Ersatzpflege Lichterfelde – Ihr umfangreicher Ratgeber für pflegende Angehörige
Die Pflege eines nahen Angehörigen ist eine erfüllende Aufgabe, aber auch sehr anspruchsvoll. Wenn man rund um die Uhr für jemand anderen sorgt, bleiben eigene Bedürfnisse oft auf der Strecke. Genau hier setzt die Ersatzpflege an: Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen in Lichterfelde, einmal durchzuatmen, neue Kraft zu schöpfen oder unvorhergesehene Ausfälle zu überbrücken, ohne dass die geliebte pflegebedürftige Person unversorgt bleibt.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles zur Ersatzpflege – von den formalen Voraussetzungen über die Leistungen bis hin zur Antragstellung und den Änderungen für das Jahr 2025. Wir unterstützen pflegende Angehörige mit verständlichen Infos und klaren Handlungsempfehlungen.
Die sogenannte Ersatzpflege ist eine Entlastungsleistung für pflegende Angehörige und wird oft auch als Ersatzpflege bezeichnet. Wenn Sie krank sind, verreisen möchten oder kurzfristig ausfallen, sorgt die Pflegeversicherung dafür, dass Ihr Angehöriger weiterhin gut versorgt ist.
In diesen Fällen springt die Pflegeversicherung ein und übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege – sei es durch einen Pflegedienst oder eine andere Betreuungsperson. Denken Sie an die Ersatzpflege wie an eine Vertretung bei der Arbeit: Wenn Sie fehlen, übernimmt jemand – nur dass hier die Pflegekasse die Organisation zahlt.
Diese Zeit können Sie am Stück oder in einzelnen Tagen/Stunden über das Jahr verteilt nutzen, um Auszeiten zu nehmen oder Notlagen zu überbrücken. Wichtig zu wissen: Ersatzpflege ist eine ergänzende Leistung zur häuslichen Pflege. Sie bedeutet nicht, dass jemand dauerhaft die Pflege übernimmt, sondern vorübergehend. Nach Ihrer Erholungsphase oder Abwesenheit steigen Sie wieder in die Pflege ein. Die Qualität der Versorgung Ihres Angehörigen bleibt während Ihrer Abwesenheit gewährleistet – sei es durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson im familiären Umfeld oder die Betreuung in einem Pflegeheim. Zusammengefasst ist Ersatzpflege die Lösung, wenn private Pflegepersonen mal eine Pause brauchen oder ausfallen.
Sie hilft, pflegende Angehörige zu entlasten und gewährleistet dennoch eine lückenlose Versorgung. Lesen Sie im nächsten Abschnitt, wer konkret Anspruch auf die Ersatzpflege hat.
Nicht jede Pflegesituation berechtigt automatisch zur Ersatzpflege.
Anspruch auf Ersatzpflege besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht jede Pflegesituation genügt den Anforderungen. Wir zeigen Ihnen, was die Pflegeversicherung voraussetzt, damit Sie die Leistung erhalten.
– Pflegegrad 2 oder höher: Die Ersatzpflege wird nur gewährt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten andere Leistungen, etwa den monatlichen Entlastungsbetrag.
– Sechs Monate vorher häuslich gepflegt: Für den Anspruch auf Ersatzpflege muss die pflegebedürftige Person bislang mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut worden sein. Das stellt sicher, dass kurzfristige Pflegesituationen nicht darunterfallen. Wichtig: Ab Juli 2025 fällt diese Vorpflegezeit weg – dann kann Ersatzpflege direkt ab Pflegegrad-Erteilung beantragt werden, auch bei neuen Pflegeverhältnissen.
– Private Pflegeperson erforderlich: Voraussetzung ist, dass die Pflege überwiegend durch Angehörige oder nahestehende Personen ohne Bezahlung erbracht wird. Wer als Familienmitglied oder Freund die Hauptpflege übernimmt, zählt als „Pflegeperson“. Achtung: Die Meldung bei der Pflegekasse muss erfolgt sein, damit Ersatzpflege im Fall der Verhinderung gezahlt wird.
– Keine Verhinderungspflege im Heim: Die Ersatzpflege ist für Pflegebedürftige gedacht, die zuhause betreut werden. In stationären Einrichtungen ist die Urlaubsvertretung über das Personal geregelt – daher besteht dort kein Anspruch.
Erfüllt Ihre Pflegesituation die genannten Punkte, haben Sie Anspruch auf Ersatzpflege. Die Pflegekasse stellt dafür ein Budget bereit, das für die Bezahlung einer Vertretung genutzt werden kann. Beispiel: Frau M. pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) seit einem Jahr zuhause in Lichterfelde.
Die 6-monatige Vorpflegezeit ist erfüllt, Frau M. gilt als Pflegeperson. Für ihren geplanten Sommerurlaub über 14 Tage kann sie Ersatzpflege nutzen – etwa durch einen ambulanten Dienst oder eine bezahlte Nachbarin. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen des genehmigten Budgets.
Ersatzpflege Leistungen im Überblick: Dauer & Kosten 2025 Die Ersatzpflege verschafft pflegenden Angehörigen eine befristete Auszeit und deckt dabei Kosten bis zu festgelegten Höchstgrenzen ab. Folgend finden Sie die relevanten Eckdaten für das Jahr 2025:
Maximale Dauer: Ihnen stehen 42 Kalendertage pro Jahr für Ersatzpflege zu. Das entspricht 6 Wochen. Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Dauer sogar auf 8 Wochen (56 Tage) erweitert – ein wichtiger Fortschritt für alle Pflegenden. Diese Tage müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können sie frei über das Jahr verteilen, je nach Bedarf:
– Nehmen Sie z. B. einmal 2 Wochen Pause, bleiben Ihnen von den 42 Tagen noch 28 übrig – flexibel einsetzbar.
– Auch stundenweise Ersatzpflege ist möglich: Solange die Vertretung unter 8 Stunden am Tag bleibt, wird kein voller Tag abgezogen. So können Sie z. B. regelmäßig 4 Stunden Pause einplanen – das Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt, und Ihr Tagebudget bleibt erhalten.
– Jeder Tag, an dem die Ersatzpflege mehr als 8 Stunden dauert, wird vollständig auf Ihr Jahresbudget (42/56 Tage) angerechnet.
Für Ersatzpflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.685 Euro jährlich bereit – das ist der neue Höchstbetrag ab 2025 (zuvor 1.612 Euro). Bei Bedarf lässt sich das Budget um bis zu 843 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Topf erhöhen, sodass insgesamt 2.528 Euro nutzbar sind.
Hinweis für 2025: Künftig wird es einfacher – ab Juli gibt es ein gemeinsames Pflegebudget von 3.539 Euro für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege. Die Verteilung ist flexibel. Bis dahin können Sie weiterhin 843 Euro von der Kurzzeitpflege auf Ersatzpflege übertragen.
Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Ersatzpflege: Wer zu Hause pflegt, bekommt Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Während der Ersatzpflege wird dieses nicht vollständig gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Diese Regelung würdigt, dass pflegende Angehörige keine Bezahlung für ihre Arbeit erhalten. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 liegt das Pflegegeld bei 599 €/Monat. Bei 14 Tagen Ersatzpflege werden etwa 299,50 € gezahlt. Ausnahme: Bei stundenweiser Vertretung unter 8 Stunden bleibt das volle Pflegegeld bestehen.
Mit der neuen Regelung ab Juli 2025 gilt: Das Pflegegeld wird bis zu 8 Wochen halb weitergezahlt, zusätzlich gibt es den vollen Satz für den ersten und letzten Verhinderungstag. Damit bleibt Ihre finanzielle Absicherung erhalten. Doch wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Ersatzpflege darf durch viele erfolgen – Pflegekräfte, Nachbarn, Familienangehörige. Aber Achtung: Die Pflegekasse unterscheidet zwischen verwandten und nicht verwandten Personen. Das wirkt sich auf die Erstattung aus.
– Pflege durch externe Personen: Übernimmt jemand die Ersatzpflege, der nicht eng verwandt ist oder nicht im selben Haushalt wohnt, gelten die vollen Erstattungsgrenzen. Dazu zählen Pflegedienste, Freunde oder entfernte Verwandte.
– Übernehmen nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder Haushaltsangehörige die Pflege, wird nur das 1,5-Fache des Pflegegeldes erstattet. Bei Pflegegrad 2 (347 €) wären das max. 520,50 €. Zusätzlich gelten echte Ausgaben wie Fahrtkosten als erstattungsfähig – bis zur Maximalgrenze von 1.685 € bzw. 2.528 €. Die Regel soll Missbrauch vermeiden, ist aber in der Praxis selten relevant.
– Leistung in einer Einrichtung: Sie können Ersatzpflege auch in einer teilstationären oder stationären Einrichtung stattfinden lassen. Z.B. wenn Ihr Vater für zwei Wochen in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim unterkommt, obwohl es eigentlich Ersatzpflege ist (weil Sie Urlaub haben). In solchen Fällen bezahlt die Kasse mit dem Ersatzpflege-Budget aber nur die pflegebedingten Kosten (Pflege, Betreuung) – Unterkunft und Verpflegung müssen privat getragen werden. Das ist analog zur Kurzzeitpflege-Regelung.
Fazit: Ersatzpflege ist eine vielseitige und sinnvolle Leistung, die pflegende Angehörige wirksam entlastet. Wenn Sie sie gut planen, schöpfen Sie sowohl die 42 Tage als auch das Budget optimal aus. Sollte das nicht ausreichen, kann ergänzend die Kurzzeitpflege genutzt werden – mehr dazu folgt weiter unten.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
So geht’s in Lichterfelde. Die Theorie klingt gut – aber wie kommt man nun an die Leistung? Keine Sorge: Die Beantragung ist in der Regel unkompliziert. Folgende Schritte helfen Ihnen dabei:
1. Frühzeitig informieren: Wenn Sie Ersatzpflege nutzen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Pflegekasse (meist Teil der Krankenkasse). Ein Formular („Antrag auf Ersatzpflege“) wird oft bereitgestellt. In Lichterfelde kann dieses meist online oder per Post angefordert werden. Ein Anruf bei der Pflegekasse mit nachträglicher Antragstellung ist ebenfalls ausreichend.
2. Angaben zu Person und Zeitraum machen: Für die Beantragung werden der Name und die Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen, die Zeitspanne der Verhinderung sowie die Ersatzperson benötigt. Beispiel: „Tochter Anna X vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y von 8 bis 17 Uhr.“
3. Kosten nachweisen: Häufig bezahlt man die Ersatzpflege erst einmal selbst und reicht dann Rechnungen oder Quittungen bei der Kasse ein, um die Erstattung zu erhalten. Manche Pflegeeinrichtungen oder -dienste rechnen aber auch direkt mit der Kasse ab – klären Sie das vorher. Wichtig ist, dass Sie sämtliche Belege sammeln: z.B. die Rechnung des PAGELLA Pflegedienstes über die erbrachten Stunden oder eine Quittung über den „Lohn“, den Sie einer Nachbarschaftshilfe bezahlt haben. Auch Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson können Sie einreichen. Die Kasse prüft dann, ob alles erstattungsfähig ist (siehe oben: bei Verwandten evtl. nur Auslagen, keine üppigen Stundenhonorare).
4. Rückwirkend möglich, aber besser früh: Sie dürfen Ersatzpflege nachträglich beantragen – allerdings nur im laufenden Jahr. Viele Pflegekassen erwarten eine vorherige Info, besonders bei direkter Abrechnung mit einem Anbieter. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse schafft schnell Klarheit.
5. Persönliche Beratung in Lichterfelde: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben wichtige Hinweise. Das Angebot ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen korrekt und rechtzeitig beantragen können.
6. Entscheidung der Pflegekasse abwarten: Ist der Antrag vollständig, folgt ein schriftlicher Bescheid. Bei erfüllten Bedingungen wird Ersatzpflege genehmigt. Die Erstattung läuft über Sie oder direkt über den Anbieter – in dem Fall erhalten Sie eine Abrechnungskopie.
Wichtig zu wissen: Der Antrag muss nicht vollständig sein, um gültig zu sein. Geben Sie grob an, wann und wie die Ersatzpflege stattfinden soll – die genaue Pflegeperson und Rechnung können später ergänzt werden.
Praxis-Tipp: Viele pflegende Angehörige in Lichterfelde sind sich unsicher, ob sie Ersatzpflege „verdient“ haben oder ob es nicht kompliziert ist. Lassen Sie sich gesagt sein: Nutzen Sie diese Leistung, wann immer Sie sie brauchen! Sie haben jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt oder Ihr/e Angehörige/r hat es – nun darf davon auch etwas zurückfließen, um Sie zu entlasten. Die Antragsverfahren sind heutzutage eingespielt und relativ bürokratiearm. Notfalls helfen soziale Beratungsstellen oder Ihr Pflegedienst, den Papierkram zu erledigen.
Während der Ersatzpflege: So bleibt alles gut organisiert und abgesichert
Wenn die Ersatzpflege ansteht, dreht sich nicht alles nur um das Finanzielle. Genauso wichtig ist die praktische Organisation und das gute Gefühl für alle Beteiligten. Hier ein paar Hinweise, woran Sie in Lichterfelde denken sollten, wenn Sie eine Pflegevertretung planen:
– Ersatzpflege vorbereiten: Wenn keine professionelle Hilfe einspringt, sondern z. B. ein Nachbar oder ein Bekannter, nehmen Sie sich Zeit für eine gute Übergabe. Ein kleiner Leitfaden mit Pflegeabläufen, Medikamenten und Notfallnummern hilft enorm.
– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.
– Medikamente & Hilfsmittel: Sorgen Sie dafür, dass für den Zeitraum genug Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien im Haus sind. Die Ersatzpflegeperson sollte nicht erst neue Windeln, Verbände oder Medikamente organisieren müssen. Stellen Sie alles griffbereit.
– Pflegegeld prüfen: Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld halbiert, wenn die Abwesenheit täglich mehr als 8 Stunden beträgt. Überprüfen Sie im Nachgang die Abrechnung – falls etwas falsch berechnet wurde, können Sie Einspruch einlegen. Bei stundenweiser Vertretung empfiehlt sich eine eigene Dokumentation.
– Für eine Kurzzeitpflege empfehlen wir, die Einrichtung frühzeitig kennenzulernen. Ein kurzer Besuch oder Schnuppertag kann die Umstellung erleichtern. Viele Heime in Lichterfelde gehen auf individuelle Vorlieben ein – ob Lieblingskaffee oder Schlafkissen. So fühlen sich alle Beteiligten sicher und wohl.
– Urlaubsmodus aktiv: Lassen Sie eine Notfallnummer da, aber delegieren Sie Alltagsanfragen – z. B. an ein Familienmitglied, das zu Hause ist. So bleibt die Verbindung bestehen, ohne dass Sie ständig unterbrochen werden.
– Kein schlechtes Gewissen: Es ist völlig normal, bei einer Auszeit gemischte Gefühle zu haben. Doch bedenken Sie: Ihre Erholung ist wichtig, um langfristig für andere da zu sein. Ersatzpflege hilft genau dabei. Sprechen Sie offen mit Ihrem Angehörigen – oft ist Verständnis und Zustimmung größer als erwartet.
Durch rechtzeitige Planung und offene Kommunikation sorgen Sie dafür, dass die Ersatzpflege in Lichterfelde stressfrei verläuft. So schaffen Sie Entlastung für sich und Verlässlichkeit für Ihren Angehörigen – eine wichtige Balance für alle.
Haben Sie Fragen? Unser Pflegedienst Pagella in Lichterfelde hilft Ihnen gerne weiter. Neben professioneller Unterstützung bieten wir auch kompetente Beratung und Betreuung durch unser engagiertes Team. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, lokale Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Kräfte zu bewahren und Ihre Pflegearbeit nachhaltig zu gestalten.
Nutzen Sie die Ersatzpflege, um sich wohltuende Pausen zu gönnen und dadurch langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben sorgen zu können. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine verantwortungsvolle Entscheidung, sowohl für Ihre eigene Gesundheit als auch für die des Pflegebedürftigen.
Fazit: Die Ersatzpflege ist ein wesentliches Werkzeug, um Ihre häusliche Pflege in Lichterfelde und ganz Deutschland zu gewährleisten. Sie verschafft Ihnen nicht nur zeitliche Erleichterung, sondern auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause brauchen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen dabei, diese Leistung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholungsphasen, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und sorgen Sie rechtzeitig für eine verlässliche Ersatzpflege, damit Ihre Gesundheit und die Betreuung Ihres Angehörigen bestens gesichert sind.
Was Angehörige zur Ersatzpflege oft wissen möchten
Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen, die pflegende Angehörige in Lichterfelde rund um die Ersatzpflege haben. Diese FAQ sollen noch offene Punkte klären und Ihnen helfen, das Thema vollends zu durchdringen.
Worin liegt der Unterschied zwischen Ersatzpflege und Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt und kommt oft nach Krankenhausaufenthalten zum Einsatz – meist für mehrere Wochen am Stück. Ersatzpflege dagegen wird im häuslichen Umfeld genutzt, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Bisher lag die zeitliche Grenze bei 6 Wochen (bei Kurzzeitpflege 8 Wochen), ab Juli 2025 gelten 8 Wochen für beide. Die Budgets sind getrennt, können aber kombiniert eingesetzt werden. Kurz gesagt: stationär = Kurzzeitpflege, zuhause = Ersatzpflege.
Kann ich Ersatzpflege und Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja, eine Kombination von Ersatzpflege und Kurzzeitpflege ist problemlos möglich – sofern Sie die jeweiligen Grenzen einhalten. Bei ausgeschöpften 6 Wochen Ersatzpflege können zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege genutzt werden. Auch das Budget ist flexibel: Nicht genutzte Mittel der einen Leistung können teilweise für die andere verwendet werden. Ab Juli 2025 entfällt diese Trennung, weil es dann ein gemeinsames Budget von 3.539 € gibt. Wichtig: Die Vorpflegezeit-Regelung bleibt bei Ersatzpflege bestehen – nicht aber bei Kurzzeitpflege.
Muss ich die vollen 6 Wochen am Stück nehmen?
Nein, es ist nicht notwendig, die vollen 6 Wochen durchgehend zu nutzen. Ersatzpflege kann aufgeteilt werden – z. B. tageweise oder stundenweise, je nach Bedarf. Entscheidend ist nur die Gesamtanzahl der Tage im Jahr.
Wie funktioniert Ersatzpflege bei kurzen Abwesenheiten im Alltag?
Ja, das ist möglich. Ersatzpflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden – z. B. wenn Sie einen Arzttermin haben oder einen freien Vormittag brauchen. Solange Ihre Abwesenheit unter 8 Stunden pro Tag bleibt, zählt es nicht als voller Verhinderungstag, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Fallen bei der Inanspruchnahme von Ersatzpflege Kosten an?
Die Leistung an sich ist für Sie kostenlos, d.h. es fallen keine Zuzahlungen wie bei manch anderer Leistung an. Allerdings müssen Kosten, die über dem Budget liegen, selbst getragen werden. Beispiel: Sie engagieren einen Pflegedienst für 8 Stunden täglich 7 Tage (also 56 Stunden zu je 35 € = 1.960 €). Die Kasse würde davon 1.685 € übernehmen, die restlichen ~275 € müssen Sie selbst zahlen – es sei denn, Sie stocken mit Kurzzeitpflegebudget auf. In einer Einrichtung kommen eventuelle Hotelkosten (Essen/Unterkunft) dazu, die die Pflegekasse nicht zahlt; diese variieren je nach Heim, häufig ~30–50 € pro Tag, die privat zu zahlen sind. Nicht zuletzt: Wenn Sie verreisen, zahlt die Kasse zwar die Ersatzpflege zu Hause, aber natürlich nicht Ihren Urlaub. Fazit: Im Normalfall übernimmt die Pflegeversicherung alles, was mit der Ersatzpflege direkt zu tun hat – Sie sollten aber immer die genehmigten Beträge im Blick behalten, um mögliche Eigenkosten abschätzen zu können.
Welche Änderungen gibt es bei der Ersatzpflege im Jahr 2025?
2025 gab es eine Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde der Erstattungsbetrag auf 1.685 € erhöht (zuvor 1612 €) und der übertragbare Kurzzeitpflegeanteil auf 843 € (zuvor 806 €). Außerdem wird ab 1. Juli 2025 die maximale Dauer auf 8 Wochen erhöht und die 6-Monate-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Ersatzpflege (3539 €). Diese Änderungen verbessern die Leistung deutlich: mehr Geld, länger nutzbar, einfachere Regeln. Alle hier im Artikel genannten Werte sind bereits auf dem Stand 2025.
Wie oft im Jahr kann ich Ersatzpflege beantragen?
Ja, es ist möglich, Ersatzpflege mehrfach im Jahr zu beantragen. Viele Pflegekassen nehmen dies flexibel auf und erlauben auch formlosere Anmeldungen, solange das Budget und die Tage nicht überschritten werden. Einige Pflegepersonen teilen ihrer Kasse im Voraus ihre Planungen mit, z. B. für eine Woche im Sommer und eine im Herbst. Das ist nicht erforderlich, aber hilft, die Kasse frühzeitig zu informieren. Jede Ersatzpflegeleistung wird separat abgerechnet – wichtig ist, dass Sie Belege für jedes Ereignis einreichen.
Wie kann ich die passende Ersatzpflege für Ersatzpflege organisieren?
Ja, es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, die Ihnen helfen, Ersatzpflege zu finden. In Lichterfelde können Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus wenden, wenn relevant. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls weiter und bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Lichterfelde bieten auch nützliche Informationen und vermitteln freie Plätze.
Wird die Zeit der Ersatzpflege bei der Pflegezeit berücksichtigt?
Es gibt zwei Aspekte: Auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche oder ähnliches hat Ersatzpflege keinen Einfluss, Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie Pflegezeit oder Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Allerdings wird die Ersatzpflege auf die jährlichen 42 Tage angerechnet – genau dafür ist sie da. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt davon unberührt.
Kann ich meine Auszeit während Ersatzpflege im Ausland verbringen?
Ja, als pflegende Person dürfen Sie ins Ausland reisen, während Sie Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland bleiben muss, aber Ihr Aufenthalt ist flexibel. Sie sollten nur sicherstellen, dass Sie für Notfälle telefonisch erreichbar sind. Sollte die pflegebedürftige Person mit ins Ausland reisen, handelt es sich um einen Sonderfall – die Pflege dort wird nicht als Ersatzpflege anerkannt, sondern zählt unter Auslandspflege.