Verhinderungspflege Charlottenburg – Alles Wichtige für pflegende Angehörige auf einen Blick
Pflege im familiären Umfeld ist eine Herzensangelegenheit, doch sie verlangt körperlich wie emotional viel ab. Wenn keine Zeit zur Erholung bleibt, wird es belastend. Mit der Verhinderungspflege können Angehörige in Charlottenburg eine wichtige Auszeit nehmen, ohne die Versorgung ihres Angehörigen zu gefährden.
Dieser Ratgeber liefert Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Verhinderungspflege – von Anspruchsbedingungen über konkrete Leistungen bis hin zu Änderungen, die 2025 wichtig werden. Unser Anliegen: Ihnen als pflegende*r Angehörige*r die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Was bedeutet Verhinderungspflege konkret? Die Verhinderungspflege – auch als Ersatz- oder Urlaubspflege bekannt – ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Sei es wegen Erholung, Krankheit oder anderen Verpflichtungen – die Pflege Ihrer Liebsten ist weiterhin gesichert.
In all diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – also eine andere Person oder Einrichtung, die Ihren Pflegebedürftigen in dieser Zeit versorgt. Stellen Sie sich die Verhinderungspflege wie eine Vertretung im Beruf vor: Wenn Sie ausfallen, springt jemand ein. Nur dass es hier nicht der Chef organisiert, sondern die Pflegekasse zahlt. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen in Charlottenburg bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege zu.
Die Inanspruchnahme kann flexibel erfolgen – tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum. Verhinderungspflege ergänzt die häusliche Pflege und ersetzt sie nicht dauerhaft. Nach der Auszeit führen Sie die Pflege wie gewohnt fort. Während Ihrer Abwesenheit wird Ihr Angehöriger durch einen Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson oder in einer Einrichtung professionell betreut. So bleibt die Pflegequalität erhalten. Verhinderungspflege ist Ihre Entlastung, wenn Sie mal nicht da sein können.
Sie verhindert, dass pflegende Angehörige sich aufreiben, und stellt sicher, dass Pflegebedürftige trotzdem gut versorgt sind. Im nächsten Abschnitt schauen wir darauf, wer genau Anspruch darauf hat.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Nicht jede Pflegesituation berechtigt automatisch zur Verhinderungspflege. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.
– Pflegegrad 2 oder höher: Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurde. Bei Pflegegrad 1 greifen alternative Leistungen wie der Entlastungsbetrag.
– Sechs Monate VOR der ersten Verhinderung in häuslicher Pflege betreut: Die Pflegekasse verlangt normalerweise, dass die zu pflegende Person bereits seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt wurde, bevor erstmalig Verhinderungspflege genutzt wird. Diese sogenannte „Vorpflegezeit“ stellt sicher, dass die Leistung für langzeitige Pflegesituationen reserviert ist. Achtung: Ab Juli 2025 entfällt diese 6-Monats-Frist bundesweit! Das heißt, ab diesem Zeitpunkt kann Verhinderungspflege sofort ab Pflegegrad-Erteilung genutzt werden. Wenn Sie also frisch in die Rolle der Pflegeperson gekommen sind, müssen Sie ab Mitte 2025 nicht mehr ein halbes Jahr warten.
– Pflege durch nahestehende Person: Sie gelten als Pflegeperson, wenn Sie die Betreuung im Alltag hauptsächlich selbst übernehmen – z. B. als Kind, Partner oder Freund. Entscheidend ist, dass Sie unentgeltlich pflegen und bei der Kasse registriert sind. Nur dann kann Verhinderungspflege bei Verhinderung geltend gemacht werden.
– Ausschluss bei Pflegeheim: Die Verhinderungspflege gilt ausschließlich für häuslich Gepflegte. Wer stationär in einem Pflegeheim lebt, ist davon ausgenommen, da die Einrichtung die Vertretung im Urlaubsfall selbst organisiert.
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie als pflegende Angehörige*r Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse stellt ein bestimmtes Budget zur Verfügung, mit dem eine Vertretung bezahlt wird. Beispiel: Frau M. betreut ihren Vater (Pflegegrad 3) seit einem Jahr in Charlottenburg.
Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege sind erfüllt: Frau M. möchte zwei Wochen Urlaub machen, nachdem sie ihren Vater über ein halbes Jahr gepflegt hat. Sie kann nun Unterstützung organisieren – etwa durch eine Nachbarin oder einen Pflegedienst. Die Kasse erstattet die Kosten im Rahmen des Budgets.
Dauer und Höhe der Verhinderungspflege-Leistung im Jahr 2025 Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen Zeit zur Erholung und übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege. Welche Summen und Zeiträume 2025 gelten, lesen Sie im Überblick:
Maximale Dauer: Derzeit umfasst Verhinderungspflege bis zu 42 Kalendertage im Jahr. Ab Juli 2025 steigt der Anspruch auf 56 Tage jährlich. Diese 8 Wochen können flexibel geplant und auch gestückelt werden – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf:
– Nehmen Sie z. B. einmal 2 Wochen Pause, bleiben Ihnen von den 42 Tagen noch 28 übrig – flexibel einsetzbar.
– Stundenweise Verhinderungspflege ist erlaubt: Wenn Sie z. B. mittwochs vormittags 4 Stunden Entlastung brauchen, wird das nicht als ganzer Tag angerechnet, sofern die Pflegeperson unter 8 Stunden verhindert ist. Das ist besonders praktisch für kurze Auszeiten oder regelmäßige Termine.
– Nutzen Sie die Verhinderungspflege an einzelnen Tagen voll (also länger als 8 Stunden), zählt jeder solche Tag als 1 von den 42 (bzw. 56) Tagen.
Für Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.685 Euro jährlich bereit – das ist der neue Höchstbetrag ab 2025 (zuvor 1.612 Euro). Bei Bedarf lässt sich das Budget um bis zu 843 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Topf erhöhen, sodass insgesamt 2.528 Euro nutzbar sind.
Ab Juli 2025 gilt ein einheitliches Budget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Wie Sie die Summe aufteilen, bleibt Ihnen überlassen – Hauptsache, Sie überschreiten den Gesamtbetrag nicht. Die derzeitige Umwidmung bleibt bis dahin bestehen.
Pflegegeld während Verhinderungspflege: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht voll gezahlt, sondern zu 50 Prozent. Dieser Betrag wird bis zu sechs Wochen pro Jahr weiterhin überwiesen – abhängig vom Pflegegrad der gepflegten Person.
Diese Regelung würdigt, dass pflegende Angehörige keine Bezahlung für ihre Arbeit erhalten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 liegt das Pflegegeld bei 599 €/Monat. Bei 14 Tagen Verhinderungspflege werden etwa 299,50 € gezahlt. Ausnahme: Bei stundenweiser Vertretung unter 8 Stunden bleibt das volle Pflegegeld bestehen.
Ab Juli 2025 steigt die Dauer auf 8 Wochen, in denen das Pflegegeld halbiert weiterläuft – der erste und letzte Tag werden voll gezahlt. Das bedeutet: Sie bleiben auch während der Pause finanziell abgesichert. Doch wer darf in dieser Zeit die Pflege übernehmen?
Im Prinzip darf jede geeignete Person oder Einrichtung die Verhinderungspflege übernehmen – etwa ein Pflegedienst, eine Nachbarin mit Erfahrung oder ein Familienmitglied. Wichtig: Die Pflegekasse macht hier bestimmte Unterschiede.
– Professionelle oder nicht nahestehende Personen: Wer nicht zur engeren Familie gehört und nicht im Haushalt lebt – etwa Nachbarn, Freunde oder Pflegekräfte –, kann Verhinderungspflege leisten. In diesem Fall werden bis zu 1.685 € übernommen.
– Wenn nahe Angehörige einspringen – z. B. Tochter, Sohn, Enkel oder Schwester –, wird die Verhinderungspflege auf das 1,5-fache Pflegegeld begrenzt. Hintergrund: Die Pflegekasse möchte externe Hilfe fördern, nicht Familienlohn zahlen. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wären max. 520,50 € möglich. Fahrtkosten & Verdienstausfall können dennoch zusätzlich erstattet werden, bis zum Höchstbetrag von 1.685 € bzw. 2.528 €.
– Leistung in einer Einrichtung: Sie können Verhinderungspflege auch in einer teilstationären oder stationären Einrichtung stattfinden lassen. Z.B. wenn Ihr Vater für zwei Wochen in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim unterkommt, obwohl es eigentlich Verhinderungspflege ist (weil Sie Urlaub haben). In solchen Fällen bezahlt die Kasse mit dem Verhinderungspflege-Budget aber nur die pflegebedingten Kosten (Pflege, Betreuung) – Unterkunft und Verpflegung müssen privat getragen werden. Das ist analog zur Kurzzeitpflege-Regelung.
Zusammengefasst: Verhinderungspflege bietet Ihnen zeitliche und finanzielle Entlastung, wenn Sie als Pflegeperson eine Pause brauchen. Mit geschickter Planung lassen sich Budget und maximale Dauer voll nutzen. Wenn der Bedarf darüber hinausgeht, ist auch die Kombination mit Kurzzeitpflege möglich – dazu später mehr.
Antrag auf Verhinderungspflege stellen: Schritt-für-Schritt Anleitung
So geht’s in Charlottenburg. Die Theorie klingt gut – aber wie kommt man nun an die Leistung? Keine Sorge: Die Beantragung ist in der Regel unkompliziert. Folgende Schritte helfen Ihnen dabei:
1. Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse: Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen möchten, informieren Sie Ihre Pflegeversicherung möglichst früh. Die meisten Kassen haben ein spezielles Formular dafür („Antrag auf Verhinderungspflege“). In Charlottenburg ist dieses oft online oder per Post erhältlich. Einige Pflegekassen bieten auch digitale Anträge an. Alternativ reicht auch ein formloser Antrag – telefonisch und anschließend schriftlich.
2. Angaben zu Person und Zeitraum machen: Für die Beantragung werden der Name und die Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen, die Zeitspanne der Verhinderung sowie die Ersatzperson benötigt. Beispiel: „Tochter Anna X vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y von 8 bis 17 Uhr.“
3. Nachweise einreichen: In vielen Fällen müssen Sie die Ersatzpflege zunächst selbst bezahlen und später mit Rechnungen oder Quittungen bei der Pflegekasse abrechnen. Prüfen Sie, ob z. B. der PAGELLA Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet. Wichtig: Sammeln Sie alle Belege – etwa über erbrachte Stunden oder gezahlte Fahrtkosten.
4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.
5. Pflegestützpunkte beraten Sie: In Charlottenburg gibt es viele Stellen, die sich mit Verhinderungspflege auskennen und Ihnen beim Antrag helfen. Nutzen Sie die kostenlose Beratung – sie hilft, Formulare korrekt auszufüllen und informiert über weitere Ansprüche.
6. Rückmeldung der Pflegekasse: Nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung – meist positiv, wenn die Angaben stimmen. Die Auszahlung erfolgt an Sie oder durch direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Kasse.
Wichtig zu wissen: Der Antrag muss nicht vollständig sein, um gültig zu sein. Geben Sie grob an, wann und wie die Verhinderungspflege stattfinden soll – die genaue Pflegeperson und Rechnung können später ergänzt werden.
Praxis-Tipp: Viele Angehörige in Charlottenburg fragen sich, ob sie Verhinderungspflege überhaupt in Anspruch nehmen dürfen – oder ob es zu aufwendig ist. Die Antwort ist klar: Ja, Sie dürfen und sollen! Diese Entlastung ist Teil Ihrer Rechte. Die Antragstellung ist meist unkompliziert, und wenn doch Fragen auftauchen, helfen Beratungsstellen oder Ihr Pflegedienst gern weiter.
Während der Verhinderungspflege: Was Sie während der Vertretung beachten sollten
Geht es um Verhinderungspflege, spielen nicht nur die Formalitäten eine Rolle. Auch praktische Fragen sollten gut durchdacht sein. Hier finden Sie Hinweise, worauf es in Charlottenburg ankommt, wenn eine Ersatzpflege bevorsteht:
– Ersatzpflege vorbereiten: Wenn keine professionelle Hilfe einspringt, sondern z. B. ein Nachbar oder ein Bekannter, nehmen Sie sich Zeit für eine gute Übergabe. Ein kleiner Leitfaden mit Pflegeabläufen, Medikamenten und Notfallnummern hilft enorm.
– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.
– Genügend Materialien bereitstellen: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsartikel wie Windeln oder Kompressen sollten in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ersatzpflege sollte nichts erst besorgen müssen.
– Abrechnung kontrollieren: Bei Verhinderungspflege mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit pro Tag halbiert sich das Pflegegeld. Prüfen Sie, ob die Kasse korrekt abgerechnet hat. Für stundenweise Vertretungen (<8h) notieren Sie sich am besten selbst die Tage – falls später Rückfragen entstehen.
– „Zuhause auf Zeit“: Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Angehörigen in Kurzzeitpflege (Pflegeheim) zu geben für die Auszeit, besuchen Sie die Einrichtung nach Möglichkeit vorab. Ein Kennenlern-Nachmittag kann viel Aufregung nehmen. Die meisten Senioreneinrichtungen in Charlottenburg bieten an, dass der oder die Pflegebedürftige sich eingewöhnt. Kommunizieren Sie besondere Gewohnheiten (z.B. „schläft nur mit dem eigenen Kissen“ oder „mag um 15 Uhr immer einen Kaffee“), damit sich Ihr Angehöriger dort wohlfühlt. Dann können auch Sie Ihren Urlaub entspannter genießen, in dem Wissen, dass alles gut läuft.
– Urlaubsmodus aktiv: Lassen Sie eine Notfallnummer da, aber delegieren Sie Alltagsanfragen – z. B. an ein Familienmitglied, das zu Hause ist. So bleibt die Verbindung bestehen, ohne dass Sie ständig unterbrochen werden.
– Darf ich das überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Pflegende – dabei ist Verhinderungspflege keine Auszeit aus Egoismus, sondern Teil eines gesunden Gleichgewichts. Wer sich selbst schützt, schützt auch den anderen. Reden Sie offen mit Ihrem Angehörigen – das schafft Vertrauen.
Eine gut geplante Verhinderungspflege hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Pflegebedürftigen. Wenn alles gut organisiert ist, läuft die Vertretung reibungslos. So bleibt Ihnen Raum für Erholung und neue Energie für die weitere Pflege.
Haben Sie Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Charlottenburg hilft Ihnen gerne weiter. Neben professioneller Unterstützung bieten wir auch kompetente Beratung und Betreuung durch unser engagiertes Team. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Kräfte zu bewahren und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um sich wohltuende Pausen zu gönnen und dadurch langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben sorgen zu können. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine verantwortungsvolle Entscheidung, sowohl für Ihre eigene Gesundheit als auch für die des Pflegebedürftigen.
Zusammengefasst: Die Verhinderungspflege ist ein essenzielles Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Charlottenburg – und in ganz Deutschland – aufrechtzuerhalten. Sie bietet wertvolle zeitliche Entlastung und finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine Pause benötigen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen, diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie rechtzeitig Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine vertrauensvolle Ersatzpflege, um Ihre Gesundheit und die kontinuierliche Pflege Ihres Angehörigen langfristig sicherzustellen.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Damit keine Fragen offenbleiben, haben wir die häufigsten Anliegen rund um die Verhinderungspflege gesammelt. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich sicherer zu fühlen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – was ist was?
Die stationäre Kurzzeitpflege findet in Pflegeheimen statt und dient z. B. zur Erholung nach Klinikaufenthalten. Sie dauert bis zu 8 Wochen. Verhinderungspflege ist dagegen eine ambulante oder häusliche Pflegevertretung bei Ausfall der Angehörigen – bisher auf 6 Wochen begrenzt. Ab Juli 2025 werden beide Zeiträume angeglichen. Die Budgets sind getrennt, dürfen aber kombiniert werden.
Ist die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege möglich?
Ja, eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist problemlos möglich – sofern Sie die jeweiligen Grenzen einhalten. Bei ausgeschöpften 6 Wochen Verhinderungspflege können zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege genutzt werden. Auch das Budget ist flexibel: Nicht genutzte Mittel der einen Leistung können teilweise für die andere verwendet werden. Ab Juli 2025 entfällt diese Trennung, weil es dann ein gemeinsames Budget von 3.539 € gibt. Wichtig: Die Vorpflegezeit-Regelung bleibt bei Verhinderungspflege bestehen – nicht aber bei Kurzzeitpflege.
Darf ich Verhinderungspflege aufteilen oder muss ich alles am Stück nehmen?
Nein, es ist nicht notwendig, die vollen 6 Wochen durchgehend zu nutzen. Verhinderungspflege kann aufgeteilt werden – z. B. tageweise oder stundenweise, je nach Bedarf. Entscheidend ist nur die Gesamtanzahl der Tage im Jahr.
Darf ich Verhinderungspflege nur tageweise oder auch stundenweise nutzen?
Ja, Sie dürfen Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen – ideal für Arzttermine, Besorgungen oder kleine Auszeiten. Bleibt die Abwesenheit unter 8 Stunden, wird kein voller Tag angerechnet und das Pflegegeld läuft unverändert weiter.
Ist Verhinderungspflege wirklich kostenlos für pflegende Angehörige?
Sie zahlen für Verhinderungspflege in der Regel nichts – die Pflegeversicherung trägt die Kosten bis zur Höchstgrenze. Liegt die Rechnung über dem Budget, übernehmen Sie den Rest selbst oder nutzen das Budget der Kurzzeitpflege mit. In Pflegeheimen zahlen Sie z. B. Unterkunft und Verpflegung extra (~30–50 €/Tag). Die Kasse zahlt die Pflege, nicht Ihre Reise oder private Zusatzleistungen. Fazit: Gut planen, um unnötige Eigenkosten zu vermeiden.
Welche Neuerungen gibt es für Verhinderungspflege im Jahr 2025?
2025 bringt einige Verbesserungen: Die Erstattung für Verhinderungspflege wurde zum 1. Januar auf 1.685 € erhöht, und der Kurzzeitpflegeanteil ist jetzt auf 843 € gestiegen. Ab Juli 2025 wird die Nutzungsdauer auf 8 Wochen verlängert, und die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für beide Leistungen. Diese Änderungen machen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege deutlich flexibler und besser zugänglich.
Kann Verhinderungspflege mehr als einmal pro Jahr genutzt werden?
Ja, es ist möglich, Verhinderungspflege mehrfach im Jahr zu beantragen. Viele Pflegekassen nehmen dies flexibel auf und erlauben auch formlosere Anmeldungen, solange das Budget und die Tage nicht überschritten werden. Einige Pflegepersonen teilen ihrer Kasse im Voraus ihre Planungen mit, z. B. für eine Woche im Sommer und eine im Herbst. Das ist nicht erforderlich, aber hilft, die Kasse frühzeitig zu informieren. Jede Ersatzpflegeleistung wird separat abgerechnet – wichtig ist, dass Sie Belege für jedes Ereignis einreichen.
Wie finde ich eine geeignete Ersatzpflege für Verhinderungspflege?
Ja, die gibt es. In Charlottenburg können Sie sich an die Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus (falls relevant) wenden. Auch die Pflegeberatung Ihrer Kasse hilft weiter. Sie haben übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Diese Stellen können Ihnen z.B. eine Liste von zugelassenen Pflegediensten geben, die Verhinderungspflege anbieten, oder freie Kurzzeitpflege-Plätze recherchieren. Es gibt zudem Datenbanken: Die Pflegeberatung Charlottenburg (oft online verfügbar) zeigt Einrichtungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Zögern Sie nicht, solche Hilfen in Anspruch zu nehmen – gerade wenn eine Verhinderung kurzfristig eintritt (z.B. Sie werden krank), können solche Netzwerke schnell jemanden organisieren.
Wird die Zeit der Verhinderungspflege bei der Pflegezeit berücksichtigt?
Es gibt zwei Aspekte: Auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche oder ähnliches hat Verhinderungspflege keinen Einfluss, Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie Pflegezeit oder Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Allerdings wird die Ersatzpflege auf die jährlichen 42 Tage angerechnet – genau dafür ist sie da. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt davon unberührt.
Kann ich meine Auszeit während Verhinderungspflege im Ausland verbringen?