Ersatzpflege Steglitz – Ratgeber mit allem, was Angehörige wissen müssen


Einen geliebten Menschen zu pflegen, ist mit viel Verantwortung und Einsatz verbunden. Gerade wenn man dauerhaft für jemanden da ist, kann die eigene Gesundheit schnell zu kurz kommen. Die Ersatzpflege hilft Angehörigen in Steglitz dabei, eine Pause einzulegen und sich zu erholen – mit dem Wissen, dass ihre Liebsten gut betreut sind.


In diesem Beitrag erfahren Sie alles zur Ersatzpflege – von den formalen Voraussetzungen über die Leistungen bis hin zur Antragstellung und den Änderungen für das Jahr 2025. Wir unterstützen pflegende Angehörige mit verständlichen Infos und klaren Handlungsempfehlungen.


Mit der Ersatzpflege – auch bekannt als Ersatzpflege oder Urlaubspflege – haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Die Leistung greift, wenn Sie selbst nicht verfügbar sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Verpflichtungen, bei denen Sie anderweitig gebraucht werden.


Wenn Sie einmal ausfallen, sorgt die Pflegekasse dafür, dass die Versorgung weiterläuft – durch eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst. Die Ersatzpflege funktioniert wie eine Vertretung bei Abwesenheit im Job. Und das Beste: In Steglitz haben Sie Anspruch auf bis zu 6 Wochen pro Jahr.


Diese Zeit können Sie am Stück oder in einzelnen Tagen/Stunden über das Jahr verteilt nutzen, um Auszeiten zu nehmen oder Notlagen zu überbrücken. Wichtig zu wissen: Ersatzpflege ist eine ergänzende Leistung zur häuslichen Pflege. Sie bedeutet nicht, dass jemand dauerhaft die Pflege übernimmt, sondern vorübergehend. Nach Ihrer Erholungsphase oder Abwesenheit steigen Sie wieder in die Pflege ein. Die Qualität der Versorgung Ihres Angehörigen bleibt während Ihrer Abwesenheit gewährleistet – sei es durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson im familiären Umfeld oder die Betreuung in einem Pflegeheim. Zusammengefasst ist Ersatzpflege die Lösung, wenn private Pflegepersonen mal eine Pause brauchen oder ausfallen.

Sie verhindert, dass pflegende Angehörige sich aufreiben, und stellt sicher, dass Pflegebedürftige trotzdem gut versorgt sind. Im nächsten Abschnitt schauen wir darauf, wer genau Anspruch darauf hat.

Wer hat Anspruch auf Ersatzpflege?

Nicht jede Pflegesituation qualifiziert automatisch für Ersatzpflege. Die Pflegeversicherung hat einige Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können.

– Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten andere Unterstützungen (z.B. den Entlastungsbetrag), aber Ersatzpflege gibt es ab Pflegegrad 2.


– Sechs Monate häusliche Pflege vorab: Um Ersatzpflege beantragen zu können, musste bisher eine pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate zuhause betreut worden sein. Diese Voraussetzung fällt jedoch ab Juli 2025 weg. Ab dann kann Ersatzpflege sofort nach Erhalt des Pflegegrads in Anspruch genommen werden – ideal für frisch eingestiegene Pflegepersonen.


– Pflege durch Angehörige oder Nahestehende: Sie haben Anspruch auf Ersatzpflege, wenn die Betreuung hauptsächlich unentgeltlich durch eine private Pflegeperson erfolgt. Das kann ein Familienmitglied, Partner oder enger Freund sein. Wichtig ist, dass Sie offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse registriert sind – meist passiert das bei der Beantragung des Pflegegrads. Nur dann ist eine Kostenerstattung möglich.


– Nur bei häuslicher Pflege: Die Ersatzpflege greift ausschließlich, wenn die Pflege im privaten Umfeld erfolgt. Bei stationärer Pflege in einem Heim bestehen andere Regelungen, sodass diese Leistung nicht genutzt werden kann.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie als pflegende Bezugsperson grundsätzlich Anspruch auf Ersatzpflege. Die Pflegekasse Ihrer/des Pflegebedürftigen stellt dann ein Budget bereit (dazu gleich mehr), mit dem Ersatzpflege bezahlt werden kann. Beispiel: Frau M. pflegt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause in Steglitz.


Die 6-monatige Vorpflegezeit ist erfüllt, Frau M. gilt als Pflegeperson. Für ihren geplanten Sommerurlaub über 14 Tage kann sie Ersatzpflege nutzen – etwa durch einen ambulanten Dienst oder eine bezahlte Nachbarin. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen des genehmigten Budgets.


Ersatzpflege – Zeitliche und finanzielle Unterstützung (2025) Wer Angehörige pflegt, kann mit der Ersatzpflege begrenzte Auszeiten finanzieren. Die Leistung deckt Kosten bis zu einem festgelegten Rahmen ab. Die aktuellen Werte für 2025 finden Sie hier:


Maximale Dauer: Sie können bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr Ersatzpflege beantragen. Ab dem 1. Juli 2025 steigt diese Zeitspanne sogar auf 8 Wochen (56 Tage). Die Inanspruchnahme kann flexibel und verteilt über das Jahr erfolgen:

– Sie können beispielsweise einmal 2 Wochen am Stück nehmen (14 Tage) und haben dann immer noch 28 Tage übrig.


– Auch stundenweise Ersatzpflege ist möglich: Solange die Vertretung unter 8 Stunden am Tag bleibt, wird kein voller Tag abgezogen. So können Sie z. B. regelmäßig 4 Stunden Pause einplanen – das Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt, und Ihr Tagebudget bleibt erhalten.

– Nutzen Sie die Ersatzpflege an einzelnen Tagen voll (also länger als 8 Stunden), zählt jeder solche Tag als 1 von den 42 (bzw. 56) Tagen.


Mit dem Jahreswechsel 2025 wurde das Budget für Ersatzpflege auf 1.685 Euro erhöht. Zusätzlich darf die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets – bis zu 843 Euro – umgewidmet werden. Insgesamt stehen somit maximal 2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung.


Ab Juli 2025 gilt ein einheitliches Budget von 3.539 Euro für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege zusammen. Wie Sie die Summe aufteilen, bleibt Ihnen überlassen – Hauptsache, Sie überschreiten den Gesamtbetrag nicht. Die derzeitige Umwidmung bleibt bis dahin bestehen.


Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Ersatzpflege: Wer zu Hause pflegt, bekommt Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Während der Ersatzpflege wird dieses nicht vollständig gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr.


Damit wird anerkannt, dass Pflegepersonen meist unentgeltlich arbeiten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind es monatlich 599 €. Während einer zweiwöchigen Ersatzpflege werden rund 299,50 € gezahlt. Wichtig: Bei Vertretungen unter 8 Stunden täglich erfolgt keine Kürzung – das volle Pflegegeld bleibt.


Ab Juli 2025 steigt die Dauer auf 8 Wochen, in denen das Pflegegeld halbiert weiterläuft – der erste und letzte Tag werden voll gezahlt. Das bedeutet: Sie bleiben auch während der Pause finanziell abgesichert. Doch wer darf in dieser Zeit die Pflege übernehmen?

Grundsätzlich jede geeignete Person oder Einrichtung. Das können ambulante Pflegedienste, pflegeerfahrene Bekannte/Nachbarn oder Angehörige sein. Allerdings unterscheidet die Pflegekasse:


– Fremde oder entferntere Personen: Wenn die Pflege nicht durch nahe Angehörige erfolgt, sondern z. B. durch Nachbarn, Freunde oder Pflegedienste, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 € jährlich. Voraussetzung: kein gemeinsamer Haushalt.


– Wenn nahe Angehörige einspringen – z. B. Tochter, Sohn, Enkel oder Schwester –, wird die Ersatzpflege auf das 1,5-fache Pflegegeld begrenzt. Hintergrund: Die Pflegekasse möchte externe Hilfe fördern, nicht Familienlohn zahlen. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wären max. 520,50 € möglich. Fahrtkosten & Verdienstausfall können dennoch zusätzlich erstattet werden, bis zum Höchstbetrag von 1.685 € bzw. 2.528 €.

– Leistung in einer Einrichtung: Sie können Ersatzpflege auch in einer teilstationären oder stationären Einrichtung stattfinden lassen. Z.B. wenn Ihr Vater für zwei Wochen in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim unterkommt, obwohl es eigentlich Ersatzpflege ist (weil Sie Urlaub haben). In solchen Fällen bezahlt die Kasse mit dem Ersatzpflege-Budget aber nur die pflegebedingten Kosten (Pflege, Betreuung) – Unterkunft und Verpflegung müssen privat getragen werden. Das ist analog zur Kurzzeitpflege-Regelung.

Sie sehen: Die Leistung Ersatzpflege ist flexibel einsetzbar und finanziell eine große Hilfe. Im Idealfall organisieren Sie die Ersatzpflege so, dass Sie im Budget bleiben und die vollen 42 Tage ausschöpfen können. Sollte die Verhinderung länger dauern oder teurer werden, kann in Kombination die Kurzzeitpflege zum Einsatz kommen – doch dazu später mehr.

Verhinderungspflege beantragen

So in Steglitz: Theorie ist das eine, aber wie sieht die Umsetzung aus? Die gute Nachricht: Der Antrag ist meist einfach. Mit diesen Schritten gelingt es reibungslos:

1. Informieren Sie frühzeitig Ihre Pflegekasse: Am besten melden Sie Ihrer Pflegeversicherung (Pflegekasse, meist bei der Krankenkasse angesiedelt) so früh wie möglich, dass Sie Ersatzpflege nutzen wollen. Viele Kassen stellen dafür ein Formular bereit („Antrag auf Ersatzpflege“). In Steglitz können Sie dieses Formular oft online über die Website Ihrer Kasse herunterladen oder per Post anfordern. Einige Kassen bieten sogar Online-Anträge an. Grundsätzlich kann der Antrag auch formlos gestellt werden – ein Anruf bei der Kasse mit entsprechender Antragstellung im Nachgang reicht aus.


2. Zeitraum und Angaben zur Pflegevertretung eintragen: Im Antrag sind Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Zeitraum und Vertretungsperson anzugeben. Beispiel: „Anna X (Tochter) vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“


3. Quittungen & Rechnungen sammeln: Meist erfolgt die Zahlung für Ersatzpflege zunächst durch Sie – mit späterer Erstattung über die Pflegekasse. Einige Anbieter wie der PAGELLA Pflegedienst können direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Belege aufbewahren – egal ob Stundenrechnung oder Fahrkostennachweis.


4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Ersatzpflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.


5. Beratung nutzen: In Steglitz finden Sie Pflegestützpunkte, die Sie beim Antrag auf Ersatzpflege unterstützen. Die kostenlose Hilfe stellt sicher, dass alle Angaben stimmen und keine Leistung verloren geht. Auch weiterführende Fragen werden dort beantwortet.


6. Entscheidung der Pflegekasse abwarten: Ist der Antrag vollständig, folgt ein schriftlicher Bescheid. Bei erfüllten Bedingungen wird Ersatzpflege genehmigt. Die Erstattung läuft über Sie oder direkt über den Anbieter – in dem Fall erhalten Sie eine Abrechnungskopie.

Wichtig: Sie müssen nicht gleich beim ersten Beratungsgespräch alle Details der Ersatzpflegeperson wissen. Es reicht, den Zeitraum und die Art grob anzugeben. Die konkrete Rechnung kann auch später nachgereicht werden. Hauptsache, der Anspruch an sich ist angemeldet.


Praxis-Tipp für Steglitz: Nutzen Sie Ersatzpflege, wenn Sie eine Pause brauchen – ohne schlechtes Gewissen. Diese Leistung steht Ihnen zu und ist bewusst zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen worden. Der Aufwand ist gering, die Unterstützung groß. Bei Unsicherheiten helfen Pflegedienste oder Beratungsstellen gerne weiter.


Während der Ersatzpflege: So bleibt alles gut organisiert und abgesichert


Bei der Ersatzpflege zählt nicht nur das Geld – auch der Ablauf muss stimmen. Damit sich alle Beteiligten wohlfühlen, braucht es etwas Vorbereitung. Hier ein paar Tipps, worauf Sie in Steglitz besonders achten sollten, wenn Sie die Vertretung regeln:


– Pflegevertretung einarbeiten: Wenn keine Profis übernehmen, sondern vertraute Laien helfen, ist eine sorgfältige Übergabe entscheidend. Halten Sie wichtige Infos schriftlich fest – etwa zur Medikamentengabe, Tagesstruktur und Verhalten im Notfall.


– Alles griffbereit: Vor Ihrer Abwesenheit sollten Sie Medikamente, Versicherungsdaten und Kontaktlisten bereitlegen. Übergeben Sie die Unterlagen an die Pflegevertretung. Pflegedienste oder Einrichtungen gehen diese Punkte mit Ihnen durch.


– Vorräte prüfen: Achten Sie darauf, dass während Ihrer Abwesenheit ausreichend Medikamente, Hilfsmittel und Pflegebedarf vorhanden sind. Die Vertretung sollte alles zur Hand haben – von der Tablette bis zum Verbandsmaterial.

– Pflegegeld und Ersatzpflege: Denken Sie daran, die Pflegegeldzahlungen nach der Vertretungszeit zu prüfen. Bei >8 Stunden täglich wird halbiert. Falls Fehler passieren, können Sie Widerspruch einlegen. Bei stundenweiser Pflege hilft eine eigene Übersicht zur Dokumentation.


– Kurzzeitpflege als „Zuhause auf Zeit“: Planen Sie eine Unterbringung im Pflegeheim, lohnt sich ein Vorabbesuch. Viele Einrichtungen in Steglitz bieten Kennenlerntermine an, damit sich die Pflegebedürftigen eingewöhnen können. Geben Sie Besonderheiten weiter – so steigt das Wohlbefinden und Ihre Entlastung wird zur echten Erholung.


– Urlaubsmodus aktiv: Lassen Sie eine Notfallnummer da, aber delegieren Sie Alltagsanfragen – z. B. an ein Familienmitglied, das zu Hause ist. So bleibt die Verbindung bestehen, ohne dass Sie ständig unterbrochen werden.


– Schuldgefühle sind fehl am Platz: Viele Angehörige denken, sie müssten „durchhalten“. Doch eine Pause ist kein Versagen – im Gegenteil. Ersatzpflege ist ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Pflege. Und meist wissen auch Pflegebedürftige, wie wichtig Ihre Erholung ist.


Die Ersatzpflege ist dann besonders wertvoll, wenn sie gut vorbereitet ist. Mit den richtigen Schritten und klarer Kommunikation wird sie für alle Beteiligten zur echten Entlastung – damit Sie Ihre Pause wirklich genießen können.

Haben Sie weitere Fragen? In Steglitz steht Ihnen unser Pflegedienst Pagella jederzeit zur Seite. Wir bieten nicht nur professionelle Unterstützung durch unser engagiertes Team, sondern auch kompetente Beratung und Betreuung. Natürlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu schonen und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.


Gönnen Sie sich selbst Pausen durch Ersatzpflege und sichern Sie sich so die langfristige Kraft und Freude, um immer mit voller Energie für Ihre Angehörigen da zu sein. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsbewusster Schritt für Ihre eigene Gesundheit und die des Pflegebedürftigen.



Zusammengefasst: Die Ersatzpflege ist ein essenzielles Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Steglitz – und in ganz Deutschland – aufrechtzuerhalten. Sie bietet wertvolle zeitliche Entlastung und finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine Pause benötigen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen, diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie rechtzeitig Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine vertrauensvolle Ersatzpflege, um Ihre Gesundheit und die kontinuierliche Pflege Ihres Angehörigen langfristig sicherzustellen.


FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Ersatzpflege


Was wird häufig zur Ersatzpflege gefragt? Hier finden Sie typische Anliegen aus der Praxis – verständlich beantwortet für pflegende Angehörige in Steglitz, die mehr Sicherheit bei der Planung wollen.


Was ist der Unterschied zwischen Ersatzpflege und Kurzzeitpflege?


Die stationäre Kurzzeitpflege findet in Pflegeheimen statt und dient z. B. zur Erholung nach Klinikaufenthalten. Sie dauert bis zu 8 Wochen. Ersatzpflege ist dagegen eine ambulante oder häusliche Pflegevertretung bei Ausfall der Angehörigen – bisher auf 6 Wochen begrenzt. Ab Juli 2025 werden beide Zeiträume angeglichen. Die Budgets sind getrennt, dürfen aber kombiniert werden.


Kann man Ersatzpflege mit Kurzzeitpflege verbinden?


Ja, beide Leistungen lassen sich flexibel im Jahr kombinieren – sowohl zeitlich als auch finanziell. Die 1.685 € für Ersatzpflege können bei Bedarf um bis zu 843 € aus dem Kurzzeitpflege-Budget erhöht werden. Umgekehrt genauso. Ab dem 1. Juli 2025 ersetzt ein gemeinsames Jahresbudget diese Übergangsregelung. Wichtig zu wissen: Die Vorpflegezeit gilt nur für Ersatzpflege – Kurzzeitpflege ist sofort nutzbar und kann in dringenden Fällen auch die Lücke zu Jahresbeginn schließen.


Ist Ersatzpflege nur am Stück möglich oder auch flexibel einsetzbar?

Nein, die Ersatzpflege muss nicht am Stück genommen werden. Sie können die 6 Wochen (bzw. 42 Tage) flexibel über das Kalenderjahr verteilen – in ganzen Tagen oder sogar stundenweise. Wichtig ist nur, dass die Gesamtdauer nicht überschritten wird. Ab Juli 2025 wird der Zeitraum auf 8 Wochen (56 Tage) erhöht.


Wie funktioniert Ersatzpflege bei kurzen Abwesenheiten im Alltag?

Ja, das ist möglich. Ersatzpflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden – z. B. wenn Sie einen Arzttermin haben oder einen freien Vormittag brauchen. Solange Ihre Abwesenheit unter 8 Stunden pro Tag bleibt, zählt es nicht als voller Verhinderungstag, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.


Muss ich bei Ersatzpflege mit Eigenanteilen rechnen?

Die Leistung an sich ist für Sie kostenlos, d.h. es fallen keine Zuzahlungen wie bei manch anderer Leistung an. Allerdings müssen Kosten, die über dem Budget liegen, selbst getragen werden. Beispiel: Sie engagieren einen Pflegedienst für 8 Stunden täglich 7 Tage (also 56 Stunden zu je 35 € = 1.960 €). Die Kasse würde davon 1.685 € übernehmen, die restlichen ~275 € müssen Sie selbst zahlen – es sei denn, Sie stocken mit Kurzzeitpflegebudget auf. In einer Einrichtung kommen eventuelle Hotelkosten (Essen/Unterkunft) dazu, die die Pflegekasse nicht zahlt; diese variieren je nach Heim, häufig ~30–50 € pro Tag, die privat zu zahlen sind. Nicht zuletzt: Wenn Sie verreisen, zahlt die Kasse zwar die Ersatzpflege zu Hause, aber natürlich nicht Ihren Urlaub. Fazit: Im Normalfall übernimmt die Pflegeversicherung alles, was mit der Ersatzpflege direkt zu tun hat – Sie sollten aber immer die genehmigten Beträge im Blick behalten, um mögliche Eigenkosten abschätzen zu können.


Wie verändert sich Ersatzpflege ab 2025?

2025 gab es eine Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde der Erstattungsbetrag auf 1.685 € erhöht (zuvor 1612 €) und der übertragbare Kurzzeitpflegeanteil auf 843 € (zuvor 806 €). Außerdem wird ab 1. Juli 2025 die maximale Dauer auf 8 Wochen erhöht und die 6-Monate-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Ersatzpflege (3539 €). Diese Änderungen verbessern die Leistung deutlich: mehr Geld, länger nutzbar, einfachere Regeln. Alle hier im Artikel genannten Werte sind bereits auf dem Stand 2025.


Wie oft im Jahr kann ich Ersatzpflege beantragen?


Ja, Sie dürfen Ersatzpflege mehrfach im Jahr nutzen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Die meisten Pflegekassen handhaben das pragmatisch und ermöglichen es, formlos mitzuteilen, wann Ersatzpflege benötigt wird. Manche Pflegepersonen informieren die Kasse auch im Voraus über geplante Zeiträume, z. B. „1 Woche im Juni, 1 Woche im September“. Dies ist jedoch nicht notwendig – jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet und Belege müssen für jedes Ereignis eingereicht werden.


Gibt es Hilfen, um eine geeignete Ersatzpflegeperson zu finden?


Ja, in Steglitz gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Die Pflegestützpunkte oder der Sozialdienst im Krankenhaus sind erste Anlaufstellen. Auch Ihre Pflegekasse bietet kostenlose Beratung an, die Ihnen hilft, geeignete Ersatzpflege zu finden. Es gibt auch Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Steglitz, die Informationen zu freien Kurzzeitpflege-Plätzen oder Pflegediensten bereitstellt.


Zählt Ersatzpflege zur Pflegezeit?


Es gibt zwei Aspekte: Auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche oder ähnliches hat Ersatzpflege keinen Einfluss, Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie Pflegezeit oder Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Allerdings wird die Ersatzpflege auf die jährlichen 42 Tage angerechnet – genau dafür ist sie da. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt davon unberührt.


Darf ich während Ersatzpflege ins Ausland reisen?


Ja, Sie können während Ersatzpflege auch ins Ausland reisen. Ihre Erreichbarkeit sollte jedoch im Notfall gewährleistet sein. Die Ersatzpflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt werden muss, aber Ihr Urlaubsort spielt keine Rolle. Wenn die pflegebedürftige Person mit Ihnen ins Ausland reist, gelten besondere Regeln, die unter Auslandspflege fallen.