Ersatzpflege Hohenschönhausen – Der große Überblick für Angehörige in der Pflege


Pflegende Angehörige stehen oft unter Dauerbelastung. Die eigenen Bedürfnisse rücken dabei in den Hintergrund. Genau dafür gibt es die Ersatzpflege: Sie sorgt in Hohenschönhausen dafür, dass Angehörige zur Ruhe kommen können, während ein professioneller Dienst die Pflege zuverlässig übernimmt.


In diesem Beitrag erfahren Sie alles zur Ersatzpflege – von den formalen Voraussetzungen über die Leistungen bis hin zur Antragstellung und den Änderungen für das Jahr 2025. Wir unterstützen pflegende Angehörige mit verständlichen Infos und klaren Handlungsempfehlungen.


Was bedeutet Ersatzpflege konkret? Die Ersatzpflege – auch als Ersatz- oder Urlaubspflege bekannt – ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Sei es wegen Erholung, Krankheit oder anderen Verpflichtungen – die Pflege Ihrer Liebsten ist weiterhin gesichert.


Die Ersatzpflege sichert die Versorgung Ihres Angehörigen, wenn Sie verhindert sind. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzperson oder Einrichtung. Ähnlich wie eine Vertretung im Berufsleben springt jemand ein – organisiert und finanziert durch die Pflegeversicherung. Ihnen stehen jährlich 42 Tage zu.



Ob einige Stunden, Tage oder Wochen: Ersatzpflege lässt sich ganz flexibel einsetzen. Sie ersetzt die Pflege nicht dauerhaft, sondern überbrückt eine temporäre Verhinderung. Danach übernehmen Sie wieder. Während Ihrer Auszeit sichern Pflegedienste oder Angehörige die Versorgung. Das Ziel: Ihre Entlastung ohne Qualitätseinbußen. Ersatzpflege hilft, wenn Pflegepersonen mal eine Pause einlegen müssen.


Die Ersatzpflege entlastet pflegende Angehörige spürbar und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige weiterhin gut betreut sind. Im Folgenden erklären wir, welche Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sein müssen.

Ob Sie Anspruch auf Ersatzpflege haben, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.

Nicht jede Pflegesituation berechtigt automatisch zur Ersatzpflege. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.


– Pflegegrad 2 oder höher: Um Ersatzpflege nutzen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 stehen stattdessen andere Hilfen wie der Entlastungsbetrag zur Verfügung.


– Sechs Monate häusliche Pflege vorab: Um Ersatzpflege beantragen zu können, musste bisher eine pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate zuhause betreut worden sein. Diese Voraussetzung fällt jedoch ab Juli 2025 weg. Ab dann kann Ersatzpflege sofort nach Erhalt des Pflegegrads in Anspruch genommen werden – ideal für frisch eingestiegene Pflegepersonen.


– Pflege durch nahestehende Person: Sie gelten als Pflegeperson, wenn Sie die Betreuung im Alltag hauptsächlich selbst übernehmen – z. B. als Kind, Partner oder Freund. Entscheidend ist, dass Sie unentgeltlich pflegen und bei der Kasse registriert sind. Nur dann kann Ersatzpflege bei Verhinderung geltend gemacht werden.


– Keine Verhinderungspflege im Heim: Die Ersatzpflege ist für Pflegebedürftige gedacht, die zuhause betreut werden. In stationären Einrichtungen ist die Urlaubsvertretung über das Personal geregelt – daher besteht dort kein Anspruch.


Sind diese Bedingungen gegeben, haben pflegende Angehörige grundsätzlich Anspruch auf Ersatzpflege. Die Pflegekasse richtet ein Budget ein, das für Ersatzpflege verwendet werden darf. Beispiel: Frau M. kümmert sich seit einem Jahr um ihren Vater (Pflegegrad 3) in Hohenschönhausen.


Frau M. ist als Pflegeperson gemeldet und erfüllt die Vorpflegezeit. Für ihren geplanten Urlaub im Sommer darf sie Ersatzpflege in Anspruch nehmen – etwa durch eine bezahlte Vertretung im Umfeld oder einen ambulanten Dienst. Ihre Pflegekasse übernimmt die entstehenden Kosten.


Ersatzpflege Leistungen im Überblick: Dauer & Kosten 2025 Die Ersatzpflege verschafft pflegenden Angehörigen eine befristete Auszeit und deckt dabei Kosten bis zu festgelegten Höchstgrenzen ab. Folgend finden Sie die relevanten Eckdaten für das Jahr 2025:


Maximale Dauer: Derzeit umfasst Ersatzpflege bis zu 42 Kalendertage im Jahr. Ab Juli 2025 steigt der Anspruch auf 56 Tage jährlich. Diese 8 Wochen können flexibel geplant und auch gestückelt werden – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf:


– Nutzen Sie z. B. 2 Wochen Verhinderung am Stück, stehen Ihnen für das restliche Jahr noch 28 Tage zur Verfügung.


– Auch eine stundenweise Nutzung von Ersatzpflege ist möglich: Wenn Sie z. B. einmal pro Woche für 4 Stunden eine Ersatzpflege benötigen, wird kein voller Verhinderungstag angerechnet – sofern die Vertretung unter 8 Stunden bleibt. Das Pflegegeld bleibt dabei erhalten. Ideal also für regelmäßige kurze Pausen oder wichtige Termine.


– Wenn die Ersatzpflege an einem Tag länger als 8 Stunden dauert, gilt dieser Tag als voller Verhinderungstag und wird vom Jahreskontingent abgezogen.


Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Ersatzpflege bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Betrag um 73 Euro angehoben. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt 2.528 Euro zur Verfügung stehen.


Ab 1. Juli 2025 gilt für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro. Sie können es frei aufteilen – Hauptsache, Sie bleiben im Gesamtbetrag. Die Regelung zur Umwidmung von Kurzzeitpflege-Geldern gilt weiterhin und ermöglicht bis zu 2.528 Euro für Ersatzpflege.


Pflegegeld während der Ersatzpflege: Auch wenn Sie die Ersatzpflege nutzen, fließt weiter Pflegegeld – allerdings nur zur Hälfte. Bis zu sechs Wochen im Jahr wird die Hälfte des regulären Betrags an die pflegebedürftige Person überwiesen.


Die Zahlung zu 50 % würdigt den Einsatz pflegender Angehöriger ohne Gehalt. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 €/Monat. Während 14 Tagen Ersatzpflege beträgt die Zahlung ca. 299,50 €. Achtung: Unter 8 Stunden täglich bleibt das Pflegegeld unangetastet.


Ab Juli 2025 steigt die Dauer auf 8 Wochen, in denen das Pflegegeld halbiert weiterläuft – der erste und letzte Tag werden voll gezahlt. Das bedeutet: Sie bleiben auch während der Pause finanziell abgesichert. Doch wer darf in dieser Zeit die Pflege übernehmen?


Ersatzpflege darf durch viele erfolgen – Pflegekräfte, Nachbarn, Familienangehörige. Aber Achtung: Die Pflegekasse unterscheidet zwischen verwandten und nicht verwandten Personen. Das wirkt sich auf die Erstattung aus.

– Professionelle oder entfernte Pflegeperson: Wenn jemand die Pflege übernimmt, der nicht nahe verwandt/verschwägert ist und nicht im selben Haushalt lebt, werden volle Kosten bis 1.685 € erstattet. Das gilt also für Pflegedienst-Mitarbeiter, Nachbarn, Freundinnen oder auch entferntere Verwandte (Cousins, Nichten etc.).

– Nahe Angehörige als Pflegevertretung: Springt hingegen z.B. Ihre Schwester, Ihr erwachsenes Kind oder Enkelkind ein (also Verwandte bis zum 2. Grad oder Haushaltsangehörige), wird die Leistung auf den 1,5-fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Warum? Die Idee dahinter ist, dass Ersatzpflege ursprünglich gedacht war, um externe Hilfe zu finanzieren. Pflegt ein naher Angehöriger, der es normalerweise unentgeltlich tun würde, so will die Kasse nicht mehr zahlen als hätte er Pflegegeld bezogen. Konkret: Bei Pflegegrad 2 (Pflegegeld 347 €) wären das 520,50 € als Limit für Aufwandsentschädigung. Aber: zusätzlich erstattungsfähig sind in diesem Fall notwendige Ausgaben der Pflegeperson, z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, bis zur oben genannten Maximalgrenze (1685/2528 €). In der Praxis können also auch nahe Angehörige die Ersatzpflege übernehmen, bekommen aber eher ihre Unkosten erstattet als einen Lohn in Höhe eines Pflegedienstes. Diese Regel soll Missbrauch verhindern, hat aber in echten Familienfällen wenig Relevanz, da meist sowieso externe Dienste in Anspruch genommen werden für die Ersatzpflege.

– Leistung in einer Einrichtung: Sie können Ersatzpflege auch in einer teilstationären oder stationären Einrichtung stattfinden lassen. Z.B. wenn Ihr Vater für zwei Wochen in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim unterkommt, obwohl es eigentlich Ersatzpflege ist (weil Sie Urlaub haben). In solchen Fällen bezahlt die Kasse mit dem Ersatzpflege-Budget aber nur die pflegebedingten Kosten (Pflege, Betreuung) – Unterkunft und Verpflegung müssen privat getragen werden. Das ist analog zur Kurzzeitpflege-Regelung.


Ersatzpflege bietet eine flexible Möglichkeit zur Entlastung im Pflegealltag. Wenn Sie vorausschauend planen, können Sie das volle Budget und die 42 Tage ausschöpfen. Sollte mehr nötig sein – etwa bei längerer Abwesenheit –, lässt sich Ersatzpflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

In Hohenschönhausen beantragen – so einfach geht’s. Die Regeln sind klar, doch wie startet man konkret? Keine Angst: Der Antrag ist meist schnell erledigt. Diese Anleitung zeigt, wie es geht:

1. Informieren Sie frühzeitig Ihre Pflegekasse: Am besten melden Sie Ihrer Pflegeversicherung (Pflegekasse, meist bei der Krankenkasse angesiedelt) so früh wie möglich, dass Sie Ersatzpflege nutzen wollen. Viele Kassen stellen dafür ein Formular bereit („Antrag auf Ersatzpflege“). In Hohenschönhausen können Sie dieses Formular oft online über die Website Ihrer Kasse herunterladen oder per Post anfordern. Einige Kassen bieten sogar Online-Anträge an. Grundsätzlich kann der Antrag auch formlos gestellt werden – ein Anruf bei der Kasse mit entsprechender Antragstellung im Nachgang reicht aus.

2. Daten und Zeitraum angeben: Im Antrag müssen Sie angeben, für wen (Name, Versichertennummer der pflegebedürftigen Person) und durch wen die Pflegevertretung übernommen wird, sowie wann und wie lange die Verhinderung stattfinden soll. Beispiel: „Pflegeperson: Anna X (Tochter) ist vom 10.08. bis 24.08.2025 in Urlaub. Ersatzpflege durch Pflegedienst Y täglich 8-17 Uhr.“


3. Erstattung vorbereiten: In der Regel zahlen Sie die Ersatzpflege vorab und reichen anschließend Nachweise bei der Pflegekasse ein. Einige Dienste wie der PAGELLA Pflegedienst rechnen auch direkt ab – klären Sie das vorab. Achten Sie darauf, alle Belege zu sichern: Leistungen, Quittungen, Fahrtkosten usw.


4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Ersatzpflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.


5. Persönliche Beratung in Hohenschönhausen: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben wichtige Hinweise. Das Angebot ist kostenlos und sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen korrekt und rechtzeitig beantragen können.


6. Entscheidung der Pflegekasse abwarten: Ist der Antrag vollständig, folgt ein schriftlicher Bescheid. Bei erfüllten Bedingungen wird Ersatzpflege genehmigt. Die Erstattung läuft über Sie oder direkt über den Anbieter – in dem Fall erhalten Sie eine Abrechnungskopie.


Wichtig zu wissen: Der Antrag muss nicht vollständig sein, um gültig zu sein. Geben Sie grob an, wann und wie die Ersatzpflege stattfinden soll – die genaue Pflegeperson und Rechnung können später ergänzt werden.


Praxis-Tipp: Viele Angehörige in Hohenschönhausen fragen sich, ob sie Ersatzpflege überhaupt in Anspruch nehmen dürfen – oder ob es zu aufwendig ist. Die Antwort ist klar: Ja, Sie dürfen und sollen! Diese Entlastung ist Teil Ihrer Rechte. Die Antragstellung ist meist unkompliziert, und wenn doch Fragen auftauchen, helfen Beratungsstellen oder Ihr Pflegedienst gern weiter.


Während der Ersatzpflege: So läuft die Ersatzpflege in der Praxis ab


Wenn Sie Ersatzpflege planen, denken Sie nicht nur an die Antragstellung. Für eine entspannte Zeit ist auch eine gute Organisation entscheidend. Hier lesen Sie, was in Hohenschönhausen wichtig ist, wenn Sie eine Pflegevertretung vorbereiten:

– Ersatzpflegeperson einarbeiten: Falls eine Privatperson (z.B. Nachbar oder Familienfreund) einspringt, nehmen Sie sich Zeit, diese Person in die Pflegeroutine einzuführen. Machen Sie einen „Probe-Tag“ oder schreiben Sie die wichtigsten Punkte auf (Medikamentenplan, Vorlieben der Pflegebedürftigen, was tun bei Notfall etc.). So kann die Person sicher und kompetent agieren, während Sie weg sind.


– Dokumente nicht vergessen: Eine Übersicht mit Medikamenten, Versicherungsdaten und wichtigen Telefonnummern sollte immer bereitliegen. Übergeben Sie sie rechtzeitig an den Pflegedienst oder die Ersatzperson – so ist alles sicher geregelt.


– Genügend Materialien bereitstellen: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsartikel wie Windeln oder Kompressen sollten in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ersatzpflege sollte nichts erst besorgen müssen.

– Abrechnung kontrollieren: Bei Ersatzpflege mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit pro Tag halbiert sich das Pflegegeld. Prüfen Sie, ob die Kasse korrekt abgerechnet hat. Für stundenweise Vertretungen (<8h) notieren Sie sich am besten selbst die Tage – falls später Rückfragen entstehen.


– Kurzzeitpflege als „Zuhause auf Zeit“: Planen Sie eine Unterbringung im Pflegeheim, lohnt sich ein Vorabbesuch. Viele Einrichtungen in Hohenschönhausen bieten Kennenlerntermine an, damit sich die Pflegebedürftigen eingewöhnen können. Geben Sie Besonderheiten weiter – so steigt das Wohlbefinden und Ihre Entlastung wird zur echten Erholung.


– Vertrauen schenken: Seien Sie im Ernstfall erreichbar, aber gönnen Sie sich Abstand. Für organisatorische Rückfragen sollte eine zweite Kontaktperson verfügbar sein – damit Sie wirklich durchatmen können, ohne ständig erreichbar zu sein.

– Gefühl von Schuld vermeiden: Viele Pflegepersonen haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie die Pflege „abgeben“. Denken Sie immer daran: Nur wer selbst gesund und erholt ist, kann gut pflegen. Ersatzpflege ist also keine „Laune“, sondern ein wichtiger Teil Ihrer Pflegestrategie. Machen Sie sich das bewusst und kommunizieren Sie offen mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, warum Sie diese Auszeit nehmen. Meistens haben die Pflegebedürftigen sogar ein Interesse daran, dass es Ihnen gut geht und sind mit der Regelung einverstanden.


Eine gut geplante Ersatzpflege hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Pflegebedürftigen. Wenn alles gut organisiert ist, läuft die Vertretung reibungslos. So bleibt Ihnen Raum für Erholung und neue Energie für die weitere Pflege.


Gibt es noch Fragen? In Hohenschönhausen können Sie jederzeit auf die Hilfe unseres Pflegedienstes Pagella zählen. Wir stehen Ihnen mit unserer professionellen Unterstützung zur Seite und bieten Ihnen kompetente Beratung und umfassende Betreuung. Sie können sich natürlich auch an die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen wenden. Doch mit dem Pflegedienst Pagella haben Sie einen Partner, der Sie darin unterstützt, Ihre Energie zu schonen und die Pflege auf Dauer effektiv zu gestalten.

Nutzen Sie die Ersatzpflege, um sich selbst Pausen zu gönnen und sicherzustellen, dass Sie langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben da sein können. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsvolles Handeln gegenüber sich selbst und dem Pflegebedürftigen.



Fazit: Mit der Ersatzpflege haben Sie ein kraftvolles Werkzeug an der Hand, um die Pflege in Hohenschönhausen – und in ganz Deutschland – kontinuierlich zu gewährleisten. Sie sorgt für notwendige zeitliche Entlastung und hilft finanziell, wenn Sie eine Auszeit brauchen oder ausfallen. Die Reformen 2025 haben die Unterstützung noch weiter verbessert. Wir von Pflegedienst Pagella stehen Ihnen zur Seite, um diese Unterstützung optimal zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholung, kennen Sie Ihre Ansprüche und sorgen Sie frühzeitig für eine qualifizierte Ersatzpflege – so bleibt sowohl Ihre eigene Gesundheit als auch die Pflege Ihres Angehörigen bestens gesichert.


Was Angehörige zur Ersatzpflege oft wissen möchten


Viele Angehörige aus Hohenschönhausen stellen ähnliche Fragen zur Ersatzpflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.


Wie kann man Ersatzpflege von Kurzzeitpflege abgrenzen?


Kurzzeitpflege bedeutet: vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung – etwa nach einem Klinikaufenthalt. Ersatzpflege dagegen wird zuhause oder ambulant organisiert, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Während bisher 6 Wochen Ersatzpflege und 8 Wochen Kurzzeitpflege galten, wird ab Juli 2025 angeglichen. Beide Budgets sind eigenständig, können aber aufeinander angerechnet werden.


Wie lassen sich Ersatzpflege und Kurzzeitpflege zusammen nutzen?

Ja, Sie können beide Leistungen im Jahr kombinieren, solange die Höchstansprüche nicht überschritten werden. Wenn z.B. die 6 Wochen Ersatzpflege nicht ausreichen, können Sie zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege nutzen. Auch das Budget kann kombiniert werden: Haben Sie z.B. die vollen 1.685 € für Ersatzpflege verbraucht, können Sie aus dem Kurzzeitpflege-Topf noch bis zu 843 € ins Ersatzpflege-Budget schieben. Umgekehrt geht es ebenso: Wenn Kurzzeitpflege genutzt wird, können ungenutzte Ersatzpflege-Mittel rüber wandern. Ab 1. Juli 2025 entfällt diese Hin- und Herschieberei, weil es dann den gemeinsamen Jahresbetrag gibt – das macht die Kombination nahtlos. Wichtig für 2025: Vorpflegezeit gilt nur für Ersatzpflege. Theoretisch könnten Sie also in den ersten 6 Monaten (wo VP noch nicht geht) stattdessen Kurzzeitpflege beantragen – das ist ein Sonderfall, der in Notsituationen relevant sein kann.


Ist Ersatzpflege nur am Stück möglich oder auch flexibel einsetzbar?


Nein, es ist nicht notwendig, die vollen 6 Wochen durchgehend zu nutzen. Ersatzpflege kann aufgeteilt werden – z. B. tageweise oder stundenweise, je nach Bedarf. Entscheidend ist nur die Gesamtanzahl der Tage im Jahr.


Kann Ersatzpflege auch für einzelne Stunden am Tag genutzt werden?


Ja, Ersatzpflege kann flexibel eingesetzt werden – auch für einzelne Stunden. Wichtig ist: Solange Sie pro Tag weniger als 8 Stunden abwesend sind, zählt es nicht als voller Tag, und das Pflegegeld wird nicht reduziert.

Kostet mich Ersatzpflege etwas?


Grundsätzlich ist Ersatzpflege für Sie als Pflegeperson kostenlos – es entstehen keine Zuzahlungen wie bei anderen Leistungen. Allerdings übernimmt die Pflegekasse nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze (z. B. 1.685 €). Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, zahlen Sie den Differenzbetrag selbst oder stocken mit Kurzzeitpflege auf. Bei stationärer Ersatzpflege kommen Unterkunft und Verpflegung hinzu (~30–50 €/Tag). Auch Ihren Urlaub müssen Sie selbst finanzieren. Wichtig: Die Pflegekasse trägt die pflegebezogenen Kosten – alles andere sollten Sie vorab durchrechnen.


Was ist neu bei der Ersatzpflege ab 2025?


Ab 2025 gibt es bedeutende Verbesserungen für Ersatzpflege: Der Erstattungsbetrag wurde auf 1.685 € erhöht, und der Kurzzeitpflegeanteil, der übertragen werden kann, wurde auf 843 € angehoben. Ab Juli 2025 wird die Dauer auf 8 Wochen verlängert und die 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt. Zudem wird es ab Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Ersatzpflege geben, was die Handhabung vereinfacht und die Leistung verbessert.


Wie oft im Jahr kann ich Ersatzpflege beantragen?


Ja, Sie dürfen Ersatzpflege mehrfach im Jahr nutzen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Die meisten Pflegekassen handhaben das pragmatisch und ermöglichen es, formlos mitzuteilen, wann Ersatzpflege benötigt wird. Manche Pflegepersonen informieren die Kasse auch im Voraus über geplante Zeiträume, z. B. „1 Woche im Juni, 1 Woche im September“. Dies ist jedoch nicht notwendig – jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet und Belege müssen für jedes Ereignis eingereicht werden.

Gibt es Unterstützung, um eine passende Ersatzpflege zu finden?


Ja, es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, die Ihnen helfen, Ersatzpflege zu finden. In Hohenschönhausen können Sie sich an Pflegestützpunkte oder den Sozialdienst im Krankenhaus wenden, wenn relevant. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls weiter und bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Hohenschönhausen bieten auch nützliche Informationen und vermitteln freie Plätze.


Zählt Ersatzpflege zur Pflegezeit?


Wichtig zu wissen: Ersatzpflege hat keinen Einfluss auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche – Sie behalten weiterhin Ihren Status als Pflegeperson. Wenn Sie z.B. Rentenbeiträge oder Pflegezeit im Beruf angemeldet haben, bleibt das auch während der kurzen Verhinderung erhalten. Es wird allerdings auf die 42 Tage jährlich angerechnet, was der Zweck dieser Leistung ist. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt unverändert.


Kann ich meine Auszeit während Ersatzpflege im Ausland verbringen?


Ja, Sie können während Ersatzpflege auch ins Ausland reisen. Ihre Erreichbarkeit sollte jedoch im Notfall gewährleistet sein. Die Ersatzpflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt werden muss, aber Ihr Urlaubsort spielt keine Rolle. Wenn die pflegebedürftige Person mit Ihnen ins Ausland reist, gelten besondere Regeln, die unter Auslandspflege fallen.