Verhinderungspflege Falkenberg – Der große Überblick für Angehörige in der Pflege
Pflegende Angehörige stehen oft unter Dauerbelastung. Die eigenen Bedürfnisse rücken dabei in den Hintergrund. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Sie sorgt in Falkenberg dafür, dass Angehörige zur Ruhe kommen können, während ein professioneller Dienst die Pflege zuverlässig übernimmt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zur Verhinderungspflege – von Voraussetzungen über Leistungen und Antragstellung bis zu aktuellen Änderungen im Jahr 2025. Unser Ziel ist es, Ihnen als pflegender Angehöriger ein vertrauenswürdiger und hilfreicher Leitfaden zu sein, damit Sie diese wichtige Leistung der Pflegeversicherung optimal nutzen können.
Verhinderungspflege – oftmals auch Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt – bezeichnet eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Gründe dafür gibt es viele: ein geplanter Urlaub, eine eigene Erkrankung oder auch wichtige Termine, die sich nicht verschieben lassen.
In all diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – also eine andere Person oder Einrichtung, die Ihren Pflegebedürftigen in dieser Zeit versorgt. Stellen Sie sich die Verhinderungspflege wie eine Vertretung im Beruf vor: Wenn Sie ausfallen, springt jemand ein. Nur dass es hier nicht der Chef organisiert, sondern die Pflegekasse zahlt. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen in Falkenberg bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege zu.
Diese Zeit können Sie am Stück oder in einzelnen Tagen/Stunden über das Jahr verteilt nutzen, um Auszeiten zu nehmen oder Notlagen zu überbrücken. Wichtig zu wissen: Verhinderungspflege ist eine ergänzende Leistung zur häuslichen Pflege. Sie bedeutet nicht, dass jemand dauerhaft die Pflege übernimmt, sondern vorübergehend. Nach Ihrer Erholungsphase oder Abwesenheit steigen Sie wieder in die Pflege ein. Die Qualität der Versorgung Ihres Angehörigen bleibt während Ihrer Abwesenheit gewährleistet – sei es durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson im familiären Umfeld oder die Betreuung in einem Pflegeheim. Zusammengefasst ist Verhinderungspflege die Lösung, wenn private Pflegepersonen mal eine Pause brauchen oder ausfallen.
Diese Leistung bewahrt pflegende Angehörige vor Erschöpfung und garantiert gleichzeitig die zuverlässige Betreuung. Im nächsten Teil klären wir, wer Anspruch auf die Verhinderungspflege hat.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht jede Pflegesituation genügt den Anforderungen. Wir zeigen Ihnen, was die Pflegeversicherung voraussetzt, damit Sie die Leistung erhalten.
– Pflegegrad 2 oder höher: Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurde. Bei Pflegegrad 1 greifen alternative Leistungen wie der Entlastungsbetrag.
– Mindestens 6 Monate Pflege vorher: Die Pflegekasse verlangte bisher, dass eine private Pflegeperson die Betreuung im häuslichen Umfeld für mindestens sechs Monate übernommen hat, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Diese Bedingung fällt ab Juli 2025 bundesweit weg – damit wird Verhinderungspflege direkt ab Zuerkennung des Pflegegrads möglich, auch ohne Vorpflegezeit.
– Pflege durch eine private Pflegeperson: Anspruch besteht, wenn die Pflege im Wesentlichen von Angehörigen oder Nahestehenden unentgeltlich geleistet wird. Sobald Sie als Sohn, Tochter, Ehepartner oder Freund die Hauptpflege übernommen haben (evtl. unterstützt durch einen Pflegedienst), gelten Sie als „Pflegeperson“ im Sinne der Pflegekasse. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Kasse auch als Pflegeperson gemeldet sind (das geschieht in der Regel bei Erstantragstellung Pflegegrad). Nur dann kann im Fall Ihrer Verhinderung Geld fließen.
– Ausschluss bei Pflegeheim: Die Verhinderungspflege gilt ausschließlich für häuslich Gepflegte. Wer stationär in einem Pflegeheim lebt, ist davon ausgenommen, da die Einrichtung die Vertretung im Urlaubsfall selbst organisiert.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie als pflegende Bezugsperson grundsätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse Ihrer/des Pflegebedürftigen stellt dann ein Budget bereit (dazu gleich mehr), mit dem Ersatzpflege bezahlt werden kann. Beispiel: Frau M. pflegt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause in Falkenberg.
Da Frau M. bereits über 6 Monate pflegt, ist die Vorpflegezeit erfüllt. Für ihren zweiwöchigen Sommerurlaub kann sie nun Verhinderungspflege beantragen – z.B. über einen Pflegedienst oder eine Person aus dem Umfeld. Die Pflegekasse übernimmt die Ausgaben im Rahmen des festgelegten Betrags.
Dauer und Höhe der Verhinderungspflege-Leistung im Jahr 2025 Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen Zeit zur Erholung und übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege. Welche Summen und Zeiträume 2025 gelten, lesen Sie im Überblick:
Maximale Dauer: Pro Kalenderjahr erhalten Sie 42 Tage Verhinderungspflege, also insgesamt 6 Wochen Entlastung. Ab dem 1. Juli 2025 steigt dieser Anspruch sogar auf 56 Tage – ein Plus an Flexibilität. Die Tage lassen sich frei einteilen und auch stundenweise nutzen:
– Nutzen Sie z. B. 2 Wochen Verhinderung am Stück, stehen Ihnen für das restliche Jahr noch 28 Tage zur Verfügung.
– Stundenweise Verhinderungspflege ist erlaubt: Wenn Sie z. B. mittwochs vormittags 4 Stunden Entlastung brauchen, wird das nicht als ganzer Tag angerechnet, sofern die Pflegeperson unter 8 Stunden verhindert ist. Das ist besonders praktisch für kurze Auszeiten oder regelmäßige Termine.
– Jeder Tag, an dem die Ersatzpflege mehr als 8 Stunden dauert, wird vollständig auf Ihr Jahresbudget (42/56 Tage) angerechnet.
Für Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.685 Euro jährlich bereit – das ist der neue Höchstbetrag ab 2025 (zuvor 1.612 Euro). Bei Bedarf lässt sich das Budget um bis zu 843 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Topf erhöhen, sodass insgesamt 2.528 Euro nutzbar sind.
Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro eingeführt, das für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam gilt. Sie können dann flexibel auf beide Leistungen zugreifen, solange der Gesamtbetrag nicht überschritten wird. Bis dahin bleibt die Umwidmung von 843 Euro wie gehabt möglich.
Pflegegeld während Verhinderungspflege: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht voll gezahlt, sondern zu 50 Prozent. Dieser Betrag wird bis zu sechs Wochen pro Jahr weiterhin überwiesen – abhängig vom Pflegegrad der gepflegten Person.
Damit wird anerkannt, dass Pflegepersonen meist unentgeltlich arbeiten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind es monatlich 599 €. Während einer zweiwöchigen Verhinderungspflege werden rund 299,50 € gezahlt. Wichtig: Bei Vertretungen unter 8 Stunden täglich erfolgt keine Kürzung – das volle Pflegegeld bleibt.
Künftig wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte gezahlt – mit voller Auszahlung an Tag 1 und dem letzten Tag. So bleibt auch die finanzielle Unterstützung bestehen. Doch wer darf überhaupt als Ersatzpflegeperson einspringen?
Die Ersatzpflege kann grundsätzlich von vielen übernommen werden: ambulante Dienste, vertraute Personen aus dem Umfeld oder Angehörige. Aber: Die Pflegekasse unterscheidet bei der Erstattung je nach Verhältnis zur pflegebedürftigen Person.
– Fremde oder entferntere Personen: Wenn die Pflege nicht durch nahe Angehörige erfolgt, sondern z. B. durch Nachbarn, Freunde oder Pflegedienste, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 € jährlich. Voraussetzung: kein gemeinsamer Haushalt.
– Nahe Angehörige als Vertretung: Wenn z. B. ein Kind, Enkelkind oder Geschwisterteil einspringt – also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsmitglieder – gilt eine Sonderregelung. Die Pflegekasse erstattet hier nur bis zum 1,5-fachen Pflegegeld. Der Grund: Diese Personen würden oft ohnehin unentgeltlich helfen. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wären das max. 520,50 €. Zusätzlich können nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall erstattet werden – bis zur Maximalgrenze von 1.685 € bzw. 2.528 €.
– Wird die Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt (z. B. zwei Wochen Heimaufenthalt während Ihres Urlaubs), übernimmt die Pflegekasse nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft und Verpflegung müssen privat gezahlt werden – so wie bei der Kurzzeitpflege.
Fazit: Verhinderungspflege ist eine vielseitige und sinnvolle Leistung, die pflegende Angehörige wirksam entlastet. Wenn Sie sie gut planen, schöpfen Sie sowohl die 42 Tage als auch das Budget optimal aus. Sollte das nicht ausreichen, kann ergänzend die Kurzzeitpflege genutzt werden – mehr dazu folgt weiter unten.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
In Falkenberg beantragen – so einfach geht’s. Die Regeln sind klar, doch wie startet man konkret? Keine Angst: Der Antrag ist meist schnell erledigt. Diese Anleitung zeigt, wie es geht:
1. Frühzeitig informieren: Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Pflegekasse (meist Teil der Krankenkasse). Ein Formular („Antrag auf Verhinderungspflege“) wird oft bereitgestellt. In Falkenberg kann dieses meist online oder per Post angefordert werden. Ein Anruf bei der Pflegekasse mit nachträglicher Antragstellung ist ebenfalls ausreichend.
2. Pflegevertretung und Zeitraum dokumentieren: Tragen Sie im Antrag ein, wer gepflegt wird (inkl. Versichertennummer), wer einspringt und für welchen Zeitraum. Beispiel: „Pflegeperson Anna X verhindert vom 10.08. bis 24.08.2025, Ersatzpflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“
3. Abrechnung klären: Oft zahlen Sie die Ersatzpflege vor und reichen Quittungen oder Rechnungen später ein. Der PAGELLA Pflegedienst kann ggf. direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Kosten – z. B. Pflegeleistungen, Fahrtkosten oder Vergütung für Nachbarschaftshilfe.
4. Fristen einhalten: Der Antrag auf Verhinderungspflege kann zwar rückwirkend gestellt werden, aber nur innerhalb desselben Jahres. Je früher Sie sich melden, desto besser. Vor allem bei direkter Abrechnung mit einem Pflegedienst ist eine frühzeitige Info an die Pflegekasse empfehlenswert.
5. Persönliche Beratung in Falkenberg: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben wichtige Hinweise. Das Angebot ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen korrekt und rechtzeitig beantragen können.
6. Warten auf den Bescheid: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Pflegekasse alle Unterlagen. In der Regel erfolgt eine Bewilligung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten werden dann entweder an Sie ausgezahlt oder direkt abgerechnet – z. B. über den Pflegedienst.
Wichtig: Sie müssen nicht gleich beim ersten Beratungsgespräch alle Details der Ersatzpflegeperson wissen. Es reicht, den Zeitraum und die Art grob anzugeben. Die konkrete Rechnung kann auch später nachgereicht werden. Hauptsache, der Anspruch an sich ist angemeldet.
Praxis-Tipp für Falkenberg: Nutzen Sie Verhinderungspflege, wenn Sie eine Pause brauchen – ohne schlechtes Gewissen. Diese Leistung steht Ihnen zu und ist bewusst zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen worden. Der Aufwand ist gering, die Unterstützung groß. Bei Unsicherheiten helfen Pflegedienste oder Beratungsstellen gerne weiter.
Während der Verhinderungspflege: Tipps und Hinweise für eine reibungslose Zeit
Geht es um Verhinderungspflege, spielen nicht nur die Formalitäten eine Rolle. Auch praktische Fragen sollten gut durchdacht sein. Hier finden Sie Hinweise, worauf es in Falkenberg ankommt, wenn eine Ersatzpflege bevorsteht:
– Pflegevertretung einarbeiten: Wenn keine Profis übernehmen, sondern vertraute Laien helfen, ist eine sorgfältige Übergabe entscheidend. Halten Sie wichtige Infos schriftlich fest – etwa zur Medikamentengabe, Tagesstruktur und Verhalten im Notfall.
– Infos & Dokumente zusammenstellen: Bereiten Sie eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen vor – Medikamentenliste, Versichertenkarte, Notfallkontakte. Diese sollten Sie der Ersatzpflegeperson oder dem Dienst vor Ihrer Abreise übergeben.
– Medikamente & Hilfsmittel: Sorgen Sie dafür, dass für den Zeitraum genug Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien im Haus sind. Die Ersatzpflegeperson sollte nicht erst neue Windeln, Verbände oder Medikamente organisieren müssen. Stellen Sie alles griffbereit.
– Abrechnung kontrollieren: Bei Verhinderungspflege mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit pro Tag halbiert sich das Pflegegeld. Prüfen Sie, ob die Kasse korrekt abgerechnet hat. Für stundenweise Vertretungen (<8h) notieren Sie sich am besten selbst die Tage – falls später Rückfragen entstehen.
– „Zuhause auf Zeit“: Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Angehörigen in Kurzzeitpflege (Pflegeheim) zu geben für die Auszeit, besuchen Sie die Einrichtung nach Möglichkeit vorab. Ein Kennenlern-Nachmittag kann viel Aufregung nehmen. Die meisten Senioreneinrichtungen in Falkenberg bieten an, dass der oder die Pflegebedürftige sich eingewöhnt. Kommunizieren Sie besondere Gewohnheiten (z.B. „schläft nur mit dem eigenen Kissen“ oder „mag um 15 Uhr immer einen Kaffee“), damit sich Ihr Angehöriger dort wohlfühlt. Dann können auch Sie Ihren Urlaub entspannter genießen, in dem Wissen, dass alles gut läuft.
– Kontakt im Notfall: Geben Sie Ihre Erreichbarkeit an – idealerweise für dringende Fälle. Für kleinere Rückfragen sollte eine andere Person aus dem Umfeld einspringen. So bleibt Ihre Auszeit geschützt, ohne dass im Notfall etwas schiefläuft.
– Kein schlechtes Gewissen: Es ist völlig normal, bei einer Auszeit gemischte Gefühle zu haben. Doch bedenken Sie: Ihre Erholung ist wichtig, um langfristig für andere da zu sein. Verhinderungspflege hilft genau dabei. Sprechen Sie offen mit Ihrem Angehörigen – oft ist Verständnis und Zustimmung größer als erwartet.
Eine gut geplante Verhinderungspflege hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Pflegebedürftigen. Wenn alles gut organisiert ist, läuft die Vertretung reibungslos. So bleibt Ihnen Raum für Erholung und neue Energie für die weitere Pflege.
Haben Sie noch offene Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Falkenberg ist immer für Sie da. Wir bieten Ihnen nicht nur fachliche Unterstützung durch unser erfahrenes Team, sondern auch individuelle Beratung und umfassende Betreuung. Selbstverständlich können Sie auch die Pflegekasse, Pflegestützpunkte vor Ort oder Selbsthilfegruppen konsultieren. Aber mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu bewahren und die Pflege langfristig zu organisieren.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um sich regelmäßige Pausen zu gönnen und sich so langfristig mit frischer Energie und Freude um Ihre Lieben kümmern zu können. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsvoller Schritt sowohl für Sie als auch für den Pflegebedürftigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Verhinderungspflege ist ein unverzichtbares Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Falkenberg – und bundesweit – aufrechtzuerhalten. Sie bietet sowohl eine zeitliche als auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause benötigen oder unvorhergesehen ausfallen. Die Reformen 2025 haben diese Leistung weiter gestärkt. Wir von Pflegedienst Pagella unterstützen Sie dabei, diese Hilfe optimal in Anspruch zu nehmen. Planen Sie Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine zuverlässige Ersatzpflege, um die Gesundheit und Pflegequalität für Sie und Ihre Angehörigen langfristig zu sichern.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Verhinderungspflege
Damit keine Fragen offenbleiben, haben wir die häufigsten Anliegen rund um die Verhinderungspflege gesammelt. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich sicherer zu fühlen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt und kommt oft nach Krankenhausaufenthalten zum Einsatz – meist für mehrere Wochen am Stück. Verhinderungspflege dagegen wird im häuslichen Umfeld genutzt, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Bisher lag die zeitliche Grenze bei 6 Wochen (bei Kurzzeitpflege 8 Wochen), ab Juli 2025 gelten 8 Wochen für beide. Die Budgets sind getrennt, können aber kombiniert eingesetzt werden. Kurz gesagt: stationär = Kurzzeitpflege, zuhause = Verhinderungspflege.
Kann man Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verbinden?
Ja, Sie können beide Leistungen im Jahr kombinieren, solange die Höchstansprüche nicht überschritten werden. Wenn z.B. die 6 Wochen Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Sie zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege nutzen. Auch das Budget kann kombiniert werden: Haben Sie z.B. die vollen 1.685 € für Verhinderungspflege verbraucht, können Sie aus dem Kurzzeitpflege-Topf noch bis zu 843 € ins Verhinderungspflege-Budget schieben. Umgekehrt geht es ebenso: Wenn Kurzzeitpflege genutzt wird, können ungenutzte Verhinderungspflege-Mittel rüber wandern. Ab 1. Juli 2025 entfällt diese Hin- und Herschieberei, weil es dann den gemeinsamen Jahresbetrag gibt – das macht die Kombination nahtlos. Wichtig für 2025: Vorpflegezeit gilt nur für Verhinderungspflege. Theoretisch könnten Sie also in den ersten 6 Monaten (wo VP noch nicht geht) stattdessen Kurzzeitpflege beantragen – das ist ein Sonderfall, der in Notsituationen relevant sein kann.
Ist Verhinderungspflege nur am Stück möglich oder auch flexibel einsetzbar?
Nein, Verhinderungspflege lässt sich flexibel nutzen. Sie müssen die Zeit nicht am Stück nehmen – auch einzelne Tage oder Stunden sind möglich. Wichtig ist, dass Sie die maximal erlaubten 42 Tage pro Jahr nicht überschreiten (ab Juli 2025: 56 Tage).
Kann Verhinderungspflege auch für einzelne Stunden am Tag genutzt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann flexibel eingesetzt werden – auch für einzelne Stunden. Wichtig ist: Solange Sie pro Tag weniger als 8 Stunden abwesend sind, zählt es nicht als voller Tag, und das Pflegegeld wird nicht reduziert.
Welche Kosten entstehen bei der Nutzung von Verhinderungspflege?
Die Leistung an sich ist für Sie kostenlos, d.h. es fallen keine Zuzahlungen wie bei manch anderer Leistung an. Allerdings müssen Kosten, die über dem Budget liegen, selbst getragen werden. Beispiel: Sie engagieren einen Pflegedienst für 8 Stunden täglich 7 Tage (also 56 Stunden zu je 35 € = 1.960 €). Die Kasse würde davon 1.685 € übernehmen, die restlichen ~275 € müssen Sie selbst zahlen – es sei denn, Sie stocken mit Kurzzeitpflegebudget auf. In einer Einrichtung kommen eventuelle Hotelkosten (Essen/Unterkunft) dazu, die die Pflegekasse nicht zahlt; diese variieren je nach Heim, häufig ~30–50 € pro Tag, die privat zu zahlen sind. Nicht zuletzt: Wenn Sie verreisen, zahlt die Kasse zwar die Ersatzpflege zu Hause, aber natürlich nicht Ihren Urlaub. Fazit: Im Normalfall übernimmt die Pflegeversicherung alles, was mit der Ersatzpflege direkt zu tun hat – Sie sollten aber immer die genehmigten Beträge im Blick behalten, um mögliche Eigenkosten abschätzen zu können.
Wie verändert sich Verhinderungspflege ab 2025?
2025 gab es eine Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde der Erstattungsbetrag auf 1.685 € erhöht (zuvor 1612 €) und der übertragbare Kurzzeitpflegeanteil auf 843 € (zuvor 806 €). Außerdem wird ab 1. Juli 2025 die maximale Dauer auf 8 Wochen erhöht und die 6-Monate-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3539 €). Diese Änderungen verbessern die Leistung deutlich: mehr Geld, länger nutzbar, einfachere Regeln. Alle hier im Artikel genannten Werte sind bereits auf dem Stand 2025.
Wie oft im Jahr kann ich Verhinderungspflege beantragen?
Ja, Sie können Verhinderungspflege mehrere Male im Jahr beantragen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr beschränkt. Die meisten Pflegekassen handhaben dies flexibel und erlauben eine formlosere Anmeldung, solange das Budget und die Tage im Rahmen bleiben. Einige pflegende Angehörige teilen der Kasse auch im Voraus ihre geplanten Auszeiten mit. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet – und es ist wichtig, für jedes Ereignis Belege einzureichen.
Bietet die Pflegekasse Unterstützung bei der Suche nach Ersatzpflege?
Ja, es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, die Ihnen helfen, Ersatzpflege zu finden. In Falkenberg können Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus wenden, wenn relevant. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls weiter und bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Falkenberg bieten auch nützliche Informationen und vermitteln freie Plätze.
Zählt Verhinderungspflege zur Pflegezeit?
Hier muss man unterscheiden: Auf die Pflegezeiten für Rente oder ähnliches hat Verhinderungspflege keinen negativen Einfluss – Sie gelten weiterhin als Pflegeperson. Wenn Sie z.B. Pflegezeit im Beruf angemeldet haben oder Rentenbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt bekommen (bei Pflege ab Grad 2), läuft das während kurzer Verhinderung weiter, solange Sie danach die Pflege fortführen. Dagegen wird die Zeit natürlich auf die 42 Tage jährlich angerechnet, was aber genau der Sinn ist. Auf den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person hat Verhinderungspflege sowieso keinen Einfluss – der bleibt unverändert.
Ist es erlaubt, während Verhinderungspflege Urlaub im Ausland zu machen?