Pflegeleistung Halensee – Diese Leistungen stehen Ihnen 2025 zu
Was steckt hinter dem Begriff Pflegeleistung?
Pflegeleistung meinen Pflegeleistungen, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 durch ambulante Dienste zu Hause erhalten. Die Abrechnung erfolgt mit der Pflegekasse auf Basis von § 36 SGB XI. Ziel ist eine lange Versorgung im eigenen Zuhause in Halensee, ohne Angehörige zu belasten.
Pflegeleistung 2025: Aktuelle Pflegesachleistungen im Überblick Zum 01.01.2025 wurden die Beträge bundesweit erhöht. In Halensee gelten nun diese monatlichen Höchstsätze:
Pflegegrad 1: lediglich Entlastungsbetrag, keine Sachleistung
Pflegegrad 2: 796 €
Pflegegrad 3: Höchstbetrag 1.497 €
Pflegegrad 4: monatlich 1.859 €
Pflegegrad 5: maximal 2.299 € monatlich
Welche Unterstützung zählt zur Pflegesachleistung?
Pflegeleistung beinhalten körpernahe Pflegeleistungen und Hilfen im Alltag für Pflegebedürftige, zum Beispiel:
Hilfe bei der täglichen Körperpflege, z. B. Waschen und Duschen
Mobilitätshilfen wie Aufstehen oder Anziehen
Unterstützung bei der Ernährung
Unterstützung bei Haushaltsaufgaben wie Reinigung
Diese Pflegeleistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst in Halensee.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Wie entscheiden Sie richtig?
Pflegebedürftige haben die Wahl: Entweder sie nehmen nur Pflegegeld (z. B. bei Hilfe durch Angehörige) oder greifen auf Pflegeleistung zurück. Auch eine Kombination ist möglich – in dem Fall wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Pflegekombinationsleistung aus Geld und Sachleistung Bei anteiliger Nutzung von 70 % der Sachleistung (z. B. 1.047,90 € bei Pflegegrad 3) wird das restliche Pflegegeld zu 30 % gezahlt (z. B. 179,70 € von 599 €). Die Pflegekasse ermittelt die Beträge. In Halensee nutzen viele Familien dieses Modell zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegeleistung, aber 131 € Entlastungsbetrag. Dieser kann für niedrigschwellige Unterstützungen wie Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung genutzt werden.
Pflegesachleistung beantragen – Alle Infos im Überblick
Die zuständige Pflegekasse (z. B. AOK Nordost, Barmer, DAK) nimmt die Beantragung entgegen. Meist genügt ein formloses Schreiben. Pflegestützpunkte in Halensee bieten kostenlose Unterstützung bei Antrag und Dienstleisterauswahl.
Die wichtigsten Fragen zur Pflegesachleistung
Können ungenutzte Pflegeleistung übertragen werden?
Nein. Das Budget verfällt am Monatsende. Bis zu 40 % der Pflegesachleistung können in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden, wenn kein Pflegedienst beauftragt wird.
Wer kann Pflegeleistung leisten?
Nur ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung dürfen Pflegeleistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wo finde ich Beratung in Halensee?
Pagella Halensee unterstützt Sie persönlich und kostenfrei bei der Beantragung von Pflegeleistung sowie bei der Wahl eines geeigneten Pflegedienstes.
Jetzt Kontakt aufnehmen: Tel. 030/86313390 oder über unser Kontaktformular.
Pflegeleistung sind ein bedeutendes Element der häuslichen Pflege in Halensee. Sie helfen Familien finanziell und organisatorisch. Angesichts der ab 2025 höheren Beträge empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung – besonders kombiniert mit Pflegegeld. Nutzen Sie die lokalen Angebote und sichern Sie sich kompetente Hilfe für mehr Lebensqualität.