Ersatzpflege Friedenau – Der große Überblick für Angehörige in der Pflege
Pflege im familiären Umfeld ist eine Herzensangelegenheit, doch sie verlangt körperlich wie emotional viel ab. Wenn keine Zeit zur Erholung bleibt, wird es belastend. Mit der Ersatzpflege können Angehörige in Friedenau eine wichtige Auszeit nehmen, ohne die Versorgung ihres Angehörigen zu gefährden.
Unser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick zur Ersatzpflege – inklusive Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen, Antragstellung und Neuerungen im Jahr 2025. Wir möchten pflegenden Angehörigen in Friedenau Orientierung geben, damit sie diese Entlastung bestmöglich für sich nutzen können.
Die sogenannte Ersatzpflege ist eine Entlastungsleistung für pflegende Angehörige und wird oft auch als Ersatzpflege bezeichnet. Wenn Sie krank sind, verreisen möchten oder kurzfristig ausfallen, sorgt die Pflegeversicherung dafür, dass Ihr Angehöriger weiterhin gut versorgt ist.
In all diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – also eine andere Person oder Einrichtung, die Ihren Pflegebedürftigen in dieser Zeit versorgt. Stellen Sie sich die Ersatzpflege wie eine Vertretung im Beruf vor: Wenn Sie ausfallen, springt jemand ein. Nur dass es hier nicht der Chef organisiert, sondern die Pflegekasse zahlt. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen in Friedenau bis zu 6 Wochen (42 Tage) Ersatzpflege zu.
Die Inanspruchnahme kann flexibel erfolgen – tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum. Ersatzpflege ergänzt die häusliche Pflege und ersetzt sie nicht dauerhaft. Nach der Auszeit führen Sie die Pflege wie gewohnt fort. Während Ihrer Abwesenheit wird Ihr Angehöriger durch einen Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson oder in einer Einrichtung professionell betreut. So bleibt die Pflegequalität erhalten. Ersatzpflege ist Ihre Entlastung, wenn Sie mal nicht da sein können.
Sie schützt pflegende Angehörige vor Überlastung und stellt sicher, dass die Pflege auch bei Ausfällen weitergeführt wird. Im nächsten Abschnitt zeigen wir, wer auf diese Leistung zugreifen kann.
Wer genau darf Ersatzpflege nutzen?
Nicht jede Pflegesituation qualifiziert automatisch für Ersatzpflege. Die Pflegeversicherung hat einige Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können.
– Pflegegrad 2 oder höher: Um Ersatzpflege nutzen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 stehen stattdessen andere Hilfen wie der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
– Sechs Monate vorher häuslich gepflegt: Für den Anspruch auf Ersatzpflege muss die pflegebedürftige Person bislang mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut worden sein. Das stellt sicher, dass kurzfristige Pflegesituationen nicht darunterfallen. Wichtig: Ab Juli 2025 fällt diese Vorpflegezeit weg – dann kann Ersatzpflege direkt ab Pflegegrad-Erteilung beantragt werden, auch bei neuen Pflegeverhältnissen.
– Unentgeltliche Pflege durch Angehörige: Anspruch auf Ersatzpflege besteht nur, wenn die Betreuung nicht durch Profis, sondern primär durch Angehörige oder Freunde erfolgt – ohne Bezahlung. Wichtig: Sie müssen bei der Pflegekasse offiziell als Pflegeperson gemeldet sein. Sonst erfolgt im Verhinderungsfall keine Kostenübernahme.
– Nur bei häuslicher Pflege: Die Ersatzpflege greift ausschließlich, wenn die Pflege im privaten Umfeld erfolgt. Bei stationärer Pflege in einem Heim bestehen andere Regelungen, sodass diese Leistung nicht genutzt werden kann.
Trifft alles zu, dürfen Sie als betreuende Bezugsperson Ersatzpflege beantragen. Ihre Pflegekasse stellt ein Jahresbudget bereit, das zur Finanzierung der Ersatzpflege genutzt werden kann. Beispiel: Frau M. versorgt seit einem Jahr ihren Vater (Pflegegrad 3) im häuslichen Umfeld in Friedenau.
Da Frau M. bereits über 6 Monate pflegt, ist die Vorpflegezeit erfüllt. Für ihren zweiwöchigen Sommerurlaub kann sie nun Ersatzpflege beantragen – z.B. über einen Pflegedienst oder eine Person aus dem Umfeld. Die Pflegekasse übernimmt die Ausgaben im Rahmen des festgelegten Betrags.
Leistungsumfang der Ersatzpflege 2025: Zeit & Erstattung Die Ersatzpflege schafft Freiräume im Pflegealltag und übernimmt die Kosten für die Vertretung bis zu einer definierten Obergrenze. Hier sind die wichtigsten Zahlen und Fakten für 2025:
Maximale Dauer: Pro Kalenderjahr erhalten Sie 42 Tage Ersatzpflege, also insgesamt 6 Wochen Entlastung. Ab dem 1. Juli 2025 steigt dieser Anspruch sogar auf 56 Tage – ein Plus an Flexibilität. Die Tage lassen sich frei einteilen und auch stundenweise nutzen:
– Sie können beispielsweise einmal 2 Wochen am Stück nehmen (14 Tage) und haben dann immer noch 28 Tage übrig.
– Ersatzpflege lässt sich auch stundenweise nutzen: Wenn Sie zum Beispiel wöchentlich 4 Stunden Entlastung benötigen, zählt das nicht als voller Verhinderungstag – solange die Ersatzpflege unter 8 Stunden bleibt. Dadurch bleibt Ihr Anspruch nahezu unberührt und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
– Sobald Sie an einem Tag mehr als 8 Stunden verhindert sind, zählt dieser Tag vollständig zur Ersatzpflege – also als ein voller Tag des Kontingents.
Für Ersatzpflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.685 Euro jährlich bereit – das ist der neue Höchstbetrag ab 2025 (zuvor 1.612 Euro). Bei Bedarf lässt sich das Budget um bis zu 843 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Topf erhöhen, sodass insgesamt 2.528 Euro nutzbar sind.
Ab 1. Juli 2025 gilt für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro. Sie können es frei aufteilen – Hauptsache, Sie bleiben im Gesamtbetrag. Die Regelung zur Umwidmung von Kurzzeitpflege-Geldern gilt weiterhin und ermöglicht bis zu 2.528 Euro für Ersatzpflege.
Pflegegeld während Ersatzpflege: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht voll gezahlt, sondern zu 50 Prozent. Dieser Betrag wird bis zu sechs Wochen pro Jahr weiterhin überwiesen – abhängig vom Pflegegrad der gepflegten Person.
Das soll anerkennen, dass die Pflegeperson ja sonst kein Geld für ihre Tätigkeit erhält. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro/Monat; während einer Ersatzpflege von z.B. 14 Tagen würden für diese halben Monate je ca. 299,50 Euro weitergezahlt werden. Ausnahme: Wie oben erwähnt, wenn die Ersatzpflege am Tag weniger als 8h dauert (stundenweise), erfolgt keine Kürzung – das Pflegegeld läuft normal weiter, als wären Sie gar nicht abwesend gewesen.
Ab Juli 2025 steigt die Dauer auf 8 Wochen, in denen das Pflegegeld halbiert weiterläuft – der erste und letzte Tag werden voll gezahlt. Das bedeutet: Sie bleiben auch während der Pause finanziell abgesichert. Doch wer darf in dieser Zeit die Pflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann grundsätzlich von vielen übernommen werden: ambulante Dienste, vertraute Personen aus dem Umfeld oder Angehörige. Aber: Die Pflegekasse unterscheidet bei der Erstattung je nach Verhältnis zur pflegebedürftigen Person.
– Fremde oder entferntere Personen: Wenn die Pflege nicht durch nahe Angehörige erfolgt, sondern z. B. durch Nachbarn, Freunde oder Pflegedienste, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 € jährlich. Voraussetzung: kein gemeinsamer Haushalt.
– Übernehmen nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder Haushaltsangehörige die Pflege, wird nur das 1,5-Fache des Pflegegeldes erstattet. Bei Pflegegrad 2 (347 €) wären das max. 520,50 €. Zusätzlich gelten echte Ausgaben wie Fahrtkosten als erstattungsfähig – bis zur Maximalgrenze von 1.685 € bzw. 2.528 €. Die Regel soll Missbrauch vermeiden, ist aber in der Praxis selten relevant.
– Wenn die Ersatzpflege in einer teilstationären Einrichtung stattfindet, z. B. bei kurzfristigem Heimaufenthalt, übernimmt die Kasse nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Diese Regelung entspricht der bei der Kurzzeitpflege.
Ersatzpflege bietet eine flexible Möglichkeit zur Entlastung im Pflegealltag. Wenn Sie vorausschauend planen, können Sie das volle Budget und die 42 Tage ausschöpfen. Sollte mehr nötig sein – etwa bei längerer Abwesenheit –, lässt sich Ersatzpflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Verhinderungspflege beantragen
Wie stelle ich in Friedenau den Antrag? Die Informationen helfen, doch der nächste Schritt zählt. Die Beantragung ist zum Glück nicht schwer. Mit dieser kurzen Schritt-für-Schritt-Erklärung kommen Sie sicher ans Ziel:
1. Frühzeitig informieren: Wenn Sie Ersatzpflege nutzen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Pflegekasse (meist Teil der Krankenkasse). Ein Formular („Antrag auf Ersatzpflege“) wird oft bereitgestellt. In Friedenau kann dieses meist online oder per Post angefordert werden. Ein Anruf bei der Pflegekasse mit nachträglicher Antragstellung ist ebenfalls ausreichend.
2. Daten und Zeitraum angeben: Im Antrag müssen Sie angeben, für wen (Name, Versichertennummer der pflegebedürftigen Person) und durch wen die Pflegevertretung übernommen wird, sowie wann und wie lange die Verhinderung stattfinden soll. Beispiel: „Pflegeperson: Anna X (Tochter) ist vom 10.08. bis 24.08.2025 in Urlaub. Ersatzpflege durch Pflegedienst Y täglich 8-17 Uhr.“
3. Quittungen & Rechnungen sammeln: Meist erfolgt die Zahlung für Ersatzpflege zunächst durch Sie – mit späterer Erstattung über die Pflegekasse. Einige Anbieter wie der PAGELLA Pflegedienst können direkt mit der Kasse abrechnen. Wichtig: Belege aufbewahren – egal ob Stundenrechnung oder Fahrkostennachweis.
4. Fristen beachten: Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie rückwirkend für das laufende Kalenderjahr stellen. Dennoch ist es ratsam, nicht bis Jahresende zu warten. Melden Sie sich idealerweise kurz vor oder direkt nach der Inanspruchnahme der Ersatzpflege. Einige Pflegekassen möchten den Antrag im Voraus – vor allem, wenn sie direkt mit einem Pflegedienst abrechnen sollen. Tipp: Rufen Sie kurz bei Ihrer Kasse an und sagen Sie, ab wann Sie eine Vertretung brauchen, diese helfen oft mit den Formalitäten.
5. Unterstützung durch Pflegestützpunkte: In Friedenau gibt es Pflegestützpunkte und Beratungsstellen, die Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen können. Zögern Sie nicht, solche kostenlose Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Sie stellen sicher, dass nichts vergessen wird und informieren Sie über alle Rechte.
6. Bescheid abwarten: Nach Einreichen der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, ob die Leistung bewilligt wird (in aller Regel: ja, wenn Voraussetzungen erfüllt). Die Erstattung erfolgt entweder durch Überweisung an Sie oder durch direkte Kostendeckung (wenn z.B. Pflegedienst direkt abrechnet, bekommen Sie eine Abrechnungskopie).
Keine Sorge: Sie müssen beim ersten Antrag nicht alle Daten zur Vertretung kennen. Es reicht, wenn Sie den Zeitraum nennen und angeben, dass Ersatzpflege nötig ist. Die Rechnung und Details können später folgen – Hauptsache, die Pflegekasse ist informiert.
Praxis-Tipp für Friedenau: Nutzen Sie Ersatzpflege, wenn Sie eine Pause brauchen – ohne schlechtes Gewissen. Diese Leistung steht Ihnen zu und ist bewusst zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen worden. Der Aufwand ist gering, die Unterstützung groß. Bei Unsicherheiten helfen Pflegedienste oder Beratungsstellen gerne weiter.
Während der Ersatzpflege: So bleibt alles gut organisiert und abgesichert
Wenn die Ersatzpflege ansteht, dreht sich nicht alles nur um das Finanzielle. Genauso wichtig ist die praktische Organisation und das gute Gefühl für alle Beteiligten. Hier ein paar Hinweise, woran Sie in Friedenau denken sollten, wenn Sie eine Pflegevertretung planen:
– Privatperson einweisen: Soll ein Freund, Nachbar oder entfernter Angehöriger übernehmen, machen Sie ihn mit allem vertraut. Ein Probetag, ein schriftlicher Pflegeablauf und Hinweise zu Medikamenten schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.
– Wichtige Dokumente bereitlegen: Denken Sie an Medikamentenplan, Krankenkassenkarte und wichtige Telefonnummern (Hausarzt, Apotheke, Ihre Erreichbarkeit im Urlaub). Diese Infos helfen der Ersatzpflege enorm – ob privat oder professionell.
– Vorräte prüfen: Achten Sie darauf, dass während Ihrer Abwesenheit ausreichend Medikamente, Hilfsmittel und Pflegebedarf vorhanden sind. Die Vertretung sollte alles zur Hand haben – von der Tablette bis zum Verbandsmaterial.
– Abrechnung kontrollieren: Bei Ersatzpflege mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit pro Tag halbiert sich das Pflegegeld. Prüfen Sie, ob die Kasse korrekt abgerechnet hat. Für stundenweise Vertretungen (<8h) notieren Sie sich am besten selbst die Tage – falls später Rückfragen entstehen.
– Kurzzeitpflege als „Zuhause auf Zeit“: Planen Sie eine Unterbringung im Pflegeheim, lohnt sich ein Vorabbesuch. Viele Einrichtungen in Friedenau bieten Kennenlerntermine an, damit sich die Pflegebedürftigen eingewöhnen können. Geben Sie Besonderheiten weiter – so steigt das Wohlbefinden und Ihre Entlastung wird zur echten Erholung.
– Erreichbarkeit: Hinterlassen Sie eine Kontaktmöglichkeit, wie Sie erreichbar sind, aber versuchen Sie auch, Vertrauen zu haben und Abstand zu gewinnen. Die Vertretung sollte Sie natürlich im Notfall erreichen können – aber für Kleinigkeiten am besten eine andere Kontaktperson angeben (z.B. jemand aus der Familie, der nicht mit im Urlaub ist). So können Sie wirklich abschalten.
– Kein schlechtes Gewissen: Es ist völlig normal, bei einer Auszeit gemischte Gefühle zu haben. Doch bedenken Sie: Ihre Erholung ist wichtig, um langfristig für andere da zu sein. Ersatzpflege hilft genau dabei. Sprechen Sie offen mit Ihrem Angehörigen – oft ist Verständnis und Zustimmung größer als erwartet.
Eine gut geplante Ersatzpflege hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Pflegebedürftigen. Wenn alles gut organisiert ist, läuft die Vertretung reibungslos. So bleibt Ihnen Raum für Erholung und neue Energie für die weitere Pflege.
Haben Sie noch Fragen? In Friedenau ist unser Pflegedienst Pagella jederzeit für Sie da. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und kompetente Beratung durch unser engagiertes Team. Natürlich können Sie sich auch an die Pflegekasse, örtliche Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen wenden. Doch mit Pflegedienst Pagella haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen hilft, Ihre Ressourcen zu schonen und die Pflegearbeit langfristig und nachhaltig zu gestalten.
Nutzen Sie die Ersatzpflege, um sich regelmäßige Pausen zu gönnen und sich so langfristig mit frischer Energie und Freude um Ihre Lieben kümmern zu können. Denken Sie daran: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein verantwortungsvoller Schritt sowohl für Sie als auch für den Pflegebedürftigen.
Zusammengefasst: Die Ersatzpflege ist ein essenzielles Instrument, um Ihre häusliche Pflege in Friedenau – und in ganz Deutschland – aufrechtzuerhalten. Sie bietet wertvolle zeitliche Entlastung und finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine Pause benötigen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen, diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie rechtzeitig Ihre Pausen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und sorgen Sie frühzeitig für eine vertrauensvolle Ersatzpflege, um Ihre Gesundheit und die kontinuierliche Pflege Ihres Angehörigen langfristig sicherzustellen.
Häufige Fragen zur Ersatzpflege
Viele Angehörige aus Friedenau stellen ähnliche Fragen zur Ersatzpflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.
Wie unterscheidet sich Ersatzpflege von Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist ebenfalls eine Entlastungsleistung, unterscheidet sich aber darin, dass sie in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) stattfindet und meistens längere Zeit (bis zu 8 Wochen) am Stück genutzt wird, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Ersatzpflege dagegen kann auch zu Hause durch eine andere Person erfolgen. Zeitlich war sie bisher 6 Wochen begrenzt (Kurzzeitpflege 8 Wochen), was ab Juli 2025 angeglichen wird. Finanziell sind die Budgets getrennt, können sich aber gegenseitig ergänzen. Einfach gesagt: Kurzzeitpflege = vorübergehende stationäre Pflege, Ersatzpflege = Ersatzpflege zu Hause oder ambulant, wenn die private Pflegeperson ausfällt.
Wie lassen sich Ersatzpflege und Kurzzeitpflege zusammen nutzen?
Ja, Sie können beide Leistungen im Jahr kombinieren, solange die Höchstansprüche nicht überschritten werden. Wenn z.B. die 6 Wochen Ersatzpflege nicht ausreichen, können Sie zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege nutzen. Auch das Budget kann kombiniert werden: Haben Sie z.B. die vollen 1.685 € für Ersatzpflege verbraucht, können Sie aus dem Kurzzeitpflege-Topf noch bis zu 843 € ins Ersatzpflege-Budget schieben. Umgekehrt geht es ebenso: Wenn Kurzzeitpflege genutzt wird, können ungenutzte Ersatzpflege-Mittel rüber wandern. Ab 1. Juli 2025 entfällt diese Hin- und Herschieberei, weil es dann den gemeinsamen Jahresbetrag gibt – das macht die Kombination nahtlos. Wichtig für 2025: Vorpflegezeit gilt nur für Ersatzpflege. Theoretisch könnten Sie also in den ersten 6 Monaten (wo VP noch nicht geht) stattdessen Kurzzeitpflege beantragen – das ist ein Sonderfall, der in Notsituationen relevant sein kann.
Kann ich Ersatzpflege auch in Teilen nutzen?
Nein, die Leistung kann flexibel in Anspruch genommen werden. Ob ein Tag, mehrere Tage oder ein paar Stunden – alles ist erlaubt, solange Sie innerhalb der vorgesehenen 6 Wochen bleiben (bald 8 Wochen ab Juli 2025).
Kann Ersatzpflege auch für einzelne Stunden am Tag genutzt werden?
Ja, Ersatzpflege funktioniert auch für kurze Zeiträume am Tag. Wenn Sie z. B. vormittags weg sind (unter 8 Stunden), bleibt das Pflegegeld ungekürzt und es wird kein voller Tag vom Jahreskontingent abgezogen.
Welche Kosten entstehen bei der Nutzung von Ersatzpflege?
Sie zahlen für Ersatzpflege in der Regel nichts – die Pflegeversicherung trägt die Kosten bis zur Höchstgrenze. Liegt die Rechnung über dem Budget, übernehmen Sie den Rest selbst oder nutzen das Budget der Kurzzeitpflege mit. In Pflegeheimen zahlen Sie z. B. Unterkunft und Verpflegung extra (~30–50 €/Tag). Die Kasse zahlt die Pflege, nicht Ihre Reise oder private Zusatzleistungen. Fazit: Gut planen, um unnötige Eigenkosten zu vermeiden.
Wie verändert sich Ersatzpflege ab 2025?
2025 bringt einige Verbesserungen: Die Erstattung für Ersatzpflege wurde zum 1. Januar auf 1.685 € erhöht, und der Kurzzeitpflegeanteil ist jetzt auf 843 € gestiegen. Ab Juli 2025 wird die Nutzungsdauer auf 8 Wochen verlängert, und die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für beide Leistungen. Diese Änderungen machen Ersatzpflege und Kurzzeitpflege deutlich flexibler und besser zugänglich.
Ist es möglich, Ersatzpflege mehrere Male im Jahr zu beantragen?
Ja, es ist möglich, Ersatzpflege mehrfach im Jahr zu beantragen. Viele Pflegekassen nehmen dies flexibel auf und erlauben auch formlosere Anmeldungen, solange das Budget und die Tage nicht überschritten werden. Einige Pflegepersonen teilen ihrer Kasse im Voraus ihre Planungen mit, z. B. für eine Woche im Sommer und eine im Herbst. Das ist nicht erforderlich, aber hilft, die Kasse frühzeitig zu informieren. Jede Ersatzpflegeleistung wird separat abgerechnet – wichtig ist, dass Sie Belege für jedes Ereignis einreichen.
Gibt es Unterstützung, um eine passende Ersatzpflege zu finden?
Ja, in Friedenau gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Die Pflegestützpunkte oder der Sozialdienst im Krankenhaus sind erste Anlaufstellen. Auch Ihre Pflegekasse bietet kostenlose Beratung an, die Ihnen hilft, geeignete Ersatzpflege zu finden. Es gibt auch Online-Datenbanken wie die Pflegeberatung Friedenau, die Informationen zu freien Kurzzeitpflege-Plätzen oder Pflegediensten bereitstellt.
Gilt die Ersatzpflege als Pflegezeit?
Es ist wichtig zu wissen: Ersatzpflege beeinflusst nicht Ihre Pflegezeit im Hinblick auf Rentenansprüche oder ähnliche Leistungen – Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie z. B. Pflegezeit oder Rentenbeiträge erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Gleichzeitig wird die Ersatzpflege auf die jährlich verfügbaren 42 Tage angerechnet. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bleibt dabei unverändert.
Kann ich meine Auszeit während Ersatzpflege im Ausland verbringen?