Pflegeunterstützung in Schöneberg: Fachkundige Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige


In Schöneberg stehen viele Menschen vor der Herausforderung, Pflege für sich oder ihre Angehörigen zu organisieren. Eine qualifizierte Pflegeunterstützung hilft dabei, den Überblick über Pflegeangebote und rechtliche Ansprüche zu behalten. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie durch professionelle Beratung Klarheit gewinnen und passende Hilfe erhalten.

Pflegeunterstützung erklärt: Inhalte und Anspruchsvoraussetzungen

Pflegeunterstützung richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige. Sie soll helfen, Pflegeleistungen zu verstehen und richtig zu nutzen. Voraussetzung für den Anspruch ist eine anerkannte Pflegesituation und gesetzliche Versicherung.


✅ Wir informieren Sie ausführlich über Ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung.


✅ Wir begleiten Sie kompetent durch den Prozess der Pflegegradbeantragung.


✅ Die häusliche Versorgung wird gemeinsam mit Ihnen strukturiert und organisiert.

✅ Sie werden zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen beraten.


✅ Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter ambulanter Dienste und ergänzender Unterstützungsangebote.


Es ist wesentlich, dass nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Angehörige oder andere Betreuungspersonen das Beratungsangebot wahrnehmen können.

Pflegeleistungen 2025: Diese Unterstützungen können Sie nutzen

Pflegebedürftige erhalten 2025 abgestufte Leistungen, die sich am Pflegegrad orientieren. Dazu zählen finanzielle Hilfen wie Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Pflege sowie Zuschüsse zur Tages- und Kurzzeitpflege. Auch Angehörige profitieren von Entlastungsangeboten.

Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen

Pflegegeld wird 2025 weiterhin an Personen gezahlt, die im häuslichen Umfeld ohne professionelle Dienste versorgt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beginnt ab Pflegegrad 2. Die Leistung soll die familiäre oder nachbarschaftliche Pflege unterstützen.

– Pflegegrad 2: Seit 2025 erhalten Pflegebedürftige 347 Euro monatlich – zuvor waren es 332 Euro.


– Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten seit 2025 monatlich 599 Euro – das entspricht einem Plus von 26 Euro.

– Pflegegrad 4: Pflegebedürftige erhalten 800 Euro monatlich – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 765 Euro.


– Pflegegrad 5: Seit 2025 beträgt das monatliche Pflegegeld 990 Euro – das sind 43 Euro mehr als im Vorjahr.

Pflegesachleistungen 2025: Anspruch, Höhe und Beantragung

Pflegesachleistungen werden von ambulanten Diensten im häuslichen Umfeld erbracht. 2025 gelten neue Höchstsätze, gestaffelt nach Pflegegrad. Die Leistungen können flexibel für pflegerische Unterstützung und Betreuung eingesetzt werden.


– Pflegegrad 2: Die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 wurde auf 796 Euro pro Monat angehoben – das sind 35 Euro mehr als im Vorjahr.


– Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten 2025 Sachleistungen in Höhe von bis zu 1.497 Euro – das sind 65 Euro mehr als im Vorjahr.


– Pflegegrad 4: Seit 2025 erhalten Personen mit Pflegegrad 4 höhere Pflegesachleistungen – bis zu 1.859 Euro pro Monat statt bisher 1.778 Euro.


– Pflegegrad 5: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten seit 2025 bis zu 2.299 Euro für Pflegesachleistungen – ein Plus von 99 Euro gegenüber dem Vorjahr.


Zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen wurden 2025 auch ergänzende Hilfen wie der Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöht. Eine erfahrene Pflegeunterstützung in Schöneberg unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und gezielt zu nutzen.

Was Sie bei einer Pflegeunterstützung in Schöneberg erwartet

Eine Pflegeunterstützung in Schöneberg beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch, in dem die persönliche Situation erfasst und der Pflegebedarf geklärt wird. Anschließend folgt eine strukturierte Beratung zu Leistungen, Anträgen und individuellen Möglichkeiten. Je nach Bedarf können weitere Termine vereinbart oder konkrete Empfehlungen für nächste Schritte ausgesprochen werden.


⭐ Die Beratung startet mit einem Erstgespräch, in dem Ihre persönliche Lebenslage und der aktuelle Hilfebedarf sorgfältig besprochen werden.


⭐ Anhand Ihrer Situation zeigt die Beratung verschiedene Entlastungs- und Versorgungsoptionen auf – von Pflegegeld bis Alltagshilfe.


⭐ Sie erhalten gezielte Unterstützung bei der Antragstellung – inklusive Hilfe bei Formularen, Fristen und dem Zusammenstellen relevanter Nachweise.


⭐ Ziel der Beratung ist ein persönlicher Hilfeplan, der Ihre Bedürfnisse bündelt und zur besseren Koordination beiträgt.

⭐ Nachbetreuung und Anpassung: Eine gute Pflegeunterstützung endet nicht nach dem ersten Gespräch. Bei Veränderungen Ihrer Situation steht Ihnen die Beratung erneut zur Verfügung.


Die Beratung erfolgt flexibel: Entweder in den Büros der Beratungsstelle, direkt bei Ihnen zu Hause oder – wenn gewünscht – auch telefonisch oder digital per Video.

Gesetzliche Beratungsansprüche: Ihre Rechte kennen

Viele Menschen wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeunterstützung haben. Diese Rechte sollten Sie kennen:


Beratung nach § 7a SGB XI: Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegebedürftigen eine kostenlose und qualifizierte Pflegeunterstützung anzubieten – abgestimmt auf den individuellen Bedarf.

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung im häuslichen Umfeld wahrzunehmen.


– Bei Pflegegrad 2 und 3: Ein halbjährlicher Beratungsbesuch ist verpflichtend.


– Bei Pflegegrad 4 und 5: Pflegebedürftige sind verpflichtet, alle drei Monate einen Termin wahrzunehmen.

– Bei Pflegegrad 1: Der Beratungsbesuch ist freiwillig, wird aber empfohlen.


Die verpflichtenden Besuche helfen dabei, die Pflege zu Hause zu stabilisieren und rechtzeitig auf veränderte Bedarfe zu reagieren.

Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}

Pflegeunterstützung in Schöneberg: Wo finden Sie Unterstützung?


Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finden in Schöneberg ein umfangreiches Beratungsangebot mit zahlreichen Anlaufstellen.

Pflegestützpunkte: Zentrale Anlaufstellen für Ihre Beratung


Wer Fragen zur Pflege hat, findet im Pflegestützpunkt eine verlässliche, kostenfreie Anlaufstelle. Hier wird nicht nur beraten, sondern auch bei der Organisation von Hilfen und der Abstimmung verschiedener Leistungen aktiv unterstützt.

Was leisten ambulante Pflegedienste?


In Schöneberg bieten viele ambulante Pflegedienste neben der praktischen Pflege auch Beratungsleistungen an. Sie helfen bei der Planung, Koordination und Antragstellung und sind wichtige Partner für Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag.

Spezialisierte Pflegedienste: Unterstützung bei komplexen Fragen


Spezialisierte Beratungsdienste in Schöneberg richten sich an Menschen mit komplexem Pflegebedarf. Ob Demenz, häusliche Intensivpflege oder psychische Erkrankungen – diese Stellen bieten gezielte Informationen und maßgeschneiderte Unterstützung.

Pflegeunterstützung und BGM: Unterstützung für pflegende Beschäftigte


Wenn Mitarbeitende Angehörige pflegen, entstehen oft Belastungen, die auch den Arbeitsplatz betreffen. Durch die Integration von Pflegeunterstützung in das betriebliche Gesundheitsmanagement lassen sich passende Entlastungsstrategien entwickeln und gezielte Unterstützungsangebote schaffen.


⭐ Wir beraten Mitarbeitende individuell zur optimalen Abstimmung von Pflegeverantwortung und Arbeitsalltag.


⭐ Beschäftigte erfahren, welche Unterstützungsleistungen ihnen im Pflegekontext zur Verfügung stehen.


⭐ Wir unterstützen Sie bei der Koordination zwischen Pflegediensten, Angehörigen und Arbeitsalltag.

Diese Form der Beratung trägt dazu bei, dass pflegende Angehörige ihren Beruf weiter ausüben können und Unternehmen wertvolle Fachkräfte behalten.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeunterstützung

Wie viel kostet eine Pflegeunterstützung?

Die Pflegeunterstützung ist für sozialversicherungspflichtige Personen grundsätzlich kostenfrei. Sowohl die Beratung nach § 7a SGB XI als auch die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen.

Wer ist für die Durchführung einer Pflegeunterstützung zuständig?

Pflegeunterstützungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:


✅ Bei Pagella stehen Ihnen erfahrene Mitarbeiter für eine persönliche Pflegeberatung zur Seite.


✅ Pflegestützpunkte bieten wohnortnahe Beratung durch speziell geschulte Mitarbeitende an.


✅ Ambulante Pflegedienste mit entsprechender Zulassung können ebenfalls qualifizierte Beratungsgespräche anbieten.


✅ Gesetzlich Versicherte können eine Pflegeberatung durch externe, von der Kasse beauftragte Fachkräfte erhalten.


✅ Bei komplexen Pflegesituationen können Sie sich an spezialisierte Stellen mit besonderem Fachwissen wenden.

Dauer einer Pflegeunterstützung: Was ist üblich?


Eine Pflegeunterstützung dauert im Durchschnitt 60 bis 90 Minuten. Der genaue Zeitrahmen hängt davon ab, wie umfangreich die pflegerische Situation ist und wie viele Fragen geklärt werden müssen.

Muss ich zur Pflegeunterstützung persönlich erscheinen?


Die Pflegeunterstützung kann sowohl vor Ort als auch telefonisch oder digital stattfinden. Viele Beratungsstellen bieten flexible Formate an, damit auch pflegende Angehörige mit wenig Zeit eine qualifizierte Beratung erhalten.

Was benötige ich für eine Pflegeunterstützung?

Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:


✅ Falls bereits vorhanden, bringen Sie bitte den aktuellen Pflegegradbescheid mit.

✅ Medizinische Unterlagen wie Arztbriefe, Diagnosen oder Medikamentenpläne.

✅ Eine Übersicht über bereits beantragte oder bewilligte Pflegeleistungen.


✅ Bitte legen Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst vor.


✅ Falls vorhanden, bringen Sie ein Pflegetagebuch oder Notizen zum Pflegeverlauf mit.

Gibt es eine Pflegeunterstützung, auch wenn ein Pflegedienst tätig ist?


Auch bei laufender Versorgung durch einen Pflegedienst haben Pflegebedürftige und Angehörige Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeunterstützung. Sie ergänzt die Pflegepraxis durch unabhängige Information und Unterstützung.

Ihre persönliche Pflegeunterstützung bei Pagella in Schöneberg

Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeunterstützung in Schöneberg an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:

⭐ Beantragung des Pflegegrads: Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


⭐ Unsere Beratung hilft dabei, bestehende Leistungen zu verbessern und ungenutzte Potenziale aufzudecken.


⭐ Die Pflegeplanung erfolgt individuell – orientiert an Ihren Anforderungen und Wünschen.

⭐ Entlastungsangebote für Angehörige: Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden können.


Wir beraten Sie unabhängig, kostenfrei und persönlich. Dabei gehen wir auf Ihre Fragen ein und suchen gemeinsam nach der optimalen Unterstützung für Ihre Situation.


Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie mit einer fundierten Pflegeunterstützung in Schöneberg, genau auf Ihre Situation abgestimmt.


Lassen Sie sich individuell beraten – wir unterstützen Sie mit einer persönlichen Pflegeunterstützung in Schöneberg.

Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin

Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin


Lassen Sie sich jetzt individuell zur Pflege in Schöneberg beraten – wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die passenden Leistungen zu nutzen.