Pflegeleistung Schöneberg – Wer hat Anspruch und was wird übernommen?
Was versteht man unter Pflegeleistung?
Pflegeleistung meinen Pflegeleistungen, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 durch ambulante Dienste zu Hause erhalten. Die Abrechnung erfolgt mit der Pflegekasse auf Basis von § 36 SGB XI. Ziel ist eine lange Versorgung im eigenen Zuhause in Schöneberg, ohne Angehörige zu belasten.
Pflegeleistung 2025: Aktuelle Pflegesachleistungen im Überblick Zum 01.01.2025 wurden die Beträge bundesweit erhöht. In Schöneberg gelten nun diese monatlichen Höchstsätze:
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Sachleistung, nur Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2: 796 €
Pflegegrad 3: monatlich 1.497 €
Pflegegrad 4: Höchstbetrag 1.859 €
Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat
Welche Unterstützung zählt zur Pflegesachleistung?
Pflegeleistung decken sowohl körperbezogene Hilfe als auch alltägliche Pflegeleistungen ab, zum Beispiel:
Körperbezogene Pflege – etwa Waschen, Duschen, Zahnpflege
Pflegehilfe beim Aufstehen und Ankleiden
Unterstützung bei der Ernährung
Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Reinigung, Einkaufen)
Verantwortlich ist ein zugelassener Pflegedienst in Schöneberg.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Wie entscheiden Sie richtig?
Zur Wahl stehen entweder reines Pflegegeld (bei Angehörigenpflege) oder Pflegeleistung. Wer beides kombiniert, erhält das Pflegegeld anteilig – je nach Umfang der Sachleistung.
Kombinierte Pflegeleistung aus Geld und Sachleistung Wird nur 70 % der Sachleistung beansprucht (z. B. 1.047,90 € von 1.497 € bei Pflegegrad 3), zahlt die Pflegekasse zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (z. B. 179,70 € von 599 €). Diese Kombination ist in Schöneberg sehr beliebt, da sie flexibel an berufliche Anforderungen angepasst werden kann.
Was gilt für Pflegegrad 1? Ein Anspruch auf Pflegeleistung besteht nicht. Es gibt jedoch monatlich 131 € Entlastungsbetrag für einfache Hilfen wie Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen.
Pflegesachleistung beantragen – Das sollten Sie wissen
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse (z. B. AOK Nordost, Barmer, DAK etc.). Meist genügt ein formloses Schreiben. Bei Bedarf helfen die Schöneberger Pflegestützpunkte kostenlos bei der Antragstellung und Auswahl eines passenden Pflegedienstes.
Häufig gestellte Fragen zur Pflegesachleistung
Kann ich ungenutzte Pflegeleistung übertragen?
Nein. Das Budget verfällt am Monatsende. Bis zu 40 % der Pflegesachleistung können in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden, wenn kein Pflegedienst beauftragt wird.
Wer darf die Pflegeleistung erbringen?
Nur ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung dürfen Pflegeleistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wo bekomme ich Hilfe in Schöneberg?
Pagella Schöneberg unterstützt Sie persönlich und kostenfrei bei der Beantragung von Pflegeleistung sowie bei der Wahl eines geeigneten Pflegedienstes.
Jetzt Kontakt aufnehmen: Tel. 030/86313390 oder über unser Kontaktformular.
Pflegeleistung spielen eine wichtige Rolle in der häuslichen Pflege in Schöneberg. Sie unterstützen Familien finanziell und organisatorisch. Ab 2025 erhöhen sich die Beträge, daher ist eine rechtzeitige Beratung sinnvoll – vor allem zusammen mit Pflegegeld. Nutzen Sie die Angebote vor Ort und sichern Sie sich professionelle Hilfe für Ihren Alltag.