Verhinderungspflege Friedenau – Alles Wichtige für pflegende Angehörige auf einen Blick
Pflege im familiären Umfeld ist eine Herzensangelegenheit, doch sie verlangt körperlich wie emotional viel ab. Wenn keine Zeit zur Erholung bleibt, wird es belastend. Mit der Verhinderungspflege können Angehörige in Friedenau eine wichtige Auszeit nehmen, ohne die Versorgung ihres Angehörigen zu gefährden.
Alles, was Sie zur Verhinderungspflege wissen müssen, finden Sie in diesem kompakten Ratgeber – inklusive Infos zu Voraussetzungen, Leistungen, Antrag und den wichtigsten Änderungen für 2025. Als pflegender Angehöriger finden Sie hier verlässliche Hilfe und praxisnahe Tipps.
Mit der Verhinderungspflege – auch bekannt als Ersatzpflege oder Urlaubspflege – haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Die Leistung greift, wenn Sie selbst nicht verfügbar sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Verpflichtungen, bei denen Sie anderweitig gebraucht werden.
Wenn Sie einmal ausfallen, sorgt die Pflegekasse dafür, dass die Versorgung weiterläuft – durch eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst. Die Verhinderungspflege funktioniert wie eine Vertretung bei Abwesenheit im Job. Und das Beste: In Friedenau haben Sie Anspruch auf bis zu 6 Wochen pro Jahr.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege flexibel – für einige Stunden, mehrere Tage oder mehrere Wochen. Sie ist nicht als dauerhafte Ersatzlösung gedacht, sondern als temporäre Unterstützung. Sobald Sie wieder einsatzbereit sind, führen Sie die Pflege fort. Während Ihrer Abwesenheit sorgen Profis oder Angehörige für eine gleichbleibend gute Betreuung Ihres Liebsten. Verhinderungspflege ist dafür da, wenn Pflegekräfte mal eine Auszeit brauchen.
Sie verhindert, dass pflegende Angehörige sich aufreiben, und stellt sicher, dass Pflegebedürftige trotzdem gut versorgt sind. Im nächsten Abschnitt schauen wir darauf, wer genau Anspruch darauf hat.
Ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.
Ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Die Pflegeversicherung prüft genau, ob Ihre Situation die Anforderungen erfüllt. Im nächsten Abschnitt klären wir, was dafür nötig ist.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die Verhinderungspflege wird nur gewährt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten andere Leistungen, etwa den monatlichen Entlastungsbetrag.
– Sechs Monate VOR der ersten Verhinderung in häuslicher Pflege betreut: Die Pflegekasse verlangt normalerweise, dass die zu pflegende Person bereits seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt wurde, bevor erstmalig Verhinderungspflege genutzt wird. Diese sogenannte „Vorpflegezeit“ stellt sicher, dass die Leistung für langzeitige Pflegesituationen reserviert ist. Achtung: Ab Juli 2025 entfällt diese 6-Monats-Frist bundesweit! Das heißt, ab diesem Zeitpunkt kann Verhinderungspflege sofort ab Pflegegrad-Erteilung genutzt werden. Wenn Sie also frisch in die Rolle der Pflegeperson gekommen sind, müssen Sie ab Mitte 2025 nicht mehr ein halbes Jahr warten.
– Pflege durch eine private Pflegeperson: Anspruch besteht, wenn die Pflege im Wesentlichen von Angehörigen oder Nahestehenden unentgeltlich geleistet wird. Sobald Sie als Sohn, Tochter, Ehepartner oder Freund die Hauptpflege übernommen haben (evtl. unterstützt durch einen Pflegedienst), gelten Sie als „Pflegeperson“ im Sinne der Pflegekasse. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Kasse auch als Pflegeperson gemeldet sind (das geschieht in der Regel bei Erstantragstellung Pflegegrad). Nur dann kann im Fall Ihrer Verhinderung Geld fließen.
– Nur bei häuslicher Pflege: Die Verhinderungspflege greift ausschließlich, wenn die Pflege im privaten Umfeld erfolgt. Bei stationärer Pflege in einem Heim bestehen andere Regelungen, sodass diese Leistung nicht genutzt werden kann.
Erfüllt Ihre Pflegesituation die genannten Punkte, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse stellt dafür ein Budget bereit, das für die Bezahlung einer Vertretung genutzt werden kann. Beispiel: Frau M. pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) seit einem Jahr zuhause in Friedenau.
Die 6-monatige Vorpflegezeit ist erfüllt, Frau M. gilt als Pflegeperson. Für ihren geplanten Sommerurlaub über 14 Tage kann sie Verhinderungspflege nutzen – etwa durch einen ambulanten Dienst oder eine bezahlte Nachbarin. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen des genehmigten Budgets.
Verhinderungspflege – Zeitliche und finanzielle Unterstützung (2025) Wer Angehörige pflegt, kann mit der Verhinderungspflege begrenzte Auszeiten finanzieren. Die Leistung deckt Kosten bis zu einem festgelegten Rahmen ab. Die aktuellen Werte für 2025 finden Sie hier:
Maximale Dauer: Aktuell umfasst Verhinderungspflege bis zu 42 Tage jährlich – ab 1. Juli 2025 sogar 56 Tage. Diese Zeit steht Ihnen flexibel zur Verfügung und kann je nach Bedarf tageweise oder stundenweise über das Jahr verteilt werden:
– Nutzen Sie z. B. 2 Wochen Verhinderung am Stück, stehen Ihnen für das restliche Jahr noch 28 Tage zur Verfügung.
– Auch stundenweise Verhinderungspflege ist möglich: d.h. wenn Sie z.B. jeden Mittwochvormittag 4 Stunden eine Ersatzpflege brauchen (für Termine, Erholung oder Ähnliches), dann gelten diese Tage nicht als volle Verhinderungstage, solange die Vertretung weniger als 8 Stunden am Tag dauert. Das heißt konkret: Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden abwesend, wird kein voller Tag von den 42/56 Tagen abgezogen und das Pflegegeld wird für diesen Tag nicht gekürzt. Stundenweise Inanspruchnahme schmälert also Ihr Tagekonto nicht – das ist ideal für kurze Auszeiten zwischendurch.
– Sobald Sie an einem Tag mehr als 8 Stunden verhindert sind, zählt dieser Tag vollständig zur Verhinderungspflege – also als ein voller Tag des Kontingents.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Betrag um 73 Euro angehoben. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt 2.528 Euro zur Verfügung stehen.
Hinweis: Ab 2025 wird das System noch flexibler: Vom 1. Juli 2025 an gibt es ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro, das für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen gilt. Dann ist es egal, wie Sie es aufteilen – Hauptsache, insgesamt bleibt man im Rahmen. Bis dahin (und auch danach) gilt: Nicht genutztes Budget aus Kurzzeitpflege kann für Verhinderungspflege genutzt werden, was de facto schon jetzt die 2.528 Euro ergibt.
Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege: Wer zu Hause pflegt, bekommt Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Während der Ersatzpflege wird dieses nicht vollständig gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Die Zahlung zu 50 % würdigt den Einsatz pflegender Angehöriger ohne Gehalt. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 €/Monat. Während 14 Tagen Verhinderungspflege beträgt die Zahlung ca. 299,50 €. Achtung: Unter 8 Stunden täglich bleibt das Pflegegeld unangetastet.
Mit der neuen Regelung ab Juli 2025 gilt: Das Pflegegeld wird bis zu 8 Wochen halb weitergezahlt, zusätzlich gibt es den vollen Satz für den ersten und letzten Verhinderungstag. Damit bleibt Ihre finanzielle Absicherung erhalten. Doch wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Ersatzpflege darf durch viele erfolgen – Pflegekräfte, Nachbarn, Familienangehörige. Aber Achtung: Die Pflegekasse unterscheidet zwischen verwandten und nicht verwandten Personen. Das wirkt sich auf die Erstattung aus.
– Professionelle oder nicht nahestehende Personen: Wer nicht zur engeren Familie gehört und nicht im Haushalt lebt – etwa Nachbarn, Freunde oder Pflegekräfte –, kann Verhinderungspflege leisten. In diesem Fall werden bis zu 1.685 € übernommen.
– Wenn nahe Angehörige einspringen – z. B. Tochter, Sohn, Enkel oder Schwester –, wird die Verhinderungspflege auf das 1,5-fache Pflegegeld begrenzt. Hintergrund: Die Pflegekasse möchte externe Hilfe fördern, nicht Familienlohn zahlen. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wären max. 520,50 € möglich. Fahrtkosten & Verdienstausfall können dennoch zusätzlich erstattet werden, bis zum Höchstbetrag von 1.685 € bzw. 2.528 €.
– Auch stationäre Einrichtungen können für Verhinderungspflege genutzt werden – etwa wenn die pflegebedürftige Person während Ihrer Abwesenheit in ein Heim zieht. Die Kasse übernimmt dann nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden – wie bei der Kurzzeitpflege.
Zusammengefasst: Verhinderungspflege bietet Ihnen zeitliche und finanzielle Entlastung, wenn Sie als Pflegeperson eine Pause brauchen. Mit geschickter Planung lassen sich Budget und maximale Dauer voll nutzen. Wenn der Bedarf darüber hinausgeht, ist auch die Kombination mit Kurzzeitpflege möglich – dazu später mehr.
Verhinderungspflege beantragen
In Friedenau – so funktioniert’s in der Praxis. Die Theorie ist hilfreich, doch wie setzt man sie um? Zum Glück ist die Antragstellung meist nicht kompliziert. Diese Schritte führen Sie zum Ziel:
1. Informieren Sie frühzeitig Ihre Pflegekasse: Am besten melden Sie Ihrer Pflegeversicherung (Pflegekasse, meist bei der Krankenkasse angesiedelt) so früh wie möglich, dass Sie Verhinderungspflege nutzen wollen. Viele Kassen stellen dafür ein Formular bereit („Antrag auf Verhinderungspflege“). In Friedenau können Sie dieses Formular oft online über die Website Ihrer Kasse herunterladen oder per Post anfordern. Einige Kassen bieten sogar Online-Anträge an. Grundsätzlich kann der Antrag auch formlos gestellt werden – ein Anruf bei der Kasse mit entsprechender Antragstellung im Nachgang reicht aus.
2. Angaben zu Person und Zeitraum machen: Für die Beantragung werden der Name und die Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen, die Zeitspanne der Verhinderung sowie die Ersatzperson benötigt. Beispiel: „Tochter Anna X vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y von 8 bis 17 Uhr.“
3. Erstattung vorbereiten: In der Regel zahlen Sie die Ersatzpflege vorab und reichen anschließend Nachweise bei der Pflegekasse ein. Einige Dienste wie der PAGELLA Pflegedienst rechnen auch direkt ab – klären Sie das vorab. Achten Sie darauf, alle Belege zu sichern: Leistungen, Quittungen, Fahrtkosten usw.
4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.
5. Pflegestützpunkte beraten Sie: In Friedenau gibt es viele Stellen, die sich mit Verhinderungspflege auskennen und Ihnen beim Antrag helfen. Nutzen Sie die kostenlose Beratung – sie hilft, Formulare korrekt auszufüllen und informiert über weitere Ansprüche.
6. Bescheid abwarten: Nach Einreichen der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, ob die Leistung bewilligt wird (in aller Regel: ja, wenn Voraussetzungen erfüllt). Die Erstattung erfolgt entweder durch Überweisung an Sie oder durch direkte Kostendeckung (wenn z.B. Pflegedienst direkt abrechnet, bekommen Sie eine Abrechnungskopie).
Wichtig: Sie müssen nicht gleich beim ersten Beratungsgespräch alle Details der Ersatzpflegeperson wissen. Es reicht, den Zeitraum und die Art grob anzugeben. Die konkrete Rechnung kann auch später nachgereicht werden. Hauptsache, der Anspruch an sich ist angemeldet.
Praxis-Tipp für Friedenau: Nutzen Sie Verhinderungspflege, wenn Sie eine Pause brauchen – ohne schlechtes Gewissen. Diese Leistung steht Ihnen zu und ist bewusst zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen worden. Der Aufwand ist gering, die Unterstützung groß. Bei Unsicherheiten helfen Pflegedienste oder Beratungsstellen gerne weiter.
Während der Verhinderungspflege: So läuft die Ersatzpflege in der Praxis ab
Wenn die Verhinderungspflege ansteht, dreht sich nicht alles nur um das Finanzielle. Genauso wichtig ist die praktische Organisation und das gute Gefühl für alle Beteiligten. Hier ein paar Hinweise, woran Sie in Friedenau denken sollten, wenn Sie eine Pflegevertretung planen:
– Pflegevertretung einarbeiten: Wenn keine Profis übernehmen, sondern vertraute Laien helfen, ist eine sorgfältige Übergabe entscheidend. Halten Sie wichtige Infos schriftlich fest – etwa zur Medikamentengabe, Tagesstruktur und Verhalten im Notfall.
– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.
– Pflegebedarf auffüllen: Vor dem Start der Verhinderungspflege sollten Medikamente, Hilfsmittel und Pflegematerialien aufgefüllt sein. So ersparen Sie der Vertretung unnötige Besorgungen im laufenden Alltag.
– Pflegegeld-Bezug dokumentieren: Da das Pflegegeld während Verhinderungspflege halbiert weitergezahlt wird (bei >8h/Tag Abwesenheit), kontrollieren Sie später die Abrechnung der Pflegekasse. Normalerweise läuft das automatisch. Sollte versehentlich zu viel gekürzt worden sein, können Sie widersprechen. Bei stundenweiser Pflege am Tag merkt die Kasse oft gar nichts, aber dokumentieren Sie für sich, an welchen Tagen <8h Regel galt, falls Fragen auftauchen.
– Für eine Kurzzeitpflege empfehlen wir, die Einrichtung frühzeitig kennenzulernen. Ein kurzer Besuch oder Schnuppertag kann die Umstellung erleichtern. Viele Heime in Friedenau gehen auf individuelle Vorlieben ein – ob Lieblingskaffee oder Schlafkissen. So fühlen sich alle Beteiligten sicher und wohl.
– Erreichbarkeit: Hinterlassen Sie eine Kontaktmöglichkeit, wie Sie erreichbar sind, aber versuchen Sie auch, Vertrauen zu haben und Abstand zu gewinnen. Die Vertretung sollte Sie natürlich im Notfall erreichen können – aber für Kleinigkeiten am besten eine andere Kontaktperson angeben (z.B. jemand aus der Familie, der nicht mit im Urlaub ist). So können Sie wirklich abschalten.
– Darf ich das überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Pflegende – dabei ist Verhinderungspflege keine Auszeit aus Egoismus, sondern Teil eines gesunden Gleichgewichts. Wer sich selbst schützt, schützt auch den anderen. Reden Sie offen mit Ihrem Angehörigen – das schafft Vertrauen.
Die Verhinderungspflege ist dann besonders wertvoll, wenn sie gut vorbereitet ist. Mit den richtigen Schritten und klarer Kommunikation wird sie für alle Beteiligten zur echten Entlastung – damit Sie Ihre Pause wirklich genießen können.
Haben Sie noch offene Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Friedenau ist immer für Sie da. Wir bieten Ihnen nicht nur fachliche Unterstützung durch unser erfahrenes Team, sondern auch individuelle Beratung und umfassende Betreuung. Selbstverständlich können Sie auch die Pflegekasse, Pflegestützpunkte vor Ort oder Selbsthilfegruppen konsultieren. Aber mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu bewahren und die Pflege langfristig zu organisieren.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um sich wohltuende Pausen zu gönnen und dadurch langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben sorgen zu können. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine verantwortungsvolle Entscheidung, sowohl für Ihre eigene Gesundheit als auch für die des Pflegebedürftigen.
Fazit: Die Verhinderungspflege ist ein wesentliches Werkzeug, um Ihre häusliche Pflege in Friedenau und ganz Deutschland zu gewährleisten. Sie verschafft Ihnen nicht nur zeitliche Erleichterung, sondern auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause brauchen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen dabei, diese Leistung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholungsphasen, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und sorgen Sie rechtzeitig für eine verlässliche Ersatzpflege, damit Ihre Gesundheit und die Betreuung Ihres Angehörigen bestens gesichert sind.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Verhinderungspflege
Viele Angehörige aus Friedenau stellen ähnliche Fragen zur Verhinderungspflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.
Wie unterscheidet sich Verhinderungspflege von Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt und kommt oft nach Krankenhausaufenthalten zum Einsatz – meist für mehrere Wochen am Stück. Verhinderungspflege dagegen wird im häuslichen Umfeld genutzt, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Bisher lag die zeitliche Grenze bei 6 Wochen (bei Kurzzeitpflege 8 Wochen), ab Juli 2025 gelten 8 Wochen für beide. Die Budgets sind getrennt, können aber kombiniert eingesetzt werden. Kurz gesagt: stationär = Kurzzeitpflege, zuhause = Verhinderungspflege.
Ist eine gemeinsame Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erlaubt?
Ja, Sie können beide Leistungen im Jahr kombinieren, solange die Höchstansprüche nicht überschritten werden. Wenn z.B. die 6 Wochen Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Sie zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege nutzen. Auch das Budget kann kombiniert werden: Haben Sie z.B. die vollen 1.685 € für Verhinderungspflege verbraucht, können Sie aus dem Kurzzeitpflege-Topf noch bis zu 843 € ins Verhinderungspflege-Budget schieben. Umgekehrt geht es ebenso: Wenn Kurzzeitpflege genutzt wird, können ungenutzte Verhinderungspflege-Mittel rüber wandern. Ab 1. Juli 2025 entfällt diese Hin- und Herschieberei, weil es dann den gemeinsamen Jahresbetrag gibt – das macht die Kombination nahtlos. Wichtig für 2025: Vorpflegezeit gilt nur für Verhinderungspflege. Theoretisch könnten Sie also in den ersten 6 Monaten (wo VP noch nicht geht) stattdessen Kurzzeitpflege beantragen – das ist ein Sonderfall, der in Notsituationen relevant sein kann.
Darf ich Verhinderungspflege aufteilen oder muss ich alles am Stück nehmen?
Nein, Verhinderungspflege lässt sich flexibel nutzen. Sie müssen die Zeit nicht am Stück nehmen – auch einzelne Tage oder Stunden sind möglich. Wichtig ist, dass Sie die maximal erlaubten 42 Tage pro Jahr nicht überschreiten (ab Juli 2025: 56 Tage).
Darf ich Verhinderungspflege nur tageweise oder auch stundenweise nutzen?
Ja, Verhinderungspflege kann flexibel eingesetzt werden – auch für einzelne Stunden. Wichtig ist: Solange Sie pro Tag weniger als 8 Stunden abwesend sind, zählt es nicht als voller Tag, und das Pflegegeld wird nicht reduziert.
Ist Verhinderungspflege wirklich kostenlos für pflegende Angehörige?
Nein, direkte Kosten entstehen Ihnen nur, wenn das Budget überschritten wird. Bis zur Obergrenze (z. B. 1.685 €) übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege komplett. Höhere Ausgaben müssen selbst getragen oder über Kurzzeitpflege-Budget ausgeglichen werden. Bei Pflege in Heimen zahlen Sie Unterkunft/Verpflegung selbst (~30–50 €/Tag). Wichtig: Die Leistung ist im Kern kostenfrei, aber bei aufwendigerer Pflege oder stationärer Betreuung können Zusatzkosten entstehen.
Was hat sich 2025 bei der Verhinderungspflege geändert?
Ab 2025 gibt es bedeutende Änderungen: Der Erstattungsbetrag für Verhinderungspflege wurde zum 1. Januar auf 1.685 € erhöht, der Kurzzeitpflegeanteil auf 843 €. Ab Juli 2025 wird die maximale Dauer auf 8 Wochen ausgedehnt, und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, was die Nutzung deutlich vereinfacht und ausweitet.
Ist es möglich, Verhinderungspflege mehrere Male im Jahr zu beantragen?
Ja, Sie dürfen Verhinderungspflege mehrfach im Jahr nutzen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Die meisten Pflegekassen handhaben das pragmatisch und ermöglichen es, formlos mitzuteilen, wann Ersatzpflege benötigt wird. Manche Pflegepersonen informieren die Kasse auch im Voraus über geplante Zeiträume, z. B. „1 Woche im Juni, 1 Woche im September“. Dies ist jedoch nicht notwendig – jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet und Belege müssen für jedes Ereignis eingereicht werden.
Wie finde ich eine geeignete Ersatzpflege für Verhinderungspflege?
Ja, es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, die Ihnen helfen, Ersatzpflege zu finden. In Friedenau können Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus wenden, wenn relevant. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls weiter und bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Friedenau bieten auch nützliche Informationen und vermitteln freie Plätze.
Zählt Verhinderungspflege zur Pflegezeit?
Es ist wichtig zu wissen: Verhinderungspflege beeinflusst nicht Ihre Pflegezeit im Hinblick auf Rentenansprüche oder ähnliche Leistungen – Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie z. B. Pflegezeit oder Rentenbeiträge erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Gleichzeitig wird die Ersatzpflege auf die jährlich verfügbaren 42 Tage angerechnet. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt dabei unverändert.
Darf ich während Verhinderungspflege ins Ausland reisen?
Ja, als Pflegeperson können Sie während Verhinderungspflege problemlos ins Ausland fahren. Die Verhinderungspflege betrifft die pflegebedürftige Person, die in Deutschland versorgt werden muss. Ihr Aufenthalt ist egal, solange Sie erreichbar bleiben. Sollten Sie die pflegebedürftige Person mit ins Ausland nehmen, fällt das unter Auslandspflege – dies ist eine komplexe Regelung, die separat behandelt wird.