Ersatzpflege Falkenberg – Alles Wichtige für pflegende Angehörige auf einen Blick


Pflegende Angehörige stehen oft unter Dauerbelastung. Die eigenen Bedürfnisse rücken dabei in den Hintergrund. Genau dafür gibt es die Ersatzpflege: Sie sorgt in Falkenberg dafür, dass Angehörige zur Ruhe kommen können, während ein professioneller Dienst die Pflege zuverlässig übernimmt.


In diesem Beitrag erfahren Sie alles zur Ersatzpflege – von den formalen Voraussetzungen über die Leistungen bis hin zur Antragstellung und den Änderungen für das Jahr 2025. Wir unterstützen pflegende Angehörige mit verständlichen Infos und klaren Handlungsempfehlungen.


Ersatzpflege – oftmals auch Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt – bezeichnet eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Gründe dafür gibt es viele: ein geplanter Urlaub, eine eigene Erkrankung oder auch wichtige Termine, die sich nicht verschieben lassen.


Die Ersatzpflege sichert die Versorgung Ihres Angehörigen, wenn Sie verhindert sind. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzperson oder Einrichtung. Ähnlich wie eine Vertretung im Berufsleben springt jemand ein – organisiert und finanziert durch die Pflegeversicherung. Ihnen stehen jährlich 42 Tage zu.



Sie können die Ersatzpflege je nach Bedarf tageweise, stundenweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Hilfe – die Pflegeperson bleibt also weiterhin in der Verantwortung. Ambulante Dienste, Verwandte oder Pflegeeinrichtungen übernehmen die Versorgung vorübergehend. Ersatzpflege sichert die Qualität der Pflege und gibt pflegenden Angehörigen die nötige Erholung.


Diese Leistung bewahrt pflegende Angehörige vor Erschöpfung und garantiert gleichzeitig die zuverlässige Betreuung. Im nächsten Teil klären wir, wer Anspruch auf die Ersatzpflege hat.

Wer hat Anspruch auf Ersatzpflege?

Ob Sie Anspruch auf Ersatzpflege haben, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Die Pflegeversicherung prüft genau, ob Ihre Situation die Anforderungen erfüllt. Im nächsten Abschnitt klären wir, was dafür nötig ist.

– Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten andere Unterstützungen (z.B. den Entlastungsbetrag), aber Ersatzpflege gibt es ab Pflegegrad 2.


– Mindestens 6 Monate Pflege vorher: Die Pflegekasse verlangte bisher, dass eine private Pflegeperson die Betreuung im häuslichen Umfeld für mindestens sechs Monate übernommen hat, bevor Ersatzpflege beantragt werden konnte. Diese Bedingung fällt ab Juli 2025 bundesweit weg – damit wird Ersatzpflege direkt ab Zuerkennung des Pflegegrads möglich, auch ohne Vorpflegezeit.


– Pflege durch Angehörige oder Nahestehende: Sie haben Anspruch auf Ersatzpflege, wenn die Betreuung hauptsächlich unentgeltlich durch eine private Pflegeperson erfolgt. Das kann ein Familienmitglied, Partner oder enger Freund sein. Wichtig ist, dass Sie offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse registriert sind – meist passiert das bei der Beantragung des Pflegegrads. Nur dann ist eine Kostenerstattung möglich.


– Kein stationärer Aufenthalt: Die Ersatzpflege richtet sich an Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Bewohner eines Pflegeheims (Pflegegrad 2-5) haben keinen Anspruch, da Auszeiten dort intern geregelt sind und andere Leistungen gelten.


Sind diese Bedingungen gegeben, haben pflegende Angehörige grundsätzlich Anspruch auf Ersatzpflege. Die Pflegekasse richtet ein Budget ein, das für Ersatzpflege verwendet werden darf. Beispiel: Frau M. kümmert sich seit einem Jahr um ihren Vater (Pflegegrad 3) in Falkenberg.


Die 6-monatige Vorpflegezeit ist erfüllt, Frau M. gilt als Pflegeperson. Für ihren geplanten Sommerurlaub über 14 Tage kann sie Ersatzpflege nutzen – etwa durch einen ambulanten Dienst oder eine bezahlte Nachbarin. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen des genehmigten Budgets.


Dauer und Höhe der Ersatzpflege-Leistung im Jahr 2025 Die Ersatzpflege gibt pflegenden Angehörigen Zeit zur Erholung und übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege. Welche Summen und Zeiträume 2025 gelten, lesen Sie im Überblick:


Maximale Dauer: Derzeit umfasst Ersatzpflege bis zu 42 Kalendertage im Jahr. Ab Juli 2025 steigt der Anspruch auf 56 Tage jährlich. Diese 8 Wochen können flexibel geplant und auch gestückelt werden – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf:


– Nehmen Sie z. B. einmal 2 Wochen Pause, bleiben Ihnen von den 42 Tagen noch 28 übrig – flexibel einsetzbar.


– Ersatzpflege lässt sich auch stundenweise nutzen: Wenn Sie zum Beispiel wöchentlich 4 Stunden Entlastung benötigen, zählt das nicht als voller Verhinderungstag – solange die Ersatzpflege unter 8 Stunden bleibt. Dadurch bleibt Ihr Anspruch nahezu unberührt und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.


– Wenn die Ersatzpflege an einem Tag länger als 8 Stunden dauert, gilt dieser Tag als voller Verhinderungstag und wird vom Jahreskontingent abgezogen.


Mit dem Jahreswechsel 2025 wurde das Budget für Ersatzpflege auf 1.685 Euro erhöht. Zusätzlich darf die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets – bis zu 843 Euro – umgewidmet werden. Insgesamt stehen somit maximal 2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung.


Hinweis für 2025: Künftig wird es einfacher – ab Juli gibt es ein gemeinsames Pflegebudget von 3.539 Euro für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege. Die Verteilung ist flexibel. Bis dahin können Sie weiterhin 843 Euro von der Kurzzeitpflege auf Ersatzpflege übertragen.


Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Ersatzpflege: Wer zu Hause pflegt, bekommt Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Während der Ersatzpflege wird dieses nicht vollständig gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt maximal für 6 Wochen pro Kalenderjahr.


Die Zahlung zu 50 % würdigt den Einsatz pflegender Angehöriger ohne Gehalt. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 €/Monat. Während 14 Tagen Ersatzpflege beträgt die Zahlung ca. 299,50 €. Achtung: Unter 8 Stunden täglich bleibt das Pflegegeld unangetastet.


Ab dem 1. Juli 2025 wird das Pflegegeld bei Ersatzpflege für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt – der erste und letzte Tag zählen sogar voll. Somit ist auch die finanzielle Seite während Ihrer Auszeit abgesichert. Wer darf eigentlich die Ersatzpflege übernehmen?


Im Prinzip darf jede geeignete Person oder Einrichtung die Ersatzpflege übernehmen – etwa ein Pflegedienst, eine Nachbarin mit Erfahrung oder ein Familienmitglied. Wichtig: Die Pflegekasse macht hier bestimmte Unterschiede.


– Professionelle oder nicht nahestehende Personen: Wer nicht zur engeren Familie gehört und nicht im Haushalt lebt – etwa Nachbarn, Freunde oder Pflegekräfte –, kann Ersatzpflege leisten. In diesem Fall werden bis zu 1.685 € übernommen.


– Übernehmen nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder Haushaltsangehörige die Pflege, wird nur das 1,5-Fache des Pflegegeldes erstattet. Bei Pflegegrad 2 (347 €) wären das max. 520,50 €. Zusätzlich gelten echte Ausgaben wie Fahrtkosten als erstattungsfähig – bis zur Maximalgrenze von 1.685 € bzw. 2.528 €. Die Regel soll Missbrauch vermeiden, ist aber in der Praxis selten relevant.


– Auch stationäre Einrichtungen können für Ersatzpflege genutzt werden – etwa wenn die pflegebedürftige Person während Ihrer Abwesenheit in ein Heim zieht. Die Kasse übernimmt dann nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden – wie bei der Kurzzeitpflege.

Sie sehen: Die Leistung Ersatzpflege ist flexibel einsetzbar und finanziell eine große Hilfe. Im Idealfall organisieren Sie die Ersatzpflege so, dass Sie im Budget bleiben und die vollen 42 Tage ausschöpfen können. Sollte die Verhinderung länger dauern oder teurer werden, kann in Kombination die Kurzzeitpflege zum Einsatz kommen – doch dazu später mehr.

Verhinderungspflege beantragen

So geht’s in Falkenberg. Die Theorie klingt gut – aber wie kommt man nun an die Leistung? Keine Sorge: Die Beantragung ist in der Regel unkompliziert. Folgende Schritte helfen Ihnen dabei:


1. Frühzeitig informieren: Wenn Sie Ersatzpflege nutzen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Pflegekasse (meist Teil der Krankenkasse). Ein Formular („Antrag auf Ersatzpflege“) wird oft bereitgestellt. In Falkenberg kann dieses meist online oder per Post angefordert werden. Ein Anruf bei der Pflegekasse mit nachträglicher Antragstellung ist ebenfalls ausreichend.


2. Zeitraum und Angaben zur Pflegevertretung eintragen: Im Antrag sind Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Zeitraum und Vertretungsperson anzugeben. Beispiel: „Anna X (Tochter) vom 10.08. bis 24.08.2025 im Urlaub, Pflege durch Pflegedienst Y täglich von 8 bis 17 Uhr.“


3. Nachweise einreichen: In vielen Fällen müssen Sie die Ersatzpflege zunächst selbst bezahlen und später mit Rechnungen oder Quittungen bei der Pflegekasse abrechnen. Prüfen Sie, ob z. B. der PAGELLA Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet. Wichtig: Sammeln Sie alle Belege – etwa über erbrachte Stunden oder gezahlte Fahrtkosten.


4. Rechtzeitig beantragen: Zwar ist ein Antrag auf Ersatzpflege auch rückwirkend im gleichen Kalenderjahr möglich, aber es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Viele Pflegekassen wünschen eine Meldung vor Beginn – insbesondere bei direkter Abrechnung durch einen Pflegedienst. Tipp: Ein kurzer Anruf bei der Kasse kann vieles klären.


5. Pflegestützpunkte beraten Sie: In Falkenberg gibt es viele Stellen, die sich mit Ersatzpflege auskennen und Ihnen beim Antrag helfen. Nutzen Sie die kostenlose Beratung – sie hilft, Formulare korrekt auszufüllen und informiert über weitere Ansprüche.

6. Bescheid abwarten: Nach Einreichen der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, ob die Leistung bewilligt wird (in aller Regel: ja, wenn Voraussetzungen erfüllt). Die Erstattung erfolgt entweder durch Überweisung an Sie oder durch direkte Kostendeckung (wenn z.B. Pflegedienst direkt abrechnet, bekommen Sie eine Abrechnungskopie).


Gut zu wissen: Beim ersten Kontakt mit der Pflegekasse müssen Sie noch nicht alle Informationen zur Ersatzpflegeperson parat haben. Ein grober Zeitraum und eine Angabe zur Art der Vertretung genügen zunächst. Rechnungen können später eingereicht werden.


Hinweis aus der Praxis: Viele Angehörige in Falkenberg haben Hemmungen, Ersatzpflege zu beantragen – aus Unsicherheit oder weil es nach viel Bürokratie klingt. Doch genau dafür ist die Leistung da: um Sie zu unterstützen. Der Antrag ist oft schnell gemacht – und bei Bedarf hilft der Pflegedienst oder ein Stützpunkt.


Während der Ersatzpflege: So läuft die Ersatzpflege in der Praxis ab


Steht die Ersatzpflege bevor, geht es nicht nur um Zahlen und Anträge. Mindestens genauso wichtig sind eine gute Planung und klare Absprachen. Hier erfahren Sie, was Sie in Falkenberg bei der Organisation beachten sollten, damit alles reibungslos läuft:


– Privatperson einweisen: Soll ein Freund, Nachbar oder entfernter Angehöriger übernehmen, machen Sie ihn mit allem vertraut. Ein Probetag, ein schriftlicher Pflegeablauf und Hinweise zu Medikamenten schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.

– Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie vor Ihrer Abwesenheit alle wichtigen Dokumente bereit: die Liste der Medikamente, Versichertenkarte, Notfallkontakte (Arzt, Apotheke, Ihre Handy-Nr. im Urlaub etc.). Übergeben Sie diese der Ersatzpflegeperson oder dem Pflegedienst. Wenn ein ambulanter Dienst oder eine Kurzzeitpflege-Einrichtung übernimmt, wird man diese Dinge mit Ihnen im Vorfeld sowieso besprechen und checken.


– Vorräte prüfen: Achten Sie darauf, dass während Ihrer Abwesenheit ausreichend Medikamente, Hilfsmittel und Pflegebedarf vorhanden sind. Die Vertretung sollte alles zur Hand haben – von der Tablette bis zum Verbandsmaterial.

– Pflegegeld-Bezug dokumentieren: Da das Pflegegeld während Ersatzpflege halbiert weitergezahlt wird (bei >8h/Tag Abwesenheit), kontrollieren Sie später die Abrechnung der Pflegekasse. Normalerweise läuft das automatisch. Sollte versehentlich zu viel gekürzt worden sein, können Sie widersprechen. Bei stundenweiser Pflege am Tag merkt die Kasse oft gar nichts, aber dokumentieren Sie für sich, an welchen Tagen <8h Regel galt, falls Fragen auftauchen.

– „Zuhause auf Zeit“: Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Angehörigen in Kurzzeitpflege (Pflegeheim) zu geben für die Auszeit, besuchen Sie die Einrichtung nach Möglichkeit vorab. Ein Kennenlern-Nachmittag kann viel Aufregung nehmen. Die meisten Senioreneinrichtungen in Falkenberg bieten an, dass der oder die Pflegebedürftige sich eingewöhnt. Kommunizieren Sie besondere Gewohnheiten (z.B. „schläft nur mit dem eigenen Kissen“ oder „mag um 15 Uhr immer einen Kaffee“), damit sich Ihr Angehöriger dort wohlfühlt. Dann können auch Sie Ihren Urlaub entspannter genießen, in dem Wissen, dass alles gut läuft.


– Vertrauen schenken: Seien Sie im Ernstfall erreichbar, aber gönnen Sie sich Abstand. Für organisatorische Rückfragen sollte eine zweite Kontaktperson verfügbar sein – damit Sie wirklich durchatmen können, ohne ständig erreichbar zu sein.


– Darf ich das überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Pflegende – dabei ist Ersatzpflege keine Auszeit aus Egoismus, sondern Teil eines gesunden Gleichgewichts. Wer sich selbst schützt, schützt auch den anderen. Reden Sie offen mit Ihrem Angehörigen – das schafft Vertrauen.


Durch rechtzeitige Planung und offene Kommunikation sorgen Sie dafür, dass die Ersatzpflege in Falkenberg stressfrei verläuft. So schaffen Sie Entlastung für sich und Verlässlichkeit für Ihren Angehörigen – eine wichtige Balance für alle.


Gibt es noch Fragen? In Falkenberg können Sie jederzeit auf die Hilfe unseres Pflegedienstes Pagella zählen. Wir stehen Ihnen mit unserer professionellen Unterstützung zur Seite und bieten Ihnen kompetente Beratung und umfassende Betreuung. Sie können sich natürlich auch an die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen wenden. Doch mit dem Pflegedienst Pagella haben Sie einen Partner, der Sie darin unterstützt, Ihre Energie zu schonen und die Pflege auf Dauer effektiv zu gestalten.


Nutzen Sie die Ersatzpflege, um sich wohltuende Pausen zu gönnen und dadurch langfristig mit Freude und Energie für Ihre Lieben sorgen zu können. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine verantwortungsvolle Entscheidung, sowohl für Ihre eigene Gesundheit als auch für die des Pflegebedürftigen.



Fazit: Die Ersatzpflege ist ein wesentliches Werkzeug, um Ihre häusliche Pflege in Falkenberg und ganz Deutschland zu gewährleisten. Sie verschafft Ihnen nicht nur zeitliche Erleichterung, sondern auch finanzielle Entlastung, wann immer Sie eine Pause brauchen oder ausfallen. Mit den Reformen 2025 wurde die Leistung weiter verbessert. Unser Pflegedienst Pagella hilft Ihnen dabei, diese Leistung bestmöglich zu nutzen. Planen Sie Ihre Erholungsphasen, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und sorgen Sie rechtzeitig für eine verlässliche Ersatzpflege, damit Ihre Gesundheit und die Betreuung Ihres Angehörigen bestens gesichert sind.


Ersatzpflege erklärt – häufig gestellte Fragen


Viele Angehörige aus Falkenberg stellen ähnliche Fragen zur Ersatzpflege. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen hier kompakte, verständliche Antworten darauf – für mehr Orientierung im Pflegealltag.


Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege – was ist was?


Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt und kommt oft nach Krankenhausaufenthalten zum Einsatz – meist für mehrere Wochen am Stück. Ersatzpflege dagegen wird im häuslichen Umfeld genutzt, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Bisher lag die zeitliche Grenze bei 6 Wochen (bei Kurzzeitpflege 8 Wochen), ab Juli 2025 gelten 8 Wochen für beide. Die Budgets sind getrennt, können aber kombiniert eingesetzt werden. Kurz gesagt: stationär = Kurzzeitpflege, zuhause = Ersatzpflege.


Kann man Ersatzpflege mit Kurzzeitpflege verbinden?

Ja, Sie können beide Leistungen im Jahr kombinieren, solange die Höchstansprüche nicht überschritten werden. Wenn z.B. die 6 Wochen Ersatzpflege nicht ausreichen, können Sie zusätzlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege nutzen. Auch das Budget kann kombiniert werden: Haben Sie z.B. die vollen 1.685 € für Ersatzpflege verbraucht, können Sie aus dem Kurzzeitpflege-Topf noch bis zu 843 € ins Ersatzpflege-Budget schieben. Umgekehrt geht es ebenso: Wenn Kurzzeitpflege genutzt wird, können ungenutzte Ersatzpflege-Mittel rüber wandern. Ab 1. Juli 2025 entfällt diese Hin- und Herschieberei, weil es dann den gemeinsamen Jahresbetrag gibt – das macht die Kombination nahtlos. Wichtig für 2025: Vorpflegezeit gilt nur für Ersatzpflege. Theoretisch könnten Sie also in den ersten 6 Monaten (wo VP noch nicht geht) stattdessen Kurzzeitpflege beantragen – das ist ein Sonderfall, der in Notsituationen relevant sein kann.


Ist Ersatzpflege nur am Stück möglich oder auch flexibel einsetzbar?


Nein, es ist nicht notwendig, die vollen 6 Wochen durchgehend zu nutzen. Ersatzpflege kann aufgeteilt werden – z. B. tageweise oder stundenweise, je nach Bedarf. Entscheidend ist nur die Gesamtanzahl der Tage im Jahr.


Ist Ersatzpflege auch stundenweise möglich – etwa für Termine?


Ja, Ersatzpflege kann flexibel eingesetzt werden – auch für einzelne Stunden. Wichtig ist: Solange Sie pro Tag weniger als 8 Stunden abwesend sind, zählt es nicht als voller Tag, und das Pflegegeld wird nicht reduziert.


Ist Ersatzpflege wirklich kostenlos für pflegende Angehörige?


Die Nutzung von Ersatzpflege ist an sich kostenfrei – solange Sie im vorgesehenen Budget bleiben. Wenn die Ersatzpflege aber teurer ist als die von der Kasse übernommenen Beträge, müssen Sie den Rest privat zahlen oder mit Kurzzeitpflegebudget ergänzen. Auch bei stationärer Pflege können Kosten für Unterkunft und Essen anfallen (~30–50 € täglich). Die Pflegeversicherung deckt nur die eigentlichen Pflegekosten – alles darüber hinaus sollten Sie selbst im Blick behalten.


Was ist neu bei der Ersatzpflege ab 2025?

2025 gab es eine Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde der Erstattungsbetrag auf 1.685 € erhöht (zuvor 1612 €) und der übertragbare Kurzzeitpflegeanteil auf 843 € (zuvor 806 €). Außerdem wird ab 1. Juli 2025 die maximale Dauer auf 8 Wochen erhöht und die 6-Monate-Vorpflegezeit entfällt. Zudem gibt es ab Juli den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Ersatzpflege (3539 €). Diese Änderungen verbessern die Leistung deutlich: mehr Geld, länger nutzbar, einfachere Regeln. Alle hier im Artikel genannten Werte sind bereits auf dem Stand 2025.


Kann Ersatzpflege mehr als einmal pro Jahr genutzt werden?


Ja, Sie können Ersatzpflege mehrere Male im Jahr beantragen. Es ist nicht auf einen Antrag pro Jahr beschränkt. Die meisten Pflegekassen handhaben dies flexibel und erlauben eine formlosere Anmeldung, solange das Budget und die Tage im Rahmen bleiben. Einige pflegende Angehörige teilen der Kasse auch im Voraus ihre geplanten Auszeiten mit. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Jede Ersatzpflege wird separat abgerechnet – und es ist wichtig, für jedes Ereignis Belege einzureichen.


Wie kann ich die passende Ersatzpflege für Ersatzpflege organisieren?


Ja, es gibt mehrere Stellen, die Ihnen bei der Suche nach Ersatzpflege helfen können. In Falkenberg stehen Ihnen Pflegestützpunkte und der Sozialdienst im Krankenhaus zur Verfügung, auch Ihre Kasse bietet kostenfreie Pflegeberatung an. Diese Stellen stellen Listen von Pflegediensten oder freien Kurzzeitpflege-Plätzen zur Verfügung und können kurzfristig jemanden für Sie finden, wenn Sie z. B. krank werden.


Wird Ersatzpflege auf die Gesamtpflegezeit angerechnet?


Es gibt zwei Aspekte: Auf Ihre Pflegezeiten für Rentenansprüche oder ähnliches hat Ersatzpflege keinen Einfluss, Sie bleiben weiterhin als Pflegeperson anerkannt. Wenn Sie Pflegezeit oder Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erhalten, geht dies auch während der Verhinderung weiter. Allerdings wird die Ersatzpflege auf die jährlichen 42 Tage angerechnet – genau dafür ist sie da. Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bleibt davon unberührt.


Darf ich während Ersatzpflege ins Ausland reisen?

Ja, als Pflegeperson können Sie Ihren Urlaub verbringen, wo Sie möchten – auch im Ausland. Die Leistung der Ersatzpflege ist an die pflegebedürftige Person gebunden, die in Deutschland versorgt sein muss. Aber Sie selbst sind in dieser Zeit nicht anwesend, daher ist Ihr Aufenthaltsort egal. Denken Sie nur dran, über Telefon/Handy zumindest erreichbar zu bleiben, für den Notfall. Falls die pflegebedürftige Person mit ins Ausland soll und dort gepflegt wird, ist das ein Spezialfall – das wäre keine klassische Ersatzpflege, sondern fiele unter Auslandspflege (komplex, gesondert zu betrachten). Für den Regelfall: Ja, genießen Sie ruhig Ihren Auslandsurlaub, während die Ersatzpflege in Falkenberg läuft.