Pflegeberatung in Friedenau: Kompetente Unterstützung für alle Pflegefragen
Ob für sich selbst oder für Angehörige – in Friedenau ist der Bedarf an verlässlicher Pflegeberatung groß. Eine kompetente Pflegeberatung bietet Orientierung und zeigt auf, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Lesen Sie hier, wie Sie die richtige Unterstützung finden und informierte Entscheidungen treffen.
Was ist eine Pflegeberatung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Eine Pflegeberatung dient als Orientierungshilfe für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie vermittelt Wissen zu Leistungen der Pflegeversicherung und hilft bei organisatorischen Fragen. Anspruch besteht für Personen mit Pflegegrad sowie deren gesetzliche Vertreter.
✅ Unsere Beratung vermittelt Ihnen einen klaren Überblick über verfügbare Pflegeleistungen.
✅ Sie werden bei der Beantragung eines Pflegegrads fachkundig unterstützt.
✅ Sie bekommen Unterstützung bei der Koordination aller Elemente der häuslichen Pflege.
✅ Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.
✅ Sie bekommen konkrete Hinweise auf Pflegedienste und Angebote, die zu Ihrer Situation passen.
Wichtig zu wissen: Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige, Freunde oder andere Vertrauenspersonen dürfen eine Pflegeberatung nutzen.
Welche Pflegeleistungen erhalten Sie 2025?
Pflegebedürftige erhalten 2025 abgestufte Leistungen, die sich am Pflegegrad orientieren. Dazu zählen finanzielle Hilfen wie Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Pflege sowie Zuschüsse zur Tages- und Kurzzeitpflege. Auch Angehörige profitieren von Entlastungsangeboten.
Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen
Das Pflegegeld 2025 unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es wird nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt und setzt eine nicht-professionelle Pflege im privaten Umfeld voraus.
– Pflegegrad 2: Im Jahr 2025 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat zu – vormals 332 Euro.
– Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten seit 2025 monatlich 599 Euro – das entspricht einem Plus von 26 Euro.
– Pflegegrad 4: Ab 2025 liegt das Pflegegeld bei 800 Euro monatlich – zuvor waren es 765 Euro.
– Pflegegrad 5: Seit 2025 beträgt das monatliche Pflegegeld 990 Euro – das sind 43 Euro mehr als im Vorjahr.
Was Sie über Pflegesachleistungen 2025 wissen sollten
Pflegesachleistungen werden von ambulanten Diensten im häuslichen Umfeld erbracht. 2025 gelten neue Höchstsätze, gestaffelt nach Pflegegrad. Die Leistungen können flexibel für pflegerische Unterstützung und Betreuung eingesetzt werden.
– Pflegegrad 2: Im Jahr 2025 stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro monatlich zur Verfügung – zuvor waren es 761 Euro.
– Pflegegrad 3: Mit der Erhöhung auf 1.497 Euro monatlich wurde die Sachleistung für Pflegegrad 3 2025 spürbar verbessert.
– Pflegegrad 4: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können 2025 monatlich bis zu 1.859 Euro für Sachleistungen nutzen – ein Plus von 81 Euro.
– Pflegegrad 5: 2025 wurde die Sachleistung für Pflegegrad 5 auf 2.299 Euro monatlich erhöht – vorher lag der Satz bei 2.200 Euro.
Zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen wurden 2025 auch ergänzende Hilfen wie der Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöht. Eine erfahrene Pflegeberatung in Friedenau unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und gezielt zu nutzen.
Was Sie bei einer Pflegeberatung in Friedenau erwartet
Im Rahmen einer Pflegeberatung in Friedenau findet zunächst eine persönliche Bedarfserhebung statt. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine strukturierte Beratung zu relevanten Pflegeleistungen und organisatorischen Fragen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird auf Wunsch begleitet und dokumentiert.
⭐ Zu Beginn der Beratung steht eine ausführliche Bedarfsanalyse. Gemeinsam mit Ihnen werden alle wichtigen Aspekte Ihrer Pflegesituation erfasst.
⭐ Die Beratung umfasst konkrete Vorschläge zu Leistungen und Hilfen – individuell zugeschnitten auf Ihre Lebenssituation.
⭐ Ob Pflegegrad, Hilfsmittel oder Entlastungsbetrag – wir unterstützen Sie bei der formellen Beantragung aller relevanten Leistungen.
⭐ Die Beratung mündet häufig in einen konkreten Plan, der Ihre Versorgung klar strukturiert und umsetzbar macht.
⭐ Pflegeberatung ist ein kontinuierlicher Prozess: Änderungen im Bedarf werden aufgegriffen und die Empfehlungen entsprechend angepasst.
Die Beratung erfolgt flexibel: Entweder in den Büros der Beratungsstelle, direkt bei Ihnen zu Hause oder – wenn gewünscht – auch telefonisch oder digital per Video.
Gesetzliche Beratungsansprüche: Ihre Rechte kennen
Der Anspruch auf eine Pflegeberatung ist gesetzlich geregelt – doch viele Betroffene sind sich dessen nicht bewusst. Deshalb ist es wichtig, über die bestehenden Rechte informiert zu sein:
• Beratung nach § 7a SGB XI: Diese Beratung richtet sich an Versicherte mit Pflegegrad und bietet unabhängige Unterstützung rund um Leistungen und Organisation der Pflege.
• Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Bei Pflegegeldbezug schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungsbesuche zu Hause vor – zur Qualitätssicherung und Unterstützung.
– Bei Pflegegrad 2 und 3: Die gesetzliche Vorgabe sieht eine Beratung im Abstand von sechs Monaten vor.
– Bei Pflegegrad 4 und 5: Die Beratungsfrequenz beträgt viermal jährlich – jeweils einmal pro Quartal.
– Bei Pflegegrad 1: Eine regelmäßige Beratung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
Die verpflichtenden Besuche helfen dabei, die Pflege zu Hause zu stabilisieren und rechtzeitig auf veränderte Bedarfe zu reagieren.
Ziel der Beratungsbesuche ist es nicht, Pflegeleistungen zu überprüfen, sondern pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern.|
Die regelmäßigen Besuche sollen keine Kontrolle darstellen, sondern eine Hilfestellung bieten, damit die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert und begleitet werden kann.|
Bei den Beratungsbesuchen steht nicht die Überwachung im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung der Pflegesituation im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung pflegender Angehöriger.}
Anlaufstellen für eine Pflegeberatung in Friedenau
Friedenau bietet ein dichtes Netz an Beratungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige:
Pflegestützpunkte: Zentrale Anlaufstellen für Ihre Beratung
Pflegestützpunkte bieten umfassende Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf. Als zentrale Beratungsstellen helfen sie dabei, Leistungen der Pflegeversicherung zu verstehen, Anträge richtig zu stellen und Versorgungsangebote im lokalen Umfeld zu finden.
Ambulante Pflegedienste in Friedenau: Hilfe im Alltag
Pflegedienste, die ambulant arbeiten, bieten mehr als reine Versorgung: Sie beraten, begleiten und helfen dabei, Pflegeleistungen optimal zu nutzen. Dabei stehen sie in direktem Austausch mit Kassen, Ärzten und Angehörigen.
Spezialisierte Beratungsdienste: Fachwissen für besondere Pflegesituationen
Neben allgemeinen Beratungsstellen gibt es in Friedenau auch spezialisierte Dienste, die sich auf besondere Pflegesituationen konzentrieren – etwa Demenz, Palliativpflege oder Pflege bei schweren chronischen Erkrankungen. Diese Beratungsangebote bieten tiefgehende Expertise und helfen dabei, individuelle Lösungen zu finden.
Pflegeberatung im Kontext des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Immer mehr Unternehmen integrieren Pflegeberatung in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement, um pflegende Angehörige unter den Mitarbeitenden zu unterstützen. Ziel ist es, berufliche Belastung zu reduzieren und gleichzeitig eine stabile Pflegesituation zu ermöglichen.
⭐ Beschäftigte werden dabei unterstützt, berufliche Anforderungen mit familiären Pflegeaufgaben in Einklang zu bringen.
⭐ Beschäftigte erfahren, welche Unterstützungsleistungen ihnen im Pflegekontext zur Verfügung stehen.
⭐ Sie erhalten praxisnahe Hilfe bei der strukturierten Umsetzung Ihrer individuellen Versorgungssituation.
Diese Form der Beratung trägt dazu bei, dass pflegende Angehörige ihren Beruf weiter ausüben können und Unternehmen wertvolle Fachkräfte behalten.
Pflegeberatung verständlich erklärt – Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie viel kostet eine Pflegeberatung?
Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegeberatung in der Regel kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse – sowohl für die umfassende Beratung nach § 7a SGB XI als auch für regelmäßige Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI.
Welche Stellen übernehmen die Pflegeberatung?
Pflegeberatungen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Dazu gehören:
✅ Unser eigenes Pflegepersonal bietet individuelle und fachlich fundierte Beratungsgespräche an.
✅ Die Pflegeberatung kann auch direkt in einem Pflegestützpunkt Ihrer Region durchgeführt werden.
✅ Pflegefachkräfte ambulanter Pflegedienste bieten Pflegeberatung an, sofern sie entsprechend geschult und zugelassen sind.
✅ Die Pflegekassen beauftragen qualifizierte Berater, die eine umfassende und neutrale Beratung sicherstellen.
✅ Beratungsangebote mit Schwerpunkt auf z. B. Demenz oder Palliativpflege stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.
Wie viel Zeit sollte ich für eine Pflegeberatung einplanen?
Je nach Umfang der Themen nimmt eine Pflegeberatung meist zwischen 45 Minuten und anderthalb Stunden in Anspruch. Die Beratung kann bei Bedarf auf mehrere Termine aufgeteilt werden.
Kann die Pflegeberatung auch telefonisch oder digital erfolgen?
Eine persönliche Beratung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Je nach Situation kann die Pflegeberatung auch telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden – besonders bei eingeschränkter Mobilität oder zur kurzfristigen Klärung von Fragen.
Was benötige ich für eine Pflegeberatung?
Um die Beratung effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
✅ Den aktuellen Bescheid über den Pflegegrad, sofern bereits vorhanden.
✅ Auch ärztliche Unterlagen wie Befunde, Medikamentenlisten oder Diagnosen sollten vorliegen.
✅ Eine Übersicht über bereits beantragte oder bewilligte Pflegeleistungen.
✅ Schriftverkehr mit der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst.
✅ Ggf. ein Pflegetagebuch oder eine Dokumentation der bisherigen Versorgung.
Erhalte ich eine Pflegeberatung, obwohl ich bereits versorgt werde?
Ja, auch wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst tätig ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung. Die Beratung dient der zusätzlichen Orientierung und unterstützt bei der optimalen Nutzung aller Leistungen.
Ihre persönliche Pflegeberatung bei Pagella in Friedenau
Bei Pagella bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Pflegeberatung in Friedenau an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei:
⭐ Bei der Pflegegrad-Beantragung stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen bei jedem erforderlichen Formular.
⭐ Selbst wenn Sie bereits Pflegeleistungen beziehen, prüfen wir, ob Ihr Anspruch vollständig ausgeschöpft wird.
⭐ Die Pflegeplanung erfolgt individuell – orientiert an Ihren Anforderungen und Wünschen.
⭐ Entlastungsangebote für Angehörige: Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden können.
Die Pflegeberatung bei uns ist für Sie kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wir hören zu, analysieren gemeinsam Ihre Lage und entwickeln passende Lösungswege.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie mit einer fundierten Pflegeberatung in Friedenau, genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Kontaktieren Sie uns für Ihre persönliche Pflegeberatung.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegedienst Charlottenburg
Ansprechpartnerin: Michaela Hink
Telefon: 030 / 863 133 90
E-Mail: info@pagella.de
Anschrift: Pagella GmbH, Sächsische Str. 39, 10713 Berlin
Pflegedienst Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Marika Daehne
Telefon: 030 / 981 94 891
E-Mail: info@pagella-lichtenberg.de
Anschrift: Pagella Lichtenberg GmbH, Küstriner Straße 51, 13055 Berlin
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre individuelle Pflegeberatung – wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege in Friedenau.