Pflegeunterstützung in Lichtenberg: Zuverlässige Hilfe bei allen Fragen rund um die Pflege
Pflege betrifft viele Familien in Lichtenberg. Eine professionelle Pflegeunterstützung unterstützt Ratsuchende dabei, sich im oft unübersichtlichen Pflegewesen zurechtzufinden. Der Artikel erläutert, welche Hilfen Ihnen zustehen und wie eine gute Beratung Ihnen helfen kann, passende Pflegeangebote zu identifizieren.
Wer profitiert von einer Pflegeunterstützung in Lichtenberg?
Die Pflegeunterstützung ist ein Angebot zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Sie klärt über Leistungen, Ansprüche und Möglichkeiten auf – unabhängig, kostenlos und individuell. Anspruch darauf haben alle gesetzlich Versicherten, sobald ein Pflegebedarf festgestellt wurde.
✅ Sie werden über sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeklärt.
✅ Bei der Antragstellung für einen Pflegegrad stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
✅ Wir unterstützen Sie bei der Planung einer bedarfsgerechten Pflege zu Hause.
✅ Sie werden zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen beraten.
✅ Sie erhalten Empfehlungen zu passenden Pflegediensten und weiteren Hilfsangeboten.
Wichtig zu wissen: Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige, Freunde oder andere Vertrauenspersonen dürfen eine Pflegeunterstützung nutzen.
Pflegeleistungen 2025 im Überblick: Ihre Ansprüche
Pflegebedürftige erhalten 2025 abgestufte Leistungen, die sich am Pflegegrad orientieren. Dazu zählen finanzielle Hilfen wie Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Pflege sowie Zuschüsse zur Tages- und Kurzzeitpflege. Auch Angehörige profitieren von Entlastungsangeboten.
Pflegegeld im Jahr 2025: Leistungen für häusliche Pflege
Das Pflegegeld 2025 unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es wird nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt und setzt eine nicht-professionelle Pflege im privaten Umfeld voraus.
– Pflegegrad 2: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten seit 2025 monatlich 347 Euro – eine Anpassung gegenüber den bisherigen 332 Euro.
– Pflegegrad 3: Die monatliche Pflegegeldleistung beträgt nun 599 Euro, statt wie bisher 573 Euro.
– Pflegegrad 4: Pflegebedürftige erhalten 800 Euro monatlich – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 765 Euro.
– Pflegegrad 5: Pflegebedürftige mit dem höchsten Pflegegrad erhalten nun 990 Euro monatlich – zuvor waren es 947 Euro.
Pflegesachleistungen 2025: Anspruch, Höhe und Beantragung
Im Jahr 2025 stehen Pflegebedürftigen erhöhte Pflegesachleistungen zu, wenn sie durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Die Leistungen decken u. a. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden und medizinische Unterstützung im Alltag ab.
– Pflegegrad 2: Der Betrag für Pflegesachleistungen wurde 2025 auf 796 Euro monatlich erhöht – eine Steigerung gegenüber den bisherigen 761 Euro.
– Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten 2025 Sachleistungen in Höhe von bis zu 1.497 Euro – das sind 65 Euro mehr als im Vorjahr.
– Pflegegrad 4: Der neue Betrag für Pflegesachleistungen liegt 2025 bei 1.859 Euro im Monat – zuvor waren es 1.778 Euro.
– Pflegegrad 5: Der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen liegt nun bei 2.299 Euro pro Monat, im Vergleich zu 2.200 Euro im Vorjahr.
Auch zusätzliche Unterstützungen – etwa für Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – wurden 2025 angepasst. Eine fachkundige Pflegeunterstützung in Lichtenberg hilft Ihnen dabei, die Leistungen passgenau zusammenzustellen und voll auszuschöpfen.
So läuft eine Pflegeunterstützung in Lichtenberg ab
Zu Beginn der Pflegeunterstützung in Lichtenberg wird ein ausführliches Gespräch geführt, um die Pflegesituation, bestehende Ansprüche und Wünsche zu erfassen. Daraufhin erhalten Sie gezielte Informationen zu Leistungen und Unterstützungsangeboten. Die Beratung kann bei Bedarf mehrfach stattfinden und wird individuell angepasst.
⭐ Grundlage jeder Beratung ist eine strukturierte Erhebung Ihrer Pflegesituation – damit Ihr individueller Bedarf zuverlässig erkannt wird.
⭐ Anhand Ihrer Situation zeigt die Beratung verschiedene Entlastungs- und Versorgungsoptionen auf – von Pflegegeld bis Alltagshilfe.
⭐ Ob Pflegegrad, Hilfsmittel oder Entlastungsbetrag – wir unterstützen Sie bei der formellen Beantragung aller relevanten Leistungen.
⭐ Entwicklung eines Hilfeplans: In vielen Fällen wird gemeinsam ein individueller Hilfeplan erstellt, der alle notwendigen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen umfasst.
⭐ Auch nach dem ersten Termin sind wir für Sie da – insbesondere, wenn sich Ihre Pflegesituation verändert.
Je nach Ihren Wünschen kann die Beratung in den Räumlichkeiten des Beratungsanbieters, bei Ihnen zu Hause oder in einigen Fällen auch telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Pflegeberatung als Kassenleistung: Was Ihnen zusteht
Der Anspruch auf eine Pflegeunterstützung ist gesetzlich geregelt – doch viele Betroffene sind sich dessen nicht bewusst. Deshalb ist es wichtig, über die bestehenden Rechte informiert zu sein:
• Beratung nach § 7a SGB XI: Alle gesetzlich Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine kostenfreie und individuelle Pflegeunterstützung durch die Pflegekasse.
• Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hausbesuche sollen sicherstellen, dass Pflegegeldbezieher angemessen versorgt werden.
– Bei Pflegegrad 2 und 3: Ein halbjährlicher Beratungsbesuch ist verpflichtend.
– Bei Pflegegrad 4 und 5: Die Beratung muss quartalsweise durchgeführt werden.
– Bei Pflegegrad 1: Eine freiwillige Beratung kann zur besseren Orientierung beitragen und wird von Fachstellen empfohlen.
Die verpflichtenden Besuche helfen dabei, die Pflege zu Hause zu stabilisieren und rechtzeitig auf veränderte Bedarfe zu reagieren.
Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}
Anlaufstellen für eine Pflegeunterstützung in Lichtenberg
In Lichtenberg steht Ihnen eine Vielzahl an qualifizierten Beratungsangeboten zur Verfügung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige.
Pflegestützpunkte in Lichtenberg: Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegestützpunkte bieten umfassende Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf. Als zentrale Beratungsstellen helfen sie dabei, Leistungen der Pflegeversicherung zu verstehen, Anträge richtig zu stellen und Versorgungsangebote im lokalen Umfeld zu finden.
Ambulante Pflegedienste: Pflege und Beratung aus einer Hand
Ambulante Pflegedienste sind zentrale Akteure in der häuslichen Versorgung. Neben Grund- und Behandlungspflege beraten sie Pflegebedürftige und Angehörige zu Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen bei organisatorischen Fragen.
Beratung bei besonderen Pflegebedarfen
Spezialisierte Beratungsdienste in Lichtenberg richten sich an Menschen mit komplexem Pflegebedarf. Ob Demenz, häusliche Intensivpflege oder psychische Erkrankungen – diese Stellen bieten gezielte Informationen und maßgeschneiderte Unterstützung.
Pflegeberatung im Kontext des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Immer mehr Unternehmen integrieren Pflegeunterstützung in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement, um pflegende Angehörige unter den Mitarbeitenden zu unterstützen. Ziel ist es, berufliche Belastung zu reduzieren und gleichzeitig eine stabile Pflegesituation zu ermöglichen.
⭐ Mitarbeitende erhalten eine gezielte Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
⭐ Sie werden umfassend über Entlastungsmöglichkeiten im beruflichen und pflegerischen Alltag informiert.
⭐ Unsere Beratung begleitet Sie bei der Planung und Abstimmung aller pflegerischen Maßnahmen.
Durch gezielte Beratung wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, beruflich aktiv zu bleiben – gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Pflegeunterstützung verständlich erklärt – Ihre Fragen, unsere Antworten
Entstehen bei der Pflegeunterstützung Kosten?
Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegeunterstützung in der Regel kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse – sowohl für die umfassende Beratung nach § 7a SGB XI als auch für regelmäßige Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI.
Wer ist für die Durchführung einer Pflegeunterstützung zuständig?
Pflegeunterstützungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:
✅ Unser eigenes Pflegepersonal bietet individuelle und fachlich fundierte Beratungsgespräche an.
✅ In Pflegestützpunkten beraten Sie qualifizierte Fachkräfte unabhängig und kostenfrei.
✅ Pflegefachkräfte ambulanter Pflegedienste bieten Pflegeberatung an, sofern sie entsprechend geschult und zugelassen sind.
✅ Im Auftrag der Pflegekassen führen unabhängige Pflegeberater individuelle Beratungen durch.
✅ Für besondere Pflegebedarfe gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die auf konkrete Themen ausgerichtet sind.
Wie viel Zeit sollte ich für eine Pflegeunterstützung einplanen?
Je nach Umfang der Themen nimmt eine Pflegeunterstützung meist zwischen 45 Minuten und anderthalb Stunden in Anspruch. Die Beratung kann bei Bedarf auf mehrere Termine aufgeteilt werden.
Kann die Pflegeunterstützung auch telefonisch oder digital erfolgen?
Die Beratung kann auf verschiedenen Wegen stattfinden: persönlich in der Beratungsstelle, bei Ihnen zu Hause oder auch digital. Ziel ist es, die Pflegeunterstützung möglichst niedrigschwellig und zugänglich zu gestalten.
Welche Dokumente sind für die Pflegeunterstützung hilfreich?
Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
✅ Den aktuellen Bescheid über den Pflegegrad, sofern bereits vorhanden.
✅ Medizinische Unterlagen wie Arztbriefe, Diagnosen oder Medikamentenpläne.
✅ Eine Übersicht über bereits beantragte oder bewilligte Pflegeleistungen.
✅ Bitte legen Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst vor.
✅ Ein Tagebuch zur Pflege oder Aufzeichnungen über die tägliche Versorgung können hilfreich sein.
Kann ich auch eine Pflegeunterstützung in Anspruch nehmen, wenn ich bereits einen Pflegedienst habe?
Auch bei laufender Versorgung durch einen Pflegedienst haben Pflegebedürftige und Angehörige Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeunterstützung. Sie ergänzt die Pflegepraxis durch unabhängige Information und Unterstützung.
Individuelle Pflegeunterstützung bei Pagella in Lichtenberg
Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeunterstützung in Lichtenberg an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:
⭐ Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung eines Pflegegrads – von der Vorbereitung bis zur Einreichung aller Unterlagen.
⭐ Optimierung vorhandener Leistungen: Auch wenn Sie bereits Pflegeleistungen erhalten, prüfen wir, ob alle Ihnen zustehenden Unterstützungsangebote ausgeschöpft werden.
⭐ Die Pflegeplanung erfolgt individuell – orientiert an Ihren Anforderungen und Wünschen.
⭐ Wir beraten Sie zu gezielten Entlastungsangeboten für Angehörige, die regelmäßig Pflege leisten.
Ohne Kosten und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Unsere Beratung begleitet Sie Schritt für Schritt – individuell, verständlich und lösungsorientiert.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre persönliche Pflegeunterstützung in Lichtenberg – wir sind für Sie da.
Lassen Sie sich individuell beraten – wir unterstützen Sie mit einer persönlichen Pflegeunterstützung in Lichtenberg.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin
Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Pflegeunterstützung – wir stehen Ihnen in Lichtenberg mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie zuverlässig in allen Pflegesituationen.