Pflegeberatung in Lichterfelde: Fachkundige Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige


Ob für sich selbst oder für Angehörige – in Lichterfelde ist der Bedarf an verlässlicher Pflegeberatung groß. Eine kompetente Pflegeberatung bietet Orientierung und zeigt auf, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie die richtige Unterstützung finden und informierte Entscheidungen treffen.

Pflegeberatung erklärt: Inhalte und Anspruchsvoraussetzungen

Pflegeberatung bedeutet, strukturiert und fachlich fundiert über Unterstützungsangebote informiert zu werden. Gesetzlich Versicherte mit festgestelltem Pflegegrad oder deren Angehörige haben Anspruch auf dieses Angebot, das eine individuelle Begleitung ermöglicht.


✅ Sie werden über sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeklärt.


✅ Bei der Antragstellung für einen Pflegegrad stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

✅ Sie erhalten Hilfe bei der Organisation einer individuellen häuslichen Pflege.

✅ Sie werden zu möglichen finanziellen Unterstützungsleistungen beraten.

✅ Sie erhalten Empfehlungen zu passenden Pflegediensten und weiteren Hilfsangeboten.


Von zentraler Bedeutung: Die Pflegeberatung steht sowohl pflegebedürftigen Personen als auch deren Angehörigen und weiteren unterstützenden Personen offen.

Pflegeleistungen 2025 im Überblick: Ihre Ansprüche

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können 2025 vielfältige Unterstützungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen reichen von Pflegegeld über ambulante Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Betreuung, Wohnraumanpassung und Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen

Pflegegeld wird 2025 weiterhin an Personen gezahlt, die im häuslichen Umfeld ohne professionelle Dienste versorgt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beginnt ab Pflegegrad 2. Die Leistung soll die familiäre oder nachbarschaftliche Pflege unterstützen.


– Pflegegrad 2: Die Pflegegeldleistung wurde 2025 auf 347 Euro angehoben – eine Erhöhung um 15 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

– Pflegegrad 3: Die monatliche Pflegegeldleistung beträgt nun 599 Euro, statt wie bisher 573 Euro.


– Pflegegrad 4: Die Leistung wurde 2025 auf 800 Euro pro Monat erhöht – ein Plus von 35 Euro im Vergleich zum Vorjahr.


– Pflegegrad 5: Die Erhöhung des Pflegegelds auf 990 Euro pro Monat wurde 2025 umgesetzt – bisher lag der Satz bei 947 Euro.

Pflegesachleistungen 2025: Unterstützung durch ambulante Dienste

Pflegebedürftige, die auf ambulante Unterstützung angewiesen sind, erhalten 2025 höhere Sachleistungen von der Pflegeversicherung. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

– Pflegegrad 2: Pflegebedürftige erhalten 2025 bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen – zuvor lag der Betrag bei 761 Euro.


– Pflegegrad 3: Mit der Erhöhung auf 1.497 Euro monatlich wurde die Sachleistung für Pflegegrad 3 2025 spürbar verbessert.


– Pflegegrad 4: Der neue Betrag für Pflegesachleistungen liegt 2025 bei 1.859 Euro im Monat – zuvor waren es 1.778 Euro.


– Pflegegrad 5: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten seit 2025 bis zu 2.299 Euro für Pflegesachleistungen – ein Plus von 99 Euro gegenüber dem Vorjahr.


Auch zusätzliche Unterstützungen – etwa für Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – wurden 2025 angepasst. Eine fachkundige Pflegeberatung in Lichterfelde hilft Ihnen dabei, die Leistungen passgenau zusammenzustellen und voll auszuschöpfen.

Ablauf einer Pflegeberatung in Lichterfelde: Schritt für Schritt erklärt

Eine Pflegeberatung in Lichterfelde beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch, in dem die persönliche Situation erfasst und der Pflegebedarf geklärt wird. Anschließend folgt eine strukturierte Beratung zu Leistungen, Anträgen und individuellen Möglichkeiten. Je nach Bedarf können weitere Termine vereinbart oder konkrete Empfehlungen für nächste Schritte ausgesprochen werden.

⭐ Erstgespräch und Bedarfsanalyse: Die Beratung beginnt mit einer Analyse Ihrer aktuellen Situation. Hier werden alle relevanten Informationen gesammelt, um ein klares Bild von Ihrem Unterstützungsbedarf zu erhalten.


⭐ Die Beratung umfasst konkrete Vorschläge zu Leistungen und Hilfen – individuell zugeschnitten auf Ihre Lebenssituation.


⭐ Ob Pflegegrad, Hilfsmittel oder Entlastungsbetrag – wir unterstützen Sie bei der formellen Beantragung aller relevanten Leistungen.

⭐ Entwicklung eines Hilfeplans: In vielen Fällen wird gemeinsam ein individueller Hilfeplan erstellt, der alle notwendigen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen umfasst.


⭐ Die Beratung bietet bei Bedarf eine fortlaufende Begleitung – etwa bei neuen Anträgen oder Änderungen im Pflegegrad.


Je nach individueller Situation kann die Pflegeberatung in Lichterfelde vor Ort, im häuslichen Umfeld oder auf Wunsch auch über digitale Kanäle wie Telefon oder Videogespräch durchgeführt werden.

Gesetzliche Beratungsansprüche: Ihre Rechte kennen

Viele Menschen wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben. Diese Rechte sollten Sie kennen:


Beratung nach § 7a SGB XI: Pflegebedürftige haben laut Gesetz Anspruch auf eine umfassende, kostenfreie Pflegeberatung – organisiert durch ihre Pflegekasse.


Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hausbesuche sollen sicherstellen, dass Pflegegeldbezieher angemessen versorgt werden.

– Bei Pflegegrad 2 und 3: Die Beratung muss alle sechs Monate stattfinden.


– Bei Pflegegrad 4 und 5: Die Beratung muss quartalsweise durchgeführt werden.


– Bei Pflegegrad 1: Eine freiwillige Beratung kann zur besseren Orientierung beitragen und wird von Fachstellen empfohlen.


Ziel der Beratungsbesuche ist es, die Qualität der Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu stärken – nicht Kontrolle auszuüben.

Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}

Pflegeberatung in Lichterfelde: Wo finden Sie Unterstützung?


In Lichterfelde steht Ihnen eine Vielzahl an qualifizierten Beratungsangeboten zur Verfügung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige.

Pflegestützpunkte in Lichterfelde: Ihre Ansprechpartner vor Ort


Pflegestützpunkte bieten umfassende Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf. Als zentrale Beratungsstellen helfen sie dabei, Leistungen der Pflegeversicherung zu verstehen, Anträge richtig zu stellen und Versorgungsangebote im lokalen Umfeld zu finden.

Was leisten ambulante Pflegedienste?

Ambulante Pflegedienste übernehmen nicht nur pflegerische Leistungen im häuslichen Umfeld, sondern bieten auch qualifizierte Beratung an – etwa zur Beantragung von Pflegeleistungen oder zur Organisation der häuslichen Versorgung. Sie arbeiten eng mit Pflegekassen und Angehörigen zusammen, um individuelle Pflegekonzepte umzusetzen.

Spezialisierte Pflegedienste: Unterstützung bei komplexen Fragen


Pflege ist vielfältig – und in besonderen Fällen braucht es spezielles Fachwissen. In Lichterfelde stehen dafür spezialisierte Beratungsangebote bereit, die sich auf konkrete Krankheitsbilder und besondere Versorgungsformen konzentrieren.

Pflegeberatung im Kontext des betrieblichen Gesundheitsmanagements


Wenn Mitarbeitende Angehörige pflegen, entstehen oft Belastungen, die auch den Arbeitsplatz betreffen. Durch die Integration von Pflegeberatung in das betriebliche Gesundheitsmanagement lassen sich passende Entlastungsstrategien entwickeln und gezielte Unterstützungsangebote schaffen.


⭐ Unsere Pflegeberatung hilft, die Balance zwischen Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege aktiv zu gestalten.


⭐ Wir informieren Sie über alle relevanten Angebote zur Entlastung im Pflege- und Berufsalltag.


⭐ Sie erhalten praxisnahe Hilfe bei der strukturierten Umsetzung Ihrer individuellen Versorgungssituation.

Diese Form der Beratung trägt dazu bei, dass pflegende Angehörige ihren Beruf weiter ausüben können und Unternehmen wertvolle Fachkräfte behalten.

Pflegeberatung verständlich erklärt – Ihre Fragen, unsere Antworten

Muss ich für eine Pflegeberatung etwas bezahlen?


Sie müssen für eine Pflegeberatung nichts bezahlen. Die Beratung ist Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und wird sowohl bei § 7a- als auch § 37.3-Beratung vollständig von der Kasse getragen.

Wer ist für die Durchführung einer Pflegeberatung zuständig?

Pflegeberatungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:


✅ Die Pflegeberatung kann direkt durch geschulte Fachkräfte unseres Pagella Pflegedienstes erfolgen.


✅ Die Pflegeberatung kann auch direkt in einem Pflegestützpunkt Ihrer Region durchgeführt werden.


✅ Pflegeberatung kann auch durch zugelassene ambulante Dienste erfolgen, wenn die nötige Qualifikation vorliegt.


✅ Die Pflegekassen beauftragen qualifizierte Berater, die eine umfassende und neutrale Beratung sicherstellen.


✅ Für besondere Pflegebedarfe gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die auf konkrete Themen ausgerichtet sind.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?


Je nach Umfang der Themen nimmt eine Pflegeberatung meist zwischen 45 Minuten und anderthalb Stunden in Anspruch. Die Beratung kann bei Bedarf auf mehrere Termine aufgeteilt werden.

Muss ich zur Pflegeberatung persönlich erscheinen?


Es ist nicht immer notwendig, persönlich zur Pflegeberatung zu erscheinen. Viele Anbieter ermöglichen eine telefonische oder virtuelle Beratung, wenn ein Besuch vor Ort nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

Welche Dokumente sind für die Pflegeberatung hilfreich?

Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:


✅ Falls bereits vorhanden, bringen Sie bitte den aktuellen Pflegegradbescheid mit.


✅ Bringen Sie alle relevanten medizinischen Dokumente mit – etwa ärztliche Gutachten oder Medikationspläne.


✅ Dokumentieren Sie, welche Pflegeleistungen bereits bewilligt oder beantragt wurden.


✅ Bitte legen Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst vor.


✅ Zur besseren Einschätzung Ihrer Situation hilft ein Pflegetagebuch oder eine chronologische Pflegeübersicht.

Ist eine Pflegeberatung auch möglich, wenn ein ambulanter Dienst bereits eingebunden ist?


Selbst wenn ein Pflegedienst bereits eingebunden ist, können Sie jederzeit eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Diese soll ergänzend wirken und sicherstellen, dass alle relevanten Leistungen bekannt und ausgeschöpft werden.

Pagella in Lichterfelde: Persönliche und qualifizierte Pflegeberatung

Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeberatung in Lichterfelde an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:

⭐ Beantragung des Pflegegrads: Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


⭐ Unsere Beratung hilft dabei, bestehende Leistungen zu verbessern und ungenutzte Potenziale aufzudecken.


⭐ Unsere Fachkräfte helfen Ihnen dabei, eine passgenaue Pflegeorganisation zu gestalten.


⭐ In der Beratung zeigen wir Wege auf, wie pflegende Angehörige mehr Zeit und Freiräume gewinnen können.


Die Pflegeberatung bei uns ist für Sie kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wir hören zu, analysieren gemeinsam Ihre Lage und entwickeln passende Lösungswege.


Nutzen Sie unser Beratungsangebot und sichern Sie sich Ihre unverbindliche Pflegeberatung in Lichterfelde – wir begleiten Sie persönlich.


Ihre Fragen verdienen fundierte Antworten: Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Pflegeberatung.

Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin

Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre individuelle Pflegeberatung – wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege in Lichterfelde.