Pflegeunterstützung in Lichtenberg: Kompetente Unterstützung für alle Pflegefragen
Ob für sich selbst oder für Angehörige – in Lichtenberg ist der Bedarf an verlässlicher Pflegeberatung groß. Eine kompetente Pflegeunterstützung bietet Orientierung und zeigt auf, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie die richtige Unterstützung finden und informierte Entscheidungen treffen.
Pflegeunterstützung in Lichtenberg: Für wen sie gedacht ist und was sie leistet
Die Pflegeunterstützung ist ein Angebot zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Sie klärt über Leistungen, Ansprüche und Möglichkeiten auf – unabhängig, kostenlos und individuell. Anspruch darauf haben alle gesetzlich Versicherten, sobald ein Pflegebedarf festgestellt wurde.
✅ Sie werden über sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeklärt.
✅ Bei der Antragstellung für einen Pflegegrad stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
✅ Die häusliche Versorgung wird gemeinsam mit Ihnen strukturiert und organisiert.
✅ Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.
✅ Sie erhalten Empfehlungen zu passenden Pflegediensten und weiteren Hilfsangeboten.
Wichtig zu wissen: Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige, Freunde oder andere Vertrauenspersonen dürfen eine Pflegeunterstützung nutzen.
Welche Pflegeleistungen erhalten Sie 2025?
Pflegebedürftige erhalten 2025 abgestufte Leistungen, die sich am Pflegegrad orientieren. Dazu zählen finanzielle Hilfen wie Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Pflege sowie Zuschüsse zur Tages- und Kurzzeitpflege. Auch Angehörige profitieren von Entlastungsangeboten.
Pflegegeld 2025: Wer erhält wie viel?
Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen betreut werden. Im Jahr 2025 steigen die Sätze je nach Pflegegrad. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2 sowie die häusliche Versorgung durch nicht-professionelle Pflegepersonen.
– Pflegegrad 2: Im Jahr 2025 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat zu – vormals 332 Euro.
– Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten seit 2025 monatlich 599 Euro – das entspricht einem Plus von 26 Euro.
– Pflegegrad 4: Mit Pflegegrad 4 erhalten Betroffene nun 800 Euro Pflegegeld – vorher waren es 765 Euro.
– Pflegegrad 5: Die Erhöhung des Pflegegelds auf 990 Euro pro Monat wurde 2025 umgesetzt – bisher lag der Satz bei 947 Euro.
Pflegesachleistungen 2025: Unterstützung durch ambulante Dienste
Pflegesachleistungen werden von ambulanten Diensten im häuslichen Umfeld erbracht. 2025 gelten neue Höchstsätze, gestaffelt nach Pflegegrad. Die Leistungen können flexibel für pflegerische Unterstützung und Betreuung eingesetzt werden.
– Pflegegrad 2: Die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 wurde auf 796 Euro pro Monat angehoben – das sind 35 Euro mehr als im Vorjahr.
– Pflegegrad 3: Die monatliche Sachleistung wurde auf 1.497 Euro erhöht; im Vorjahr betrug sie noch 1.432 Euro.
– Pflegegrad 4: Der neue Betrag für Pflegesachleistungen liegt 2025 bei 1.859 Euro im Monat – zuvor waren es 1.778 Euro.
– Pflegegrad 5: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten seit 2025 bis zu 2.299 Euro für Pflegesachleistungen – ein Plus von 99 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen wurden 2025 auch ergänzende Hilfen wie der Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöht. Eine erfahrene Pflegeunterstützung in Lichtenberg unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und gezielt zu nutzen.
So läuft eine Pflegeunterstützung in Lichtenberg ab
Die Pflegeunterstützung in Lichtenberg verläuft in mehreren Schritten: Zunächst erfolgt eine Analyse der aktuellen Pflege- und Lebenssituation, danach folgt eine Beratung zu konkreten Ansprüchen. Je nach Bedarf werden auch weiterführende Kontakte vermittelt oder Hilfen bei der Antragstellung geleistet.
⭐ Erstgespräch und Bedarfsanalyse: Die Beratung beginnt mit einer Analyse Ihrer aktuellen Situation. Hier werden alle relevanten Informationen gesammelt, um ein klares Bild von Ihrem Unterstützungsbedarf zu erhalten.
⭐ Anhand Ihrer Situation zeigt die Beratung verschiedene Entlastungs- und Versorgungsoptionen auf – von Pflegegeld bis Alltagshilfe.
⭐ Sie erhalten gezielte Unterstützung bei der Antragstellung – inklusive Hilfe bei Formularen, Fristen und dem Zusammenstellen relevanter Nachweise.
⭐ Die Beratung mündet häufig in einen konkreten Plan, der Ihre Versorgung klar strukturiert und umsetzbar macht.
⭐ Pflegeberatung ist ein kontinuierlicher Prozess: Änderungen im Bedarf werden aufgegriffen und die Empfehlungen entsprechend angepasst.
Die Durchführung der Pflegeunterstützung in Lichtenberg ist anpassungsfähig – sie kann in Beratungsstellen, in Ihrem Zuhause oder alternativ auch über Telefon- und Videoformate erfolgen.
Pflegeberatung als Kassenleistung: Was Ihnen zusteht
Obwohl der Anspruch auf Pflegeunterstützung klar gesetzlich definiert ist, nutzen ihn viele nicht. Ein Überblick über Ihre Rechte kann hier entscheidend weiterhelfen:
• Beratung nach § 7a SGB XI: Diese Beratung richtet sich an Versicherte mit Pflegegrad und bietet unabhängige Unterstützung rund um Leistungen und Organisation der Pflege.
• Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Die Inanspruchnahme des Pflegegelds ist an regelmäßige Beratungstermine gekoppelt, die direkt bei der pflegebedürftigen Person stattfinden.
– Bei Pflegegrad 2 und 3: Die Beratung muss alle sechs Monate stattfinden.
– Bei Pflegegrad 4 und 5: Die Beratungsfrequenz beträgt viermal jährlich – jeweils einmal pro Quartal.
– Bei Pflegegrad 1: Eine freiwillige Beratung kann zur besseren Orientierung beitragen und wird von Fachstellen empfohlen.
Diese Beratungsbesuche dienen nicht der Kontrolle, sondern sollen sicherstellen, dass die häusliche Pflege optimal gestaltet wird und pflegende Angehörige die nötige Unterstützung erhalten.
Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}
Pflegeunterstützung in Lichtenberg: Wo finden Sie Unterstützung?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finden in Lichtenberg ein umfangreiches Beratungsangebot mit zahlreichen Anlaufstellen.
Was leisten Pflegestützpunkte in Lichtenberg?
Pflegestützpunkte sind neutrale und wohnortnahe Beratungsstellen, die Pflegebedürftige und Angehörige kostenlos bei allen Fragen rund um Pflege, Leistungen und Organisation unterstützen. Sie arbeiten trägerübergreifend und bieten Hilfe bei Anträgen, Planung von Pflegearrangements sowie der Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten.
Pflege zu Hause: Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
Pflegedienste, die ambulant arbeiten, bieten mehr als reine Versorgung: Sie beraten, begleiten und helfen dabei, Pflegeleistungen optimal zu nutzen. Dabei stehen sie in direktem Austausch mit Kassen, Ärzten und Angehörigen.
Beratung bei besonderen Pflegebedarfen
In bestimmten Fällen ist eine spezialisierte Beratung notwendig – etwa bei neurologischen Erkrankungen, onkologischer Versorgung oder Fragen zur Hospizpflege. Solche Beratungsdienste bieten fachlich vertiefte Hilfestellung und ergänzen die allgemeine Pflegeunterstützung.
Pflege & Arbeit: Wie Pflegeunterstützung Teil des Gesundheitsmanagements wird
Wenn Mitarbeitende Angehörige pflegen, entstehen oft Belastungen, die auch den Arbeitsplatz betreffen. Durch die Integration von Pflegeunterstützung in das betriebliche Gesundheitsmanagement lassen sich passende Entlastungsstrategien entwickeln und gezielte Unterstützungsangebote schaffen.
⭐ Unsere Pflegeberatung hilft, die Balance zwischen Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege aktiv zu gestalten.
⭐ Beschäftigte erfahren, welche Unterstützungsleistungen ihnen im Pflegekontext zur Verfügung stehen.
⭐ Unsere Beratung begleitet Sie bei der Planung und Abstimmung aller pflegerischen Maßnahmen.
Durch gezielte Beratung wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, beruflich aktiv zu bleiben – gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Häufig gestellte Fragen zur Pflegeunterstützung
Entstehen bei der Pflegeunterstützung Kosten?
Die Pflegeunterstützung ist für sozialversicherungspflichtige Personen grundsätzlich kostenfrei. Sowohl die Beratung nach § 7a SGB XI als auch die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen.
Wer ist für die Durchführung einer Pflegeunterstützung zuständig?
Pflegeunterstützungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:
✅ Bei Pagella stehen Ihnen erfahrene Mitarbeiter für eine persönliche Pflegeberatung zur Seite.
✅ In Pflegestützpunkten beraten Sie qualifizierte Fachkräfte unabhängig und kostenfrei.
✅ Ambulante Pflegedienste mit entsprechender Zulassung können ebenfalls qualifizierte Beratungsgespräche anbieten.
✅ Gesetzlich Versicherte können eine Pflegeberatung durch externe, von der Kasse beauftragte Fachkräfte erhalten.
✅ Für besondere Pflegebedarfe gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die auf konkrete Themen ausgerichtet sind.
Wie viel Zeit sollte ich für eine Pflegeunterstützung einplanen?
Die Dauer einer Pflegeunterstützung richtet sich nach dem individuellen Beratungsbedarf. In der Regel dauert ein Gespräch zwischen 45 und 90 Minuten. Bei komplexen Situationen kann auch ein Folgetermin vereinbart werden.
Muss ich zur Pflegeunterstützung persönlich erscheinen?
Die Beratung kann auf verschiedenen Wegen stattfinden: persönlich in der Beratungsstelle, bei Ihnen zu Hause oder auch digital. Ziel ist es, die Pflegeunterstützung möglichst niedrigschwellig und zugänglich zu gestalten.
Was benötige ich für eine Pflegeunterstützung?
Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
✅ Wichtig ist der aktuelle Nachweis Ihres Pflegegrads – sofern er bereits vorliegt.
✅ Medizinische Unterlagen wie Arztbriefe, Diagnosen oder Medikamentenpläne.
✅ Dokumentieren Sie, welche Pflegeleistungen bereits bewilligt oder beantragt wurden.
✅ Halten Sie sämtliche Dokumente bereit, die Sie im Austausch mit der Pflegekasse oder dem MD erhalten haben.
✅ Ein Tagebuch zur Pflege oder Aufzeichnungen über die tägliche Versorgung können hilfreich sein.
Erhalte ich eine Pflegeunterstützung, obwohl ich bereits versorgt werde?
Selbst wenn ein Pflegedienst bereits eingebunden ist, können Sie jederzeit eine Pflegeunterstützung in Anspruch nehmen. Diese soll ergänzend wirken und sicherstellen, dass alle relevanten Leistungen bekannt und ausgeschöpft werden.
Individuelle Pflegeunterstützung bei Pagella in Lichtenberg
Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeunterstützung in Lichtenberg an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:
⭐ Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorbereitet sind und Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihrer Situation entspricht.
⭐ Wir analysieren Ihre bestehenden Leistungen und zeigen auf, wo es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
⭐ Die Pflegeplanung erfolgt individuell – orientiert an Ihren Anforderungen und Wünschen.
⭐ Pflegende Familienmitglieder erhalten bei uns konkrete Tipps zur Entlastung und Unterstützung.
Ohne Kosten und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Unsere Beratung begleitet Sie Schritt für Schritt – individuell, verständlich und lösungsorientiert.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie mit einer fundierten Pflegeunterstützung in Lichtenberg, genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Ihre Fragen verdienen fundierte Antworten: Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Pflegeunterstützung.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin
Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Pflegeunterstützung in Lichtenberg – wir beraten Sie kompetent und begleiten Sie durch alle Schritte der Pflegeorganisation.