Pflegeunterstützung in Steglitz: Ihre Anlaufstelle für alle Fragen der Pflegeversorgung


Ob für sich selbst oder für Angehörige – in Steglitz ist der Bedarf an verlässlicher Pflegeberatung groß. Eine kompetente Pflegeunterstützung bietet Orientierung und zeigt auf, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie die richtige Unterstützung finden und informierte Entscheidungen treffen.

Wer profitiert von einer Pflegeunterstützung in Steglitz?

Pflegeunterstützung richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige. Sie soll helfen, Pflegeleistungen zu verstehen und richtig zu nutzen. Voraussetzung für den Anspruch ist eine anerkannte Pflegesituation und gesetzliche Versicherung.


✅ Sie erhalten umfassende Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

✅ Sie werden bei der Beantragung eines Pflegegrads fachkundig unterstützt.

✅ Sie erhalten Hilfe bei der Organisation einer individuellen häuslichen Pflege.


✅ Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.

✅ Sie erhalten Empfehlungen zu passenden Pflegediensten und weiteren Hilfsangeboten.

Besonders wichtig: Die Beratung kann sowohl von Pflegebedürftigen selbst als auch von Angehörigen, Freunden oder anderen Betreuungspersonen in Anspruch genommen werden.

Pflegeleistungen 2025 im Überblick: Ihre Ansprüche

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können 2025 vielfältige Unterstützungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen reichen von Pflegegeld über ambulante Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Betreuung, Wohnraumanpassung und Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflegegeld 2025: Wer erhält wie viel?

Das Pflegegeld 2025 unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es wird nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt und setzt eine nicht-professionelle Pflege im privaten Umfeld voraus.

– Pflegegrad 2: Seit 2025 erhalten Pflegebedürftige 347 Euro monatlich – zuvor waren es 332 Euro.

– Pflegegrad 3: Die monatliche Pflegegeldleistung beträgt nun 599 Euro, statt wie bisher 573 Euro.

– Pflegegrad 4: Pflegebedürftige erhalten 800 Euro monatlich – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 765 Euro.


– Pflegegrad 5: Seit 2025 beträgt das monatliche Pflegegeld 990 Euro – das sind 43 Euro mehr als im Vorjahr.

Pflegesachleistungen 2025: Unterstützung durch ambulante Dienste

Pflegesachleistungen werden von ambulanten Diensten im häuslichen Umfeld erbracht. 2025 gelten neue Höchstsätze, gestaffelt nach Pflegegrad. Die Leistungen können flexibel für pflegerische Unterstützung und Betreuung eingesetzt werden.

– Pflegegrad 2: Pflegebedürftige erhalten 2025 bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen – zuvor lag der Betrag bei 761 Euro.

– Pflegegrad 3: Die monatliche Sachleistung wurde auf 1.497 Euro erhöht; im Vorjahr betrug sie noch 1.432 Euro.

– Pflegegrad 4: 2025 stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro monatlich zur Verfügung – ein Anstieg gegenüber den bisherigen 1.778 Euro.


– Pflegegrad 5: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten seit 2025 bis zu 2.299 Euro für Pflegesachleistungen – ein Plus von 99 Euro gegenüber dem Vorjahr.


Erhöht wurden nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen, sondern auch zusätzliche Leistungen wie der Entlastungsbetrag sowie finanzielle Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Pflegeunterstützung in Steglitz berät Sie ausführlich zur bestmöglichen Kombination dieser Angebote.

Was Sie bei einer Pflegeunterstützung in Steglitz erwartet


Im Rahmen einer Pflegeunterstützung in Steglitz findet zunächst eine persönliche Bedarfserhebung statt. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine strukturierte Beratung zu relevanten Pflegeleistungen und organisatorischen Fragen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird auf Wunsch begleitet und dokumentiert.


⭐ Grundlage jeder Beratung ist eine strukturierte Erhebung Ihrer Pflegesituation – damit Ihr individueller Bedarf zuverlässig erkannt wird.


⭐ Anhand Ihrer Situation zeigt die Beratung verschiedene Entlastungs- und Versorgungsoptionen auf – von Pflegegeld bis Alltagshilfe.


⭐ Unsere Beratung hilft Ihnen beim gesamten Antragsverfahren – vom ersten Kontakt bis zur Einreichung bei der Pflegekasse.


⭐ Ziel der Beratung ist ein persönlicher Hilfeplan, der Ihre Bedürfnisse bündelt und zur besseren Koordination beiträgt.


⭐ Die Beratung bietet bei Bedarf eine fortlaufende Begleitung – etwa bei neuen Anträgen oder Änderungen im Pflegegrad.


Je nach individueller Situation kann die Pflegeunterstützung in Steglitz vor Ort, im häuslichen Umfeld oder auf Wunsch auch über digitale Kanäle wie Telefon oder Videogespräch durchgeführt werden.

Pflegeberatung als Kassenleistung: Was Ihnen zusteht


Obwohl der Anspruch auf Pflegeunterstützung klar gesetzlich definiert ist, nutzen ihn viele nicht. Ein Überblick über Ihre Rechte kann hier entscheidend weiterhelfen:


Beratung nach § 7a SGB XI: Diese Beratung richtet sich an Versicherte mit Pflegegrad und bietet unabhängige Unterstützung rund um Leistungen und Organisation der Pflege.


Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Die Inanspruchnahme des Pflegegelds ist an regelmäßige Beratungstermine gekoppelt, die direkt bei der pflegebedürftigen Person stattfinden.


– Bei Pflegegrad 2 und 3: Es ist vorgesehen, dass zweimal jährlich ein Beratungstermin erfolgt.


– Bei Pflegegrad 4 und 5: Pflegebedürftige sind verpflichtet, alle drei Monate einen Termin wahrzunehmen.

– Bei Pflegegrad 1: Der Beratungsbesuch ist freiwillig, wird aber empfohlen.

Diese Beratungsbesuche dienen nicht der Kontrolle, sondern sollen sicherstellen, dass die häusliche Pflege optimal gestaltet wird und pflegende Angehörige die nötige Unterstützung erhalten.

Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}

Pflegeunterstützung in Steglitz: Wo finden Sie Unterstützung?


In Steglitz steht Ihnen eine Vielzahl an qualifizierten Beratungsangeboten zur Verfügung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige.

Pflegestützpunkte: Zentrale Anlaufstellen für Ihre Beratung

Pflegestützpunkte sind neutrale und wohnortnahe Beratungsstellen, die Pflegebedürftige und Angehörige kostenlos bei allen Fragen rund um Pflege, Leistungen und Organisation unterstützen. Sie arbeiten trägerübergreifend und bieten Hilfe bei Anträgen, Planung von Pflegearrangements sowie der Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten.

Was leisten ambulante Pflegedienste?


In Steglitz bieten viele ambulante Pflegedienste neben der praktischen Pflege auch Beratungsleistungen an. Sie helfen bei der Planung, Koordination und Antragstellung und sind wichtige Partner für Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag.

Spezialisierte Beratungsdienste: Fachwissen für besondere Pflegesituationen

Neben allgemeinen Beratungsstellen gibt es in Steglitz auch spezialisierte Dienste, die sich auf besondere Pflegesituationen konzentrieren – etwa Demenz, Palliativpflege oder Pflege bei schweren chronischen Erkrankungen. Diese Beratungsangebote bieten tiefgehende Expertise und helfen dabei, individuelle Lösungen zu finden.

Pflegeunterstützung und BGM: Unterstützung für pflegende Beschäftigte


Pflegende Beschäftigte brauchen neben Flexibilität auch fundierte Informationen. Eine gut eingebundene Pflegeunterstützung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten – für Betroffene wie auch für Arbeitgeber.


⭐ Unsere Pflegeberatung hilft, die Balance zwischen Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege aktiv zu gestalten.


⭐ Beschäftigte erfahren, welche Unterstützungsleistungen ihnen im Pflegekontext zur Verfügung stehen.


⭐ Wir unterstützen Sie bei der Koordination zwischen Pflegediensten, Angehörigen und Arbeitsalltag.


Durch gezielte Beratung wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, beruflich aktiv zu bleiben – gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.

Fragen und Antworten rund um die Pflegeunterstützung

Entstehen bei der Pflegeunterstützung Kosten?


Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegeunterstützung in der Regel kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse – sowohl für die umfassende Beratung nach § 7a SGB XI als auch für regelmäßige Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI.

Wer ist für die Durchführung einer Pflegeunterstützung zuständig?

Pflegeunterstützungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:


✅ Die Pflegeberatung kann direkt durch geschulte Fachkräfte unseres Pagella Pflegedienstes erfolgen.


✅ Die Pflegeberatung kann auch direkt in einem Pflegestützpunkt Ihrer Region durchgeführt werden.


✅ Pflegeberatung kann auch durch zugelassene ambulante Dienste erfolgen, wenn die nötige Qualifikation vorliegt.


✅ Im Auftrag der Pflegekassen führen unabhängige Pflegeberater individuelle Beratungen durch.


✅ Bei komplexen Pflegesituationen können Sie sich an spezialisierte Stellen mit besonderem Fachwissen wenden.

Mit welcher Dauer muss man bei einer Pflegeunterstützung rechnen?

Die Dauer einer Pflegeunterstützung richtet sich nach dem individuellen Beratungsbedarf. In der Regel dauert ein Gespräch zwischen 45 und 90 Minuten. Bei komplexen Situationen kann auch ein Folgetermin vereinbart werden.

Wie läuft die Pflegeunterstützung ab – persönlich oder flexibel?


Es ist nicht immer notwendig, persönlich zur Pflegeunterstützung zu erscheinen. Viele Anbieter ermöglichen eine telefonische oder virtuelle Beratung, wenn ein Besuch vor Ort nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

Was benötige ich für eine Pflegeunterstützung?

Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:


✅ Bitte halten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad bereit, wenn Sie diesen bereits erhalten haben.


✅ Auch ärztliche Unterlagen wie Befunde, Medikamentenlisten oder Diagnosen sollten vorliegen.


✅ Falls vorhanden, bringen Sie bitte eine Liste der bisherigen Pflegeleistungen mit.


✅ Halten Sie sämtliche Dokumente bereit, die Sie im Austausch mit der Pflegekasse oder dem MD erhalten haben.


✅ Falls vorhanden, bringen Sie ein Pflegetagebuch oder Notizen zum Pflegeverlauf mit.

Gibt es eine Pflegeunterstützung, auch wenn ein Pflegedienst tätig ist?

Ja, auch wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst tätig ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf eine unabhängige Pflegeunterstützung. Die Beratung dient der zusätzlichen Orientierung und unterstützt bei der optimalen Nutzung aller Leistungen.

Pagella in Steglitz: Persönliche und qualifizierte Pflegeunterstützung

Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeunterstützung in Steglitz an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:

⭐ Beantragung des Pflegegrads: Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


⭐ Wir analysieren Ihre bestehenden Leistungen und zeigen auf, wo es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten gibt.


⭐ Wir entwickeln mit Ihnen ein persönliches Versorgungskonzept, das zu Ihrer Lebenssituation passt.


⭐ In der Beratung zeigen wir Wege auf, wie pflegende Angehörige mehr Zeit und Freiräume gewinnen können.


Ohne Kosten und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Unsere Beratung begleitet Sie Schritt für Schritt – individuell, verständlich und lösungsorientiert.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre persönliche Pflegeunterstützung in Steglitz – wir sind für Sie da.


Ihre Fragen verdienen fundierte Antworten: Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Pflegeunterstützung.

Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin

Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin


Lassen Sie sich jetzt individuell zur Pflege in Steglitz beraten – wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die passenden Leistungen zu nutzen.