betreuung durch unser engagiertes Team. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Kräfte zu bewahren und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.

Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um sich selbst Pausen zu gönnen und sicherzustellen, dass Sie langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben da sein können. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsvolles Handeln gegenüber sich selbst und dem Pflegebedürftigen.



Zusammengefasst: Die Verhinderungspflege ist ein essenzielles Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Grunewald – und in ganz Deutschland – aufrechtzuerhalten. Sie bietet wertvolle zeitliche Entlastung und finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine Pause benötigen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen, diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie rechtzeitig Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine vertrauensvolle Ersatzpflege, um Ihre Gesundheit und die kontinuierliche Pflege Ihres Angehörigen langfristig sicherzustellen.


FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Verhinderungspflege


Viele Angehörige aus Grunewald stellen ähnliche Fragen zur Verhinderungspflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.


Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – was ist was?


Kurzzeitpflege ist für stationäre Versorgung gedacht, meist in Pflegeheimen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege erfolgt hingegen zu Hause oder durch ambulante Dienste, wenn pflegende Angehörige pausieren. Die Dauer war unterschiedlich (6 vs. 8 Wochen), wird aber ab Juli 2025 angeglichen. Beide Leistungen haben getrennte Budgets, können aber flexibel miteinander kombiniert werden.


Ist die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege möglich?


Ja, beide Leistungen lassen sich flexibel im Jahr kombinieren – sowohl zeitlich als auch finanziell. Die 1.685 € für Verhinderungspflege können bei Bedarf um bis zu 843 € aus dem Kurzzeitpflege-Budget erhöht werden. Umgekehrt genauso. Ab dem 1. Juli 2025 ersetzt ein gemeinsames Jahresbudget diese Übergangsregelung. Wichtig zu wissen: Die Vorpflegezeit gilt nur für Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege ist sofort nutzbar und kann in dringenden Fällen auch die Lücke zu Jahresbeginn schließen.


Kann ich Verhinderungspflege auch in Teilen nutzen?


Nein, die Nutzung von Verhinderungspflege ist nicht an einen Block gebunden. Sie können einzelne Tage oder stundenweise Zeit in Anspruch nehmen, verteilt über das Jahr – solange die Maximaldauer eingehalten wird.


Kann Verhinderungspflege auch für einzelne Stunden am Tag genutzt werden?


Ja, Sie dürfen Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen – ideal für Arzttermine, Besorgungen oder kleine Auszeiten. Bleibt die Abwesenheit unter 8 Stunden, wird kein voller Tag angerechnet und das Pflegegeld läuft unverändert weiter.

Kostet mich Verhinderungspflege etwas?


Sie zahlen für Verhinderungspflege in der Regel nichts – die Pflegeversicherung trägt die Kosten bis zur Höchstgrenze. Liegt die Rechnung über dem Budget, übernehmen Sie den Rest selbst oder nutzen das Budget der Kurzzeitpflege mit. In Pflegeheimen zahlen Sie z. B. Unterkunft und Verpflegung extra (~30–50 €/Tag). Die Kasse zahlt die Pflege, nicht Ihre Reise oder private Zusatzleistungen. Fazit: Gut planen, um unnötige Eigenkosten zu vermeiden.


Welche Änderungen gibt es bei der Verhinderungspflege im Jahr 2025?


Ab 2025 gibt es bedeutende Verbesserungen für Verhinderungspflege: Der Erstattungsbetrag wurde auf 1.685 € erhöht, und der Kurzzeitpflegeanteil, der übertragen werden kann, wurde auf 843 € angehoben. Ab Juli 2025 wird die Dauer auf 8 Wochen verlängert und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem wird es ab Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege geben, was die Handhabung vereinfacht und die Leistung verbessert.


Wie oft im Jahr kann ich Verhinderungspflege beantragen?


Ja, Sie können Verhinderungspflege mehrere Male im Jahr beantragen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr beschränkt. Die meisten Pflegekassen handhaben dies flexibel und erlauben eine formlosere Anmeldung, solange das Budget und die Tage im Rahmen bleiben. Einige pflegende Angehörige teilen der Kasse auch im Voraus ihre geplanten Auszeiten mit. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet – und es ist wichtig, für jedes Ereignis Belege einzureichen.


Bietet die Pflegekasse Unterstützung bei der Suche nach Ersatzpflege?


Ja, es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, die Ihnen helfen, Ersatzpflege zu finden. In Grunewald können Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus wenden, wenn relevant. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls weiter und bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Grunewald bieten auch nützliche Informationen und vermitteln freie Plätze.


Zählt Verhinderungspflege zur Pflegezeit?


Es gibt zwei Aspekte: Auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche oder ähnliches hat Verhinderungspflege keinen Einfluss, Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie Pflegezeit oder Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Allerdings wird die Ersatzpflege auf die jährlichen 42 Tage angerechnet – genau dafür ist sie da. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt davon unberührt.


Darf ich während Verhinderungspflege ins Ausland reisen?

Ja, als Pflegeperson können Sie Ihren Urlaub verbringen, wo Sie möchten – auch im Ausland. Die Leistung der Verhinderungspflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt sein muss. Aber Sie selbst sind in dieser Zeit nicht anwesend, daher ist Ihr Aufenthaltsort egal. Denken Sie nur dran, über Telefon/Handy zumindest erreichbar zu bleiben, für den Notfall. Falls die pflegebedürftige Person mit ins Ausland soll und dort gepflegt wird, ist das ein Spezialfall – das wäre keine klassische Verhinderungspflege, sondern fiele unter Auslandspflege (komplex, gesondert zu betrachten). Für den Regelfall: Ja, genießen Sie ruhig Ihren Auslandsurlaub, während die Ersatzpflege in Grunewald läuft.