Pflegeunterstützung in Grunewald: Kompetente Unterstützung für alle Pflegefragen
In der Hauptstadt benötigen viele Menschen Hilfe bei Pflegefragen – sei es für sich selbst oder für Angehörige. Eine professionelle Pflegeunterstützung in Grunewald bietet Ihnen die notwendige Orientierung im komplexen System der Pflegeleistungen und unterstützt Sie bei allen wichtigen Entscheidungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine fundierte Beratung Ihnen helfen kann, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die optimale Unterstützung für Ihre individuelle Situation finden.
Pflegeunterstützung erklärt: Inhalte und Anspruchsvoraussetzungen
Die Pflegeunterstützung ist ein Angebot zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Sie klärt über Leistungen, Ansprüche und Möglichkeiten auf – unabhängig, kostenlos und individuell. Anspruch darauf haben alle gesetzlich Versicherten, sobald ein Pflegebedarf festgestellt wurde.
✅ Sie werden über sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeklärt.
✅ Sie erhalten Hilfe bei der Vorbereitung und Einreichung aller relevanten Unterlagen für den Pflegegrad.
✅ Wir unterstützen Sie bei der Planung einer bedarfsgerechten Pflege zu Hause.
✅ Sie werden zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen beraten.
✅ Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter ambulanter Dienste und ergänzender Unterstützungsangebote.
Von zentraler Bedeutung: Die Pflegeunterstützung steht sowohl pflegebedürftigen Personen als auch deren Angehörigen und weiteren unterstützenden Personen offen.
Pflegeleistungen 2025: Diese Unterstützungen können Sie nutzen
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können 2025 vielfältige Unterstützungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen reichen von Pflegegeld über ambulante Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Betreuung, Wohnraumanpassung und Entlastung pflegender Angehöriger.
Pflegegeld im Jahr 2025: Leistungen für häusliche Pflege
Pflegegeld wird 2025 weiterhin an Personen gezahlt, die im häuslichen Umfeld ohne professionelle Dienste versorgt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beginnt ab Pflegegrad 2. Die Leistung soll die familiäre oder nachbarschaftliche Pflege unterstützen.
– Pflegegrad 2: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten seit 2025 monatlich 347 Euro – eine Anpassung gegenüber den bisherigen 332 Euro.
– Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten seit 2025 monatlich 599 Euro – das entspricht einem Plus von 26 Euro.
– Pflegegrad 4: Ab 2025 liegt das Pflegegeld bei 800 Euro monatlich – zuvor waren es 765 Euro.
– Pflegegrad 5: Seit 2025 beträgt das monatliche Pflegegeld 990 Euro – das sind 43 Euro mehr als im Vorjahr.
Leistungen für ambulante Pflege: Pflegesachleistungen 2025
Im Jahr 2025 stehen Pflegebedürftigen erhöhte Pflegesachleistungen zu, wenn sie durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Die Leistungen decken u. a. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden und medizinische Unterstützung im Alltag ab.
– Pflegegrad 2: Der Betrag für Pflegesachleistungen wurde 2025 auf 796 Euro monatlich erhöht – eine Steigerung gegenüber den bisherigen 761 Euro.
– Pflegegrad 3: Seit 2025 beträgt die Pflegesachleistung für Pflegegrad 3 monatlich 1.497 Euro – vorher waren es 1.432 Euro.
– Pflegegrad 4: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können 2025 monatlich bis zu 1.859 Euro für Sachleistungen nutzen – ein Plus von 81 Euro.
– Pflegegrad 5: Der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen liegt nun bei 2.299 Euro pro Monat, im Vergleich zu 2.200 Euro im Vorjahr.
Erhöht wurden nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen, sondern auch zusätzliche Leistungen wie der Entlastungsbetrag sowie finanzielle Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Pflegeunterstützung in Grunewald berät Sie ausführlich zur bestmöglichen Kombination dieser Angebote.
Was Sie bei einer Pflegeunterstützung in Grunewald erwartet
Eine Pflegeunterstützung in Grunewald beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch, in dem die persönliche Situation erfasst und der Pflegebedarf geklärt wird. Anschließend folgt eine strukturierte Beratung zu Leistungen, Anträgen und individuellen Möglichkeiten. Je nach Bedarf können weitere Termine vereinbart oder konkrete Empfehlungen für nächste Schritte ausgesprochen werden.
⭐ Zu Beginn der Beratung steht eine ausführliche Bedarfsanalyse. Gemeinsam mit Ihnen werden alle wichtigen Aspekte Ihrer Pflegesituation erfasst.
⭐ Aufzeigen von Möglichkeiten: Basierend auf Ihrer individuellen Situation werden Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten vorgestellt – von Pflegeleistungen über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis hin zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
⭐ Unterstützung bei Anträgen: Wichtiger Bestandteil der Beratung ist die Hilfe bei der Beantragung des Pflegegrads sowie weiterer Leistungen. Die Berater unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen.
⭐ Entwicklung eines Hilfeplans: In vielen Fällen wird gemeinsam ein individueller Hilfeplan erstellt, der alle notwendigen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen umfasst.
⭐ Pflegeberatung ist ein kontinuierlicher Prozess: Änderungen im Bedarf werden aufgegriffen und die Empfehlungen entsprechend angepasst.
Je nach Ihren Wünschen kann die Beratung in den Räumlichkeiten des Beratungsanbieters, bei Ihnen zu Hause oder in einigen Fällen auch telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Rechtsanspruch auf Beratung: Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Der Anspruch auf eine Pflegeunterstützung ist gesetzlich geregelt – doch viele Betroffene sind sich dessen nicht bewusst. Deshalb ist es wichtig, über die bestehenden Rechte informiert zu sein:
• Beratung nach § 7a SGB XI: Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegebedürftigen eine kostenlose und qualifizierte Pflegeunterstützung anzubieten – abgestimmt auf den individuellen Bedarf.
• Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hausbesuche sollen sicherstellen, dass Pflegegeldbezieher angemessen versorgt werden.
– Bei Pflegegrad 2 und 3: Ein halbjährlicher Beratungsbesuch ist verpflichtend.
– Bei Pflegegrad 4 und 5: Ein Beratungsbesuch ist alle drei Monate vorgeschrieben.
– Bei Pflegegrad 1: Eine regelmäßige Beratung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
Die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche sind keine Prüfung, sondern sollen Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Versorgung gezielt unterstützen.
Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}
Hier erhalten Sie eine qualifizierte Pflegeunterstützung in Grunewald
Das Beratungsangebot in Grunewald ist gut ausgebaut und ermöglicht Pflegebedürftigen sowie Angehörigen schnellen Zugang zu kompetenter Unterstützung.
Was leisten Pflegestützpunkte in Grunewald?
In Pflegestützpunkten erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fachkundige, unabhängige Beratung. Die Mitarbeitenden helfen bei der Auswahl passender Leistungen, unterstützen bei der Antragstellung und koordinieren individuelle Hilfsangebote – kostenfrei und trägerneutral.
Was leisten ambulante Pflegedienste?
Ambulante Pflegedienste übernehmen nicht nur pflegerische Leistungen im häuslichen Umfeld, sondern bieten auch qualifizierte Beratung an – etwa zur Beantragung von Pflegeleistungen oder zur Organisation der häuslichen Versorgung. Sie arbeiten eng mit Pflegekassen und Angehörigen zusammen, um individuelle Pflegekonzepte umzusetzen.
Beratung bei besonderen Pflegebedarfen
In bestimmten Fällen ist eine spezialisierte Beratung notwendig – etwa bei neurologischen Erkrankungen, onkologischer Versorgung oder Fragen zur Hospizpflege. Solche Beratungsdienste bieten fachlich vertiefte Hilfestellung und ergänzen die allgemeine Pflegeunterstützung.
Pflegeunterstützung und BGM: Unterstützung für pflegende Beschäftigte
Immer mehr Unternehmen integrieren Pflegeunterstützung in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement, um pflegende Angehörige unter den Mitarbeitenden zu unterstützen. Ziel ist es, berufliche Belastung zu reduzieren und gleichzeitig eine stabile Pflegesituation zu ermöglichen.
⭐ Beschäftigte werden dabei unterstützt, berufliche Anforderungen mit familiären Pflegeaufgaben in Einklang zu bringen.
⭐ Beschäftigte erfahren, welche Unterstützungsleistungen ihnen im Pflegekontext zur Verfügung stehen.
⭐ Unsere Beratung begleitet Sie bei der Planung und Abstimmung aller pflegerischen Maßnahmen.
Durch gezielte Beratung wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, beruflich aktiv zu bleiben – gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Häufig gestellte Fragen zur Pflegeunterstützung
Entstehen bei der Pflegeunterstützung Kosten?
Sie müssen für eine Pflegeunterstützung nichts bezahlen. Die Beratung ist Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und wird sowohl bei § 7a- als auch § 37.3-Beratung vollständig von der Kasse getragen.
Von wem wird die Pflegeunterstützung angeboten?
Pflegeunterstützungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:
✅ Mitarbeiter von unserem Pagella Pflegedienst führen qualifizierte Pflegeberatungen durch.
✅ Die Pflegeberatung kann auch direkt in einem Pflegestützpunkt Ihrer Region durchgeführt werden.
✅ Viele ambulante Pflegedienste verfügen über Pflegeberater, die zu Leistungen und Möglichkeiten informieren.
✅ Die Pflegekassen beauftragen qualifizierte Berater, die eine umfassende und neutrale Beratung sicherstellen.
✅ Für besondere Pflegebedarfe gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die auf konkrete Themen ausgerichtet sind.
Mit welcher Dauer muss man bei einer Pflegeunterstützung rechnen?
Eine Pflegeunterstützung dauert im Durchschnitt 60 bis 90 Minuten. Der genaue Zeitrahmen hängt davon ab, wie umfangreich die pflegerische Situation ist und wie viele Fragen geklärt werden müssen.
Muss ich zur Pflegeunterstützung persönlich erscheinen?
Eine persönliche Beratung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Je nach Situation kann die Pflegeunterstützung auch telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden – besonders bei eingeschränkter Mobilität oder zur kurzfristigen Klärung von Fragen.
Welche Unterlagen sollte ich zur Pflegeunterstützung mitbringen?
Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
✅ Den aktuellen Bescheid über den Pflegegrad, sofern bereits vorhanden.
✅ Medizinische Unterlagen wie Arztbriefe, Diagnosen oder Medikamentenpläne.
✅ Eine Übersicht über bereits beantragte oder bewilligte Pflegeleistungen.
✅ Bitte legen Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst vor.
✅ Zur besseren Einschätzung Ihrer Situation hilft ein Pflegetagebuch oder eine chronologische Pflegeübersicht.
Erhalte ich eine Pflegeunterstützung, obwohl ich bereits versorgt werde?
Ja, auch wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst tätig ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf eine unabhängige Pflegeunterstützung. Die Beratung dient der zusätzlichen Orientierung und unterstützt bei der optimalen Nutzung aller Leistungen.
Kompetente Pflegeunterstützung vor Ort – Pagella in Grunewald
Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeunterstützung in Grunewald an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:
⭐ Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung eines Pflegegrads – von der Vorbereitung bis zur Einreichung aller Unterlagen.
⭐ Unsere Beratung hilft dabei, bestehende Leistungen zu verbessern und ungenutzte Potenziale aufzudecken.
⭐ Individuelle Pflegeplanung: Gemeinsam erstellen wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Pflegekonzept.
⭐ Pflegende Familienmitglieder erhalten bei uns konkrete Tipps zur Entlastung und Unterstützung.
Die Pflegeberatung bei uns ist für Sie kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wir hören zu, analysieren gemeinsam Ihre Lage und entwickeln passende Lösungswege.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich individuell zur Pflegeunterstützung in Grunewald beraten – kostenlos und kompetent.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre individuelle Pflegeunterstützung – wir beraten Sie kompetent und zuverlässig.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin
Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin
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