Ersatzpflege Weißensee – Wichtige Infos für Angehörige, die pflegen


Die tägliche Pflege eines Familienmitglieds bringt große Verantwortung mit sich. Umso wichtiger ist es, auch an sich selbst zu denken. Die Ersatzpflege bietet Angehörigen in Weißensee eine wertvolle Möglichkeit, neue Energie zu tanken, während ihre Liebsten bestens versorgt werden.


Unser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick zur Ersatzpflege – inklusive Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen, Antragstellung und Neuerungen im Jahr 2025. Wir möchten pflegenden Angehörigen in Weißensee Orientierung geben, damit sie diese Entlastung bestmöglich für sich nutzen können.


Die sogenannte Ersatzpflege ist eine Entlastungsleistung für pflegende Angehörige und wird oft auch als Ersatzpflege bezeichnet. Wenn Sie krank sind, verreisen möchten oder kurzfristig ausfallen, sorgt die Pflegeversicherung dafür, dass Ihr Angehöriger weiterhin gut versorgt ist.

In all diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – also eine andere Person oder Einrichtung, die Ihren Pflegebedürftigen in dieser Zeit versorgt. Stellen Sie sich die Ersatzpflege wie eine Vertretung im Beruf vor: Wenn Sie ausfallen, springt jemand ein. Nur dass es hier nicht der Chef organisiert, sondern die Pflegekasse zahlt. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen in Weißensee bis zu 6 Wochen (42 Tage) Ersatzpflege zu.


Diese Zeit können Sie am Stück oder in einzelnen Tagen/Stunden über das Jahr verteilt nutzen, um Auszeiten zu nehmen oder Notlagen zu überbrücken. Wichtig zu wissen: Ersatzpflege ist eine ergänzende Leistung zur häuslichen Pflege. Sie bedeutet nicht, dass jemand dauerhaft die Pflege übernimmt, sondern vorübergehend. Nach Ihrer Erholungsphase oder Abwesenheit steigen Sie wieder in die Pflege ein. Die Qualität der Versorgung Ihres Angehörigen bleibt während Ihrer Abwesenheit gewährleistet – sei es durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson im familiären Umfeld oder die Betreuung in einem Pflegeheim. Zusammengefasst ist Ersatzpflege die Lösung, wenn private Pflegepersonen mal eine Pause brauchen oder ausfallen.

Sie verhindert, dass pflegende Angehörige sich aufreiben, und stellt sicher, dass Pflegebedürftige trotzdem gut versorgt sind. Im nächsten Abschnitt schauen wir darauf, wer genau Anspruch darauf hat.

Nicht jede Pflegesituation berechtigt automatisch zur Ersatzpflege.

Nicht jede Pflegesituation qualifiziert automatisch für Ersatzpflege. Die Pflegeversicherung hat einige Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können.

– Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten andere Unterstützungen (z.B. den Entlastungsbetrag), aber Ersatzpflege gibt es ab Pflegegrad 2.

– Sechs Monate VOR der ersten Verhinderung in häuslicher Pflege betreut: Die Pflegekasse verlangt normalerweise, dass die zu pflegende Person bereits seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt wurde, bevor erstmalig Ersatzpflege genutzt wird. Diese sogenannte „Vorpflegezeit“ stellt sicher, dass die Leistung für langzeitige Pflegesituationen reserviert ist. Achtung: Ab Juli 2025 entfällt diese 6-Monats-Frist bundesweit! Das heißt, ab diesem Zeitpunkt kann Ersatzpflege sofort ab Pflegegrad-Erteilung genutzt werden. Wenn Sie also frisch in die Rolle der Pflegeperson gekommen sind, müssen Sie ab Mitte 2025 nicht mehr ein halbes Jahr warten.


– Pflege durch Angehörige oder Nahestehende: Sie haben Anspruch auf Ersatzpflege, wenn die Betreuung hauptsächlich unentgeltlich durch eine private Pflegeperson erfolgt. Das kann ein Familienmitglied, Partner oder enger Freund sein. Wichtig ist, dass Sie offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse registriert sind – meist passiert das bei der Beantragung des Pflegegrads. Nur dann ist eine Kostenerstattung möglich.


– Ausschluss bei Pflegeheim: Die Ersatzpflege gilt ausschließlich für häuslich Gepflegte. Wer stationär in einem Pflegeheim lebt, ist davon ausgenommen, da die Einrichtung die Vertretung im Urlaubsfall selbst organisiert.


Sind diese Bedingungen gegeben, haben pflegende Angehörige grundsätzlich Anspruch auf Ersatzpflege. Die Pflegekasse richtet ein Budget ein, das für Ersatzpflege verwendet werden darf. Beispiel: Frau M. kümmert sich seit einem Jahr um ihren Vater (Pflegegrad 3) in Weißensee.


Die 6-monatige Vorpflegezeit ist erfüllt, Frau M. gilt als Pflegeperson. Für ihren geplanten Sommerurlaub über 14 Tage kann sie Ersatzpflege nutzen – etwa durch einen ambulanten Dienst oder eine bezahlte Nachbarin. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen des genehmigten Budgets.


Ersatzpflege – Zeitliche und finanzielle Unterstützung (2025) Wer Angehörige pflegt, kann mit der Ersatzpflege begrenzte Auszeiten finanzieren. Die Leistung deckt Kosten bis zu einem festgelegten Rahmen ab. Die aktuellen Werte für 2025 finden Sie hier:


Maximale Dauer: Derzeit umfasst Ersatzpflege bis zu 42 Kalendertage im Jahr. Ab Juli 2025 steigt der Anspruch auf 56 Tage jährlich. Diese 8 Wochen können flexibel geplant und auch gestückelt werden – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf:

– Sie können beispielsweise einmal 2 Wochen am Stück nehmen (14 Tage) und haben dann immer noch 28 Tage übrig.


– Ersatzpflege lässt sich auch stundenweise nutzen: Wenn Sie zum Beispiel wöchentlich 4 Stunden Entlastung benötigen, zählt das nicht als voller Verhinderungstag – solange die Ersatzpflege unter 8 Stunden bleibt. Dadurch bleibt Ihr Anspruch nahezu unberührt und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.


– Sobald Sie an einem Tag mehr als 8 Stunden verhindert sind, zählt dieser Tag vollständig zur Ersatzpflege – also als ein voller Tag des Kontingents.


Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Ersatzpflege bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Betrag um 73 Euro angehoben. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt 2.528 Euro zur Verfügung stehen.


Ab Juli 2025 gilt ein einheitliches Budget von 3.539 Euro für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege zusammen. Wie Sie die Summe aufteilen, bleibt Ihnen überlassen – Hauptsache, Sie überschreiten den Gesamtbetrag nicht. Die derzeitige Umwidmung bleibt bis dahin bestehen.


Pflegegeld während der Ersatzpflege: Auch wenn Sie die Ersatzpflege nutzen, fließt weiter Pflegegeld – allerdings nur zur Hälfte. Bis zu sechs Wochen im Jahr wird die Hälfte des regulären Betrags an die pflegebedürftige Person überwiesen.


Die Kürzung auf 50 % während Ersatzpflege berücksichtigt, dass Pflegepersonen sonst keine Vergütung erhalten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind es 599 € im Monat – 14 Tage Abwesenheit bedeuten ca. 299,50 €. Ausnahme: Bei kurzer Vertretung unter 8h bleibt das Pflegegeld ungekürzt.


Ab Juli 2025 steigt die Dauer auf 8 Wochen, in denen das Pflegegeld halbiert weiterläuft – der erste und letzte Tag werden voll gezahlt. Das bedeutet: Sie bleiben auch während der Pause finanziell abgesichert. Doch wer darf in dieser Zeit die Pflege übernehmen?

Grundsätzlich jede geeignete Person oder Einrichtung. Das können ambulante Pflegedienste, pflegeerfahrene Bekannte/Nachbarn oder Angehörige sein. Allerdings unterscheidet die Pflegekasse:


– Pflegedienst oder entfernter Bekannter: Wird die Pflege durch Dritte ohne enge familiäre Bindung übernommen, zahlt die Pflegekasse den Maximalbetrag von 1.685 €. Das betrifft z. B. Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte.


– Nahe Angehörige als Vertretung: Wenn z. B. ein Kind, Enkelkind oder Geschwisterteil einspringt – also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsmitglieder – gilt eine Sonderregelung. Die Pflegekasse erstattet hier nur bis zum 1,5-fachen Pflegegeld. Der Grund: Diese Personen würden oft ohnehin unentgeltlich helfen. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wären das max. 520,50 €. Zusätzlich können nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall erstattet werden – bis zur Maximalgrenze von 1.685 € bzw. 2.528 €.


– Wenn die Ersatzpflege in einer teilstationären Einrichtung stattfindet, z. B. bei kurzfristigem Heimaufenthalt, übernimmt die Kasse nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Diese Regelung entspricht der bei der Kurzzeitpflege.


Ersatzpflege bietet eine flexible Möglichkeit zur Entlastung im Pflegealltag. Wenn Sie vorausschauend planen, können Sie das volle Budget und die 42 Tage ausschöpfen. Sollte mehr nötig sein – etwa bei längerer Abwesenheit –, lässt sich Ersatzpflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

So stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege

In Weißensee beantragen – so einfach geht’s. Die Regeln sind klar, doch wie startet man konkret? Keine Angst: Der Antrag ist meist schnell erledigt. Diese Anleitung zeigt, wie es geht:


1. Informieren Sie Ihre Kasse möglichst früh: Sobald klar ist, dass Sie Ersatzpflege benötigen, melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Diese stellt häufig ein Formular bereit, das Sie in Weißensee online finden oder postalisch anfordern können. Online-Anträge sind ebenfalls möglich. Auch ein formloser Antrag – z. B. telefonisch mit schriftlicher Bestätigung – ist zulässig.

2. Daten und Zeitraum angeben: Im Antrag müssen Sie angeben, für wen (Name, Versichertennummer der pflegebedürftigen Person) und durch wen die Pflegevertretung übernommen wird, sowie wann und wie lange die Verhinderung stattfinden soll. Beispiel: „Pflegeperson: Anna X (Tochter) ist vom 10.08. bis 24.08.2025 in Urlaub. Ersatzpflege durch Pflegedienst Y täglich 8-17 Uhr.“


3. Abrechnung klären: Oft zahlen Sie die Ersatzpflege vor und reichen Quittungen oder Rechnungen später ein. Der PAGELLA Pflegedienst kann ggf. direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Kosten – z. B. Pflegeleistungen, Fahrtkosten oder Vergütung für Nachbarschaftshilfe.


4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Ersatzpflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.


5. Persönliche Beratung in Weißensee: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben wichtige Hinweise. Das Angebot ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen korrekt und rechtzeitig beantragen können.


6. Warten auf den Bescheid: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Pflegekasse alle Unterlagen. In der Regel erfolgt eine Bewilligung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten werden dann entweder an Sie ausgezahlt oder direkt abgerechnet – z. B. über den Pflegedienst.


Wichtig zu wissen: Der Antrag muss nicht vollständig sein, um gültig zu sein. Geben Sie grob an, wann und wie die Ersatzpflege stattfinden soll – die genaue Pflegeperson und Rechnung können später ergänzt werden.


Praxis-Tipp: Viele Angehörige in Weißensee fragen sich, ob sie Ersatzpflege überhaupt in Anspruch nehmen dürfen – oder ob es zu aufwendig ist. Die Antwort ist klar: Ja, Sie dürfen und sollen! Diese Entlastung ist Teil Ihrer Rechte. Die Antragstellung ist meist unkompliziert, und wenn doch Fragen auftauchen, helfen Beratungsstellen oder Ihr Pflegedienst gern weiter.


Während der Ersatzpflege: So läuft die Ersatzpflege in der Praxis ab


Steht die Ersatzpflege bevor, geht es nicht nur um Zahlen und Anträge. Mindestens genauso wichtig sind eine gute Planung und klare Absprachen. Hier erfahren Sie, was Sie in Weißensee bei der Organisation beachten sollten, damit alles reibungslos läuft:


– Ersatzpflege vorbereiten: Wenn keine professionelle Hilfe einspringt, sondern z. B. ein Nachbar oder ein Bekannter, nehmen Sie sich Zeit für eine gute Übergabe. Ein kleiner Leitfaden mit Pflegeabläufen, Medikamenten und Notfallnummern hilft enorm.

– Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie vor Ihrer Abwesenheit alle wichtigen Dokumente bereit: die Liste der Medikamente, Versichertenkarte, Notfallkontakte (Arzt, Apotheke, Ihre Handy-Nr. im Urlaub etc.). Übergeben Sie diese der Ersatzpflegeperson oder dem Pflegedienst. Wenn ein ambulanter Dienst oder eine Kurzzeitpflege-Einrichtung übernimmt, wird man diese Dinge mit Ihnen im Vorfeld sowieso besprechen und checken.

– Medikamente & Hilfsmittel: Sorgen Sie dafür, dass für den Zeitraum genug Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien im Haus sind. Die Ersatzpflegeperson sollte nicht erst neue Windeln, Verbände oder Medikamente organisieren müssen. Stellen Sie alles griffbereit.

– Pflegegeld-Bezug dokumentieren: Da das Pflegegeld während Ersatzpflege halbiert weitergezahlt wird (bei >8h/Tag Abwesenheit), kontrollieren Sie später die Abrechnung der Pflegekasse. Normalerweise läuft das automatisch. Sollte versehentlich zu viel gekürzt worden sein, können Sie widersprechen. Bei stundenweiser Pflege am Tag merkt die Kasse oft gar nichts, aber dokumentieren Sie für sich, an welchen Tagen <8h Regel galt, falls Fragen auftauchen.


– Kurzzeitpflege als „Zuhause auf Zeit“: Planen Sie eine Unterbringung im Pflegeheim, lohnt sich ein Vorabbesuch. Viele Einrichtungen in Weißensee bieten Kennenlerntermine an, damit sich die Pflegebedürftigen eingewöhnen können. Geben Sie Besonderheiten weiter – so steigt das Wohlbefinden und Ihre Entlastung wird zur echten Erholung.


– Vertrauen schenken: Seien Sie im Ernstfall erreichbar, aber gönnen Sie sich Abstand. Für organisatorische Rückfragen sollte eine zweite Kontaktperson verfügbar sein – damit Sie wirklich durchatmen können, ohne ständig erreichbar zu sein.


– Verantwortung heißt auch Pause machen: Sich eine Auszeit zu nehmen, ist kein Zeichen von Schwäche. Ersatzpflege ist eine wichtige Unterstützung für Ihre Gesundheit – und damit auch für die Pflege. Erklären Sie Ihrem Angehörigen, warum das wichtig ist. Oft trifft das auf Verständnis.


Die Ersatzpflege ist dann besonders wertvoll, wenn sie gut vorbereitet ist. Mit den richtigen Schritten und klarer Kommunikation wird sie für alle Beteiligten zur echten Entlastung – damit Sie Ihre Pause wirklich genießen können.


Haben Sie Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Weißensee hilft Ihnen gerne weiter. Neben professioneller Unterstützung bieten wir auch kompetente Beratung und Betreuung durch unser engagiertes Team. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Kräfte zu bewahren und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.


Nutzen Sie die Ersatzpflege, um sich wohltuende Pausen zu gönnen und dadurch langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben sorgen zu können. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine verantwortungsvolle Entscheidung, sowohl für Ihre eigene Gesundheit als auch für die des Pflegebedürftigen.



Fazit: Die Ersatzpflege ist ein wesentliches Werkzeug, um Ihre häusliche Pflege in Weißensee und ganz Deutschland zu gewährleisten. Sie verschafft Ihnen nicht nur zeitliche Erleichterung, sondern auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause brauchen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen dabei, diese Leistung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholungsphasen, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und sorgen Sie rechtzeitig für eine verlässliche Ersatzpflege, damit Ihre Gesundheit und die Betreuung Ihres Angehörigen bestens gesichert sind.


Fragen & Antworten rund um die Ersatzpflege

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen, die pflegende Angehörige in Weißensee rund um die Ersatzpflege haben. Diese FAQ sollen noch offene Punkte klären und Ihnen helfen, das Thema vollends zu durchdringen.


Was ist der Unterschied zwischen Ersatzpflege und Kurzzeitpflege?


Die stationäre Kurzzeitpflege findet in Pflegeheimen statt und dient z. B. zur Erholung nach Klinikaufenthalten. Sie dauert bis zu 8 Wochen. Ersatzpflege ist dagegen eine ambulante oder häusliche Pflegevertretung bei Ausfall der Angehörigen – bisher auf 6 Wochen begrenzt. Ab Juli 2025 werden beide Zeiträume angeglichen. Die Budgets sind getrennt, dürfen aber kombiniert werden.


Ist die Kombination von Ersatzpflege und Kurzzeitpflege möglich?


Ja, beide Leistungen lassen sich flexibel im Jahr kombinieren – sowohl zeitlich als auch finanziell. Die 1.685 € für Ersatzpflege können bei Bedarf um bis zu 843 € aus dem Kurzzeitpflege-Budget erhöht werden. Umgekehrt genauso. Ab dem 1. Juli 2025 ersetzt ein gemeinsames Jahresbudget diese Übergangsregelung. Wichtig zu wissen: Die Vorpflegezeit gilt nur für Ersatzpflege – Kurzzeitpflege ist sofort nutzbar und kann in dringenden Fällen auch die Lücke zu Jahresbeginn schließen.


Ist Ersatzpflege nur am Stück möglich oder auch flexibel einsetzbar?


Nein, Ersatzpflege lässt sich flexibel nutzen. Sie müssen die Zeit nicht am Stück nehmen – auch einzelne Tage oder Stunden sind möglich. Wichtig ist, dass Sie die maximal erlaubten 42 Tage pro Jahr nicht überschreiten (ab Juli 2025: 56 Tage).


Kann Ersatzpflege auch für einzelne Stunden am Tag genutzt werden?

Ja, das ist möglich. Ersatzpflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden – z. B. wenn Sie einen Arzttermin haben oder einen freien Vormittag brauchen. Solange Ihre Abwesenheit unter 8 Stunden pro Tag bleibt, zählt es nicht als voller Verhinderungstag, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.

Kostet mich Ersatzpflege etwas?


Grundsätzlich ist Ersatzpflege für Sie als Pflegeperson kostenlos – es entstehen keine Zuzahlungen wie bei anderen Leistungen. Allerdings übernimmt die Pflegekasse nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze (z. B. 1.685 €). Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, zahlen Sie den Differenzbetrag selbst oder stocken mit Kurzzeitpflege auf. Bei stationärer Ersatzpflege kommen Unterkunft und Verpflegung hinzu (~30–50 €/Tag). Auch Ihren Urlaub müssen Sie selbst finanzieren. Wichtig: Die Pflegekasse trägt die pflegebezogenen Kosten – alles andere sollten Sie vorab durchrechnen.


Welche Änderungen gibt es bei der Ersatzpflege im Jahr 2025?


Ab 2025 gibt es bedeutende Änderungen: Der Erstattungsbetrag für Ersatzpflege wurde zum 1. Januar auf 1.685 € erhöht, der Kurzzeitpflegeanteil auf 843 €. Ab Juli 2025 wird die maximale Dauer auf 8 Wochen ausgedehnt, und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Ersatzpflege, was die Nutzung deutlich vereinfacht und ausweitet.


Wie oft im Jahr kann ich Ersatzpflege beantragen?

Ja, Sie können jede Verhinderung einzeln anmelden. Es ist nicht so, dass man nur einen Antrag pro Jahr stellen darf. Viele Kassen handhaben es pragmatisch: Sie können formlos mitteilen, wann Sie die nächste Ersatzpflege brauchen. Solange Sie im Budget/Tage-Limit sind, wird das bewilligt. Manche pflegende Personen planen sogar im Voraus das Jahr und teilen der Kasse mit: „Ich plane im Juni 1 Woche, im September 1 Woche Ersatzpflege zu nutzen.“ Das ist kein Muss, aber so hat die Kasse eine Info. Letztlich wird aber jede Ersatzpflegeleistung separat abgerechnet – wichtig ist nur, dass Sie die Belege pro Ereignis einreichen.


Gibt es Hilfen, um eine geeignete Ersatzpflegeperson zu finden?


Ja, in Weißensee gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Wenden Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus, um Hilfe zu finden. Ihre Pflegekasse bietet ebenfalls kostenlose Beratung an und kann Ihnen eine Liste zugelassener Pflegedienste geben oder verfügbare Kurzzeitpflege-Plätze vermitteln. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Weißensee bieten ebenfalls wertvolle Informationen.


Wird die Zeit der Ersatzpflege bei der Pflegezeit berücksichtigt?


Es ist wichtig zu wissen: Ersatzpflege beeinflusst nicht Ihre Pflegezeit im Hinblick auf Rentenansprüche oder ähnliche Leistungen – Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie z. B. Pflegezeit oder Rentenbeiträge erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Gleichzeitig wird die Ersatzpflege auf die jährlich verfügbaren 42 Tage angerechnet. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt dabei unverändert.


Ist es möglich, während Ersatzpflege ins Ausland zu fahren?


Ja, als pflegende Person dürfen Sie ins Ausland reisen, während Sie Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland bleiben muss, aber Ihr Aufenthalt ist flexibel. Sie sollten nur sicherstellen, dass Sie für Notfälle telefonisch erreichbar sind. Sollte die pflegebedürftige Person mit ins Ausland reisen, handelt es sich um einen Sonderfall – die Pflege dort wird nicht als Ersatzpflege anerkannt, sondern zählt unter Auslandspflege.