Pflegeunterstützung in Lankwitz: Zuverlässige Hilfe bei allen Fragen rund um die Pflege


Ob für sich selbst oder für Angehörige – in Lankwitz ist der Bedarf an verlässlicher Pflegeberatung groß. Eine kompetente Pflegeunterstützung bietet Orientierung und zeigt auf, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie die richtige Unterstützung finden und informierte Entscheidungen treffen.

Was ist eine Pflegeunterstützung und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Die Pflegeunterstützung ist ein Angebot zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Sie klärt über Leistungen, Ansprüche und Möglichkeiten auf – unabhängig, kostenlos und individuell. Anspruch darauf haben alle gesetzlich Versicherten, sobald ein Pflegebedarf festgestellt wurde.



✅ Wir informieren Sie ausführlich über Ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung.


✅ Sie erhalten Hilfe bei der Vorbereitung und Einreichung aller relevanten Unterlagen für den Pflegegrad.


✅ Sie bekommen Unterstützung bei der Koordination aller Elemente der häuslichen Pflege.

✅ Sie werden zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen beraten.


✅ Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter ambulanter Dienste und ergänzender Unterstützungsangebote.


Wichtig zu wissen: Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige, Freunde oder andere Vertrauenspersonen dürfen eine Pflegeunterstützung nutzen.

Aktuelle Pflegeleistungen 2025: Was steht Ihnen zu?

Die Pflegeversicherung bietet im Jahr 2025 umfangreiche Leistungen – abhängig vom individuellen Pflegegrad. Dazu gehören unter anderem das Pflegegeld für häusliche Betreuung, Pflegesachleistungen, Leistungen für teilstationäre Pflege sowie der monatliche Entlastungsbetrag.

Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen

Das Pflegegeld 2025 unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es wird nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt und setzt eine nicht-professionelle Pflege im privaten Umfeld voraus.


– Pflegegrad 2: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten seit 2025 monatlich 347 Euro – eine Anpassung gegenüber den bisherigen 332 Euro.


– Pflegegrad 3: Das Pflegegeld wurde 2025 auf 599 Euro erhöht – gegenüber den bisherigen 573 Euro im Vorjahr.


– Pflegegrad 4: Mit Pflegegrad 4 erhalten Betroffene nun 800 Euro Pflegegeld – vorher waren es 765 Euro.


– Pflegegrad 5: Seit 2025 beträgt das monatliche Pflegegeld 990 Euro – das sind 43 Euro mehr als im Vorjahr.

Leistungen für ambulante Pflege: Pflegesachleistungen 2025

Im Jahr 2025 stehen Pflegebedürftigen erhöhte Pflegesachleistungen zu, wenn sie durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Die Leistungen decken u. a. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden und medizinische Unterstützung im Alltag ab.


– Pflegegrad 2: Im Jahr 2025 stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro monatlich zur Verfügung – zuvor waren es 761 Euro.


– Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten 2025 Sachleistungen in Höhe von bis zu 1.497 Euro – das sind 65 Euro mehr als im Vorjahr.


– Pflegegrad 4: Seit 2025 erhalten Personen mit Pflegegrad 4 höhere Pflegesachleistungen – bis zu 1.859 Euro pro Monat statt bisher 1.778 Euro.


– Pflegegrad 5: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten seit 2025 bis zu 2.299 Euro für Pflegesachleistungen – ein Plus von 99 Euro gegenüber dem Vorjahr.


Zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen wurden 2025 auch ergänzende Hilfen wie der Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöht. Eine erfahrene Pflegeunterstützung in Lankwitz unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und gezielt zu nutzen.

Ablauf einer Pflegeunterstützung in Lankwitz: Schritt für Schritt erklärt

Eine Pflegeunterstützung in Lankwitz beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch, in dem die persönliche Situation erfasst und der Pflegebedarf geklärt wird. Anschließend folgt eine strukturierte Beratung zu Leistungen, Anträgen und individuellen Möglichkeiten. Je nach Bedarf können weitere Termine vereinbart oder konkrete Empfehlungen für nächste Schritte ausgesprochen werden.

⭐ Erstgespräch und Bedarfsanalyse: Die Beratung beginnt mit einer Analyse Ihrer aktuellen Situation. Hier werden alle relevanten Informationen gesammelt, um ein klares Bild von Ihrem Unterstützungsbedarf zu erhalten.

⭐ Aufzeigen von Möglichkeiten: Basierend auf Ihrer individuellen Situation werden Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten vorgestellt – von Pflegeleistungen über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis hin zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.


⭐ Unsere Beratung hilft Ihnen beim gesamten Antragsverfahren – vom ersten Kontakt bis zur Einreichung bei der Pflegekasse.


⭐ Gemeinsam entwickeln wir eine Übersicht aller Maßnahmen – von Pflegeangeboten bis zur finanziellen Entlastung.


⭐ Die Beratung bietet bei Bedarf eine fortlaufende Begleitung – etwa bei neuen Anträgen oder Änderungen im Pflegegrad.

Je nach Ihren Wünschen kann die Beratung in den Räumlichkeiten des Beratungsanbieters, bei Ihnen zu Hause oder in einigen Fällen auch telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.

Pflegeberatung als Kassenleistung: Was Ihnen zusteht

Viele Menschen wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeunterstützung haben. Diese Rechte sollten Sie kennen:

Beratung nach § 7a SGB XI: Alle gesetzlich Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine kostenfreie und individuelle Pflegeunterstützung durch die Pflegekasse.

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung im häuslichen Umfeld wahrzunehmen.


– Bei Pflegegrad 2 und 3: Ein halbjährlicher Beratungsbesuch ist verpflichtend.

– Bei Pflegegrad 4 und 5: Ein Beratungsbesuch ist alle drei Monate vorgeschrieben.


– Bei Pflegegrad 1: Es besteht kein Zwang zur Beratung – jedoch wird sie ausdrücklich nahegelegt.


Die verpflichtenden Besuche helfen dabei, die Pflege zu Hause zu stabilisieren und rechtzeitig auf veränderte Bedarfe zu reagieren.

Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}

Anlaufstellen für eine Pflegeunterstützung in Lankwitz


In Lankwitz steht Ihnen eine Vielzahl an qualifizierten Beratungsangeboten zur Verfügung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige.

Pflegestützpunkte in Lankwitz: Ihre Ansprechpartner vor Ort


In Pflegestützpunkten erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fachkundige, unabhängige Beratung. Die Mitarbeitenden helfen bei der Auswahl passender Leistungen, unterstützen bei der Antragstellung und koordinieren individuelle Hilfsangebote – kostenfrei und trägerneutral.

Ambulante Pflegedienste: Pflege und Beratung aus einer Hand

Ambulante Pflegedienste übernehmen nicht nur pflegerische Leistungen im häuslichen Umfeld, sondern bieten auch qualifizierte Beratung an – etwa zur Beantragung von Pflegeleistungen oder zur Organisation der häuslichen Versorgung. Sie arbeiten eng mit Pflegekassen und Angehörigen zusammen, um individuelle Pflegekonzepte umzusetzen.

Spezialisierte Beratungsdienste: Fachwissen für besondere Pflegesituationen


In bestimmten Fällen ist eine spezialisierte Beratung notwendig – etwa bei neurologischen Erkrankungen, onkologischer Versorgung oder Fragen zur Hospizpflege. Solche Beratungsdienste bieten fachlich vertiefte Hilfestellung und ergänzen die allgemeine Pflegeunterstützung.

Pflegeunterstützung und BGM: Unterstützung für pflegende Beschäftigte


Immer mehr Unternehmen integrieren Pflegeunterstützung in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement, um pflegende Angehörige unter den Mitarbeitenden zu unterstützen. Ziel ist es, berufliche Belastung zu reduzieren und gleichzeitig eine stabile Pflegesituation zu ermöglichen.

⭐ Mitarbeitende erhalten eine gezielte Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.


⭐ Die Beratung zeigt konkrete Wege auf, wie berufstätige Pflegende gezielt entlastet werden können.


⭐ Unsere Beratung begleitet Sie bei der Planung und Abstimmung aller pflegerischen Maßnahmen.


Durch gezielte Beratung wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, beruflich aktiv zu bleiben – gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.

Pflegeunterstützung verständlich erklärt – Ihre Fragen, unsere Antworten


Wie viel kostet eine Pflegeunterstützung?

Die Pflegeunterstützung ist für sozialversicherungspflichtige Personen grundsätzlich kostenfrei. Sowohl die Beratung nach § 7a SGB XI als auch die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen.

Welche Stellen übernehmen die Pflegeunterstützung?

Pflegeunterstützungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:


✅ Die Pflegeberatung kann direkt durch geschulte Fachkräfte unseres Pagella Pflegedienstes erfolgen.


✅ Pflegestützpunkte bieten wohnortnahe Beratung durch speziell geschulte Mitarbeitende an.


✅ Pflegeberatung kann auch durch zugelassene ambulante Dienste erfolgen, wenn die nötige Qualifikation vorliegt.

✅ Unabhängige Pflegeberater im Auftrag der Pflegekassen unterstützen Versicherte bei allen Fragen rund um Pflegeleistungen.


✅ Für besondere Pflegebedarfe gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die auf konkrete Themen ausgerichtet sind.

Wie viel Zeit sollte ich für eine Pflegeunterstützung einplanen?


Die Dauer variiert je nach persönlicher Situation. In den meisten Fällen nimmt eine Pflegeunterstützung etwa eine Stunde in Anspruch – bei Bedarf auch länger oder in mehreren Gesprächen.

Ist eine persönliche Anwesenheit bei der Pflegeunterstützung erforderlich?


Die Beratung kann auf verschiedenen Wegen stattfinden: persönlich in der Beratungsstelle, bei Ihnen zu Hause oder auch digital. Ziel ist es, die Pflegeunterstützung möglichst niedrigschwellig und zugänglich zu gestalten.

Was benötige ich für eine Pflegeunterstützung?

Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:


✅ Wichtig ist der aktuelle Nachweis Ihres Pflegegrads – sofern er bereits vorliegt.


✅ Auch ärztliche Unterlagen wie Befunde, Medikamentenlisten oder Diagnosen sollten vorliegen.


✅ Dokumentieren Sie, welche Pflegeleistungen bereits bewilligt oder beantragt wurden.


✅ Relevante Schreiben von Pflegekasse oder MDK sollten ebenfalls mitgebracht werden.


✅ Falls vorhanden, bringen Sie ein Pflegetagebuch oder Notizen zum Pflegeverlauf mit.

Gibt es eine Pflegeunterstützung, auch wenn ein Pflegedienst tätig ist?


Selbst wenn ein Pflegedienst bereits eingebunden ist, können Sie jederzeit eine Pflegeunterstützung in Anspruch nehmen. Diese soll ergänzend wirken und sicherstellen, dass alle relevanten Leistungen bekannt und ausgeschöpft werden.

Individuelle Pflegeunterstützung bei Pagella in Lankwitz

Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeunterstützung in Lankwitz an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:

⭐ Beantragung des Pflegegrads: Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

⭐ Optimierung vorhandener Leistungen: Auch wenn Sie bereits Pflegeleistungen erhalten, prüfen wir, ob alle Ihnen zustehenden Unterstützungsangebote ausgeschöpft werden.

⭐ Individuelle Pflegeplanung: Gemeinsam erstellen wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Pflegekonzept.


⭐ Wir beraten Sie zu gezielten Entlastungsangeboten für Angehörige, die regelmäßig Pflege leisten.


Die Pflegeberatung bei uns ist für Sie kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wir hören zu, analysieren gemeinsam Ihre Lage und entwickeln passende Lösungswege.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre persönliche Pflegeunterstützung in Lankwitz – wir sind für Sie da.


Ihre Fragen verdienen fundierte Antworten: Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Pflegeunterstützung.

Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin

Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin


Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Pflegeunterstützung – wir stehen Ihnen in Lankwitz mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie zuverlässig in allen Pflegesituationen.