Pflegeunterstützung in Wartenberg: Zuverlässige Hilfe bei allen Fragen rund um die Pflege
Ob für sich selbst oder für Angehörige – in Wartenberg ist der Bedarf an verlässlicher Pflegeberatung groß. Eine kompetente Pflegeunterstützung bietet Orientierung und zeigt auf, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie die richtige Unterstützung finden und informierte Entscheidungen treffen.
Pflegeunterstützung erklärt: Inhalte und Anspruchsvoraussetzungen
Pflegeberatung bedeutet, strukturiert und fachlich fundiert über Unterstützungsangebote informiert zu werden. Gesetzlich Versicherte mit festgestelltem Pflegegrad oder deren Angehörige haben Anspruch auf dieses Angebot, das eine individuelle Begleitung ermöglicht.
✅ Sie werden über sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeklärt.
✅ Sie erhalten Hilfe bei der Vorbereitung und Einreichung aller relevanten Unterlagen für den Pflegegrad.
✅ Wir unterstützen Sie bei der Planung einer bedarfsgerechten Pflege zu Hause.
✅ Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.
✅ Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter ambulanter Dienste und ergänzender Unterstützungsangebote.
Besonders wichtig: Die Beratung kann sowohl von Pflegebedürftigen selbst als auch von Angehörigen, Freunden oder anderen Betreuungspersonen in Anspruch genommen werden.
Welche Pflegeleistungen erhalten Sie 2025?
Die Pflegeversicherung bietet im Jahr 2025 umfangreiche Leistungen – abhängig vom individuellen Pflegegrad. Dazu gehören unter anderem das Pflegegeld für häusliche Betreuung, Pflegesachleistungen, Leistungen für teilstationäre Pflege sowie der monatliche Entlastungsbetrag.
Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen
Das Pflegegeld 2025 unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es wird nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt und setzt eine nicht-professionelle Pflege im privaten Umfeld voraus.
– Pflegegrad 2: Seit 2025 erhalten Pflegebedürftige 347 Euro monatlich – zuvor waren es 332 Euro.
– Pflegegrad 3: Das Pflegegeld wurde 2025 auf 599 Euro erhöht – gegenüber den bisherigen 573 Euro im Vorjahr.
– Pflegegrad 4: Mit Pflegegrad 4 erhalten Betroffene nun 800 Euro Pflegegeld – vorher waren es 765 Euro.
– Pflegegrad 5: Pflegebedürftige mit dem höchsten Pflegegrad erhalten nun 990 Euro monatlich – zuvor waren es 947 Euro.
Was Sie über Pflegesachleistungen 2025 wissen sollten
Pflegesachleistungen werden von ambulanten Diensten im häuslichen Umfeld erbracht. 2025 gelten neue Höchstsätze, gestaffelt nach Pflegegrad. Die Leistungen können flexibel für pflegerische Unterstützung und Betreuung eingesetzt werden.
– Pflegegrad 2: Pflegebedürftige erhalten 2025 bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen – zuvor lag der Betrag bei 761 Euro.
– Pflegegrad 3: Die monatliche Sachleistung wurde auf 1.497 Euro erhöht; im Vorjahr betrug sie noch 1.432 Euro.
– Pflegegrad 4: Der neue Betrag für Pflegesachleistungen liegt 2025 bei 1.859 Euro im Monat – zuvor waren es 1.778 Euro.
– Pflegegrad 5: Der maximale monatliche Betrag für Sachleistungen beträgt nun 2.299 Euro – das bedeutet eine Anpassung um 99 Euro im Vergleich zu 2024.
Zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen wurden 2025 auch ergänzende Hilfen wie der Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöht. Eine erfahrene Pflegeunterstützung in Wartenberg unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und gezielt zu nutzen.
Was Sie bei einer Pflegeunterstützung in Wartenberg erwartet
Zu Beginn der Pflegeunterstützung in Wartenberg wird ein ausführliches Gespräch geführt, um die Pflegesituation, bestehende Ansprüche und Wünsche zu erfassen. Daraufhin erhalten Sie gezielte Informationen zu Leistungen und Unterstützungsangeboten. Die Beratung kann bei Bedarf mehrfach stattfinden und wird individuell angepasst.
⭐ Grundlage jeder Beratung ist eine strukturierte Erhebung Ihrer Pflegesituation – damit Ihr individueller Bedarf zuverlässig erkannt wird.
⭐ Anhand Ihrer Situation zeigt die Beratung verschiedene Entlastungs- und Versorgungsoptionen auf – von Pflegegeld bis Alltagshilfe.
⭐ Sie erhalten gezielte Unterstützung bei der Antragstellung – inklusive Hilfe bei Formularen, Fristen und dem Zusammenstellen relevanter Nachweise.
⭐ Entwicklung eines Hilfeplans: In vielen Fällen wird gemeinsam ein individueller Hilfeplan erstellt, der alle notwendigen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen umfasst.
⭐ Auch nach dem ersten Termin sind wir für Sie da – insbesondere, wenn sich Ihre Pflegesituation verändert.
Je nach individueller Situation kann die Pflegeunterstützung in Wartenberg vor Ort, im häuslichen Umfeld oder auf Wunsch auch über digitale Kanäle wie Telefon oder Videogespräch durchgeführt werden.
Gesetzliche Beratungsansprüche: Ihre Rechte kennen
Nur wenige Pflegebedürftige und Angehörige sind darüber informiert, dass ein Anspruch auf Pflegeunterstützung gesetzlich verankert ist. Es lohnt sich, die eigenen Rechte genau zu kennen:
• Beratung nach § 7a SGB XI: Pflegebedürftige haben laut Gesetz Anspruch auf eine umfassende, kostenfreie Pflegeunterstützung – organisiert durch ihre Pflegekasse.
• Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Bei Pflegegeldbezug schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungsbesuche zu Hause vor – zur Qualitätssicherung und Unterstützung.
– Bei Pflegegrad 2 und 3: Es ist vorgesehen, dass zweimal jährlich ein Beratungstermin erfolgt.
– Bei Pflegegrad 4 und 5: Die Beratung muss quartalsweise durchgeführt werden.
– Bei Pflegegrad 1: Eine freiwillige Beratung kann zur besseren Orientierung beitragen und wird von Fachstellen empfohlen.
Die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche sind keine Prüfung, sondern sollen Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Versorgung gezielt unterstützen.
Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}
Anlaufstellen für eine Pflegeunterstützung in Wartenberg
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finden in Wartenberg ein umfangreiches Beratungsangebot mit zahlreichen Anlaufstellen.
Pflegestützpunkte: Unabhängige Beratung rund um Pflege
In Pflegestützpunkten erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fachkundige, unabhängige Beratung. Die Mitarbeitenden helfen bei der Auswahl passender Leistungen, unterstützen bei der Antragstellung und koordinieren individuelle Hilfsangebote – kostenfrei und trägerneutral.
Pflege zu Hause: Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste sind zentrale Akteure in der häuslichen Versorgung. Neben Grund- und Behandlungspflege beraten sie Pflegebedürftige und Angehörige zu Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen bei organisatorischen Fragen.
Spezialisierte Angebote: Wenn die Pflegesituation besondere Expertise erfordert
Pflege ist vielfältig – und in besonderen Fällen braucht es spezielles Fachwissen. In Wartenberg stehen dafür spezialisierte Beratungsangebote bereit, die sich auf konkrete Krankheitsbilder und besondere Versorgungsformen konzentrieren.
Pflegeunterstützung und BGM: Unterstützung für pflegende Beschäftigte
Pflege und Beruf zu vereinbaren stellt viele Beschäftigte vor große Herausforderungen. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) kann eine Pflegeunterstützung gezielt dabei helfen, pflegende Mitarbeiter zu entlasten. Unternehmen profitieren von niedrigeren Fehlzeiten und höherer Zufriedenheit, während Beschäftigte individuelle Beratung und Orientierung erhalten.
⭐ Mitarbeitende erhalten eine gezielte Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
⭐ Beschäftigte erfahren, welche Unterstützungsleistungen ihnen im Pflegekontext zur Verfügung stehen.
⭐ Sie erhalten praxisnahe Hilfe bei der strukturierten Umsetzung Ihrer individuellen Versorgungssituation.
Durch gezielte Beratung wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, beruflich aktiv zu bleiben – gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Häufig gestellte Fragen zur Pflegeunterstützung
Entstehen bei der Pflegeunterstützung Kosten?
Pflegekassen übernehmen die Kosten für eine Pflegeunterstützung vollständig. Es fallen keine Gebühren für Ratsuchende an – weder bei der Erstberatung noch bei regelmäßigen Besuchsterminen gemäß gesetzlicher Vorgaben.
Wer führt eine Pflegeunterstützung durch?
Pflegeunterstützungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:
✅ Unser eigenes Pflegepersonal bietet individuelle und fachlich fundierte Beratungsgespräche an.
✅ Die Pflegeberatung kann auch direkt in einem Pflegestützpunkt Ihrer Region durchgeführt werden.
✅ Pflegeberatung kann auch durch zugelassene ambulante Dienste erfolgen, wenn die nötige Qualifikation vorliegt.
✅ Unabhängige Pflegeberater im Auftrag der Pflegekassen unterstützen Versicherte bei allen Fragen rund um Pflegeleistungen.
✅ Spezialisierte Beratungsstellen helfen bei besonderen Pflegesituationen mit fachlich vertiefter Expertise.
Dauer einer Pflegeunterstützung: Was ist üblich?
Die Dauer einer Pflegeunterstützung richtet sich nach dem individuellen Beratungsbedarf. In der Regel dauert ein Gespräch zwischen 45 und 90 Minuten. Bei komplexen Situationen kann auch ein Folgetermin vereinbart werden.
Muss ich zur Pflegeunterstützung persönlich erscheinen?
Die Beratung kann auf verschiedenen Wegen stattfinden: persönlich in der Beratungsstelle, bei Ihnen zu Hause oder auch digital. Ziel ist es, die Pflegeunterstützung möglichst niedrigschwellig und zugänglich zu gestalten.
Was sollte ich zur Vorbereitung auf die Pflegeunterstützung bereithalten?
Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
✅ Falls bereits vorhanden, bringen Sie bitte den aktuellen Pflegegradbescheid mit.
✅ Bringen Sie alle relevanten medizinischen Dokumente mit – etwa ärztliche Gutachten oder Medikationspläne.
✅ Dokumentieren Sie, welche Pflegeleistungen bereits bewilligt oder beantragt wurden.
✅ Bitte legen Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst vor.
✅ Zur besseren Einschätzung Ihrer Situation hilft ein Pflegetagebuch oder eine chronologische Pflegeübersicht.
Gibt es eine Pflegeunterstützung, auch wenn ein Pflegedienst tätig ist?
Selbst wenn ein Pflegedienst bereits eingebunden ist, können Sie jederzeit eine Pflegeunterstützung in Anspruch nehmen. Diese soll ergänzend wirken und sicherstellen, dass alle relevanten Leistungen bekannt und ausgeschöpft werden.
Kompetente Pflegeunterstützung vor Ort – Pagella in Wartenberg
Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeunterstützung in Wartenberg an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:
⭐ Bei der Pflegegrad-Beantragung stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen bei jedem erforderlichen Formular.
⭐ Wir analysieren Ihre bestehenden Leistungen und zeigen auf, wo es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
⭐ Die Pflegeplanung erfolgt individuell – orientiert an Ihren Anforderungen und Wünschen.
⭐ In der Beratung zeigen wir Wege auf, wie pflegende Angehörige mehr Zeit und Freiräume gewinnen können.
Die Pflegeberatung bei uns ist für Sie kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wir hören zu, analysieren gemeinsam Ihre Lage und entwickeln passende Lösungswege.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie mit einer fundierten Pflegeunterstützung in Wartenberg, genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Kontaktieren Sie uns für Ihre persönliche Pflegeunterstützung.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin
Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Pflegeunterstützung in Wartenberg – wir beraten Sie kompetent und begleiten Sie durch alle Schritte der Pflegeorganisation.