Pflegeberatung in Steglitz: Kompetente Unterstützung für alle Pflegefragen
Ob für sich selbst oder für Angehörige – in Steglitz ist der Bedarf an verlässlicher Pflegeberatung groß. Eine kompetente Pflegeberatung bietet Orientierung und zeigt auf, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie die richtige Unterstützung finden und informierte Entscheidungen treffen.
Wer profitiert von einer Pflegeberatung in Steglitz?
Pflegeberatung richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige. Sie soll helfen, Pflegeleistungen zu verstehen und richtig zu nutzen. Voraussetzung für den Anspruch ist eine anerkannte Pflegesituation und gesetzliche Versicherung.
✅ Sie erhalten umfassende Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
✅ Bei der Antragstellung für einen Pflegegrad stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
✅ Die häusliche Versorgung wird gemeinsam mit Ihnen strukturiert und organisiert.
✅ Sie werden zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen beraten.
✅ Sie bekommen konkrete Hinweise auf Pflegedienste und Angebote, die zu Ihrer Situation passen.
Besonders wichtig: Die Beratung kann sowohl von Pflegebedürftigen selbst als auch von Angehörigen, Freunden oder anderen Betreuungspersonen in Anspruch genommen werden.
Pflegeleistungen 2025: Diese Unterstützungen können Sie nutzen
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können 2025 vielfältige Unterstützungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen reichen von Pflegegeld über ambulante Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Betreuung, Wohnraumanpassung und Entlastung pflegender Angehöriger.
Was Sie 2025 über das Pflegegeld wissen müssen
Das Pflegegeld 2025 unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es wird nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt und setzt eine nicht-professionelle Pflege im privaten Umfeld voraus.
– Pflegegrad 2: Im Jahr 2025 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat zu – vormals 332 Euro.
– Pflegegrad 3: Die monatliche Pflegegeldleistung beträgt nun 599 Euro, statt wie bisher 573 Euro.
– Pflegegrad 4: Ab 2025 liegt das Pflegegeld bei 800 Euro monatlich – zuvor waren es 765 Euro.
– Pflegegrad 5: Das Pflegegeld wurde auf 990 Euro monatlich angehoben; zuvor lag es bei 947 Euro.
Pflegesachleistungen 2025: Anspruch, Höhe und Beantragung
Pflegebedürftige, die auf ambulante Unterstützung angewiesen sind, erhalten 2025 höhere Sachleistungen von der Pflegeversicherung. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
– Pflegegrad 2: Pflegebedürftige erhalten 2025 bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen – zuvor lag der Betrag bei 761 Euro.
– Pflegegrad 3: Die monatliche Sachleistung wurde auf 1.497 Euro erhöht; im Vorjahr betrug sie noch 1.432 Euro.
– Pflegegrad 4: Seit 2025 erhalten Personen mit Pflegegrad 4 höhere Pflegesachleistungen – bis zu 1.859 Euro pro Monat statt bisher 1.778 Euro.
– Pflegegrad 5: Der maximale monatliche Betrag für Sachleistungen beträgt nun 2.299 Euro – das bedeutet eine Anpassung um 99 Euro im Vergleich zu 2024.
Erhöht wurden nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen, sondern auch zusätzliche Leistungen wie der Entlastungsbetrag sowie finanzielle Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Pflegeberatung in Steglitz berät Sie ausführlich zur bestmöglichen Kombination dieser Angebote.
Wie eine Pflegeberatung in Steglitz typischerweise verläuft
Eine Pflegeberatung in Steglitz beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch, in dem die persönliche Situation erfasst und der Pflegebedarf geklärt wird. Anschließend folgt eine strukturierte Beratung zu Leistungen, Anträgen und individuellen Möglichkeiten. Je nach Bedarf können weitere Termine vereinbart oder konkrete Empfehlungen für nächste Schritte ausgesprochen werden.
⭐ Die Beratung startet mit einem Erstgespräch, in dem Ihre persönliche Lebenslage und der aktuelle Hilfebedarf sorgfältig besprochen werden.
⭐ Im Anschluss werden Ihnen passende Angebote erläutert – etwa Leistungen der Pflegeversicherung, Betreuungsdienste oder Wohnraumanpassungen.
⭐ Unsere Beratung hilft Ihnen beim gesamten Antragsverfahren – vom ersten Kontakt bis zur Einreichung bei der Pflegekasse.
⭐ Die Beratung mündet häufig in einen konkreten Plan, der Ihre Versorgung klar strukturiert und umsetzbar macht.
⭐ Die Beratung bietet bei Bedarf eine fortlaufende Begleitung – etwa bei neuen Anträgen oder Änderungen im Pflegegrad.
Die Beratung erfolgt flexibel: Entweder in den Büros der Beratungsstelle, direkt bei Ihnen zu Hause oder – wenn gewünscht – auch telefonisch oder digital per Video.
Gesetzliche Beratungsansprüche: Ihre Rechte kennen
Nur wenige Pflegebedürftige und Angehörige sind darüber informiert, dass ein Anspruch auf Pflegeberatung gesetzlich verankert ist. Es lohnt sich, die eigenen Rechte genau zu kennen:
• Beratung nach § 7a SGB XI: Alle gesetzlich Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine kostenfreie und individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse.
• Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Bei Pflegegeldbezug schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungsbesuche zu Hause vor – zur Qualitätssicherung und Unterstützung.
– Bei Pflegegrad 2 und 3: Ein halbjährlicher Beratungsbesuch ist verpflichtend.
– Bei Pflegegrad 4 und 5: Pflegebedürftige sind verpflichtet, alle drei Monate einen Termin wahrzunehmen.
– Bei Pflegegrad 1: Es besteht kein Zwang zur Beratung – jedoch wird sie ausdrücklich nahegelegt.
Die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche sind keine Prüfung, sondern sollen Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Versorgung gezielt unterstützen.
Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}
Hier erhalten Sie eine qualifizierte Pflegeberatung in Steglitz
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finden in Steglitz ein umfangreiches Beratungsangebot mit zahlreichen Anlaufstellen.
Pflegestützpunkte: Unabhängige Beratung rund um Pflege
Wer Fragen zur Pflege hat, findet im Pflegestützpunkt eine verlässliche, kostenfreie Anlaufstelle. Hier wird nicht nur beraten, sondern auch bei der Organisation von Hilfen und der Abstimmung verschiedener Leistungen aktiv unterstützt.
Ambulante Pflegedienste: Pflege und Beratung aus einer Hand
Pflegedienste, die ambulant arbeiten, bieten mehr als reine Versorgung: Sie beraten, begleiten und helfen dabei, Pflegeleistungen optimal zu nutzen. Dabei stehen sie in direktem Austausch mit Kassen, Ärzten und Angehörigen.
Spezialisierte Beratungsdienste: Fachwissen für besondere Pflegesituationen
In bestimmten Fällen ist eine spezialisierte Beratung notwendig – etwa bei neurologischen Erkrankungen, onkologischer Versorgung oder Fragen zur Hospizpflege. Solche Beratungsdienste bieten fachlich vertiefte Hilfestellung und ergänzen die allgemeine Pflegeberatung.
Pflegeberatung und BGM: Unterstützung für pflegende Beschäftigte
Immer mehr Unternehmen integrieren Pflegeberatung in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement, um pflegende Angehörige unter den Mitarbeitenden zu unterstützen. Ziel ist es, berufliche Belastung zu reduzieren und gleichzeitig eine stabile Pflegesituation zu ermöglichen.
⭐ Wir beraten Mitarbeitende individuell zur optimalen Abstimmung von Pflegeverantwortung und Arbeitsalltag.
⭐ Sie werden umfassend über Entlastungsmöglichkeiten im beruflichen und pflegerischen Alltag informiert.
⭐ Unsere Beratung begleitet Sie bei der Planung und Abstimmung aller pflegerischen Maßnahmen.
Durch gezielte Beratung wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, beruflich aktiv zu bleiben – gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Fragen und Antworten rund um die Pflegeberatung
Wie viel kostet eine Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung ist für sozialversicherungspflichtige Personen grundsätzlich kostenfrei. Sowohl die Beratung nach § 7a SGB XI als auch die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen.
Welche Stellen übernehmen die Pflegeberatung?
Pflegeberatungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:
✅ Unser eigenes Pflegepersonal bietet individuelle und fachlich fundierte Beratungsgespräche an.
✅ Pflegestützpunkte bieten wohnortnahe Beratung durch speziell geschulte Mitarbeitende an.
✅ Viele ambulante Pflegedienste verfügen über Pflegeberater, die zu Leistungen und Möglichkeiten informieren.
✅ Die Pflegekassen beauftragen qualifizierte Berater, die eine umfassende und neutrale Beratung sicherstellen.
✅ Bei komplexen Pflegesituationen können Sie sich an spezialisierte Stellen mit besonderem Fachwissen wenden.
Mit welcher Dauer muss man bei einer Pflegeberatung rechnen?
Die Dauer variiert je nach persönlicher Situation. In den meisten Fällen nimmt eine Pflegeberatung etwa eine Stunde in Anspruch – bei Bedarf auch länger oder in mehreren Gesprächen.
Muss ich zur Pflegeberatung persönlich erscheinen?
Es ist nicht immer notwendig, persönlich zur Pflegeberatung zu erscheinen. Viele Anbieter ermöglichen eine telefonische oder virtuelle Beratung, wenn ein Besuch vor Ort nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Was sollte ich zur Vorbereitung auf die Pflegeberatung bereithalten?
Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
✅ Falls bereits vorhanden, bringen Sie bitte den aktuellen Pflegegradbescheid mit.
✅ Halten Sie Arztbriefe, aktuelle Diagnosen und Ihre Medikamentenpläne zur Einsicht bereit.
✅ Hilfreich ist ein Überblick über alle Leistungen, die Sie bereits erhalten oder beantragt haben.
✅ Schriftverkehr mit der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst.
✅ Ein Tagebuch zur Pflege oder Aufzeichnungen über die tägliche Versorgung können hilfreich sein.
Gibt es eine Pflegeberatung, auch wenn ein Pflegedienst tätig ist?
Auch bei laufender Versorgung durch einen Pflegedienst haben Pflegebedürftige und Angehörige Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung. Sie ergänzt die Pflegepraxis durch unabhängige Information und Unterstützung.
Ihre persönliche Pflegeberatung bei Pagella in Steglitz
Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeberatung in Steglitz an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:
⭐ Beantragung des Pflegegrads: Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
⭐ Optimierung vorhandener Leistungen: Auch wenn Sie bereits Pflegeleistungen erhalten, prüfen wir, ob alle Ihnen zustehenden Unterstützungsangebote ausgeschöpft werden.
⭐ Wir entwickeln mit Ihnen ein persönliches Versorgungskonzept, das zu Ihrer Lebenssituation passt.
⭐ Wir beraten Sie zu gezielten Entlastungsangeboten für Angehörige, die regelmäßig Pflege leisten.
Ohne Kosten und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Unsere Beratung begleitet Sie Schritt für Schritt – individuell, verständlich und lösungsorientiert.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie mit einer fundierten Pflegeberatung in Steglitz, genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Ihre Fragen verdienen fundierte Antworten: Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Pflegeberatung.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin
Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre individuelle Pflegeberatung – wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege in Steglitz.