Pflegeleistung Hohenschönhausen – Voraussetzungen, Umfang & Antragstellung


Wie lassen sich Pflegeleistung genau definieren?

Pflegeleistung sind professionelle Pflegeleistungen, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Grundlage ist der Paragraph 36 SGB XI. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen in Hohenschönhausen möglichst lange zu Hause zu versorgen – ohne dass Angehörige finanziell belastet werden.


Pflegeleistung 2025: Übersicht der Pflegeleistungen nach Grad Mit Wirkung zum Januar 2025 wurden die Pflegesachleistungen angepasst. Für Hohenschönhausen ergeben sich folgende Monatssätze:

Pflegegrad 1: nur Entlastungsbetrag, keine reguläre Pflegesachleistung

Pflegegrad 2: Höchstbetrag 796 €

Pflegegrad 3: monatlich 1.497 €

Pflegegrad 4: monatlich 1.859 €

Pflegegrad 5: 2.299 €


Was fällt unter den Begriff Pflegesachleistung?


Zu den Pflegeleistung gehören Maßnahmen der Körperpflege sowie unterstützende Tätigkeiten im häuslichen Umfeld, wie:

Körperbezogene Pflege – etwa Waschen, Duschen, Zahnpflege

Hilfe bei Bewegungsabläufen wie Aufstehen und Ankleiden

Pflegeunterstützung beim Essen und Trinken

Hilfe im Haushalt wie Einkaufen oder Reinigen


In Hohenschönhausen übernimmt ein anerkannter ambulanter Pflegedienst die Umsetzung.



Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Welche Wahl ist klüger?


Pflegebedürftige haben die Wahl: Entweder sie nehmen nur Pflegegeld (z. B. bei Hilfe durch Angehörige) oder greifen auf Pflegeleistung zurück. Auch eine Kombination ist möglich – in dem Fall wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.


Kombinierte Pflegeleistung aus Geld und Sachleistung Wird nur 70 % der Sachleistung beansprucht (z. B. 1.047,90 € von 1.497 € bei Pflegegrad 3), zahlt die Pflegekasse zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (z. B. 179,70 € von 599 €). Diese Kombination ist in Hohenschönhausen sehr beliebt, da sie flexibel an berufliche Anforderungen angepasst werden kann.


Was gilt für Pflegegrad 1? Ein Anspruch auf Pflegeleistung besteht nicht. Es gibt jedoch monatlich 131 € Entlastungsbetrag für einfache Hilfen wie Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen.


Pflegeleistung beantragen – Der Weg zur Unterstützung

Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse (z. B. AOK Nordost, Barmer, DAK etc.). Meist genügt ein formloses Schreiben. Bei Bedarf helfen die Hohenschönhausener Pflegestützpunkte kostenlos bei der Antragstellung und Auswahl eines passenden Pflegedienstes.


Alles Wichtige zu Pflegesachleistungen – FAQ

Sind ungenutzte Pflegeleistung übertragbar?

Nein. Das Budget verfällt am Monatsende. Bis zu 40 % der Pflegesachleistung können in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden, wenn kein Pflegedienst beauftragt wird.

Welche Anbieter dürfen Pflegeleistung erbringen?

Nur ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung dürfen Pflegeleistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wo finde ich Unterstützung vor Ort in Hohenschönhausen?

Pagella Hohenschönhausen unterstützt Sie persönlich und kostenfrei bei der Beantragung von Pflegeleistung sowie bei der Wahl eines geeigneten Pflegedienstes.

Jetzt Kontakt aufnehmen: Tel. 030/86313390 oder über unser Kontaktformular.


Pflegeleistung sind ein wichtiger Teil der häuslichen Pflege in Hohenschönhausen. Sie erleichtern Familien finanziell und organisatorisch. Durch die Steigerung der Beträge ab 2025 lohnt sich eine frühzeitige Beratung – vor allem in Kombination mit Pflegegeld. Nutzen Sie die Angebote vor Ort und sichern Sie sich fachkundige Hilfe für den Alltag.