Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der Pflege – Ihr Partner in Berlin

Entlastungsleistungen für Pflegegrad 1 bis 5 – Unterstützung, die zählt!

Der Entlastungsbetrag ist der einzige monatliche Zuschuss der Pflegeversicherung, auf den alle Pflegebedürftigen Anspruch haben, die zu Hause versorgt werden. Die Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.

Ziel des Entlastungsbetrags Pflegegrad ist es, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern.

Der Entlastungsbetrag ist nicht für die Finanzierung der Pflege selbst gedacht, sondern für zusätzliche Unterstützung, wie zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder Betreuungsangebote.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich bis zu 131 Euro für Entlastungsleistungen Pflege, um ihren Alltag zu erleichtern. Diese Leistungen können unter anderem für Unterstützung im Haushalt wie Putzen, Einkaufen oder Botengänge genutzt werden. Auch die Begleitung zu Arztbesuchen oder die Teilnahme an sozialen Aktivitäten ist möglich.

Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt werden, um noch mehr individuelle Unterstützung zu erhalten.

Unser Pagella Pflegedienst in Berlin steht Ihnen zur Seite, um die passenden Leistungen für Ihre Bedürfnisse zu nutzen und Sie bei der Beantragung zu unterstützen.

Porträt von Marika Daehne, Ansprechpartnerin beim Pflegedienst Lichtenberg

Kostenfreie Beratung für Sie und Ihre Angehörigen

Porträt von Andrea Zühlke, Ansprechpartnerin für die Pagella Wohngemeinschaft

Wie Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Berlin Ihren Alltag erleichtern!

Der Alltag in einer Großstadt wie Berlin kann bei Pflegebedürftigkeit oder im Alter schnell zur Herausforderung werden. Mit unseren Entlastungs- und Betreuungsleistungen Pflege bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung – ob in Charlottenburg, Lichtenberg oder anderen Stadtteilen Berlins. Von Haushaltshilfe über Alltagsbegleitung bis hin zur individuellen Betreuung steht Ihnen unser qualifiziertes Team vom Pagella Pflegedienst zuverlässig zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Lebensqualität sorgen – kontaktieren Sie uns jetzt!

Alltagsaufgaben leicht gemacht – Unterstützung in Berlin

Wir übernehmen Besorgungen, Einkäufe und andere alltägliche Aufgaben in ganz Berlin. Damit entlasten wir Sie und Ihre Angehörigen effektiv und sorgen für eine spürbare Erleichterung.

Freizeitbegleitung für mehr Lebensfreude in Berlin

Ob ein Spaziergang im Tiergarten, ein Museumsbesuch oder ein Treffen mit Freunden – unsere Betreuungsleistungen Pflege fördern Ihre soziale Teilhabe und ermöglichen Ihnen ein aktives Leben in Berlin.

Haushaltshilfe über Entlastungsleistungen – individuell und zuverlässig

Unsere Entlastungsleistungen Pflege beinhalten professionelle Hilfe bei der Haushaltsführung, wie Putzen, Wäschepflege oder die Unterstützung bei der Organisation des Haushalts. Diese Leistungen stehen Ihnen in Berlin zur Verfügung.

Kompetente Beratung für Entlastungsleistungen Pflegegrad 1 bis 5

Wir helfen Ihnen, die Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflege in Berlin und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Häufig gestellte Fragen zur Entlastungs- und Betreuungsberatung in Berlin

Ob Entlastungsleistungen, Betreuungsangebote oder die richtige Beratung – bei der Vielzahl an Möglichkeiten ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Unser Pagella Pflegedienst in Berlin bietet Ihnen umfassende Unterstützung: von der Entlastung im Alltag bis hin zur individuellen Betreuungsberatung. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen und erfahren, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Wie kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?

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Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden, da er automatisch mit dem Pflegegrad gewährt wird. Um ihn nutzen zu können, müssen Sie lediglich die erbrachten Leistungen nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.

Können auch Angehörige den Entlastungsbetrag erhalten?

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Dieser Betrag steht nicht nur professionellen Pflegekräften zur Verfügung, sondern kann ebenso von Familienmitgliedern genutzt werden, die sich um die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person kümmern.

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von 131 €?

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Sobald Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen wurde, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Um diesen zu nutzen, reichen Sie einfach die entsprechenden Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein oder unterzeichnen die Abtretungserklärung für den Pflegedienst.

Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt wird?

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Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die verbleibenden Beträge sinnvoll einzusetzen.

 

Wie unterscheidet sich der Entlastungsbetrag von Pflegesachleistungen?

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Der Entlastungsbetrag dient speziell der Unterstützung im Alltag, wie Haushaltshilfen oder Betreuungsleistungen. Pflegesachleistungen hingegen umfassen die direkte Pflege durch professionelle Kräfte. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihrer Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln.

Porträt von Marika Daehne, Ansprechpartnerin beim Pflegedienst Lichtenberg

Kostenfreie Beratung für Sie und Ihre Angehörigen

Warum Entlastungs- und Betreuungsberatung wichtig ist!

Eine gute Beratung hilft Ihnen dabei, die richtigen Leistungen zu beantragen und optimal zu nutzen. Während Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung auf praktische Unterstützung abzielen, steht bei der Betreuungsberatung Ihre individuelle Lebenssituation im Mittelpunkt.

Gemeinsam mit Ihnen planen wir die passenden Angebote, um Ihre Lebensqualität zu steigern – ob in Charlottenburg, Lichtenberg oder anderen Stadtteilen Berlins.

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